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Thema: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu (22768-mal gelesen) Vorheriges Thema - Nächstes Thema

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  • Martin
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Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu

Die Novelle der Straßenverkehrsordnung bringt ab Montag Neuerungen für Radfahrer. Wer mit Handy am Ohr ertappt wird, muss zahlen, Gemeinden können Fahrradstraßen verordnen.
Heute noch legal, ab Montag endgültig verboten: Wer auf dem Rad das Handy ans Ohr hält, zahlt 50 Euro Strafe - eine von mehreren Neuerungen für Radfahrer

Das kann teuer werden. Wer ab Montag auf seinem Fahrrad mit dem Handy am Ohr erwischt wird, zahlt 50 Euro Strafe. Grund ist die 25. Novelle der Straßenverkehrsordnung, die am Ostermontag in Kraft tritt. Telefonieren ist dann auch für Radler nur noch mit Kopfhörern erlaubt, zudem können Gemeinden Fahrradstraßen und Begegnungszonen verordnen, die Radlern mehr und sicherere Bewegungsfreiheit bieten sollen (siehe Auflistung rechts).

Wirklich durchgesickert sind die Neuerungen bei den Österreichern bislang offenbar noch nicht. So ergibt eine Umfrage des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV), dass nur jeder Vierte der insgesamt 604 Befragten von den geänderten Rahmenbedingungen gehört hat. Mit den neuen Maßnahmen konfrontiert, erklärten sich aber immerhin 70 Prozent mit den neuen Fahrradstraßen einverstanden, 66 Prozent begrüßten das Handyverbot und 60 Prozent die Begegnungszonen.

Neue Straßen für Radfahrer
Fahrradstraßen: Ab sofort können Gemeinden eigene Fahrradstraßen verordnen. Diese Straßen sind ausschließlich Radlern vorbehalten; ihnen ist Nebeneinanderfahren erlaubt. Autos dürfen nur zu- und abfahren, es sei denn, eine Zusatztafel regelt weiteren Fahrzeugverkehr. Höchstgeschwindigkeit ist 30 km/h.

Begegnungszonen: Alle Verkehrsteilnehmer (auch Fußgänger und Radler) dürfen diese Verkehrsfläche gemeinsam benutzen. Die Zonen orientieren sich dabei am "Shared Space"-Modell, das es etwa in Graz und Gleinstätten gibt. Höchstgeschwindigkeit ist 20 km/h.

0,8 Promille Alkohol als Höchstgrenze
Anders als im übrigen Straßenverkehr gilt für Radler weiterhin der Alkohol-Grenzwert von 0,8 Promille. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit hatte eine Angleichung an den 0,5-Promille-Wert für Autofahrer gefordert, was im Verkehrsministerium abgelehnt wurde, weil Alkoholisierung "keine signifikante Relevanz bei Fahrradunfällen" habe. Dennoch sollten Radler in Sachen Alkohol achtgeben. Wer mit mehr als 0,8 Promille erwischt wird, riskiert nicht nur eine Strafe, sondern kann auch seinen Führerschein verlieren.


Radler mit Handy am Ohr zahlen
Beim Telefonieren mit dem Handy gelten ab morgen für Radler dieselben Vorschriften wie für Autofahrer. Das bedeutet: Das Handy am Ohr ist beim Fahren verboten, erlaubt sind aber Freisprecheinrichtungen beziehungsweise Headsets und Kopfhörer. Wie beim Autofahren gilt aber: Gespräch und Handybedienung dürfen nicht vom Verkehrsgeschehen ablenken. Im Falle eines Unfalls kann eine solche Ablenkung juristisch relevant werden. Wer trotz allem mit dem Handy am Ohr erwischt wird, zahlt 50 Euro Strafe.

Ausnahmen von der Radwegbenutzung
Entgegen der bisherigen Regelung steht es Radfahrern künftig in gewissen Fällen frei, ob sie einen Radweg benutzen wollen oder auf der daneben entlangführenden Straße fahren. Voraussetzung ist, dass der Straßenerhalter (meistens die Gemeinde) den Radweg entsprechend ausweist. Radwege ohne Benützungspflicht sind künftig mit einem quadratischen Schild (weißes Rad auf blauem Grund) gekennzeichnet, Radwege mit Benützungspflicht wie bisher mit einem runden Schild.

