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Thema: Rettung muss in Graz Parkgebühren blechen (8328-mal gelesen) Vorheriges Thema - Nächstes Thema

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  • Martin
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  • Styria Mobile Team
Rettung muss in Graz Parkgebühren blechen
Rettung muss in Graz Parkgebühren blechen
Interessante Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts: Da das Rote Kreuz ein Verein wie andere ist, sind für Rettungsfahrzeuge Blaue und Grüne Zone nicht gratis.


Rettung muss Parkgebühren zahlen
Im Sommer des Vorjahres parkte ein Rot-Kreuz-Einsatzfahrzeug in Graz in der Innenstadt - ohne Parkschein. Prompt setzte es einen Strafzettel. Das Rote Kreuz ging in Berufung. Man verwies auf die Straßenverkehrsordnung, wonach Polizei & Co. "nicht an gewisse Verbote nicht gebunden seien".
Das weiß man im Verwaltungsgericht, schränkt aber ein: Der Rot-Kreuz-Wagen parkte nicht wegen eines Einsatzes, sondern wegen einer Besprechung. Obendrein ist man mit Polizei & Co. nicht gleichzustellen. Die Retter sind in einem privaten Verein organisiert: Ergo "kann nicht erkannt werden, dass der Landesverband Steiermark des Österreichischen Roten Kreuzes Teil des öffentlichen Dienstes ist". Anders gesagt: Im Notfall ist kein Parkschein zu lösen, im Zweifelsfall schon.

Quelle: http://www.kleinezeitung.at/steiermark/3772390/rettung-muss-graz-parkgebuehren-blechen.story?xtor=CS1-15
Liebe Grüße
Martin

Re: Rettung muss in Graz Parkgebühren blechen
Antwort #1

Die Retter sind in einem privaten Verein organisiert: Ergo "kann nicht erkannt werden, dass der Landesverband Steiermark des Österreichischen Roten Kreuzes Teil des öffentlichen Dienstes ist". Anders gesagt: Im Notfall ist kein Parkschein zu lösen, im Zweifelsfall schon.

Da ist wohl wieder ein Korinthenkacker aus einem Loch gekrochen!

"kann nicht erkannt werden, dass das RK Teil des öffentlichen Dienstes ist"... na was denn sonst? Ein Geheimdienst? Glaubt der etwa, dass das Rote Kreuz nur wegen einer Parkgebührenbefreiung existiert?  :boese:

  • Vespa
Re: Rettung muss in Graz Parkgebühren blechen
Antwort #2
Folgt man dieser Argumentationslinie in Verbindung mit den §26 und 26a StVO würde dies bedeuten, dass Fahrzeuge des Rettungs- und Krankentransportdienstes (insbesondere des ÖRK) immer dann einen Parkschein benötigen, wenn sie ohne eingeschaltetes Blaulicht in gebührenpflichtigen Zonen parken... Damit müsste man für jeden Krankentransport und Einsatz ohne Blaulicht Parkgebühren zahlen wenn man länger als 10 Minuten vor Ort ist. Und das kommt häufig vor! Bei Rettungseinsätzen müsste desweiteren das Blaulicht an bleiben, was bedeutet die Zündung anzulassen und das Auto unversperrt stehen zu lassen!

Klingt realitätsnah, oder?

  • Bim
Re: Rettung muss in Graz Parkgebühren blechen
Antwort #3

Folgt man dieser Argumentationslinie in Verbindung mit den §26 und 26a StVO würde dies bedeuten, dass Fahrzeuge des Rettungs- und Krankentransportdienstes (insbesondere des ÖRK) immer dann einen Parkschein benötigen, wenn sie ohne eingeschaltetes Blaulicht in gebührenpflichtigen Zonen parken... Damit müsste man für jeden Krankentransport und Einsatz ohne Blaulicht Parkgebühren zahlen wenn man länger als 10 Minuten vor Ort ist. Und das kommt häufig vor! Bei Rettungseinsätzen müsste desweiteren das Blaulicht an bleiben, was bedeutet die Zündung anzulassen und das Auto unversperrt stehen zu lassen!

Klingt realitätsnah, oder?


Einsätze werden protokolliert und lassen sich im Nachhinein immer nachvollziehen wenn es tatsächlich einen gegeben hat.

