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Thema: Ein Monat dauert 30 Tage (7168-mal gelesen) Vorheriges Thema - Nächstes Thema

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  • 4020er
  • Styria Mobile Team
Re: Ein Monat dauert 30 Tage
Antwort #15
Zitat
@4020er:
Sinnerfassend lesen und verstehen ist nicht immer leicht. Daher wundert es mich nicht, dass Du anstatt von Argumenten, die mich überzeugen, als Beispiele Lebensmittelhändler und Elektromärkte anführst.

Es tut mir leid. Ich gehe bei den Leuten die hier schreiben davon aus, dass sie Vergleiche mit ähnlichen Prinzipien (AGB, Tarif- und Beförderungsbestimmungen) erkennen.

Zitat
Nun, in diesen Geschäften kaufe ich nie Fahrscheine, dort kaufe ich zum Essen ein (wobei ich bei der Ware sehr wohl genau prüfe, ob sie noch genießbar bzw. nicht "abgelaufen" ist) oder Elektrogeräte (wobei ich über mich deren Lebensdauer und die Gewährleistungsfristen sehr wohl vorher kundig gemacht habe).

Du erwirbst in beiden Fällen etwas. Im Fall des Erwerbs von Lebensmitteln erhältst du halt Essen, wenn du eine Fahrkarte kaufst bekommst du die Berechtigung ein öffentliches Verkehrsmittel zu benutzen. Du gehst immer einen Vertrag ein: Beim Billa Geld gegen Essen, bei der ÖBB Geld gegen Fahren; daher ist meiner Meinung nach ein Vergleich legitim.

Zitat
Und glaube mir: auch in meinem Beruf ist es ratsam, AGB der Geschäftspartner zu lesen. Da kommt es nämlich gar nicht so selten vor, dass dort versucht wird, die in meinem Berufsfeld allgemein bekannten, anerkannten und "üblichen" Regeln zu umgehen .... Auf Deutsch: Wissen hilft, wenn man nicht "übers Ohr gehauen" werden will!

Selbstverständlich! Aber: Es geht dabei aber weder um Beträge in der Höhe von 50€, noch um alltägliche Dinge wie eine Fahrkarte. Es ist schlicht und ergreifend nicht realistisch, dass jeder Kunde die AGBs und ggf. die Tarif- und Beförderungsbestimmungen aller Unternehmen, deren Leistungen in Anspruch genommen werden, kennt.

Zitat
Daher:
Korrekt! Bevor ich eine Strecken-/Netzkarte, also einen über einen längeren Zeitraum gültigen Fahrschein kaufe, erkundige ich mich sehr wohl, wie lange er gültig ist und zu wie vielen Fahrten er mich berechtigt. Habe ich zuletzt beim neulich erworbenen HGL-Frischluftticket auch so gemacht - auf diesem ist aber zur Vermeidung von Missverständnissen ohnehin der letzte Geltungstag aufgedruckt.

Das ist schon richtig, aber nicht nötig, wenn es Monatskarte heißt, wie von den meisten Usern hier bereits bemerkt wurde. Alles andere als die Dauer von einem Monat ist daher schlicht und ergreifend irreführend! Hier kann auch nicht von wirtschaftlichen Maßnahmen gesprochen werden: Da ein Monat durchschnittlich 0,66 einunddreißigste Tage hat sind die Mehreinnahmen marginal.
Der Name "Frischluftticket" beinhaltet auch keinen Zeitraum der auf die Geltungsdauer hinweist!

Zitat
Ich wundere mich schon, dass die Tatsache, genau zu schauen, wofür man sein Geld ausgibt, von Dir sinngemäß als absurd, zumindest als absonderlich, dargestellt wird.

Mir scheint als absurd und absonderlich sämtliche Regelungen eines jeden Unternehmens zu wissen, denn stell dir vor: Außerhalb unserer kleinen Welt der Eisenbahnfreunde hat keiner die Lust oder Zeit sich mit den Tarifbestimmungen eines VUs zu quälen; und das muss man auch nicht - siehe erstes Zitat in meinem vorherigen Beitrag.

Zitat
Sei glücklich, wenn Du das nicht nötig hast -  es ist halt schon einfach, nach dem Motto "die Mama zahlt" zu leben. Wenn Du im Berufsleben stehst und eigenes Geld verdienst, wirst Du mich vielleicht besser verstehen ...

Ich würde dir nahelegen, nicht voreilig auf den Lebensstil anderer zu schließen.

Zitat

Zum gegenständlichen Fall:
Laut der Berichterstattung wurde eine ÖBB-Monatskarte gekauft, also zum ÖBB-internen Tarif. Dafür muss es eine genaue Regelung geben. Und wenn ich mir eine solche Fahrkarte kaufe, erkundige ich mich wie gesagt vorab, wie lange sie gültig ist! Denn: Unwissen schützt vor Strafe nicht!

