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Thema: Bombardier Flexity 306 - Testeinsatz in Graz (41933-mal gelesen) Vorheriges Thema - Nächstes Thema

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Re: Bombardier Flexity 306 - Testeinsatz in Graz
Antwort #60
Die heutigen 2. Bremsprobentests zeigen wie unsinnig in A die diesbezüglichen Bestimmungen sind: Eine Wagentype, die in Wien schon mit fünf Exemplaren zum PV zugelassen ist, muss in Graz leer und mit Ballast Bremsproben unterzogen werden, obwohl kein Einsatz im PV vorgesehen und auch nicht erlaubt ist. Allein die Tatsache, dass der Wagen zu den Bremsproben während des normalen Linienbetriebes "anreisen" kann und darf, zeigt schon, was diese Bestimmung für eine Unsinnigkeit zur Potenz ist. Die Tatsache, dass man den Slogan oberhalb der Fenster entfernt bzw. geändert hat, zeigt übrigens, dass die HGL wenig Sinn für Humor haben .....
Unter dem Motto "auch ein schöner Rücken kann entzücken" ein heutiges Bild vom sehr ansprechend wirkenden Hauptdarsteller, dem in Graz seine eigentliche Aufgabe leider verwehrt bleibt!
P.S.: Möge die harmonische Formgebung dieses 34 m langen Gefährts die unseligen Konfrontationen in diesem Thread etwas hintanhalten!
Trotz Klimakrise und absehbares Ende des Verbrennungsmotors setzen viele große Firmen einzig auf den Straßenverkehr und errichten sogar Logistikzentren ohne  Bahnanschluss.

  • Ch. Wagner
Re: Bombardier Flexity 306 - Testeinsatz in Graz
Antwort #61
@ Ungläubiger Ch.Wagner: Ich habe jemand in der Führungsebene der Graz Linien befragt, ob daran gedacht ist 2,4m breite Wagen trotz der Problematik mit den Sicherheitsabständen zu beschaffen. Darauf bekam ich zur Antwort, ja





Schau, Stefan 4076, ich bin nicht gäubig. Und zu so simplen Fragen wie Sicherheitsabstand brauche ich niemanden aus der "Führungsebene", da muß ich nur wissen, daß es seit 1999 eine Straßenbahnverordnung gibt, in der das alles geregelt ist. Du gibst vor, ein Kundiger zu sein, hast aber keine Ahnung.
Nachdem ich aber ein durchaus freundlicher Mensch bin, gebe ich dir noch einen Tip: § 19 der Straßenbahnverordnung.
Fer aut feri ne feriaris feri!
Queen Elizabeth I.

Re: Bombardier Flexity 306 - Testeinsatz in Graz
Antwort #62
@ Ungläubiger Ch.Wagner: Ich habe jemand in der Führungsebene der Graz Linien befragt, ob daran gedacht ist 2,4m breite Wagen trotz der Problematik mit den Sicherheitsabständen zu beschaffen. Darauf bekam ich zur Antwort, ja




Schau, Stefan 4076, ich bin nicht gäubig. Und zu so simplen Fragen wie Sicherheitsabstand brauche ich niemanden aus der "Führungsebene", da muß ich nur wissen, daß es seit 1999 eine Straßenbahnverordnung gibt, in der das alles geregelt ist. Du gibst vor, ein Kundiger zu sein, hast aber keine Ahnung.
Nachdem ich aber ein durchaus freundlicher Mensch bin, gebe ich dir noch einen Tip: § 19 der Straßenbahnverordnung.

