Müsste man mal ausprobieren, ob man gestraft wird oder nicht und dann zum VfGH ziehen.
Ich nehme an, scheurin meint das da:https://dejure.org/gesetze/EG/12.htmlIch bin mir nur nicht sicher, das das österreichische Versammlungsgesetz unter den Anwendungsbereich des EG-Vertrages fällt. Grenzwertig ist er sicher, aber im Licht der Versammlungsfreiheit der EMRK. Judikat des VfGH dazu habe ich aber keines gefunden, also wird er aktuell eher totes Recht sein.Müsste man mal ausprobieren, ob man gestraft wird oder nicht und dann zum VfGH ziehen.
Artikel 18(ex-Artikel 12 EGV)Unbeschadet besonderer Bestimmungen der Verträge ist in ihrem Anwendungsbereich jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verboten.
Was zum heutigen Tag: https://www.facebook.com/photo.php?fbid=339035800059088&set=p.339035800059088&type=W.