Jetzt versucht du dich rauszuwinden.Fakt ist: Die niedrige Bahnsteighöhe ist rein aus einer Grazer Entscheidung gekommen und nicht gesetzlich vorgeschrieben.An die ÖNORM müssen auch auch Wien, Linz, Innsbruck und Gmunden halten und dort hat man immer wieder oder meistens zum Fahrzeug fast höhengleiche Bahnsteige.
Ja, und gerade die ÖNORM B 1600 welche barrierefreies Bauen regelt wird - nehme ich zumindest an - sicher keinen möglichst großen Niveauunterschied zwischen Straßenbahn und Bahnsteig vorschreiben.
So geht es natürlich nicht, etwa 30 cm hohe Bahnsteige zu bauen, wie Bus 15 O530 Ctaro L meint.
Die durchschnittliche Einstiegshöhe der Niederflurstraßenbahnen liegt bei 25 cm. Und die Höhe der Bahnsteige ist gesetzlich geregelt (StrabVO). Und danach wird eben geplant und gebaut.
So geht es natürlich nicht, etwa 30 cm hohe Bahnsteige zu bauen, wie Bus 15 O530 Ctaro L meint. Und selbstverständlich muß - im Gegesatz zu tramfahrers Meinung - nach ÖNORM gebaut werden.
Andere Städte schaffen das auch, und noch viel höhere Bahnsteige
Zitat von: just4fun am Juli 24, 2021, 07:35:13Andere Städte schaffen das auch, und noch viel höhere BahnsteigeDas ist mir durchaus bekannt, etwa auch in Hannover.Das Problem ist, daß dann die Bahnsteige behindertengerecht, beispielsweise mit Rampen, gebaut werden müssen.
Es ist einfach skandalös, und auch absolut ineffizient für die Fahrer, wenn so wie bei der Variobahn die Rollstuhlfahrer warten können bis der Fahrer ausgestigene ist, zur Mitteltür gegangen ist, die Rampen aufgelegt hat, die dann reinfahren, der Fahrer die Rampen wieder abbaut, nach vorne geht und weiterfährt. Sinnlose Zeit und demütigend für die Rollstuhlfahrer.
Nur weil es früher noch schlechter war, heißt es nicht dass es jetzt nicht demütigend ist.