Zitat von: Immanuel Cunt am Februar 27, 2013, 15:25:50Die Frage ist ja, wie weit man die Investoren zur Mitfinanzierung der Aufschließung heranziehen kann. Gar nicht - welche rechtliche Handhabe gibt es denn dafür?
Die Frage ist ja, wie weit man die Investoren zur Mitfinanzierung der Aufschließung heranziehen kann.
Zitat von: TW 581 am Februar 27, 2013, 12:43:46Eine Verlängerung der BL 85 nach Don Bosco wird man hoffentlich sobald wie möglich umsetzen, aber ist auch kein Ersatz für die Bim! Das hoffe ich nicht, denn die Leute vom 85er würden wieder lieber zum Hbf. fahren können. Anschluss mehrerer Buslinien, 50, 52, 53, 58, 58E, 63, Regionalbusse, etc.!
Eine Verlängerung der BL 85 nach Don Bosco wird man hoffentlich sobald wie möglich umsetzen, aber ist auch kein Ersatz für die Bim!
alternativ vielleicht ja auch dann den 58er bis zur "Smart City" verlängern, um die Umsteigerelation und die Frequenz in diesem Bereich anzupassen.
Zitat von: 222 am Februar 27, 2013, 14:14:38Zitat von: TW 581 am Februar 27, 2013, 12:43:46Eine Verlängerung der BL 85 nach Don Bosco wird man hoffentlich sobald wie möglich umsetzen, aber ist auch kein Ersatz für die Bim! Das hoffe ich nicht, denn die Leute vom 85er würden wieder lieber zum Hbf. fahren können. Anschluss mehrerer Buslinien, 50, 52, 53, 58, 58E, 63, Regionalbusse, etc.! Trotzdem ginge es ohne größere Probleme - wenn der Nordtunnel fertig ist kann man ja ganz bequem und sogar Barrierefrei von der WB-Straße zum Europaplatz durchgehen, ein Großteil steigt sowieso zur Straßenbahn um, und die Schülerkurse kann man ja weiter durchbinden, alternativ vielleicht ja auch dann den 58er bis zur "Smart City" verlängern, um die Umsteigerelation und die Frequenz in diesem Bereich anzupassen.
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Ad 12 + 13: Asset One, G. Neuwirth sowie amtswegige Änderungen gem. Rahmenplan ReininghausDie Regelung der schrittweisen Umsetzung der Verkehrserschließung ist über die Festlegung von Aufschließungsgebieten im Flächenwidmungsplan sichergestellt. Im Vorfeld einer Bebauung hat damit die (etappenweise und leistungsfähige) äußere Erschließung für jedes Quartier einzeln geregelt zu werden. Dies erfordert auch die Zustimmung der Gremien der Landeshauptstadt Graz. Weitere Details werden sodann im Zuge der Bebauungsplanung (für alle Flächen besteht Bebauungsplanpflicht) und den Bauverfahren zu regeln sein. Zu Grunde liegt den beabsichtigen Planungen das Verkehrskonzept gem. Rahmenplan Reininghaus, welches mit dem Land Steiermark abgestimmt wurde und in welchem unter anderem Stufen für den Ausbau des ÖV in Abhängigkeit von der neu errichteten Bruttogeschossfläche festgelegt sind. Eine Entwicklung Zug um Zug ist damit sichergestellt.
Rechtliche, zwingende verkehrsreduzierende Vorgaben (Mobilitätsvertrag) für alle Nutzungen vor deren Realisierung (Mobilitätsmanagement, Stellplatzvorgaben, zulässiges Kfz-Verkehrsaufkommen) im Zuge der Quartiersentwicklung. Ansonsten ist das Szenario Sanfte Mobilität nicht realisierbar und wesentliche Ausbauerfordernisse des umliegenden Straßennetzes wären notwendig. • Bis zu einer Bebauung von ca. 150.000 m² Bruttogeschoßfläche (BGF) reicht eine Adaptierungen des bestehenden Kfz-Verkehrsnetzes aus (lokale Erschließung der Grundstücke, Umlegung von Buslinien, Fuß- und Radroutenanbindungen). Auf den bereits jetzt kritischen Straßen und Kreuzungen wird das zusätzliche Kfz Verkehrsaufkommen weniger als ca. 10% des bestehenden Kfz-Verkehrsaufkommens betragen. Die Umsetzung des im Konzept vorgeschlagenen Fuß- und Radwegenetzes sowie die Verbesserung der ÖV-Anbindung des Stadtteils sind aber erforderlich. • Bis zu einem Ausbaugrad von bis zu 300.000 m² BGF sollen ein Großteil der Fuß- und Fahrradverkehrsmaßnahmen und eine ÖV-Linie durch das Areal (zumindest mit Busbetrieb) realisiert sein. Im Straßennetz ist der Ausbau der Alte Post Straße und der Wetzelsdorfer Straße hinsichtlich Erhöhung der Kfz-Leistungsfähigkeit (zumindest Erhöhung der Knoten-Leistungsfähigkeit) erforderlich. • Ab einer Realisierung von ca. 300.000 m² BGF wird empfohlen, das gesamte Maßnahmenprogramm des Rahmenplans umzusetzen. Wesentliche Maßnahmen sind auf jeden Fall die Erfordernis der Straßenbahnlinie von der Eggenberger Straße bis zur Hummelkaserne und die übergeordnete Kfz-Erschließung. Die Unterführung Josef-Huber-Gasse ist notwendig, um die zusätzlich zu erwartende Kfz-Belastung der Kärntner Straße und Eggenberger Straße zu reduzieren. Für die Maßnahmen des Verkehrskonzeptes ist auch die Beteiligung und Unterstützung des Landes Steiermark notwendig.