Verkehrsministerin Doris Bures begründet die Novelle mit klareren Regeln für den Radverkehr. "Jeder, der sich im öffentlichen Raum bewegt, merkt, dass das Radfahren boomt. In Österreich gibt es bereits über sieben Millionen Fahrräder." Da bleiben auch Unfälle nicht aus. In der Steiermark verletzen sich laut Statistik des KfV jährlich zwischen 800 und 900 Radfahrer im Straßenverkehr.

Graz stand in Startlöchern
Ob die Gemeinden die neuen Möglichkeiten mit Fahrradstraßen und Begegnungszonen tatsächlich annehmen, ist freilich noch offen. 2012 stand das damals noch schwarz-grüne Graz schon in den Startlöchern für die "Rad-Revolution". Die damalige grüne Vizebürgermeisterin Lisa Rücker hatte bereits ein gutes Dutzend Straßenzüge als potenzielle Fahrradstraßen in der Ziehung. Auf dem Joanneumring träumten Radler-Lobbyisten sogar von einem Rad-Highway auf einer der drei Spuren und von der Aufhebung der Radwegebenützungspflicht, damit die besonders schnellen Pedalritter auch auf der normalen Straße Tempo machen können.

Der neue Verkehrsstadtrat von der FPÖ, Mario Eustacchio, steigt da aber entschieden auf die Bremse: "Bei der Aufhebung der Radwegebenützungspflicht mach' ich sicher nicht mit." Und auch die schon als fix gedachte Radfahrstraße in der Zinzendorfgasse kommt für den Blauen nicht infrage. Aber er wolle sich dem Thema nicht ganz verschließen: "Ich besichtige mit der Radlerlobby Argus gerne andere Gassen, die diese für geeignet halten. Immerhin bin ich auch mit dem Rad unterwegs."

Nebst der Landeshauptstadt gibt es etwa auch in anderen Städten wie Leoben und Bruck bislang keine konkreten Pläne für eine Einführung der Fahrradstraßen: Die Steiermark scheint derzeit insgesamt noch nicht reif für diese Innovation.
GÜNTER PILCH, BERND HECKE

Rücksicht
Wie erinnerte sich ein Wiener Tagestourist an seinen Graz-Besuch? "Ah - die Stadt, wo einem links und rechts die Radfahrer um die Ohren fahren!" Was lernen wir daraus? Erstens: Steirer fahren in Städten im Berufsalltag immer öfter auf Drahtesel ab. Was in stauverstopften Straßen großartig ist. Aber zweitens halten sich viele Radler für etwas Besseres, für die die Rechtsregel nur empfehlenden Charakter hat, Gehsteige zum Rechtsüberholen da sind und rote Ampeln nichts, um innezuhalten. Ja, ich gestehe, das sind auch Einträge aus meinem Fahrtenbuch.

Morgen tritt das Handyverbot für Radler in Kraft. Das sollte einarmig quatschende Banditen auf dem Sattel disziplinieren. Wenn nicht, sollte die Polizei hart strafen. Besser wäre es aber, wenn Radler von selbst mehr Rücksicht nähmen.

Es braucht eine Imagepolitur, will man es an den Verhandlungstisch schaffen, um nebst Verboten ein paar Zuckerln zu bekommen: etwa Vorrang auf Fahrradstraßen und in Begegnungszonen. Jetzt, wo es auf Radwegen schon eng wird, sollte man Radlern in Städten mehr Platz einräumen. Den Städten und den Menschen zuliebe.

Sie erreichen den Autor unter
bernd.hecke@kleinezeitung.at
BERND HECKE

Quelle: http://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/graz/3279727/ab-jetzt-handy-fuer-radler-tabu.story
Liebe Grüße
Martin

  • Martin
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25. StVO Novelle - Begegnungszone
Antwort #1
Warum muss man in unserem Staat immer alles überregelmentieren?  :pfeifend:

Hat es nicht geheißen, dass man mit Shared-Space den Schilderwald minimieren will?

Begegnungszone StVO §76c

(1) Die Behörde kann, wenn es der Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs, insbesondere des Fußgängerverkehrs, dient, oder aufgrund der Lage, Widmung oder Beschaffenheit eines Gebäudes oder Gebietes angebracht erscheint, durch Verordnung Straßen, Straßenstellen oder Gebiete dauernd oder zeitweilig zu Begegnungszonen erklären.

