Zum Hauptinhalt springen
  • Wir sind gesiedelt! -> NEUES FORUM

    Sollte keine E-Mail gekommen sein, bitte um Neuregistrierung.

Thema: Salzburg gewinnt bei OGH Poller-Prozess (2812-mal gelesen) Vorheriges Thema - Nächstes Thema

0 Benutzer und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Salzburg gewinnt bei OGH Poller-Prozess
Stadt gewinnt bei OGH Poller-Prozess

Die Stadt Salzburg hat nach einem Poller-Unfall einen Prozess bis zum Obersten Gerichtshof (OGH) geführt und jetzt gewonnen. Es ging um den Fall einer Segway-Fahrerin, die im Jahr 2011 gegen einen ausfahrenden Poller geprallt und gestürzt war.

Die Frau hat die Stadt nach dem Unfall verklagt. Der OGH hat jetzt aber klar festgestellt, die Frau hat nicht aufgepasst und war am Unfall selbst schuld. Ähnlich sind bisher fast alle Poller-Verfahren ausgegangen, bis auf eines hat die Stadt alle Prozesse gewonnen.

,,Kein Beweis für mangelhafte Absicherung"

Am 30. April 2011 kam eine Segway-Fahrerin, die hinter einer Kutsche nach fuhr, durch den ausfahrenden Poller in der Franziskanergasse zu Sturz. Sie verklagte deshalb die Stadt Salzburg. Das Verfahren ging durch alle Instanzen. Nun gibt der Oberste Gerichtshof bekannt, dass die Revision zurückgewiesen wird Wörtlich heißt es in der Begründung: Alle Zusatzmaßnahmen (wie z.B. Ampeln oder Drehlichter) seien nur Reaktion ,,auf die nicht vorhersehbare Unfallhäufung und kein Beweis für eine ursprünglich mangelhafte Absicherung".

Bürgermeister: ,,Mich freut das Urteil"

Salzburgs Bürgermeister Heinz Schaden ist über das Urteil froh: ,,Der OGH sagt dezidiert, dass der Unfall ausschließlich auf mangelnde Sorgfalt der Klägerin zurückzuführen war. Das ist offensichtlich auch jetzt noch bei den Poller-Unfällen so. Wir haben unsere Verkehrssicherungspflicht jedenfalls erfüllt. Mich freut's sehr, dass der Oberste Gerichtshof uns das jetzt schwarz auf weiß bestätigt."

Auch Poller-Beauftragter zeigt sich erleichtert

Auch der städtische Poller-Beauftragte Christian Morgner zeigt sich erleichtert: ,,Das Landesgericht sah die Schuld noch bei der Stadt. Jetzt ist klar, dass eigentlich eine Warntafel ausreichend wäre. Alles darüber hinaus ist Zusatzservice. Die Hauptunfallursache ist und bleibt Fehlverhalten. Ich hoffe, dass es sich Unfalllenker aufgrund dieses OGH-Urteils nun zweimal überlegen, ob sie die Stadt verklagen oder nicht."

Derzeit laufen noch zwei Poller-Prozesse

Aktuell laufen noch zwei Poller-Prozesse. Bei den bereits abgewickelten steht es 11:1 zugunsten der Stadt Salzburg, wobei dieser eine Prozess nur deshalb verloren ging, weil aufgrund des geringen Streitwerts von weniger als 5.000 Euro keine Berufung möglich war.


Quelle: http://salzburg.orf.at/news/stories/2608391/
"... und zu den Fenstern schauten lebendige Menschenköpfe heraus, und schrecklich schnell ging's, und ein solches Brausen war, dass einem der Verstand stillstand."
 - Peter Rosegger (erste Begegnung mit der Semmeringbahn)