Zum Hauptinhalt springen
  • Wir sind gesiedelt! -> NEUES FORUM

    Sollte keine E-Mail gekommen sein, bitte um Neuregistrierung.

Thema: Geheime Grazer ÖV-Pläne (21760-mal gelesen) Vorheriges Thema - Nächstes Thema

0 Benutzer und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Re: Geheime Grazer ÖV-Pläne
Antwort #30

Erstens sind diese Rot-Gelb-Ampeln in der StVO nicht vorgesehen und damit illegal (Ampeln nach StVO brauchen ein Grünlicht). Diese trotzdem oft verwendeten Ampeln entsprechen der Eisenbahnkreuzungsverordnung (§19) und dürfen daher nur zur Sicherung von Eisenbahnkreuzungen verwendet werden.

Ampeln sollten generell überall gleich sein. Damit bräuchte man weniger §, die alles regeln. Dass in der Eisenbahnkreuzungsverordnung nicht von Anfang an schon "vollständige Ampeln" vorgeschrieben wurden (noch dazu wo man bei Eisenbahnkreuzungen ja mit dem IV zu tun hat), zeigt, dass man ganz einfach nicht mitgedacht hat (man hätte ja nur in der StVO, § 39 nachschauen müssen, aber das war wohl zu viel verlangt)!
Übrigens bin ich generell gegen diese Zusatzampeln vor Haltestellen! Kosten viel, schalten erst viel zu spät wieder auf grün und bilden damit noch mehr Stau, den es ohne die Ampeln gar nicht erst gäbe!


Und zweitens haben Busspuren auf der Seite haben die gleiche Problematik wie Radwege - Unfallgefahr mit Abbiegen.

Ich bin mir sicher, dass die Unfallgefahr mit Abbiegern bei straßenmittigen Busspuren oder Straßenbahngleisen mindestens gleich hoch ist!

Re: Geheime Grazer ÖV-Pläne
Antwort #31

Erstens sind diese Rot-Gelb-Ampeln in der StVO nicht vorgesehen und damit illegal (Ampeln nach StVO brauchen ein Grünlicht).


Quelle?  :hammer:


  • Ch. Wagner
Re: Geheime Grazer ÖV-Pläne
Antwort #32

Erstens sind diese Rot-Gelb-Ampeln in der StVO nicht vorgesehen und damit illegal (Ampeln nach StVO brauchen ein Grünlicht).


Davon steht allerdings nichts in der StVO. Es wird nur über die Bedeutung der Farben geschrieben. Und es gibt ja auch bei Fußgängerampeln kein Gelblicht.
LG! Christian

PS: einfach vorher a bissi googeln!
Fer aut feri ne feriaris feri!
Queen Elizabeth I.

Re: Geheime Grazer ÖV-Pläne
Antwort #33


Erstens sind diese Rot-Gelb-Ampeln in der StVO nicht vorgesehen und damit illegal (Ampeln nach StVO brauchen ein Grünlicht).


Davon steht allerdings nichts in der StVO. Es wird nur über die Bedeutung der Farben geschrieben. Und es gibt ja auch bei Fußgängerampeln kein Gelblicht.


Also: §39 Abs 1 - StVO ...

[blue]§ 39. Anordnung der Lichtzeichen - (1) Die Lichtzeichen sind entweder untereinander in der Reihenfolge oben rot, in der Mitte gelb und unten grün oder in Ausnahmefällen nebeneinander in der Reihenfolge links rot, in der Mitte gelb und rechts grün anzuordnen.[/blue]

... könnte man tatsächlich so interpretieren, dass es nur um die Anordnung geht und daher zum Beispiel das Grünlicht weggelassen werden kann. Es gibt aber auch noch den §38, der über die Bedeutung der Lichtzeichen spricht, und hier steht im Absatz 8:

[blue]Zur gesonderten Regelung des Verkehrs auf einzelnen Fahrstreifen oder für bestimmte Gruppen von Straßenbenützern, wie etwa Fußgänger, Radfahrer oder Fahrzeuge des Kraftfahrlinienverkehrs sowie Taxifahrzeuge, dürfen auch andere leicht erkennbare Lichtzeichen verwendet werden, wobei hinsichtlich des grünen Lichtes die Bestimmung des Abs. 6 erster Satz anzuwenden ist.[/blue]

Die Fußgängerampeln wären also mal geklärt. Offen ist nur noch die Interpretation bzw. der Zusammenhang der beiden Gesetzestexte. Hierzu: http://de.wikipedia.org/wiki/Lex_specialis:

[blue]Der Grundsatz lex specialis derogat legi generali stellt eine juristische Auslegungsregel dar und gründet sich auf die Vermutung, dass der Gesetzgeber keinen Rechtssatz schaffen wollte, der über keinen praktischen Anwendungsbereich verfügt. Letzteres wäre aber der Fall, wenn anstatt des besonderen Rechtssatzes der allgemeine Rechtssatz angewandt würde, weil der besondere Rechtssatz dadurch seines praktischen Anwendungsbereiches beraubt wäre.[/blue]

Oder zusammengefasst: Wäre §39 Abs 1 keine zwingende Beschreibung einer Ampel, wäre §38 Abs 8 sinnlos, da man ja auch so Fußgängerampeln ohne Gelblicht bauen könnte. Oder anders ausgedrückt:

Man darf davon ausgehen, dass der Gesetzgeber den §38 Abs 8 nicht ohne Grund geschrieben hat, eben weil er selbst davon ausgeht, dass §39 Abs 1 sonst Fußgängerampeln ohne Gelb verhindern würde.


