Re: Bombardier Flexity 306 - Testeinsatz in Graz
Antwort #69 –
Auch für den Einsatz der Flexity in Graz gilt: Keiner hier weiß tatsächlich alles, kennt alle Zusammenhänge. Ich bin mir nicht einmal sicher, dass das die direkt Involvierten tun. Der Grund liegt "ziemlich sicher" darin, dass kaum etwas in Österreich einheitlich anwendbar und stets nachvollziehbar ist, viele Definitionen sind ungenügend oder mehrdeutig. Jede Gemeinde, jede Behörde und Institution erfindet Tag für Tag das Rad neu, dabei könnte man das längst schon deutlich einfacher haben. Österreich liegt, was die Bürokratie anbelangt, im weltweiten Spitzenfeld und keiner fühlt sich dazu berufen das existierende System so zu ändern, dass es künftig nur mehr einheitliche, österreichweit geltende Gesetze und Vorschriften geben würde. Anwenderfreundlicher, einfacher, schneller, weniger kostspielig? Fehlanzeige. Noch immer sind viel zu viele § ungenügend ausdefiniert und öffnen damit Tür und Tor für unterschiedliche Interpretationen. Klagen gegen jeden und alles einzubringen wurde zur neuen Freizeitbeschäftigung und die vielen Schlupflöcher auszunützen zur Hauptbeschäftigung (u.a. von unseren Politikern). Politiker oder Anwalt müsste man sein. Man macht sich (zu seinem eigenen Vorteil) neue Gesetze, verkauft das als Notwendigkeit und bereichert sich oberndrein zu Lasten aller anderen. Doch wieder zurück zum Thema:
Was den künftigen Betrieb von Straßenbahnen und deren Zulassungen in Graz angeht würde eh nur interessieren:
(1.) Ist der seitliche Abstand im gesamten Grazer Schienennetz jetzt schon ausreichend, damit auch 2,4m breite Straßenbahnen überall fahren bzw. aneinander vorbeifahren dürfen, sodass allen aktuell gültig und anwendbaren Gesetzen und Vorschriften genüge getan wird?
(Ich vermute nein, wegen dem zurvor genannten "zu geringen Sicherheitsabstand" an manchen Stellen, der offensichtlich nicht für den Straßenbahnfahrer selbst gilt. Sichtlich steht der über dem Gesetz und braucht auch bei Testfahrten keinen Sicherheitsabstand, obwohl auch er im Notfall direkt davon abhängig wäre!)
(2.) Welche Stellen im gesamten Grazer Straßenbahnschienennetz gibt es aktuell noch, die es noch verhindern, dass überall auch 2,4m breite Straßenbahnen (egal welches Herstellers) mit Fahrgästen an Bord eingesetzt werden?
Gibt es hier unter den Forenmitgliedern Personen (direkt Involvierte, Gesetzestext-Kundige), die beiden Fragen entsprechend sachlich fundiert beantworten könnten und das auch hier für uns posten würde? Vielen Dank dafür im Voraus!