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Thema: ÖBB schreiben 190 neue Doppelstockzüge aus (18482-mal gelesen) Vorheriges Thema - Nächstes Thema

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Re: ÖBB schreiben 190 neue Doppelstockzüge aus
Antwort #15
Nicht ganz richtig? Die Unterschrift war ungültig!

Sie war aber deswegen ungültig, weil eine (technisch einwandfreie) digitale Signatur aus bürokratischen Gründen nicht anerkannt wird. Das hätte selbstverständlich auffallen müssen, und das darf nicht passieren.

Als Gericht muss man aber sehr wohl anerkennen, dass beide Seiten einvernehmlich dem Vertrag zugestimmt haben. Deswegen ist eine Nichtigkeitserklärung wohl wirklich nicht verhältnismäßig.

Re: ÖBB schreiben 190 neue Doppelstockzüge aus
Antwort #16
Was mir nicht klar ist warum kann man das nicht nachholen?

  • Ch. Wagner
Re: ÖBB schreiben 190 neue Doppelstockzüge aus
Antwort #17
Als Gericht muss man aber sehr wohl anerkennen, dass beide Seiten einvernehmlich dem Vertrag zugestimmt haben. Deswegen ist eine Nichtigkeitserklärung wohl wirklich nicht verhältnismäßig.




Wie jetzt - ein Richter soll einen klaren Rechtsverstoß ignorierenß
Fer aut feri ne feriaris feri!
Queen Elizabeth I.

Re: ÖBB schreiben 190 neue Doppelstockzüge aus
Antwort #18
Als Gericht muss man aber sehr wohl anerkennen, dass beide Seiten einvernehmlich dem Vertrag zugestimmt haben. Deswegen ist eine Nichtigkeitserklärung wohl wirklich nicht verhältnismäßig.




Wie jetzt - ein Richter soll einen klaren Rechtsverstoß ignorierenß

Selbstverständlich nicht. Wenn man sich bürgerliches Recht anschaut ist aber sehr schnell klar, dass ein Vertrag bei Einvernehmlichkeit zustande kommt, was nicht schriftlich sein muss. In diesem Fall ist Einvernehmlichkeit offensichtlich gegeben. Das heißt, es muss natürlich reagiert werden, und es müssen Maßnahmen gesetzt werden. Das heißt nicht, dass es nichtiger Vertrag die einzige Möglichkeit ist. Es müssen Maßnahmen gesetzt werden die im Sinne des Gesetzes sind, und die gesetzlich natürlich auch möglich sein müssen. Der Sinn dieses Gesetzes ist sicher nicht, dass man in solchen Situationen Verträge aufhebt. Also ist das entweder eine unverhältnismäßige Auslegung des Richters, oder das Gesetz gibt dem Richter null Spielraum, was jetzt nicht gerade üblich wäre. Sollte das so sein, sollte man auch das schnellstmöglich anpassen.

  • Ch. Wagner
Re: ÖBB schreiben 190 neue Doppelstockzüge aus
Antwort #19

In der Ausschreibung stand klar und deutlich, daß die elektronische Unterschrift nach EU- und österreichischem Recht zu leisten ist. Das hat Stadler nicht gemacht.
Da kann doch der Richter nichts dafür.

PS: der ÖBB-PV hätte es allerdings auch auffallen müssen.
Fer aut feri ne feriaris feri!
Queen Elizabeth I.

  • LS64
Re: ÖBB schreiben 190 neue Doppelstockzüge aus
Antwort #20
Selbstverständlich kann man die Entscheidungsgrundlage nachlesen. Man findet sie im RIS des Bundesverwaltungsgerichtshofs.

Um die Suche zu erleichtern: W131 2243410-2/84E
Am Besten nach "Schweiz" suchen.

Dort ist alles Punkt für Punkt erklärt.

Re: ÖBB schreiben 190 neue Doppelstockzüge aus
Antwort #21

  • 5484
Re: ÖBB schreiben 190 neue Doppelstockzüge aus
Antwort #22
Die Vergabe von 186 Stück an Stadler ist nun wohl auch rechtmäßig: https://twitter.com/EisenbahnIn/status/1496368313110306816