PS: einfach vorher a bissi googeln!


Vorher gemacht, war kein Problem. Hat überhaupt nicht weh getan.
  • Zuletzt geändert: Februar 18, 2014, 10:17:21 von Cerberus2

  • ptg
Re: Geheime Grazer ÖV-Pläne
Antwort #34


Erstens sind diese Rot-Gelb-Ampeln in der StVO nicht vorgesehen und damit illegal (Ampeln nach StVO brauchen ein Grünlicht). Diese trotzdem oft verwendeten Ampeln entsprechen der Eisenbahnkreuzungsverordnung (§19) und dürfen daher nur zur Sicherung von Eisenbahnkreuzungen verwendet werden.

Ampeln sollten generell überall gleich sein. Damit bräuchte man weniger §, die alles regeln. Dass in der Eisenbahnkreuzungsverordnung nicht von Anfang an schon "vollständige Ampeln" vorgeschrieben wurden (noch dazu wo man bei Eisenbahnkreuzungen ja mit dem IV zu tun hat), zeigt, dass man ganz einfach nicht mitgedacht hat (man hätte ja nur in der StVO, § 39 nachschauen müssen, aber das war wohl zu viel verlangt)!
Übrigens bin ich generell gegen diese Zusatzampeln vor Haltestellen! Kosten viel, schalten erst viel zu spät wieder auf grün und bilden damit noch mehr Stau, den es ohne die Ampeln gar nicht erst gäbe!


Prinzipiell haben sie schon einen Sinn, der Unterschied besteht ja gegenüber "richtigen" Ampeln darin (selbst wenn man sie als rechtlich nicht bindend/illegal ansieht), dass sonst die allgemeinen Bestimmungen zum Tragen kommen.
z.B. Ecke Daungasse/Laudongasse schneidet die Straßenbahn die Kurve recht ordentlich und dient daher, wenn man die Ampel schon als illegal ansieht, als "Information", dass eine Straßenbahn kommt, die aufgrund der Beschilderung/Markierung/wenn alles nichts hilft Rechtsregel sowieso Vorrang hat.
An einem Bahnübergang hat man sich trotz abgeschaltetem Licht zu Vergewissern, dass nichts kommt, weil der Zug trotzdem Vorrang hat (aus gutem Grund - denn sonst fährt im wahrsten Sinn des Wortes - die Eisenbahn drüber)
Die Ampel ist weitgehend gleich und nur weil bei rot ein sowieso nicht leuchtendes grünes Licht fehlt, von Illegalität zu reden und danach gleich über den §-Dschungel zu jammern halte ich für widersprüchlich.
Es ginge leichter, wenn es nicht so viele Dodeln (nicht auf Comanderr bezogen) gäbe, die alles nicht nach Strich und Komma genauestens in Paragraphen Festgehaltene, ignorieren/für illegal erklären würden, sondern akzeptieren können,
- dass gelb/rot bei einer Ampel "halt" bedeutet
- dass leuchtende Verkehrszeichen genauso richtig wie die althergebrachten sind.
- dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung/Überholverbot/Ortstafel gilt, ob sie jetzt 3m weiter vorn oder hinten, 5cm weiter rechts oder links steht.
- dass eine blaue Zone gilt, auch wenn die Tafel auf der Straße steht
usw.

Warum sind denn laufend Novellen nötig? Weil es immer irgendwelche Rechtsverdreher gibt, die feststellen, dass irgendwas nicht haarklein ausformuliert und somit ungültig ist und damit die für alle anderen verständlichen Gebote/Verbote ignorieren und damit begründet teilweise das Leben anderer gefährden.
(Wieso springen die nicht irgendwo von einer Brücke und beschweren sich, dass die Höhenangabe falsch ist?)


@cerberus2: Gibt es nicht einen eigenen Absatz in der Stvo für die Fußgänger/Radfahrerampel, wonach das Gelblicht entfallen kann?




  • x37
Re: Geheime Grazer ÖV-Pläne
Antwort #35
Nur als Denkanstoß:
Wie wohl ein Rot/Grün Blinder solche Ampel interpretiert...


Re: Geheime Grazer ÖV-Pläne
Antwort #36
Unter Anderem deswegen ist ja die Reihenfolge definiert!