  • Martin
  • Global Moderator
  • Styria Mobile Team
Re: Rettung muss in Graz Parkgebühren blechen
Antwort #4
Und wenn die Rettung einen nicht gehfähigen Menschen vom vierten Stock heruntertragen muss heißt es bezahlen...  :ätsch:
Liebe Grüße
Martin

  • Vespa
Re: Rettung muss in Graz Parkgebühren blechen
Antwort #5


Folgt man dieser Argumentationslinie in Verbindung mit den §26 und 26a StVO würde dies bedeuten, dass Fahrzeuge des Rettungs- und Krankentransportdienstes (insbesondere des ÖRK) immer dann einen Parkschein benötigen, wenn sie ohne eingeschaltetes Blaulicht in gebührenpflichtigen Zonen parken... Damit müsste man für jeden Krankentransport und Einsatz ohne Blaulicht Parkgebühren zahlen wenn man länger als 10 Minuten vor Ort ist. Und das kommt häufig vor! Bei Rettungseinsätzen müsste desweiteren das Blaulicht an bleiben, was bedeutet die Zündung anzulassen und das Auto unversperrt stehen zu lassen!

Klingt realitätsnah, oder?


Einsätze werden protokolliert und lassen sich im Nachhinein immer nachvollziehen wenn es tatsächlich einen gegeben hat.


Die StVO unterscheidet aber nur zwischen Blaulicht ein (Einsatz) und Blaulicht aus (kein Einsatz).

Re: Rettung muss in Graz Parkgebühren blechen
Antwort #6

Rettung muss in Graz Parkgebühren blechen
Interessante Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts: Da das Rote Kreuz ein Verein wie andere ist, sind für Rettungsfahrzeuge Blaue und Grüne Zone nicht gratis.


Rettung muss Parkgebühren zahlen
Im Sommer des Vorjahres parkte ein Rot-Kreuz-Einsatzfahrzeug in Graz in der Innenstadt - ohne Parkschein. Prompt setzte es einen Strafzettel. Das Rote Kreuz ging in Berufung. Man verwies auf die Straßenverkehrsordnung, wonach Polizei & Co. "nicht an gewisse Verbote nicht gebunden seien".
Das weiß man im Verwaltungsgericht, schränkt aber ein: Der Rot-Kreuz-Wagen parkte nicht wegen eines Einsatzes, sondern wegen einer Besprechung. Obendrein ist man mit Polizei & Co. nicht gleichzustellen. Die Retter sind in einem privaten Verein organisiert: Ergo "kann nicht erkannt werden, dass der Landesverband Steiermark des Österreichischen Roten Kreuzes Teil des öffentlichen Dienstes ist". Anders gesagt: Im Notfall ist kein Parkschein zu lösen, im Zweifelsfall schon.

Quelle: http://www.kleinezeitung.at/steiermark/3772390/rettung-muss-graz-parkgebuehren-blechen.story?xtor=CS1-15

Ich kann nur ungläubig den Kopf schütteln

Re: Rettung muss in Graz Parkgebühren blechen
Antwort #7
Es gibt ähnliche bzw noch ärgere Fälle:

Auf dem Weg zum Einsatz geblitzt: Feuerwehrmann muss Schein abgeben

Die Konsequenz ist klar: Mischitz appelliert an seine Kameraden, in Zukunft die Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Weg zu Einsätzen ausnahmslos einzuhalten: "Die Konsequenz ist, dass sich die Bevölkerung zukünftig auf längere Ausrückungszeiten einstellen muss, auch wenn sich damit natürlich das Risiko erhöht, dass ein Menschenleben nicht mehr rechtzeitig gerettet oder ein größerer Schaden abgewendet werden kann."

Rechtlich anscheinend klar ... der Kamerad in seinem Privatauto hat kein Blaulicht ... so ein 30er kann manchmal ganz schön lang dauern ...

  • ptg
Re: Rettung muss in Graz Parkgebühren blechen
Antwort #8

Es gibt ähnliche bzw noch ärgere Fälle:

Auf dem Weg zum Einsatz geblitzt: Feuerwehrmann muss Schein abgeben

Die Konsequenz ist klar: Mischitz appelliert an seine Kameraden, in Zukunft die Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Weg zu Einsätzen ausnahmslos einzuhalten: "Die Konsequenz ist, dass sich die Bevölkerung zukünftig auf längere Ausrückungszeiten einstellen muss, auch wenn sich damit natürlich das Risiko erhöht, dass ein Menschenleben nicht mehr rechtzeitig gerettet oder ein größerer Schaden abgewendet werden kann."

Rechtlich anscheinend klar ... der Kamerad in seinem Privatauto hat kein Blaulicht ... so ein 30er kann manchmal ganz schön lang dauern ...

Naja, dass ihm der Führerschein entzogen wird bedeutet, dass er im Ortsgebiet mit mehr als 40 bzw. Überland mehr als 50 über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit war.
Also im 30er dann mehr als 70 zu fahren bzw. mehr als 90 bei einem 50er, ist schon etwas heftig.
So groß ist Maria Rain dann wieder auch nicht.



