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Thema: Elektronische Zusatztafel (1906-mal gelesen) Vorheriges Thema - Nächstes Thema

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Elektronische Zusatztafel
Hallo!

Ich habe heute erstmals eine elektronische Zusatztafel bei einem Verkehrszeichen gesehen, und zwar in der Landhausgasse vor der Steiermärkischen.
Die Stromversorgung scheint über Solarpanele gegeben zu sein, auf den ersten Blick sieht es nach der E-Paper-Technologie aus die auch für elektronische Fahrplanaushänge verwendet wird, was hier ja auch gut passen würde (ändert sich selten, geringer Stromverbrauch).
Den Zweck warum man das dort braucht weiß ich nicht (Geldtransporter?), auch nicht ob das überhaupt gültig ist, soweit ich weiß darf es nur eine Zusatztafel pro Verkehrszeichen geben. [Edit: Habe eine entsprechende Vorschrift nicht mehr gefunden, ziehe die Behauptung daher zurück.]

Jedenfalls dachte ich mir das interessiert vielleicht auch andere hier...

Re: Elektronische Zusatztafel
Antwort #1
Servus!

Zitat
StVO § 48 Abs. 4:
Auf einer Anbringungsvorrichtung für VZ dürfen nicht mehr als 2 VZ angebracht werden. Ausnahmen sind möglich (siehe Gesetzestext im Detail), treffen aber bei Baustellen kaum zu.
Ergänzungen:
Bei der Zählung sind VZ nach §§ 50, 52 und 53 StVO gemeint; Zusatztafeln (§ 54) sind zwar auch VZ, aber im notwendigen Ausmaß erlaubt.
(Quelle: Zentrum Verkehrssicherheit Österreich, www.zvoe.at)
Liebe Grüße, Ernst