Erstens sind diese Rot-Gelb-Ampeln in der StVO nicht vorgesehen und damit illegal (Ampeln nach StVO brauchen ein Grünlicht). Diese trotzdem oft verwendeten Ampeln entsprechen der Eisenbahnkreuzungsverordnung (§19) und dürfen daher nur zur Sicherung von Eisenbahnkreuzungen verwendet werden.
Ampeln sollten generell überall gleich sein. Damit bräuchte man weniger §, die alles regeln. Dass in der Eisenbahnkreuzungsverordnung nicht von Anfang an schon "vollständige Ampeln" vorgeschrieben wurden (noch dazu wo man bei Eisenbahnkreuzungen ja mit dem IV zu tun hat), zeigt, dass man ganz einfach nicht mitgedacht hat (man hätte ja nur in der StVO, § 39 nachschauen müssen, aber das war wohl zu viel verlangt)!
Übrigens bin ich generell gegen diese Zusatzampeln vor Haltestellen! Kosten viel, schalten erst viel zu spät wieder auf grün und bilden damit noch mehr Stau, den es ohne die Ampeln gar nicht erst gäbe!
Prinzipiell haben sie schon einen Sinn, der Unterschied besteht ja gegenüber "richtigen" Ampeln darin (selbst wenn man sie als rechtlich nicht bindend/illegal ansieht), dass sonst die allgemeinen Bestimmungen zum Tragen kommen.
z.B. Ecke Daungasse/Laudongasse schneidet die Straßenbahn die Kurve recht ordentlich und dient daher, wenn man die Ampel schon als illegal ansieht, als "Information", dass eine Straßenbahn kommt, die aufgrund der Beschilderung/Markierung/wenn alles nichts hilft Rechtsregel sowieso Vorrang hat.
An einem Bahnübergang hat man sich trotz abgeschaltetem Licht zu Vergewissern, dass nichts kommt, weil der Zug trotzdem Vorrang hat (aus gutem Grund - denn sonst fährt im wahrsten Sinn des Wortes - die Eisenbahn drüber)
Die Ampel ist weitgehend gleich und nur weil bei rot ein sowieso nicht leuchtendes grünes Licht fehlt, von Illegalität zu reden und danach gleich über den §-Dschungel zu jammern halte ich für widersprüchlich.
Es ginge leichter, wenn es nicht so viele Dodeln (nicht auf Comanderr bezogen) gäbe, die alles nicht nach Strich und Komma genauestens in Paragraphen Festgehaltene, ignorieren/für illegal erklären würden, sondern akzeptieren können,
- dass gelb/rot bei einer Ampel "halt" bedeutet
- dass leuchtende Verkehrszeichen genauso richtig wie die althergebrachten sind.
- dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung/Überholverbot/Ortstafel gilt, ob sie jetzt 3m weiter vorn oder hinten, 5cm weiter rechts oder links steht.
- dass eine blaue Zone gilt, auch wenn die Tafel auf der Straße steht
usw.
Warum sind denn laufend Novellen nötig? Weil es immer irgendwelche Rechtsverdreher gibt, die feststellen, dass irgendwas nicht haarklein ausformuliert und somit ungültig ist und damit die für alle anderen verständlichen Gebote/Verbote ignorieren und damit begründet teilweise das Leben anderer gefährden.
(Wieso springen die nicht irgendwo von einer Brücke und beschweren sich, dass die Höhenangabe falsch ist?)
@cerberus2: Gibt es nicht einen eigenen Absatz in der Stvo für die Fußgänger/Radfahrerampel, wonach das Gelblicht entfallen kann?