Ich kann nur ungläubig den Kopf schütteln


Hätte es sich um einen (protokollierten) Einsatz gehandelt, wären keine Gebühren angefallen.
Da jetzt gleich wieder mit "die Rettung wird nicht mehr kommen, weil sie Strafe zahlen müssen. Die Sicherheit aller ist gefährdet" herumzulamentieren, ist wohl lächerlich. (wie in Kommentaren der KleZe)

Statt, dass das RK in Berufung geht, sollte sie lieber die Mitarbeiter auf die Rechtslage hinweisen und die Parkgebühren für die Zeit der Besprechungen übernehmen.
Die Frage ist für wen oder mit wem die Besprechung stattgefunden hat?
Sollte es sich um eine Besprechung mit einer Firma oder einer öffentlichen Stelle gehandelt haben, kann/wird man die Spesen (Parkgebühren) wohl weiterverrechnen.
Wenn es sich um eine interne RK-Besprechung handelt, kann man sie wohl auf der Dienststelle abhalten.


  • Vespa
Re: Rettung muss in Graz Parkgebühren blechen
Antwort #9

Hätte es sich um einen (protokollierten) Einsatz gehandelt, wären keine Gebühren angefallen.
Da jetzt gleich wieder mit "die Rettung wird nicht mehr kommen, weil sie Strafe zahlen müssen. Die Sicherheit aller ist gefährdet" herumzulamentieren, ist wohl lächerlich. (wie in Kommentaren der KleZe)


Das ist meiner Meinung nach nicht ganz richtig, da sich die Rechtsprechung hier (logischerweise) auf die StVO bezieht und die ncihts mit protokollierten Einsätzen zu tun hat. Diese definiert nämlich Einsatzfahrzeuge in §26 und beschreibt, wie sich deren FahrerInnen im Einsatzfall (also für die StVO eingeschaltenes Blaulicht) zu verhalten haben bzw. welche Freiheiten Ihnen zustehen. §26a (1) hingegen beschreibt, dass "die Lenker von Fahrzeugen des öffentlichen Sicherheitsdienstes, des Entminungsdienstes, der Militärstreife und der militärischen Nachrichtendienste" auch ohne eingeschaltene Sondersignale nicht an gewisse Regeln gebunden sind (Darunter Park- und Halteverbote) - das ist der besagte öffentliche Dienst. In (1a) werden für die restlichen Fahrzeuge, die mit "Warnzeichen mit blauem Licht und Schallzeichen mit Aufeinanderfolge verschieden hoher Töne ausgestattet sind" ebenfalls Ausnahmen "außerhalb von Einsatzfahrten" angegeben, die allerdings nur "die Verbote gemäß § 52 lit. a Z 1 und 2 und die Gebote gemäß § 52 lit. b Z 15" betreffen.

Für mich heißt das ganz klar: Alle Fahrzeuge, die nicht zum öffentlichen Dienst gmemäß §26a (1) zu zählen sind aber dennoch mit Blaulicht ausgestattet sind (also Rotes Kreuz, Grünes Kreuz, ASB, Feuerwehren, Ärzte, ...) müssen, wenn diese Sondersignalanlagen ausgeschalten sind, Parkgebühren zahlen (Egal ob Einsatz, und egal welcher Einsatzpriorität).

Kann sein, dass ich mich da vertue, bin ja kein Jurist, aber so hätte ich das verstanden...

  • Bim
Re: Rettung muss in Graz Parkgebühren blechen
Antwort #10

Für mich heißt das ganz klar: Alle Fahrzeuge, die nicht zum öffentlichen Dienst gmemäß §26a (1) zu zählen sind aber dennoch mit Blaulicht ausgestattet sind (also Rotes Kreuz, Grünes Kreuz, ASB, Feuerwehren, Ärzte, ...) müssen, wenn diese Sondersignalanlagen ausgeschalten sind, Parkgebühren zahlen (Egal ob Einsatz, und egal welcher Einsatzpriorität).


Im Fall eines Einsatzes wird das Verfahren aber immer - spätestens bei einem Einspruch - eingestellt werden, wenn keine Parkgebühren bezahlt wurden, weil ein Einsatz einen berücksichtigungswürdigen Umstand darstellt!


  • ptg
Re: Rettung muss in Graz Parkgebühren blechen
Antwort #11
@Vespa: Im Einsatz (auch ein Krankentransport ist einer) sind keine Parkgebühren zu entrichten.
Wie sonst kann es sein, dass es nur einen Fall bisher gab, wo eine nicht entrichtete Parkgebühr zur Anzeige gebracht wurde?
Ich nehme einmal an, dass es sich um einen normalen PKW (die normal weißen Ford Fiesta) gehandelt hat, auf die man im Bedarfsfall - Blut-/Organtransport, aber nicht zum Parken in der Stadt - ein Blaulicht aufsetzen kann, der eindeutig und auf Grund der Parkdauer zulässig schließen ließ, dass es sich um keinen Einsatz handelt. Dementsprechend hat auch das Verwaltungsgericht entschieden.
So wie ja auch "Ärzte im Dienst" erstaunlich viele und oft lange Einsätze in der Stadt haben, obwohl kaum einer Hausbesuche macht...

Re: Rettung muss in Graz Parkgebühren blechen
Antwort #12

Alle Fahrzeuge, die nicht zum öffentlichen Dienst ...zählen... aber dennoch mit Blaulicht ausgestattet sind ...müssen, wenn diese Sondersignalanlagen ausgeschalten sind, Parkgebühren zahlen (Egal ob Einsatz, und egal welcher Einsatzpriorität).

Nicht ganz, denn genau dieser "Einsatz" bzw. die "Priorität" macht für alle nicht zum öffentlichen Dienst gehörenden Fahrezuge den Unterschied aus, ob Parkticket ja/nein, insofern sie innerhalb der gebührenpflichtigen Kurzparkzone länger als 10min "Halten" d.h. "Parken"! (Falls wer die Definitionen ganz genau brauchen sollte, hier die StVO-Links: Fahrzeuge im öffentlichen Dienst bzw. Einsatzfahrzeug).

Die "WKO Steiermark" schreibt dazu auf ihrer Internetseite:
Zitat
Einsatzfahrzeuge, Notdienste und Ärzte im Dienst benötigen kein Parkticket.

Öffentliches Interesse vs. öffentliche Aufgabe
Das ÖRK führt zwar Tätigkeiten durch, die im öffentlichen Interesse liegen, dazu zählt vor allem der "Rettungs- und Krankentransportdienst", jedoch ist nur der "Rettungsdienst" (d.h. alle Einsätze, bei denen Blaulicht und/oder Folgetonhorn zum Einsatz kommen) eine "öffentliche Aufgabe", nicht jedoch der Krankentransportdienst! Soviel zum "Juristen-Blabla". Der "Einsatz", wie ihn die Bevölkerung versteht, ist eben nicht gleich wie jener "Einsatz", so wie er in Verordnungen oder Gesetzen definiert wurde!

Mögliche Lösungen:
Man müsste ganz einfach den Begriff "Krankentransport" in die StVO einbringen und schon wäre die Sache erledigt!
ODER:
Man konzentriert sich auf die wirklich wichtigen Dinge und nicht auf solche Themen!

  • Bim
Re: Rettung muss in Graz Parkgebühren blechen
Antwort #13

Das ÖRK führt zwar Tätigkeiten durch, die im öffentlichen Interesse liegen, dazu zählt vor allem der "Rettungs- und Krankentransportdienst", jedoch ist nur der "Rettungsdienst" (d.h. alle Einsätze, bei denen Blaulicht und/oder Folgetonhorn zum Einsatz kommen) eine "öffentliche Aufgabe", nicht jedoch der Krankentransportdienst! Soviel zum "Juristen-Blabla". Der "Einsatz", wie ihn die Bevölkerung versteht, ist eben nicht gleich wie jener "Einsatz", so wie er in Verordnungen oder Gesetzen definiert wurde!

Mögliche Lösungen:
Man müsste ganz einfach den Begriff "Krankentransport" in die StVO einbringen und schon wäre die Sache erledigt!
ODER:
Man konzentriert sich auf die wirklich wichtigen Dinge und nicht auf solche Themen!



Krankentransporte (z.B. Dialysepatienten) werden auch von privaten Fahrzeugen (PKW's - Taxi-/Transportunternehmen) durchgeführt! Deshalb zählen diese auch nicht zum öffentlichen Dienst.

Sollte bei den Rettungsdiensten alles zum öffentlichen Dienst zählen, müssten diese "Privatunternehmen" die auch Krankentransporte durchführen, folglich auch zum öffentlichen Dienst zählen und von sämtlichen Regelungen ausgenommen werden!


Zusatz zu "Ärzte im Dienst":

Sämtliche Ärzte verwenden diese Tafel tagein, tagaus missbräuchlich!!! Die Tafel "Arzt im Dienst" liegt einfach Tag und Nacht hinter der Windschutzscheibe, wird nie weggeräumt und Ärzte stehen stundenlang an der selben Stelle! Das heißt, dadurch sind sie weder an Halte- und Parkverbote gebunden noch an die Parkgebührenpflicht!!! (Obwohl Ärzte sich dies leisten sollten können und eigentlich auch gewissermaßen als Vorbilder fungieren sollten - ist hier leider genau das Gegenteil die Realität!)