(2) In Begegnungszonen dürfen die Lenker von Fahrzeugen Fußgänger weder gefährden noch behindern, haben von ortsgebundenen Gegenständen oder Einrichtungen einen der Verkehrssicherheit entsprechenden seitlichen Abstand einzuhalten und dürfen nur mit einer Geschwindigkeit von höchstens 20 km/h fahren. Lenker von Kraftfahrzeugen dürfen auch Radfahrer weder gefährden noch behindern.

(3) In Begegnungszonen dürfen Fußgänger die gesamte Fahrbahn benützen. Sie dürfen den Fahrzeugverkehr jedoch nicht mutwillig behindern.  

(4) Die Anbringung von Schwellen, Rillen, Bordsteinen und dergleichen sowie von horizontalen baulichen Einrichtungen ist in verkehrsgerechter Gestaltung zulässig, wenn dadurch die Verkehrssicherheit gefördert oder die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit unterstützt wird.

(5) Für die Kundmachung einer Verordnung nach Abs. 1 gelten die Bestimmungen des § 44 Abs. 1 mit der Maßgabe, dass am Anfang und am Ende einer Begegnungszone die betreffenden Hinweiszeichen (§ 53 Abs. 1 Z 9e bzw. 9f) anzubringen sind.

(6) Wenn es der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs dient und aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs keine Bedenken dagegen bestehen, kann die Behörde in der Verordnung nach Abs. 1 die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h erhöhen."


© parlament.gv.at



Drei städtische Buslinien wären am Grazer Sonnenfelsplatz von noch weniger Geschwindigkeit und Fußgängern "en Masse" betroffen!
Liebe Grüße
Martin

  • Bim
Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Antwort #2
Auf Shared-Space-Zonen muss nicht hingewiesen werden.

Es ergibt sich bereits jetzt aus der StVO (allgemeinen Bestimmungen), wenn es keine Regelung gibt, dass die Rechtsregel gilt, man aufeinander aufpassen muss und da schreibe ich Fahrzeugen, Radfahrer und Fußgänger eine Verantwortung gleichermaßen zu, usw. - dazu brauch ich nicht erst wieder ein Schild, denn das ergibt sich eh automatisch daraus, wenn einmal nirgends eine Schild steht und nichts geregelt ist und dass sieht man, es hat ja jeder Augen im Kopf - hoffe ich zumindest!

Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Antwort #3
Ich nehme einmal an, dass Begegnungszone eine gute, treffende Verdeutschung (gemäß der Verfassung: Staatssprache ist Deutsch) für "shared space" ist, die keine sklavische wörtliche Übersetzung ist, sondern den Kern der Sache trifft.

  • Bim
Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Antwort #4
Dann sollen's bitte die "Sharde-Space-Plätze" überhaupt sein lassen und diese Schilder hinstellen, die vorher auch dort standen, dann wäre ohne alles zu "ver-komplizieren" wieder mit den Schildern, die wir bereits kennen, einwandfrei geregelt!

Und noch etwas:
In der Praxis endet eine missachtete Verantwortung seitens eines Fußgängers, oder noch schlimmer, eines Radfahrers (heutzutage) leider meistens in einem Unfall, in dem der Autofahrer dann, die ganze Schuld, oder zumindest eine Teilschuld bekommt, obwohl er z.B. die Kollission gar nicht verhindern hätte können, weil Fußgänger/Radfahrer nicht schaute, aber er ist einfach mitschuld!

Autofahrer haben im Gegensatz der Fußgängern und Radfahrern heutzutage wenigstens noch ein UNRECHTSBEWUSSTSEIN!


Darum ist es für mich witzig, wenn sich gewissen Verkehrsunfälle mit Personenschäden, die es früher eigentlich nicht gab, immer mehr häufen:
Fußgänger gegen Fußgänger mit Verletzung
Fußgänger gegen Radfahrer, oder umgekehrt - mit Verletzung
Radfahrer gegen Radfahrer mit Verletzung
Ich denke, diese Unfälle sprechen eine eindeutige Sprache und jeder kann sich seine Gedanken selber machen!  :lol:  :frech:

  • kroko
Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Antwort #5
Typisch, dass in den Medien die Überschrift in den meisten Fällen ist: "Telefon am Rad verboten", während die wirklich signifikanten Änderungen nur nebenbei erwähnt werden. Irgendwie ist es aber eh auch wurscht: weil in Graz der FPÖ-Verkehrsstadtrat kein Interesse hat, irgendeine der möglichen Verbesserungen für Radfahrer wirklich durchzuführen.