Anscheinend hast du meinen Beitrag nicht genau zu Ende gelesen. Für dich zitiere ich den Auszug aus den ÖBB-Tarifbestimmungen gerne nocheinmal:

Zitat
Streckenkarten
Allgemeines
Streckenkarten ( Wochen-, Monatsstreckenkarten ) werden für jedermann ausgegeben. Streckenkarten berechtigen zu beliebig vielen Fahrten innerhalb der angegebenen Strecke.
Geltungsdauer
Streckenkarten werden mit einer Geltungsdauer von sieben aufeinander-folgenden Tagen (Wochenstreckenkarte), und einem Monat (Monatsstreckenkarte) ausgegeben.
Wochenstreckenkarten/ Monatsstreckenkarten werden mit Fließdatum ausgegeben; sie gelten sieben Tage/ einen Monat, beginnend mit dem ersten Geltungstag 0.00 Uhr bzw. vom Ausgabezeitpunkt an bis 24.00 Uhr des letzten Geltungstages.

http://www.oebb.at/static/tarife/index.html

lg
  • Zuletzt geändert: November 05, 2012, 20:45:14 von Martin
A developed country is not a place where the poor have cars. It's where the rich use public transport.
-Gustavo Petro

  • Martin
  • Global Moderator
  • Styria Mobile Team
Re: Ein Monat dauert 30 Tage
Antwort #16
3 OT Postings gelöscht !

Ich ersuche um eine sachliche Diskussion fernab von persönlichen Beschimpfungen. Vielen Dank!
Liebe Grüße
Martin

Re: Ein Monat dauert 30 Tage
Antwort #17
Was Fahrgäste wissen sollten

Auf die Ticket-Bezeichnung ist nicht immer Verlass. Im Detail liegt bisweilen der Haken für den Fahrgast.

Eines vorweg: Im Gegensatz zu den ÖBB, wo eine Monatskarte auch in Monaten mit 31 Tagen nur 30 Tage gültig ist, wie ein Kärntner Student kürzlich kopfschüttelnd zur Kenntnis nehmen musste (wir berichteten), gilt die Monatskarte bei den Graz Linien tatsächlich einen Kalendermonat. Oder auch nicht ganz, wie ein Blick auf die Tarifbestimmungen zeigt. Wir bringen einige Details, die der Fahrgast unbedingt wissen sollte.

Stundenkarte: Sie berechtigt zu beliebig vielen Fahrten in der Verbundzone 101 innerhalb einer Stunde nach der Entwertung. Eine direkte und ununterbrochene Fahrt kann auch danach beendet werden.

Zehn-Zonen-Karte: Sie ist eine vergünstigte Stundenkarte, die aber mittels Abstempeln mehrerer Streifen auch für Fahrten über mehrere Verbundzonen gültig ist.

24-Stunden-Karte: Auch dieses Ticket bietet, was drauf steht. Sie gilt tatsächlich 24 Stunden ab dem Entwerten in der entsprechenden Zone.

Wochenkarte: Dieser Fahrschein berechtigt zu beliebig vielen Fahrten bis 24 Uhr des siebenten Tages ab der Entwertung. Entwertet man dieses Ticket erst am Abend, hat man also einen Teil des ersten Tages verschenkt.

Monatskarte: Ähnliches gilt für diesen Fahrschein. Die Gültigkeit - der Beginn ist wie bei der Wochenkarte frei wählbar - endet um 24 Uhr des letzten Tages, etwa vom 12. Mai bis 11. Juni.

Noch einige wichtige Details aus den Beförderungsbedingungen der Graz Linien:

Wechselgeld: Das Fahrpersonal ist nicht verpflichtet, Münzen oder Geldscheine über 20 Euro zu wechseln, und darf in solchen Fällen den Fahrgast zum Verlassen des Fahrzeuges auffordern.

Fahrausweise: Diese dürfen vom Fahrgast nicht beschrieben, bedruckt oder in sonstiger Weise verändert werden. Ausgenommen sind nur Eintragungen, die der Fahrgast nach den Tarifbestimmungen selbst vorzunehmen hat.

Reinigungskosten: Von Fahrgästen, die Fahrzeuge verunreinigen, dürfen Reinigungskosten eingehoben werden.

Besetzte Fahrzeuge: Wird eine Straßenbahn oder ein Bus von einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin der Graz Linien für besetzt erklärt, dürfen Fahrgäste nicht mehr einsteigen.


Quelle: http://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/graz/3158582/fahrgaeste-wissen-sollten.story

Re: Ein Monat dauert 30 Tage
Antwort #18
Und wer bitte hat in Graz eine Stunden- oder 24-Stundenkarte noch zu entwerten? Da werden die Kontrollore dann wieder in Argumentatinsnotstand kommen, wenn die aufmerksamen Leser der "kleinen" mehrere Stundenkarten auf einmal aus dem Automaten drucken und glauben, dass diese erst ab Entwertung gelten.

Re: Ein Monat dauert 30 Tage
Antwort #19
Ich :one: aus dem Vorverkauf.

Ich habe damals mit der 10 Zonen-Karte gleich noch ein paar 24h Karten gekauft um mir in der Früh das Anstehen am Automaten zu ersparen. Denn wenn ich nicht mit dem Rad unterwegs bin (wetterbedingt) machen es meist viele andere gleich und es ist besonders viel los. :)