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Thema: Straßenbahnausbau 2023ff (155403-mal gelesen) Vorheriges Thema - Nächstes Thema

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  • PeterWitt
Re: Straßenbahnausbau 2023ff
Antwort #285
Was soll dort eng werden? Dort sollte eine Begegnungszone hin, für ÖV, Radfahrer und Fußgänger. IV nur mehr für Zufahrt und einige Ladebuchten für Zustellung, fertig. Wenn dort keiner mehr parkt ist genug Platz, wäre dann platzmäßig wohl etwa vergleichbar mit der Reitschulgasse.

Lol, eine Begenungszone wo die Strassenbahn dann alle wegbimmelt... Besser da bleibt der Bus.
Stimmt natürlich, Straßenbahn und Fußgängerzone, das funktioniert ja überhaupt nicht, sowas wäre ein Wahnsinn!
Wie ist das denn dann so am Südtiroler Platz? Das wäre genau die selbe Situation: Fußgänger, Radfahrer und Strab, dazu PKW in Zufahrt. Bloß halt die Strab in wesentlich geringerer Frequenz - wie könnte sowas bloß funktionieren?
Von der Mur- oder Herrengasse fange ich ja jetzt mal besser gar nicht erst an...

  • Ch. Wagner
Re: Straßenbahnausbau 2023ff
Antwort #286
Es wäre sinnvoll, wenn man sich ein komplettes Konzept überelgt und welche Linien wie führt.



Woher weißt du, daß es kein Konzept gibt? Nur, weil du es nicht kennst?
Fer aut feri ne feriaris feri!
Queen Elizabeth I.

  • FlipsP
Re: Straßenbahnausbau 2023ff
Antwort #287
...(der GR hat doch erst die Beschaffung beschlossen und es hieß für die Projekte nach 2023 sollen es Zweirichtungsfahrzeuge werden).

Ich bin immer noch der Meinung, dass das Unsinn ist. Gut, die Zweirichtungsfahrzeuge vielleicht nicht (die könnten zB bei geplanten Streckenunterbrechungen Sinn machen), aber Strecken nur für Zweirichtungsfahrzeuge zu errichten, in einer "Einrichtungsstadt" werte ich als Unsinn.

Zitat
Trotzdem gut, dass da was passiert - glaube tue ich es aber auch erst (wieder), wenn die ersten Gleise liegen ...

Sehe ich auch so!

p.s. Denke das wird ganz schön kompliziert da (wenn man nicht durch die Waschstrasse bauen mag). Eng und 2 Kreisverkehre; ausserdem unübersichtlich.

Da sehe ich nicht wirklich ein Problem. Einerseits könnte man die Schienen direkt auf der Straße zwischen den Kreisverkehren verlegen oder man verlegt die angesprochene Straße etwas nach Süden und führt die Straßenbahn zwischen Grünstreifen/Radweg (nördlich) und Straße (südlich). Die zweite Variante wäre vermutlich die bessere, weil es sich dort in starken Zeiten schon staut.

Außerdem wäre es auch möglich unter dem Citypark durchzufahren (wo ja jetzt schon die Linie 35 durchfährt und dann umdreht) und erst auf Höhe GB Premium Cars in die Fabrikgasse einzufädeln.

(denke, dass dann 5 und 15 jeweils alle 5 Minuten fahren sollen).

Das kommt mir doch etwas viel vor. Ich habe es so verstanden, dass 5 und 15 von Andritz nach Puntigam fahren sollen und nur in der Innenstadt (Karlauerplatz bis Jakominiplatz) getrennt verkehren. Das wäre ein 2,5 Min Takt bis Puntigam (heute 7,5 Min) und ein ca 1,9 Min Takt bis Andritz mit den Linie 3, 5 und 15 (heute 3,75).

Ich würde bei 5 und 15 eher jeweils einen 10 Minutentakt sehen.
Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiß alles besser.

- Sokrates

  • PeterWitt
Re: Straßenbahnausbau 2023ff
Antwort #288
Genau so habe ich es gemeint - 5 und 15 ergeben überlagert einen 5 Minuten Takt, war etwas missverständlich formuliert.

