Re: Ein Monat dauert 30 Tage
Antwort #15 –
@4020er:
Sinnerfassend lesen und verstehen ist nicht immer leicht. Daher wundert es mich nicht, dass Du anstatt von Argumenten, die mich überzeugen, als Beispiele Lebensmittelhändler und Elektromärkte anführst.
Es tut mir leid. Ich gehe bei den Leuten die hier schreiben davon aus, dass sie Vergleiche mit ähnlichen Prinzipien (AGB, Tarif- und Beförderungsbestimmungen) erkennen.
Nun, in diesen Geschäften kaufe ich nie Fahrscheine, dort kaufe ich zum Essen ein (wobei ich bei der Ware sehr wohl genau prüfe, ob sie noch genießbar bzw. nicht "abgelaufen" ist) oder Elektrogeräte (wobei ich über mich deren Lebensdauer und die Gewährleistungsfristen sehr wohl vorher kundig gemacht habe).
Du erwirbst in beiden Fällen etwas. Im Fall des Erwerbs von Lebensmitteln erhältst du halt Essen, wenn du eine Fahrkarte kaufst bekommst du die Berechtigung ein öffentliches Verkehrsmittel zu benutzen. Du gehst immer einen Vertrag ein: Beim Billa Geld gegen Essen, bei der ÖBB Geld gegen Fahren; daher ist meiner Meinung nach ein Vergleich legitim.
Und glaube mir: auch in meinem Beruf ist es ratsam, AGB der Geschäftspartner zu lesen. Da kommt es nämlich gar nicht so selten vor, dass dort versucht wird, die in meinem Berufsfeld allgemein bekannten, anerkannten und "üblichen" Regeln zu umgehen .... Auf Deutsch: Wissen hilft, wenn man nicht "übers Ohr gehauen" werden will!
Selbstverständlich! Aber: Es geht dabei aber weder um Beträge in der Höhe von 50€, noch um alltägliche Dinge wie eine Fahrkarte. Es ist schlicht und ergreifend nicht realistisch, dass jeder Kunde die AGBs und ggf. die Tarif- und Beförderungsbestimmungen aller Unternehmen, deren Leistungen in Anspruch genommen werden, kennt.
Daher:
Korrekt! Bevor ich eine Strecken-/Netzkarte, also einen über einen längeren Zeitraum gültigen Fahrschein kaufe, erkundige ich mich sehr wohl, wie lange er gültig ist und zu wie vielen Fahrten er mich berechtigt. Habe ich zuletzt beim neulich erworbenen HGL-Frischluftticket auch so gemacht - auf diesem ist aber zur Vermeidung von Missverständnissen ohnehin der letzte Geltungstag aufgedruckt.
Das ist schon richtig, aber nicht nötig, wenn es Monatskarte heißt, wie von den meisten Usern hier bereits bemerkt wurde. Alles andere als die Dauer von einem Monat ist daher schlicht und ergreifend irreführend! Hier kann auch nicht von wirtschaftlichen Maßnahmen gesprochen werden: Da ein Monat durchschnittlich 0,66 einunddreißigste Tage hat sind die Mehreinnahmen marginal.
Der Name "Frischluftticket" beinhaltet auch keinen Zeitraum der auf die Geltungsdauer hinweist!
Ich wundere mich schon, dass die Tatsache, genau zu schauen, wofür man sein Geld ausgibt, von Dir sinngemäß als absurd, zumindest als absonderlich, dargestellt wird.
Mir scheint als absurd und absonderlich sämtliche Regelungen eines jeden Unternehmens zu wissen, denn stell dir vor: Außerhalb unserer kleinen Welt der Eisenbahnfreunde hat keiner die Lust oder Zeit sich mit den Tarifbestimmungen eines VUs zu quälen; und das muss man auch nicht - siehe erstes Zitat in meinem vorherigen Beitrag.
Sei glücklich, wenn Du das nicht nötig hast - es ist halt schon einfach, nach dem Motto "die Mama zahlt" zu leben. Wenn Du im Berufsleben stehst und eigenes Geld verdienst, wirst Du mich vielleicht besser verstehen ...
Ich würde dir nahelegen, nicht voreilig auf den Lebensstil anderer zu schließen.
Zum gegenständlichen Fall:
Laut der Berichterstattung wurde eine ÖBB-Monatskarte gekauft, also zum ÖBB-internen Tarif. Dafür muss es eine genaue Regelung geben. Und wenn ich mir eine solche Fahrkarte kaufe, erkundige ich mich wie gesagt vorab, wie lange sie gültig ist! Denn: Unwissen schützt vor Strafe nicht!
Anscheinend hast du meinen Beitrag nicht genau zu Ende gelesen. Für dich zitiere ich den Auszug aus den ÖBB-Tarifbestimmungen gerne nocheinmal:
Streckenkarten
Allgemeines
Streckenkarten ( Wochen-, Monatsstreckenkarten ) werden für jedermann ausgegeben. Streckenkarten berechtigen zu beliebig vielen Fahrten innerhalb der angegebenen Strecke.
Geltungsdauer
Streckenkarten werden mit einer Geltungsdauer von sieben aufeinander-folgenden Tagen (Wochenstreckenkarte), und einem Monat (Monatsstreckenkarte) ausgegeben.
Wochenstreckenkarten/ Monatsstreckenkarten werden mit Fließdatum ausgegeben; sie gelten sieben Tage/ einen Monat, beginnend mit dem ersten Geltungstag 0.00 Uhr bzw. vom Ausgabezeitpunkt an bis 24.00 Uhr des letzten Geltungstages.
http://www.oebb.at/static/tarife/index.htmllg
A developed country is not a place where the poor have cars. It's where the rich use public transport.
-Gustavo Petro