Bremsprobe- und Abfahrtsignal

Bremsprobesignal

Mast
Bremse anlegen

Bremse anlegen § 27 (2)

Mast
Bremse lösen

Bremse lösen § 27 (3)

Mast
Bremsprobe beendet

Bremsprobe beendet § 27 (4)

Bremsprobesignale können auch mit Handsignalen (hier nicht beschrieben) oder durch mündlichen Befehl (direkt oder über Funk) gegeben werden.

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Abfahrtsignal

Mast
Abfahrt
Mast
Abfahrt


Abfahrt
Mast

Abfahrt § 28 (6)
Das Abfahrsignal ist üblicherweise mit einem Bremsprobesignal oder einem Hauptsignal kombiniert. Aber auch Kombinationen mit anderen Signalen sind möglich ebenso wie alleinstehende Abfahrsignale. Einfache Regel: Ein grün blinkendes Licht ist immer ein Abfahrsignal.

Das Abfahrtsignal kann auch folgendermaßen gegeben werden ...

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Zustimmungsmeldelampen und andere

Um die Texte nicht zu verkomplizieren wird hier nur vom Ausfahrsignal gesprochen. Korrekt müßte es »das nächste vom Zug erreichte Haupt- oder Schutzsignal« heißen.

Das Signal Abfahrt darf nur bei freizeigendem Ausfahrsignal gegeben werden. Falls das Ausfahrsignal vom Bahnsteig aus nicht eingesehen werden kann wird eines der hier gezeigten »Signale« verwendet (es handelt sich aber [noch?] nicht um Signale im Sinne der DV V2).


Zugführerabfertigungsmeldelampe (ZAML)

Zugführerabfertigungsmeldelampe (ZAML) (Nicht in der DV V2, Ausgabe 1996 enthalten)
Das Aufleuchten der Lampe zeigt dem Zugführer an, daß das Ausfahrsignal einen Fahrbegriff zeigt und daher die Abgabe des Abfahrauftrags möglich ist (vorausgesetzt die übrigen Bedingungen sind erfüllt). Diese Lampe richtet sich nicht an den Lokführer.

Die hier gezeigte Ausführung hat zwei Lampen. Die obere Lampe leuchtet und zeigt damit die Fahrtstellung des Ausfahrsignals für das linke Gleis an (entsprechend dem schwarzen Pfeil).


Zustimmungsmeldelampe (ZML)

Zustimmungsmeldelampe (ZML) (Nicht in der DV V2, Ausgabe 1996 enthalten)
Die Zustimmungsmeldelampe hat die gleiche Bedeutung wie die Zugführerabfertigungsmeldelampe, wird aber so platziert, daß sie auch vom Lokführer gesehen werden kann (wichtig für Züge ohne Zugführer).


Vorrücken

Vorrücken (Nicht in der DV V2, Ausgabe 1996 enthalten)
Wenn keine Sicht auf das Ausfahrsignal möglich ist und keine Hilfsmittel (ZAML oder ZML) vorhanden sind, wird das sog. Vorrücken angewendet. Sobald alle übrigen Vorraussetzungen für den Abfahrauftrag gegeben sind gibt der Zugführer mündlich oder über das UIC-Kabel den Auftrag »Vorrücken«. Der Lokführer fährt ab, muß aber damit rechnen, daß das Ausfahrsignal ''Halt'' zeigt. Sobald er die Fahrtstellung des Signals erkennen kann, darf die Fahrt normal fortgesetzt werden.

Die hier gezeigte Tafel informiert die Zugmannschaft, daß in dieser Betriebsstelle »Vorrücken« angewandt wird.

(Letzte Änderung: 9.11.2002)

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