Re: Geheime Grazer ÖV-Pläne
Antwort #37

Nur als Denkanstoß:
Wie wohl ein Rot/Grün Blinder solche Ampel interpretiert...


Abgesehen von der (wie Variobahn schon richtig gesagt hat) definierten Reihenfolge sollte ein Rot-Grün-Blinder gelb nicht als grau sondern als "bunte Farbe" erkennen können.

Zum Selberaustesten:
Auf http://www.vischeck.com/vischeck/vischeckImage.php gibts ein Simulations-Tool, bei dem man zB. dieses File http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/e/ef/AmpelDresden-klein.jpg raufladen kann...

  • Ch. Wagner
Re: Geheime Grazer ÖV-Pläne
Antwort #38
Ich nehme doch an, daß Ampeln genehmigt werden. Dann wären die Ampeln entlang der Linie 6 alle illegal? Glaub' ich jetzt nicht.
LG! Christian
Fer aut feri ne feriaris feri!
Queen Elizabeth I.

  • TW 22
Re: Geheime Grazer ÖV-Pläne
Antwort #39

Ich nehme doch an, daß Ampeln genehmigt werden. Dann wären die Ampeln entlang der Linie 6 alle illegal? Glaub' ich jetzt nicht.
LG! Christian


Kann ich Dich beruhigen Christian, sind ganz legal und amtlich abgenommen. So wie alle anderen Rot/Gelb-VLSA-Anlagen die natürlich auch nicht illegal sind und vom zuständigen Straßenamt erhalten und betrieben werden

Re: Geheime Grazer ÖV-Pläne
Antwort #40


... Die StVO (§17 Abs 2) sieht definitiv auch bei Linienbussen vor, dass auf der zum Aussteigen bestimmten Seite nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren werden darf und dabei ein- und aussteigende Personen nicht behindert oder gefährdet werden dürfen.


Wenn schon die StVO zitiert werden soll, dann Bitte aber mit den richtigen §. Der § 20 der StVO gilt für Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse nicht der § 17 der regelt die Beleuchtung!


KFG != StVO.

StVO §17 (2): Der Lenker eines Fahrzeuges darf an einem in einer Haltestelle stehenden Schienenfahrzeug oder an einem Omnibus des Schienenersatzverkehrs oder des Kraftfahrlinienverkehrs auf der Seite, die für das Ein- oder Aussteigen bestimmt ist, nur in Schrittgeschwindigkeit und in einem der Verkehrssicherheit entsprechenden seitlichen Abstand vom Schienenfahrzeug oder Omnibus vorbeifahren. Ein- oder aussteigende Personen dürfen hiebei weder gefährdet noch behindert werden; wenn es ihre Sicherheit erfordert, ist anzuhalten.

Quelle: http://www.kfv.at/fileadmin/webcontent/Publikationen/Gesetze/2013/StVO_BGBl_I_39_2013.pdf

lg, IC
"... und zu den Fenstern schauten lebendige Menschenköpfe heraus, und schrecklich schnell ging's, und ein solches Brausen war, dass einem der Verstand stillstand."
 - Peter Rosegger (erste Begegnung mit der Semmeringbahn)

Re: Geheime Grazer ÖV-Pläne
Antwort #41


Ich nehme doch an, daß Ampeln genehmigt werden. Dann wären die Ampeln entlang der Linie 6 alle illegal? Glaub' ich jetzt nicht.

Kann ich Dich beruhigen Christian, sind ganz legal und amtlich abgenommen. So wie alle anderen Rot/Gelb-VLSA-Anlagen die natürlich auch nicht illegal sind und vom zuständigen Straßenamt erhalten und betrieben werden


Ich habe das Gefühl, dass es mit der Illegalität der Rot-Gelb Ampeln hier ein Missverständnis gibt, das ich irgendwie mit- oder hauptverschuldet habe.

Also: Der 6er ist eine Straßenbahn, daher sind Kreuzungen mit ihm Eisenbahnkreuzungen und dürfen daher vollkommen legal mit Rot-Gelb-Signalen nach Eisenbahnkreuzungsverordnung gesichert werden. Das gleiche gilt für die erwähnte Situation in der Laudongasse.

Meine Behauptung der Illegalität dieser Lichtsignalanlagen bezog sich auf Anwendungen fernab jedes Gleises:


Wie zwängen sich die Busse aus der Straßenmitte zur Haltestelle und daraus wieder zurück in die Straßenmitte? Baut man in die verbliebenen IV Spuren überall erhöhte, befahrbare Haltestellen mitten in die Spur? Oder werden dafür beidseits, vor und nach jeder Haltestelle, Haltelinien aufgepinselt und mit Zweifeldampeln (nur Rot und Gelb) ausgestattet, damit es den Bussen überhaupt ermöglicht wird, aus der Straßenmitte in die Haltestelle und zurück zu wechseln?


Und diese Behauptung im Zusammenhang mit Bussen habe ich zumindest versucht, mit einer Begründung zu versehen.