Mit notorisch unverbesserlicher Hartnäckigkeit schiebt man den Parkplatzverlust den "neuen Straßenbahnen" zu, anstatt auf das Gesetz über den Sicherheitsraum zu verweisen...
Jo hat sich vielleicht die Fweuerwehr einige Spezial-VB (mit Gummiradeln) zugelegt ?? L.G. loger
Was sind denn die richtigen Fakten? Das würde mich auch einmal interessieren.
Zitat von: 4010 am September 08, 2013, 13:25:41Was sind denn die richtigen Fakten? Das würde mich auch einmal interessieren. 70 cm Sicherheitsraum werden vom Gesetzgeber verlangt. Diese Maßnahme gilt eben aufgrund der Machbarkeit erst für Neufahrzeuge, weil ein Umbau der Infrastruktur sofort nach Gesetzesbeschluß natürlich nicht möglich ist. So hat jede Kommune mit Straßenabhnbetrieb die Möglichkeit den Sicherheitsraum in einer gewissen Übergangszeit anzupassen. Wichtig ist hervorzuheben, dass dieses Gesetz in ganz Österreich gleichermaßen gilt und jede Neuzulassung so eine Adaptierung nach sich ziehen würde.
Und wo genau steht das? In welchem Bundesgesetzblatt?
Außerdem hatten wir die Diskussion bereits: Wenn es in ganz Österreich gleichermaßen gilt, wieso ist ein Einsatz von Neubaufahrzeugen auf bestehender Infrastruktur in Städten wie Wien und Innsbruck ohne vorhergehende Adaptierung möglich?
Zitat von: 4010 am September 08, 2013, 16:50:08Und wo genau steht das? In welchem Bundesgesetzblatt? http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung/Bundesnormen/20000465/StrabVO%2c%20Fassung%20vom%2008.09.2013.pdfInsbesondere § 19 und § 64 (1).
ZitatAußerdem hatten wir die Diskussion bereits: Wenn es in ganz Österreich gleichermaßen gilt, wieso ist ein Einsatz von Neubaufahrzeugen auf bestehender Infrastruktur in Städten wie Wien und Innsbruck ohne vorhergehende Adaptierung möglich? Vmtl. wird dort seit je her nicht so dicht am Gleis geparkt?!
Sorry, ich verstehe Eure Aufregung nicht!Die Kleine hat - in meinen Augen durchaus korrekt - geschrieben, dass aufgrund der neuen Straßenbahn einige PArkplätze weg müssen. Nichts Anderes steht im Gesetz, was soll also daran falsch sein???