Betreffend der Führung beim Citypark wäre ich ja dafür eben so wie die Linie 35 zu fahren und dann nach dem Parkhaus unter dem Gürtel durchzutauchen, um erst in der Hohenstauffengasse aufzutauchen. Die nötige Tiefe hätte man dort ja schon fast erreicht. Das würde die beschriebene Kreuzung entlasten (relativ egal, es staut sich eh dann bei der nächsten wieder), aber vor allem die Straßenbahn durch direktere Führung und Entfall der Kreuzung beschleunigen.

  • Ch. Wagner
Re: Straßenbahnausbau 2023ff
Antwort #289
Ich bin immer noch der Meinung, dass das Unsinn ist. Gut, die Zweirichtungsfahrzeuge vielleicht nicht (die könnten zB bei geplanten Streckenunterbrechungen Sinn machen), aber Strecken nur für Zweirichtungsfahrzeuge zu errichten, in einer "Einrichtungsstadt" werte ich als Unsinn.



Nachdem du die Planung nicht kennst, kannst du auch nicht die Sinnhaftigkeit der Zweirichtungsbahnen kennen.
Fer aut feri ne feriaris feri!
Queen Elizabeth I.

Re: Straßenbahnausbau 2023ff
Antwort #290
Eben darum wäre es nett - anstatt zu kritisieren - wenn uns hier jemand dies erklären könnte.

  • Ch. Wagner
Re: Straßenbahnausbau 2023ff
Antwort #291
Eben darum wäre es nett - anstatt zu kritisieren - wenn uns hier jemand dies erklären könnte.



Das war keine Kritik, das war eine Feststellung.

Und ich werde ganz sicher keine Interna verbreiten, und hier schon gar nicht.
Fer aut feri ne feriaris feri!
Queen Elizabeth I.

Re: Straßenbahnausbau 2023ff
Antwort #292
Laut den veröffentlichten Informationen (die man sehrwohl kennt, lieber Ch.Wagner) sind Zweirichtungsfahrzeuge für das nächste Trampaket notwendig, da ein Teil dieses Paketes die oberirdische Anbindung des HBF via Keplerstraße ist. Für diese Linie wurde veröffentlicht, dass sie am Hbf keine Schleife erhalten soll, wodurch Zweirichtungsfahrzeuge notwendig sind.

Für die Südwestlinie wird in Reininghaus/Hummelkaserne eine Schleife vorhanden sein und auch beim Grottenhof (nächste Ausbaustufe) ist am Flächenwidmungsplan eine Schleife eingezeichnet.

Also kritisiere bitte nicht die berechtigte Frage, wozu man auf der Linie extra Zweirichtungsfahrzeuge will (und eigentlich nicht braucht), wenn du die veröffentlichten Infos offenbar nicht kennst.

Re: Straßenbahnausbau 2023ff
Antwort #293

Laut den veröffentlichten Informationen (die man sehrwohl kennt, lieber Ch.Wagner) sind Zweirichtungsfahrzeuge für das nächste Trampaket notwendig
Infos dazu gibt es z.B. hier, im "Bericht an den Gemeinderat - Stadt Graz, vom 24. Februar 2021".

Hier ein paar Ausschnitte davon:
Zitat
Inhalt der Einwendung/Stellungnahme zusammengefasst:

Zu §2 - Punkt 29 (Ausbau Straßenbahn netz) des Verordnungsentwurfes einbringen:

1. Wir begrüßen natürlich die zeitgerechte Berücksichtigung des weiteren Ausbaus des GrazerStraßenbahnnetzes im Flächenwidmungsplan als wesentliches Steuerungsinstrument für die Stadtentwicklung.Zu einzelnen Punkten haben wir jedoch Einwendungen.