Ja und da ist 2018 im Absatz 5 ein letzter Satz dazugekommen

Re: Bombardier Flexity 306 - Testeinsatz in Graz
Antwort #63
Schau, Stefan 4076, ich bin nicht gäubig. Und zu so simplen Fragen wie Sicherheitsabstand brauche ich niemanden aus der "Führungsebene", da muß ich nur wissen, daß es seit 1999 eine Straßenbahnverordnung gibt, in der das alles geregelt ist. Du gibst vor, ein Kundiger zu sein, hast aber keine Ahnung.
Nachdem ich aber ein durchaus freundlicher Mensch bin, gebe ich dir noch einen Tip: § 19 der Straßenbahnverordnung.
Wennst schon so gscheit daherschwafelst, dann solltest vielleicht vorher die aktuelle Fassung lesen, die um folgenden Satz ergänzt wurde: "Straßenfahrzeuge gelten nicht als Einschränkung des Sicherheitsraumes"

  • 200er
Re: Bombardier Flexity 306 - Testeinsatz in Graz
Antwort #64
Ist zwar kein Gesetz, aber in folgender Fachpublikation ist zu sehen, dass für manche Autoren auch der Parkstreifen zum "Verkehrsraum" gehört:

PROJEKTIERUNGS_HANDBUCH :ÖFFENTLICHER_RAUM
Eigentümer und Herausgeber: Stadtentwicklung Wien, Magistratsabteilung 18 © Wien 2011

lg 200er

  • Ch. Wagner
Re: Bombardier Flexity 306 - Testeinsatz in Graz
Antwort #65
Der entsprechende Paragraph:
Fer aut feri ne feriaris feri!
Queen Elizabeth I.

Re: Bombardier Flexity 306 - Testeinsatz in Graz
Antwort #66
Und da steht "Straßenfahrzeuge gelten nicht als Einschränkung des Sicherheitsraumes" - was ist damit konkret gemeint? Fahrende oder parkende "Straßenfahrzeuge"?

W.
"Es gehört nicht zum Begriff der Demokratie, dass sie selbst die Voraussetzungen für ihre Beseitigung schafft. Man muss auch den Mut zur Intoleranz denen gegenüber aufbringen, die die Demokratie gebrauchen wollen, um sie umzubringen"
(Carlo Schmid, SPD, 1948)

  • FlipsP
Re: Bombardier Flexity 306 - Testeinsatz in Graz
Antwort #67
Und da steht "Straßenfahrzeuge gelten nicht als Einschränkung des Sicherheitsraumes" - was ist damit konkret gemeint? Fahrende oder parkende "Straßenfahrzeuge"?

W.

Das ist auch die Frage die ich mir Stelle: Ich kenne nämlich keine Definition von ,,Straßenfahrzeug", denn eigentlich gibt es nur die Definition ,,Verkehr", zB ,,fließender Verkehr" und ,,ruhender Verkehr", also fahrende Fahrzeuge bzw parkende Fahrzeuge.
Da Straßenfahrzeuge immer Teil des Verkehrs (entweder Fließverkehr oder ruhendem Verkehr) sind, und Parkstreifen auch immer Teil der Fahrbahn sind die wiederum von Verkehr (wieder egal ob ruhend oder fließend) benutzt wird, würde ich meinen, dass Straßenfahrzeuge (egal, ob fließender oder ruhender Verkehr) allgemein nicht als Einschränkung des Sicherheitsraumes gelten.
Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiß alles besser.

- Sokrates

  • FlipsP
Re: Bombardier Flexity 306 - Testeinsatz in Graz
Antwort #68
Das kann ich dir nicht sagen. Vielleicht stören dort nicht nur alleine Parkplätze, sondern ragt wirklich irgendetwas in den Sicherheitsraum?

Abgesehen davon, dass dieser Satz ja scheinbar neu ist und somit vielleicht erst in nächster Zeit Verwendung findet?

Wie gesagt ich kann es dir nicht sagen. Alleine vom Lesen des Paragraphs würde ich aber zu oben genannter Folgerung kommen.
Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiß alles besser.

