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Thema: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse (31233-mal gelesen) Vorheriges Thema - Nächstes Thema

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Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Kreisverkehr für mehr Sicherheit

Die Kreuzung Rechbauerstraße/ Nibelungengasse gehört zu den 30 unfallträchtigsten im gesamten Stadtgebiet.

E ine der gefährlichsten Grazer Kreuzungen steht jetzt endlich vor der Entschärfung. Demnächst wird an der Kreuzung Rechbauerstraße/Nibelungengasse mit der Errichtung eines Kreisverkehrs begonnen, der dort für mehr Verkehrssicherheit sorgen soll.

In der letzten Auflistung des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV) rangierte diese Kreuzung unter den Top 30 der unfallträchtigsten in Graz. Unmittelbarer - trauriger - Anlass für diese jetzt umgesetzte Maßnahme war aber ein Verkehrsunfall im vergangenen Jahr, bei dem eine Frau schwerstens verletzt worden war. Weiters gibt es dort wegen der Nähe zur Volksschule Nibelungen eine erhöhte Fußgängerfrequenz.

Wegen des geringen Platzangebots kann allerdings nur ein kleiner Kreisverkehr umgesetzt werden, der aber die gewünschte Reduktion der Geschwindigkeiten bringen soll. Dadurch erhöht sich die Aufmerksamkeit der Fahrzeuglenker. "Zur Hebung der Sicherheit ist der Kreisverkehr ein bewährtes Mittel. Für mich eine sinnvolle Lösung mit Hausverstand, zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer", erklärt Verkehrsstadtrat Mario Eustacchio (FP).

Der Auftrag für die Errichtung ist erteilt. Die Umsetzung wird mit den derzeit laufenden Wasser- und Kanalbauarbeiten abgestimmt. HANS ANDREJ


Quelle: http://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/graz/3429505/kreisverkehr-fuer-mehr-sicherheit.story
"... und zu den Fenstern schauten lebendige Menschenköpfe heraus, und schrecklich schnell ging's, und ein solches Brausen war, dass einem der Verstand stillstand."
 - Peter Rosegger (erste Begegnung mit der Semmeringbahn)

Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Antwort #1

Kreisverkehr für mehr Sicherheit
Demnächst wird an der Kreuzung Rechbauerstraße/Nibelungengasse mit der Errichtung eines Kreisverkehrs begonnen, der dort für mehr Verkehrssicherheit sorgen soll.
...
Wegen des geringen Platzangebots kann allerdings nur ein kleiner Kreisverkehr umgesetzt werden, der aber die gewünschte Reduktion der Geschwindigkeiten bringen soll.

Soll da etwa so ein Kreisverkehr errichtet werden, wie z.B. der in Schärding vor dem Kapsreiter Bräustüberl (siehe Foto unten)? Denn in dem Fall müsste dafür in Graz an der Kreuzung Rechbauerstraße/Nibelungengasse, an 3 Ecken, ein Stück vom Gehsteig "weggezwickt" werden, ansonsten kann das ja nur ein Miniaturkreisverkehr für Smarts werden. Denn direkt an der vierten Ecke befindet sich der Zugang zu dem kleinen SPAR-Geschäft, wo der Gehsteig ohnehin schon knapp bemessen ist!
Außerdem: Selbst mit Kreisverkehr wird sich dort weder am Tempo der Verkehrsteilnehmer noch an der Aufmerksamkeit jemals etwas ändern! Dafür bräuchte es schon halbwegs hohe Bodenwellen
in jede Fahrtrichtung! (Wenigstens in Richtung Felix Dahn Platz gibt es ja schon eine Bodenwelle.) Ich bin überzeugt davon, dass da wieder Geld für nix zum Fenster rausgeschmissen wird! Naja, immerhin kann dann die Politik wieder protzen, dass sie alles für die Verkehrssicherheit getan hat!  :hammer:

Foto Kreisverkehr (C) Bezirksrundschau Oberösterreich


Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Antwort #2
Aktuelle Fotos der Kreuzung Nibelungengasse/Rechbauerstraße von heute Vormittag

