Re: Ein Monat dauert 30 Tage
Antwort #4 –
Sehe ich auch so! Wenn ich mir einen längerfristig gültigen Fahrschein kaufe, prüfe ich sehr wohl, wie lange der Fahrschein gültig ist.
Lieber Dietmar,
ich bin mir sicher, dass du dir die AGB und/oder Beförderungsbestimmungen eines jeden Geschäftspartner vollständig durchliest. Dazu gehören natürlich die der HGL und ÖBB. Selbstverständlich aber auch die von Spar, Billa, Hofer (je nach dem wo du einkaufst), Saturn, Media Markt, die deines Kleiderhändlers, deines Schuhhändlers, die von Canon oder Nikon und natürlich die von Adobe und sonstiger Software die du auf deinem PC installiert hast.
Wer weiß, vielleicht gehört Adobe ja jetzt dein Haus/Wohnung/Kamera/PC weil es in den sogennanten "Lizenzvereinbarungen" steht?
Nein, tun sie nicht! Der Gestzgeber sieht hier zum Glück eine besondere Regelung vor:
Wurde der Vertragspartner nicht besonders auf nachteilige, ungewöhnliche oder überraschende Klauseln in AGB oder Vertragsformblättern hingewiesen, gelten diese nicht. Das gilt auch, wenn der Vertragspartner nach den Begleitumständen des Vertrags und dem äußeren Erscheinungsbild nicht mit ihnen rechnen musste. Ob eine Klausel in AGB Überrumpelungs- oder Übertölpelungseffekt hat und deshalb unwirksam ist, muss im konkreten Einzelfall beurteilt werden. Dies hängt auch von der Branchenüblichkeit und dem Erwartungshorizont des Adressatenkreises ab.
Dass ein Monat 31 Tage haben kann es wirklich nicht vorhersehbar ist, dass die Monatskarte plötzlich nur mehr 30 Tage gültig ist kann man meiner Meinung nach als ziemlich ungewöhnlich und überraschend bezeichnen.
Übrigens, ich war so frei den Absatz mit den Tarifbestimmungen über Wochen- und Monatskarten der ÖBB hier hinein zu kopieren:
Streckenkarten
Allgemeines
Streckenkarten ( Wochen-, Monatsstreckenkarten ) werden für jedermann ausgegeben. Streckenkarten berechtigen zu beliebig vielen Fahrten innerhalb der angegebenen Strecke.
Geltungsdauer
Streckenkarten werden mit einer Geltungsdauer von sieben aufeinander-folgenden Tagen (Wochenstreckenkarte), und einem Monat (Monatsstreckenkarte) ausgegeben.
Wochenstreckenkarten/ Monatsstreckenkarten werden mit Fließdatum ausgegeben; sie gelten sieben Tage/ einen Monat, beginnend mit dem ersten Geltungstag 0.00 Uhr bzw. vom Ausgabezeitpunkt an bis 24.00 Uhr des letzten Geltungstages.
Und auch noch die defintion eines Kalendermonats:
Kalendermonat
Monat vom ersten Tag des Monats bis zum letzten Tag des Monats.
Anders ist es jedoch mit den Regio-Biking-Karten, hier trifft die 30 Tage-Regelung zu:
Regio-Biking
[...]
10.6 Geltungsdauer der Fahrkarten
Tickets für Regio-Biking werden als Tageskarte mit einer Geltungsdauer von einem Tag, als Wochenkarte mit einer Geltungsdauer von sieben Tagen oder als Monatskarten mit einer Geltungsdauer von 30 aufeinander folgenden Tagen ausgegeben.
http://www.oebb.at/static/tarife/index.html...und auch der VVK hat diese 30 Tage-Regelung:
Monatskarten, die auch oder ausschließlich außerhalb der Stadtverkehrsge-biete Klagenfurt und Villach gelten, berechtigen zu beliebig vielen Fahrten und Fahrtunterbrechungen innerhalb der erworbenen Zonen. Sie gelten ab dem Tage der Ausgabe oder Entwertung vom Ausgabe- od. Entwertungszeitpunkt an 30 Tage lang (Tag= 0:00 - 24:00 Uhr; z.B. von Dienstag 14. Oktober 2003 bis einschließlich Mittwoch 12. November 2003, 24:00 Uhr) und darüber hi-naus bis zum Erreichen des planmäßigen Fahrzieles.
http://www.kaerntner-linien.at/files/vvk/9649.pdfIm Zeitungsbericht wird von einer ÖBB-Fahrkarte gesprochen, womit letzteres hinfällig wird.
Da man die eher ungenaue Berichterstattung mancher Zeitungen ja gewohnt ist und es sollten die Tarifbestimmungen des VVK gelten, kann ich auf die obrige Regelung zu Klauseln verweisen.
Ob´s was hilft ist natürlich fraglich, ich als Kunde würde das auf jeden Fall nicht auf mir sitzen lassen!
lg
A developed country is not a place where the poor have cars. It's where the rich use public transport.
-Gustavo Petro