- Sokrates

Re: Bombardier Flexity 306 - Testeinsatz in Graz
Antwort #69
Auch für den Einsatz der Flexity in Graz gilt: Keiner hier weiß tatsächlich alles, kennt alle Zusammenhänge. Ich bin mir nicht einmal sicher, dass das die direkt Involvierten tun. Der Grund liegt "ziemlich sicher" darin, dass kaum etwas in Österreich einheitlich anwendbar und stets nachvollziehbar ist, viele Definitionen sind ungenügend oder mehrdeutig. Jede Gemeinde, jede Behörde und Institution erfindet Tag für Tag das Rad neu, dabei könnte man das längst schon deutlich einfacher haben. Österreich liegt, was die Bürokratie anbelangt, im weltweiten Spitzenfeld und keiner fühlt sich dazu berufen das existierende System so zu ändern, dass es künftig nur mehr einheitliche, österreichweit geltende Gesetze und Vorschriften geben würde. Anwenderfreundlicher, einfacher, schneller, weniger kostspielig? Fehlanzeige. Noch immer sind viel zu viele § ungenügend ausdefiniert und öffnen damit Tür und Tor für unterschiedliche Interpretationen. Klagen gegen jeden und alles einzubringen wurde zur neuen Freizeitbeschäftigung und die vielen Schlupflöcher auszunützen zur Hauptbeschäftigung (u.a. von unseren Politikern). Politiker oder Anwalt müsste man sein. Man macht sich (zu seinem eigenen Vorteil) neue Gesetze, verkauft das als Notwendigkeit und bereichert sich oberndrein zu Lasten aller anderen. Doch wieder zurück zum Thema:

Was den künftigen Betrieb von Straßenbahnen und deren Zulassungen in Graz angeht würde eh nur interessieren:

(1.) Ist der seitliche Abstand im gesamten Grazer Schienennetz jetzt schon ausreichend, damit auch 2,4m breite Straßenbahnen überall fahren bzw. aneinander vorbeifahren dürfen, sodass allen aktuell gültig und anwendbaren Gesetzen und Vorschriften genüge getan wird?
(Ich vermute nein, wegen dem zurvor genannten "zu geringen Sicherheitsabstand" an manchen Stellen, der offensichtlich nicht für den Straßenbahnfahrer selbst gilt. Sichtlich steht der über dem Gesetz und braucht auch bei Testfahrten keinen Sicherheitsabstand, obwohl auch er im Notfall direkt davon abhängig wäre!)

(2.) Welche Stellen im gesamten Grazer Straßenbahnschienennetz gibt es aktuell noch, die es noch verhindern, dass überall auch 2,4m breite Straßenbahnen (egal welches Herstellers) mit Fahrgästen an Bord eingesetzt werden?

Gibt es hier unter den Forenmitgliedern Personen (direkt Involvierte, Gesetzestext-Kundige), die beiden Fragen entsprechend sachlich fundiert beantworten könnten und das auch hier für uns posten würde? Vielen Dank dafür im Voraus!

  • Ch. Wagner
Re: Bombardier Flexity 306 - Testeinsatz in Graz
Antwort #70
(1.) Ist der seitliche Abstand im gesamten Grazer Schienennetz jetzt schon ausreichend, damit auch 2,4m breite Straßenbahnen überall fahren bzw. aneinander vorbeifahren dürfen, sodass allen aktuell gültig und anwendbaren Gesetzen und Vorschriften genüge getan wird?
(2.) Welche Stellen im gesamten Grazer Straßenbahnschienennetz gibt es aktuell noch, die es noch verhindern, dass überall auch 2,4m breite Straßenbahnen (egal welches Herstellers) mit Fahrgästen an Bord eingesetzt werden?
Gibt es hier unter den Forenmitgliedern Personen (direkt Involvierte, Gesetzestext-Kundige), die beiden Fragen entsprechend sachlich fundiert beantworten könnten und das auch hier für uns posten würde? Vielen Dank dafür im Voraus!



1. Nein

2. Sparbersbachgasse - Schillerstrasse

3. Ja, ganz sicher
Fer aut feri ne feriaris feri!
Queen Elizabeth I.

Re: Bombardier Flexity 306 - Testeinsatz in Graz
Antwort #71
Und da steht "Straßenfahrzeuge gelten nicht als Einschränkung des Sicherheitsraumes" - was ist damit konkret gemeint? Fahrende oder parkende "Straßenfahrzeuge"?

W.

Das ist auch die Frage die ich mir Stelle: Ich kenne nämlich keine Definition von ,,Straßenfahrzeug", denn eigentlich gibt es nur die Definition ,,Verkehr", zB ,,fließender Verkehr" und ,,ruhender Verkehr", also fahrende Fahrzeuge bzw parkende Fahrzeuge.
Da Straßenfahrzeuge immer Teil des Verkehrs (entweder Fließverkehr oder ruhendem Verkehr) sind, und Parkstreifen auch immer Teil der Fahrbahn sind die wiederum von Verkehr (wieder egal ob ruhend oder fließend) benutzt wird, würde ich meinen, dass Straßenfahrzeuge (egal, ob fließender oder ruhender Verkehr) allgemein nicht als Einschränkung des Sicherheitsraumes gelten.
Parkstreifen befinden sich manchmal teilweise auf dem Gehsteig (siehe z.B. Schillerstraße) oder gilt der Teil des rechtskonform verparkbaren Bereichs, der sich auf dem Gehsteig befindet, nach dieser Definition nicht als Parkstreifen?

  • FlipsP
Re: Bombardier Flexity 306 - Testeinsatz in Graz
Antwort #72
Und da steht "Straßenfahrzeuge gelten nicht als Einschränkung des Sicherheitsraumes" - was ist damit konkret gemeint? Fahrende oder parkende "Straßenfahrzeuge"?

W.

Das ist auch die Frage die ich mir Stelle: Ich kenne nämlich keine Definition von ,,Straßenfahrzeug", denn eigentlich gibt es nur die Definition ,,Verkehr", zB ,,fließender Verkehr" und ,,ruhender Verkehr", also fahrende Fahrzeuge bzw parkende Fahrzeuge.
Da Straßenfahrzeuge immer Teil des Verkehrs (entweder Fließverkehr oder ruhendem Verkehr) sind, und Parkstreifen auch immer Teil der Fahrbahn sind die wiederum von Verkehr (wieder egal ob ruhend oder fließend) benutzt wird, würde ich meinen, dass Straßenfahrzeuge (egal, ob fließender oder ruhender Verkehr) allgemein nicht als Einschränkung des Sicherheitsraumes gelten.
Parkstreifen befinden sich manchmal teilweise auf dem Gehsteig (siehe z.B. Schillerstraße) oder gilt der Teil des rechtskonform verparkbaren Bereichs, der sich auf dem Gehsteig befindet, nach dieser Definition nicht als Parkstreifen?

Die Parkstreifen am Gehsteig sind eine sehr besondere Seltenheit. Da könnte ich nur spekulieren und möchte mich daher festlegen.
Würde ich aber raten, würde ich meinen, dass der Gehsteig erst an der Markierung beginnt, an der der Parkstreifen endet und nicht dort wo baulich der Gehsteig beginnt.
Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiß alles besser.

- Sokrates

Re: Bombardier Flexity 306 - Testeinsatz in Graz
Antwort #73
Guten Abend!

Ist für das Wochende eine Testfahrt geplant?

Re: Bombardier Flexity 306 - Testeinsatz in Graz
Antwort #74
Genau genommen dürfte es in der Schillerstraße solche Parkplätze am Gehsteig gar nicht geben, da die Restbreite nicht ausreichend ist. Laut der Verkehrsplanungsrichtlinie der Stadt Graz (siehe --> https://www.graz.at/cms/dokumente/10026642_7712701/9906a1e4/Verkehrsplanungsrichtlinie.pdf ) müsste der Gehsteig dort sogar noch breiter sein (ohne Parkspur), aber die Stadt Graz hat es sich sogar selbst erlaubt ihre eigenen Regeln zu brechen... 🤪