So schaut es heute am 22.10.2013 in diesem Bereich aus:
Foto1:
Zeigt die Druckknopfampel vor der Volksschule Nibelungen. Im Hintergrund sehr gut zu erkennen: "Einfahrt verboten"! Das ist bereits seit vielen Wochen so, nur hält sich niemand daran! Im Übrigen steht deshalb bereits an der Kreuzung Naglergasse/Nibelungengasse ein Sackgassen-Schild! In den knapp 2 Minuten, in denen ich heute dort war, sind 9 Autofahrer und 3 Radfahrer verbotenerweise gegen die Einbahn gefahren. Dass es dann an der halb gesperrten Kreuzung Nibelungengasse/Rechbauerstraße bei Gegenverkehr "lustig" zugeht, versteht sich von selbst.
Foto2:
Zeigt den Eingang zum Spar an der Kreuzung (Süd-Ost-Ecke).
Foto3:
Blick Richtung Westen. Der Baum an der Süd-West-Ecke und der Zaun werden sicherlich dem Kreisverkehr geopfert werden! Auch gut zu erkennen, die "Vorgeschriebene Fahrtrichtung" in Richtung Osten, an die sich ebenfalls keiner hält! Zugegeben: Ein weiteres Vorschriftszeichen "Einbiegen nach links verboten" gibt es in der Rechbauerstraße auf Höhe des Spar-Marktes nicht.
Foto4:
Im Vordergrund ist die Bodenwelle zu erkennen. Wäre dort nicht schon so oft aufgegraben, zugeschüttet und wieder neu asphaltiert worden, wäre die Bodenwelle sicher noch deutlicher "spürbar", wenn man drüberfährt. Das hier natürlich trotz Baustelle die "Rechtsregel" gilt, wissen leider so einige Verkehrsteilnehmer nicht!

Bauarbeiten zum Kreisverkehr gibt es noch nicht, es werden jedoch bereits Vermessungsarbeiten an der Kreuzung und in den Gassen durchgeführt!
(Ich werde versuchen das Baugeschehen mit weiteren Fotos zu dokumentieren!)
LG und noch einen schönen Tag!

  • Amon
Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Antwort #3
Die ganze Kreuzung Rechbauerstraße/Nibelungengasse ist erhöht ausgeführt. Die Unfälle ergeben sich schlicht und ergreifend aus einer Missachtung der Rechtsregel. Das Thema Überregulierung im Verkehr wurde mit Eustacchio ja auch besprochen, ist aber eine Tatsache und leider offenbar auch notwendig.

Zitat
Ich bin überzeugt davon, dass da wieder Geld für nix zum Fenster rausgeschmissen wird!


Zu den Kosten: Der Kreisverkehr wird in einer Minimalvariante ausgeführt, nachdem die (Fernwärme?-) Bauarbeiten abgeschlossen sind. Nennenswerte Zusatzkosten dürfte dies nicht verursachen, zumal die Kreuzung ohnehin offensichtlich sanierungsbedürftig ist.

Zitat
Auch gut zu erkennen, die "Vorgeschriebene Fahrtrichtung" in Richtung Osten, an die sich ebenfalls keiner hält! Zugegeben: Ein weiteres Vorschriftszeichen "Einbiegen nach links verboten" gibt es in der Rechbauerstraße auf Höhe des Spar-Marktes nicht.


Polizei zwischen 16 und 18 Uhr dort postieren und die Stadt ist um einige Hundert Euro reicher ;-) Gilt ja auch für das Linksabbiegeverbot von der Leonhardstraße in die Lessingstraße

Zitat
Soll da etwa so ein Kreisverkehr errichtet werden, wie z.B. der in Schärding vor dem Kapsreiter Bräustüberl (siehe Foto unten)?


Ja, der Kreisverkehr wird für LKW überfahrbar sein, soweit ich das verstanden habe. Dem Stadtrat geht es nur darum, dass die "Vorrang geben"-Zeichen und der optische Eindruck eines Kreisverkehres das Verkehrstempo entschleunigen sollen. Der benachbarte Kreisverkehr (Krenngasse/Schörgelgasse) wird allerdings immer wieder "geschnitten", vor allem abends. Im konkreten Fall wären wohl Stopp-Tafeln für eine der beiden Straßen sinnvoller gewesen.




Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Antwort #4
Baum darf stehen bleiben

Der an der Süd-West-Ecke stehende (noch gesunde und unverletzte) Baum darf zum Glück doch stehen bleiben!
Das konnte ich heute Nachmittag an dem Kreisverkehr-Übersichtsplan erkennen, der in Kreuzungsnähe an einer Wand befestigt war.
Einen Schnappschuss konnte ich davon machen, den werde ich Euch morgen hier noch nachreichen.

Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Antwort #5
Hier wie versprochen der Plan!
LG

Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Antwort #6
Na wenigstens bleibt nach dem Plan der Baum erhalten. :)

Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Antwort #7

Na wenigstens bleibt nach dem Plan der Baum erhalten. :)


Hoffen wir mal, dass er nicht versehentlich (oder "versehentlich") beschädigt wird - wär ja nicht das erste Mal...

Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Antwort #8
Baubeginn des Kreisverkehrs erfolgt

Foto1: Inzwischen wird an jeder Ecke Rundung gearbeitet...
Foto2: Einbahn? Wo?  :no:

  • Bim
Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Antwort #9
Baustellenverkehrsschilder interessieren leider zumeist auch nie irgend jemanden!  :-X


Problem liegt hier halt auch an den Baufirmen und Straßenbehörde, denn einerseits sind viele Verkehrszeichen, die bei Baustellen aufgestellt werden, gar nicht rechtsgültig von einer Behörde erlassen bzw. gibt es keinen Bescheid/Verordnung dazu, andererseits stellen die Firmen die Zeichen falsch, oder anders, als von der Behörde verordnet auf, somit sind sie nach einer Anzeige im Falle eines Einspruchs wieder ungültig und der Strafbescheid wird vom UVS aufgehoben.

