Als Beispiel , könnte man auch die Südbahn nehmen. Immerhin war die schon einmal zweigleisig bis zur Staatsgrenze.
Wer soll das verlangt haben? In welchem Absatz steht das?
Als Beispiel könnte man auch die Südbahn nehmen. Immerhin war die schon einmal zweigleisig bis zur Staatsgrenze.
Zitat von: fcw0810 am Juli 15, 2008, 19:41:05Als Beispiel könnte man auch die Südbahn nehmen. Immerhin war die schon einmal zweigleisig bis zur Staatsgrenze.Die ganze Südbahn war zweigleisig, bis auf den Semmering-Scheiteltunnel!
Die zweite Röhre wurde erst im Zuge der Elektrifizierung (WIMRE ?) errichtet.
Hast natürlich recht, Provodnik!
Also: Das zweite Gleis zwischen Puntigam und der Staatsgrenze wurde ja erst im Zuge der Elektrifizierung in den 1960er-Jahren abgetragen ...
Aus Bahn im Bild 68: ....
ZitatDie zweite Röhre wurde erst im Zuge der Elektrifizierung (WIMRE ?) errichtet.Richtig.