2. Bei allen für den künftigen Ausbau vorgesehenen Straßenbahnstrecken sind im vorliegenden Entwurf bereitseingetragene Bereiche für Wendeschleifen entweder wieder entfernt worden (Nahverkehrsknoten Gösting,Center West) oder erst gar nicht vorgesehen (SüdWestlinie Webling, Liebenau West). Auch ein erforderlicherPlatzbedarf für die Einmündung der Trasse vom Geidorf- bzw. Leonhardgürtel im Bereich der Leonhardstraßebleibt offen.
Das Grazer Straßenbahnsystem basiert derzeit ausschließlich auf Einrichtungsfahrzeugen, für deren Betrieb daher das Vorhandensein von Wendeschleifen essentiell ist. Auch wenn der künftige Einsatz von Zweirichtungsfahrzeugen - welche keine Wendeschleifen benötigen - grundsätzlich vorstellbar wäre, so ist ein möglicher Einsatz dieser Fahrzeugart derzeit überhaupt nicht gesichert.
Da Wendeschleifen naturgemäß einen größeren Platzbedarf haben, kann die Entscheidung zur Errichtung einer neuen Strecke bedeutend davon abhängen, ob dieser Platz überhaupt zur Verfügung steht. Werden hier nicht zeitgerecht Vorkehrungen - wie etwa durch Ausweisen derartiger Flächen im Flächenwidmungsplan - getroffen, so kann ein grundsätzlich gewollter Ausbau aus genau diesem Mangel scheitern.
Wir beantragen daher im vorliegenden Entwurf auch das Ausweisen der erforderlichen Flächen für Wendeschleifen.

3. Ebenso wie Wendemöglichkeiten zählen auch die Abstell- und Wartungsanlagen für Fahrzeuge zur "kritischen" Infrastruktur eines Straßenbahnbetriebes. Im Zuge der gewünschten Ausweitung des Streckennetzes ergibt sich damit auch die Notwendigkeit zur Ausweitung dieser Anlagen. Diese Erweiterungen sind im vorliegenden Verordnungsentwurf aber nicht beinhaltet, obwohl sie einen integralen Bestandteil des Ausbaukonzeptes darstellen.
Wir beantragen daher sowohl für das Areal der Remise in der Steyrergasse, als auch für den Remisenstandort an der Eggenberger Straße die entsprechenden Vorplanungen zum Ausbau dieser Standorte inklusive der ergänzenden Gleisverbindungen ins Straßenbahnnetz auszuweisen.

4. Der neu vorgesehene Verlauf der SüdWestlinie entlang der Straßganger Straße endet etwa auf Höhe der Überdeckung der A9 (Plabutschtunnel). Abgesehen von der in Punkt 2 angeführten Problematik der Wendeschleife, liegt dieser Endpunkt nicht im Nahbereich wesentlicher Ziele. Diese wären vielmehr einerseits im unmittelbaren Nahbereich des Straßganger Zentrums oder andererseits bei der Verknüpfung mit der GKB.
Außerdem ist im Verlauf dieser Streckenführung ab der Wendeschleife Reininghaus bis zum derzeit dargestellten Endpunkt in Webling keine weitere Wendeschleife vorhanden (die im Bereich Grottenhofstraße wurde aus dem Entwurf entfernt). Dies ist über einen derart langen Abschnitt betrieblich nachteilig.
Wir beantragen daher das Verlegen des südlichen Endes der dargestellten Linie bis in den Nahbereich eines wesentlichen Zieles sowie die ergänzende Aufnahme einer Zwischenschleife etwa im Bereich der Grottenhofstraße.

5. Bei der neuen Straßenbahntrasse im Bereich Liebenau West liegt der Endpunkt ebenfalls nicht ideal. Hier ist eine Verknüpfungsmöglichkeit im unmittelbaren Nahbereich der Puntigamer Straße mit Buslinien anzustreben.

Einwendungserledigung zu OZ 0020:
Generell wird festgehalten, dass es sich bei der ggst. Änderung lediglich um eine Ersichtlichmachung handelt, dh übergeordnete Planungen bzw. bestehende politische Beschlüsse sind im Flächenwidmungsplan als Information darzustellen. Eine inhaltliche
Änderung der Beschlüsse ist im ggst. Raumordnungsverfahren nicht möglich.
Zu den Ausführungen der ggst. Einwendung im Detail wurde eine Stellungnahme der fachlich zuständigen Abteilung für Verkehrsplanung eingeholt:

Zu Pkt.2)
Im Grundsatzbeschluss des Grazer Gemeinderates vom 14. November 2019 Masterplan ÖV, Straßenbahnausbau 2023+ (GZ: A 8 - 20081/2006-229, A 10/BD - 006186/2018/0005, A 10/8 - 061606/2017/0016, A 14 - 1044856/2019/0001) wurde zu diesem Thema unter Punkt 5. Betriebskonzept - Fahrzeuge festgehalten:
Die derzeitigen Planungen für die drei Neubaustrecken sehen derzeit keine Errichtung von klassischen Endstationen der Straßenbahn in Form einer Wendeschleife mehr vor. Dies vor allem aus Gründen der wesentlich geringeren räumlichen Dimension, welche eine Endstation für Zweirichtungs-Straßenbahnwagen erfordert. Dies bedeutet aber auch, dass alle 34
Straßenbahnwagen für diese drei Neubaustrecken als Zweirichtungswagen auszubilden sind.
Weiters bieten Zweirichtungs-Straßenbahnwagen neben den betrieblichen Vorteilen bei Störfällen auch die Möglichkeit, diese drei Neubaustrecken in Teilabschnitten, ohne die Ausbildung von Betriebswendeschleifen, in Betrieb nehmen zu können.
Weiters wurde unter Punkt 3. des Antrages an den Gemeinderat folgendes beschlossen:
3. Die Beschaffung der voraussichtlich 34 Zweirichtungs-Straßenbahnwagen für den Betrieb der oben genannten drei Straßenbahn-Neubaustrecken ist mit dem tatsächlichen Ausbau dieser Strecken abzustimmen und bei allen Planungen und Konzepten der Graz Linien für die Dimensionierung der erforderlichen Abstellung in den Remisen und Werkstätten zu
berücksichtigen.
Dies stellt klar, dass für diese Neubaustrecken in erster Linie Zweirichtungs-Straßenbahnwagen zum Einsatz kommen sollten, eben wegen der Thematik der ansonsten erforderlichen Straßenbahnwendeschleifen. Sollte keine Zweirichtungs-Straßenbahnwagenbei bzw. ein Mischbetrieb von Ein- und Zweirichtungswagen auf diesen
Ausbaustrecken zum Einsatz kommen, wäre dies in den entsprechenden Vorkonzepten und Detailplanungen und in Folge im Flächenwidmungsplan der Landeshauptstadt Graz zu berücksichtigen. Diese Planungen liegen aber zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht vor.

Zu Pkt.3)
Wie schon unter Punkt 3. des Antrages an den Gemeinderat festgehalten lautete der Beschluss:
3. Die Beschaffung der voraussichtlich 34 Zweirichtungs-Straßenbahnwagen für den Betrieb der oben genannten drei Straßenbahn-Neubaustrecken ist mit dem tatsächlichen Ausbau dieser Strecken abzustimmen und bei allen Planungen und Konzepten der Graz Linien für die Dimensionierung der erforderlichen Abstellung in den Remisen und Werkstätten zu
berücksichtigen.
Es liegt somit an den Graz Linien die Bereiche ihre Remisen und Abstellanlagen zu dimensionieren und entsprechende Planungen zu veranlassen. In Folge wären diese Planungen und die damit verbundenen Änderungen und deren Auswirkungen für den
Flächenwidmungsplan mit dem Stadtplanungsamt abzustimmen und beim Stadtplanungsamt diese Änderung des FLÄWI zu beantragen.