Somit sind Baustellenregelungen (Verbote/Gebote) sinnlos, zu kontrollieren - ist leider die traurige Wahrheit!

Selbst wenn Behörde und Baufirma alles richtig machen, drehen oft Fußgänger/Passanten die Schilder zur Seite, verändern ihre Örtlichkeit, oder hantieren sonst irgendwie an den Schildern herum, was nur Streit zwischen Behörde, Baufirma, Polizei, Angezeigten, UVS zur Folge hat und schlussendlich kommt überhaupt nichts raus - sämtliche dafür aufgewendete Zeit war umsonst!

Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Antwort #10
Das wäre doch was für den Einsatz von mobilen Geisterfahrerkrallen, so es denn solche gibt.
Wahrscheinlich ist abrr genau diese Ignoranz im Straßenverkehr der Grund für die Baumaßnahme. 
Habe an dieser Kreuzung die lustigsten Erlebnisse gehabt, egal ob mit dem Auto, dem Velo oder per pedes.
LG
zweitervondrei

Es gibt kein verfassungsmäßiges Recht auf einen Parkplatz!!!!!!

  • amadeus
  • Libertin & Hedonist
Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Antwort #11

Foto2: Einbahn? Wo?  :no:


Das Zeichen ,,Einfahrt verboten" allein macht auch noch keine Einbahn. Dafür brauchts auf der anderen Seite auch noch was. Das aber ist auf dem Photo nicht ersichtlich.
Gruß aus Graz-Eggenberg
Wolfgang
      Für jedes Problem gibt es eine Lösung, die einfach, klar und falsch ist.
Im Übrigen bin ich der Meinung, daß das Fahrtziel eines Fahrzeuges mit dessen Fahrtzielanzeige übereinstimmen soll.


  • Bim
Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Antwort #12


Foto2: Einbahn? Wo?  :no:


Das Zeichen ,,Einfahrt verboten" allein macht auch noch keine Einbahn. Dafür brauchts auf der anderen Seite auch noch was. Das aber ist auf dem Photo nicht ersichtlich.


Ist schon klar, aber de facto ist es ein Einbahn, wenn man von einer Richtung in einen Streckenabschnitt nicht einfahren darf - "Einfahrt verboten" (auch die Annenstraße ist auch wenn nicht als Einbahn beschildert, durch die "Einfahrt verboten"-Zeichen, de facto größten Teils eine quasi Einbahn - abgesehen von den Ausnahmen)

Eine richtige Einbahnstraße muss ja von der anderen Seite auch immer mit einem "Einfahrt verboten" gekennzeichnet sein! Also kommt man von der falschen Seite, ist es gar nicht erkennbar, ob es nur ein "Einfahrt verboten" alleine ist, oder in Kombination mit einem Einbahnzeichen.

  • amadeus
  • Libertin & Hedonist
Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Antwort #13

Ist schon klar, aber de facto ist es ein Einbahn, wenn man von einer Richtung in einen Streckenabschnitt nicht einfahren darf - "Einfahrt verboten"


Kann ein gefährlicher Irrtum sein. In einer nicht als Einbahn gekennzeichneten Straße* darf der Verkehrsteilnehmer wenden oder aus einer Grundstückseinfahrt in jeder Richtung ausfahren und kommt damit in keinerlei Konflikt mit dem ,,Einfahrt verboten"-Schild an dem einem Ende.

* Ja, ich weiß, daß nicht alles, was nur in einer Richtung befahren werden darf als Einbahn gekennzeichnet ist (Nebenfahrbahnen wären sowas), aber diese Fälle sind in extra Bestimmungen geregelt.

Nachtrag: Wenn sich in einer solchen Straße zwei ,,Wissende" begegnen (einer weiß, daß an einer Seite ,,Einfahrt verboten" ist und der andere weiß daß es keinen Einbahnpfeil gibt) dann kanns dramatisch werden ...
Gruß aus Graz-Eggenberg
Wolfgang
      Für jedes Problem gibt es eine Lösung, die einfach, klar und falsch ist.
Im Übrigen bin ich der Meinung, daß das Fahrtziel eines Fahrzeuges mit dessen Fahrtzielanzeige übereinstimmen soll.


Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Antwort #14


Ist schon klar, aber de facto ist es ein Einbahn, wenn man von einer Richtung in einen Streckenabschnitt nicht einfahren darf - "Einfahrt verboten"


Kann ein gefährlicher Irrtum sein. In einer nicht als Einbahn gekennzeichneten Straße* darf der Verkehrsteilnehmer wenden oder aus einer Grundstückseinfahrt in jeder Richtung ausfahren und kommt damit in keinerlei Konflikt mit dem ,,Einfahrt verboten"-Schild an dem einem Ende.


Genau. :one: