Genau genommen dürfte es in der Schillerstraße solche Parkplätze am Gehsteig gar nicht geben, da die Restbreite nicht ausreichend ist. Laut der Verkehrsplanungsrichtlinie der Stadt Graz (siehe --> https://www.graz.at/cms/dokumente/10026642_7712701/9906a1e4/Verkehrsplanungsrichtlinie.pdf ) müsste der Gehsteig dort sogar noch breiter sein (ohne Parkspur), aber die Stadt Graz hat es sich sogar selbst erlaubt ihre eigenen Regeln zu brechen... 🤪
Ganz wichtig: die RVS ist nur eine Richtlinie - kein Gesetz [...] nicht befolgt werden muss.
"Bodenmarkierungen für das Aufstellen von Fahrzeugen auf Gehsteigen§ 25. Ist ein Gehsteig in seiner baulichen Anlage breiter als es der Bedarf des Fußgängerverkehrs gewöhnlich erfordert, so kann, sofern die Verkehrssicherheit dadurch nicht beeinträchtigt wird, ein Parkstreifen zur Gänze oder zum Teil auf einem solchen Gehsteig markiert werden. Die für den Fußgängerverkehr verbleibende Gehsteigbreite muß jedoch bei Markierungen für das Längsparken mindestens 1,5 m, bei Markierungen für das Schräg- oder Querparken mindestens 2 m betragen."
Zu § 19 (Sicherheitsräume):[...]Die Bestimmung des Abs. 5 ermöglicht, unmittelbar im Sicherheitsraum neben dem Lichtraum zB Parkplätze im Verkehrsraum öffentlicher Straßen zu belassen.Dies entbindet das Straßenbahnunternehmen aber nicht von der Pflicht, auch für derartige Situationen durch betriebliche Vorkehrungen nach § 5 Abs. 4 Sorge zu tragen, dass Be-triebsstörungen zügig beseitigt und bei Unfällen und Bränden unverzüglich Hilfe geleistet wird bzw. eine umgehende Evakuierung der Fahrzeuge möglich bleibt. Bei der Festlegung dieser betrieblichen Vorkehrungen wird entsprechend auch zu berücksichtigen sein, ob bzw. inwieweit der Sicherheitsraum durch Straßenfahrzeuge bzw. durch welche Art von Straßen-fahrzeugen verstellt werden darf.
Zitat von: JohannesBeere am Oktober 19, 2019, 10:50:33Weiß jemand wo der Flexity heute unterwegs ist?Nein er fährt heute nicht
Weiß jemand wo der Flexity heute unterwegs ist?
Zitat von: Ch. Wagner am Oktober 18, 2019, 13:06:571. NeinWo passt der Abstand nicht?
1. Nein