Zu Pkt. 4)
Die Thematik von Straßenbahnwendeschleifen bzw. der Einsatz von Zweirichtungs-Straßenbahnwagen bei denen Wendeschleifen entfallen könnten, wurde schon oben behandelt.
Zur Frage der Südwest-Straßenbahnlinie und deren Endpunkt in der Straßganger Straße ist festzuhalten, dass der mögliche Endpunkt auf Höhe der Kreuzung mit der Harterstraße bzw. Überdeckung der A9 (Plabutschtunnel) sehr wohl ein wesentliches Ziel darstellt. In erster Linie geht der Südwest-Straßenbahnlinie um die Erschließung der großen Siedlungsgebiete
entlang der südlichen Straßganger Straße. Und diese Siedlungsgebiete enden, nach derzeitigen Planstand, auf vorhin genannter Höhe in der Straßganger Straße. Dies war auch die Grundlage bei der Beurteilung der Südwestlinie und dies wurde auch im
Gemeinderatsbeschluss vom 14. November 2019 so festgehalten.
Eine Verknüpfung der Südwestlinie mit der S-Bahn der GKB erfolgt beim Nahverkehrsknoten Wetzelsdorf bei der Peter-Roseggerstraße.
Eine weitere Verlängerung der Südwestlinie um 1,5 bis 2,0 Kilometer, über den geplanten Endpunkt auf Höhe der Harterstraße hinaus, bis z.B. in den Ortskern von Straßgang ist dabei langfristig nicht ausgeschlossen. Es bedarf jedoch eines entsprechenden Fahrgastaufkommens. Ob dies gegeben ist wäre in entsprechenden Planungen gesondert zu untersuchen.

Zu Pkt.5)
Stellungnahme der A 10/8 Abteilung für Verkehrsplanung:
Die Planung für das geplante Siedlungsgebiet und somit für die Festlegung einer Straßenbahntrasse inkl. der Frage der Verknüpfung zu den Buslinien in diesem Stadtteil ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen.

In Summe wird festgehalten, dass weiterführenden Planung zum Ausbau des Straßenbahnnetzes nicht Gegenstand des Flächenwidmungsplanänderungsverfahren 4.04 sind. Es wird lediglich der erfolgte Grundsatzbeschluss des Grazer Gemeinderates vom 14.11.2019 ersichtlich gemacht.

Im Internet finden sich unzählige weitere Dokumente zu dem Thema, siehe z.B. dieser Link hier! :hehe:




  • Ch. Wagner
Re: Straßenbahnausbau 2023ff
Antwort #294
Jo mei, Commanderr, dann frage ich mich, warum scheurin ind FlipsP diese unerschöpfliche Quelle nicht nutzen.

























Fer aut feri ne feriaris feri!
Queen Elizabeth I.

  • Karagaxa
Re: Straßenbahnausbau 2023ff
Antwort #295
Zweirichtungsfahrzeuge kann man immer gut gebrauchen, auch wenn die geplante 2er-Linie nicht so schnell verwirklicht wird.
Man könnte zb. Neubaustrecken abschnittsweise früher eröffnen, auch wenn diese bis zur geplanten Umkehrschleife noch nicht ganz fertiggestellt sind und noch in Bau sind.
Γειά σας!   Καρακάξα.

  • PeterWitt
Re: Straßenbahnausbau 2023ff
Antwort #296
Zweirichtungsfahrzeuge kann man immer gut gebrauchen, auch wenn die geplante 2er-Linie nicht so schnell verwirklicht wird.
Man könnte zb. Neubaustrecken abschnittsweise früher eröffnen, auch wenn diese bis zur geplanten Umkehrschleife noch nicht ganz fertiggestellt sind und noch in Bau sind.
Ich will ja die Diskussion nicht wieder aufwärmen, aber dennoch ein paar Gedanken dazu:
1.) Natürlich hast du Recht, die abschnittsweise Öffnung der Neubaustrecken ist ein definitiver Vorteil, sofern man entsprechende Weichen einplant oder zumindest Kletterweichen benutzt.
2.) Ob man die NW und SW-Linie nun mit oder ohne Schleifen plant ist in meinen Augen ziemlich egal, nicht jedoch die Linie 2 - aufgrund ihrer zentralen Endstation am HBF muss diese Ststion auch für Ablenkungen anderer Linien tauglich sein, was eben eine Schleife zwingend nötig macht. Selbst wenn es nur mehr Zweirichter gäbe würde man dort eine Schleife benötigen, denn im Störungsfall die Linien 1, 2, 4, 6, 7, 16 und 17 auf 2 Wendegleisen enden zu lassen, das funktioniert niemals, selbst wenn man nur die Hälfte der Wagen dorthin schicken würde.
3.) Beim üblichen Platzangebot auf den grazer Straßen wären auch Wendegleise nicht so einfach zu errichten, weswegen man dann entweder erst wieder eine (Block-) Schleife oder zumindest ein separates Grundstück von mind. 80x8m parallel zur Fahrbahn benötigt.
4.) Ob diese nicht wirklich so zu tragen kommenden Vorteile die Nachteile wie höherer Kosten in Anschaffung und Betrieb (teurere Fahrzeuge, mehrere zusätzliche Weichen benötigt) überwiegen kann ich nicht wirklich beurteilen.

Re: Straßenbahnausbau 2023ff
Antwort #297
Zweirichtungsfahrzeuge haben natürlich definitiv ihre Vorteile! Aber die können sie in Graz nicht ausnutzen.
Graz hatte einmal ein Netz, dass auf Zweirichtungsfahrzeuge ausgelegt war - man hat aber sämtliche Weichenverbindungen in den letzten Jahren/Jahrzehnten ausgebaut. Damit wurde die Tatsache geschaffen, dass man für das Netz nur mehr Einrichtungsfahrzeuge braucht.

Eine begrenzte Anzahl an Zweirichtungsfahrzeuge für die Linie in der Keplerstraße ist eigentlich wieder eine typische grazer Lösung - man will nicht in eine teure (weil dort komplizierte Schleife) investieren und schafft dadurch eine Spaltung des Fuhrparks, wodurch kein freizügiger Fahrzeugeinsatz und keine freizügige Umleitung von Linien in Störungsfällen mehr möglich ist.

Wenn man nun Zweirichtungsfahrzeuge will, würde es mehr Sinn machen, wenn man sie flächendeckend einsetzt und auf jeder Linie ein paar Weichenverbindungen als Wendemöglichkeit bei Störungen oder Baustellen einbaut.
Das wird aber ein sehr kostspieliges Unterfangen, dass auch einige Jahre dauern würde. Weichen kosten deutlich mehr in Anschaffung und Wartung und auch die Zweirichtungsfahrzeuge sind durch den zweiten Führerstand und die zusätzlichen Tüten deutlich teurer.
Das Geld sollte man lieber in den Netzausbau stecken! Wenn man die wichtigsten Neubauprojekte (SW-, NW-Linie etc.) gebaut (und dabei ev. ein paar Weichenverbindungen berücksichtigt) hat, kann man sich ja Gedanken machen, ob man genug Geld hat um den Fuhrpark und das Betriebskonzept umzustellen.

  • Karagaxa
Re: Straßenbahnausbau 2023ff
Antwort #298
Geschätzte User "Peter Witt" und "Bus 15 O530 Citaro L"!

Auf dieses künftig nahende Problem an der NVD-Hauptbahnhof hat schon vor über einem Jahrzehnt User "Empedokles" hingewiesen! Und schon ~10 Jahre später haben wir jetzt den Salat. Natürlich liegt jetzt genau dort - im Störungsfall - der Hund begraben.

Aber:
Der beabsichtigte Einsatz von Zweirichtungsfahrzeugen, ermöglicht zB. Kostenersparnisse bei einer nicht mehr notwendigen teuren Umkehrschleife im Bereich Keplerbrücke, oder auch im Bereich der Endhaltestelle Krenngasse der Linie 3, wo man endlich die Strecke durch den Schillerpark - vorläufig bis zur Schörgelgasse - verlängern und damit die gefährliche Kreuzung Plüddemanngasse / Schillerstraße entschärfen könnte. Und das Ganze ohne sich schon heute große Gedanken darüber zu machen, wie eine spätere Verlängerung nach SO technisch machbar sein möge.
Dasselbe Prinzip könnte man ja auch im Bereich Hilmteich mit der geplanten Linie 2 anwenden.

Aus diesen paar erwähnten Beispielen finde ich die geplante Anschaffung von Zweirichtungsfahrzeugen sehr sinnvoll und zukunftsweisend.
Γειά σας!   Καρακάξα.

Re: Straßenbahnausbau 2023ff
Antwort #299
Ist ein Wendegleis mit mindestens vier Weichen wirklich billiger als eine einfache Wendeschleife?