  • Martin
  • Global Moderator
  • Styria Mobile Team
Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Antwort #6

außerdem: in der ersten Stunde der Fahrschule lernt man, dass ein Autofahrer voraus schauend zu fahren hat. Tut er das, wird er eine Kollision mit einem Fußgänger/Radfahrer verhindern können. Dann stellt sich eine Teilschuldfrage gar nicht.


Kann ein Autofahrer ohne Röntgenaugen um eine Hausecke schauen - oder anders ausgedrückt: Muss ein Autofahrer damit rechnen, dass ei Fußgänger oder Radfahrer hinter einer Hausecke hervor direkt auf die Fahrbahn springt?

Die Gesetzgebung macht es den Autofahrern nicht gerade leichter. Die Zahl der disziplinlosen Verkehrsteilnehmer wird durch solche Regelungen mMn stark erhöht.
Liebe Grüße
Martin

Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Antwort #7
Bei Argus sieht das Begegnungszonen-Schild übrigens anders aus.

Ohne Radfahrer ;)

Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Antwort #8
Der Grund, warum es beim Führen von Kraftfahrzeugen eine verschuldensunabhängige Haftung für Unfallschäden gibt, die zwingend durch Haftpflichtversicherung gedeckt sein muss, ist ganz einfach der, dass von einem Kraftfahrzeug eine höhere Gefahr ausgeht als von Fahrrädern und Fußgängern. Und ich glaube niemand wird bestreiten, dass es insgesamt weniger Unfälle mit Personenschaden gäbe, würde man den Autoverkehr einfach ganz verbieten. Da das vom Gesetzgeber aber nicht gewollt war, musste eben anders ein Interessensausgleich geschaffen werden. Letztendlich geht es darum, dass derjenige der von einer gefährlichen Sache profitiert, dafür auch Verantwortung tragen muss.

  • Martin
  • Global Moderator
  • Styria Mobile Team
Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Antwort #9
Das ist alles schön und gut. - Wenn ein Unfall passiert soll es so sein.

Was aber, wenn der Schwächere den Unfall absichtlich provoziert hat, indem er z.B. bei Rot in eine Kreuzung springt / fährt? - Dann ist der Autofahrer auch Schuld. - das kann aber mMn nicht sein!!
Liebe Grüße
Martin

  • Stipe
Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Antwort #10

Der Grund, warum es beim Führen von Kraftfahrzeugen eine verschuldensunabhängige Haftung für Unfallschäden gibt, die zwingend durch Haftpflichtversicherung gedeckt sein muss, ...


Die Haftung laut EKHG ist aber nicht verschuldensunabhängig, da ist nur die Versicherungspflicht normiert.

  • ptg
Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Antwort #11

Dann sollen's bitte die "Sharde-Space-Plätze" überhaupt sein lassen und diese Schilder hinstellen, die vorher auch dort standen, dann wäre ohne alles zu "ver-komplizieren" wieder mit den Schildern, die wir bereits kennen, einwandfrei geregelt!

Was ist an einer Rechtsregel kompliziert , was ist so schwierig einem Fußgänger an einer Kreuzung das Queren zu ermöglichen.
Zitat

Und noch etwas:
In der Praxis endet eine missachtete Verantwortung seitens eines Fußgängers, oder noch schlimmer, eines Radfahrers (heutzutage) leider meistens in einem Unfall, in dem der Autofahrer dann, die ganze Schuld, oder zumindest eine Teilschuld bekommt, obwohl er z.B. die Kollission gar nicht verhindern hätte können, weil Fußgänger/Radfahrer nicht schaute, aber er ist einfach mitschuld!

Autofahrer haben im Gegensatz der Fußgängern und Radfahrern heutzutage wenigstens noch ein UNRECHTSBEWUSSTSEIN!

Unrechtsbewusstsein? Autofahrer ? Gegenüber Fußgängern und Radfahrern?
Tagtäglich bekommt man anderes bewiesen, wenn man als Fußgänger auf einem Zebrastreifen unterwegs ist und schon die halbe Straße überquert hat und noch immer (fast) zusammengeschoben wird.
Rechtsregel (und auch Begegnungsregel) gegenüber Radfahrern wird wissentlich und ständig ignoriert. (Das sind ja die schwächeren, die sollen gefälligst bremsen). Kreuzungen werden blockiert, Geh- und Radwege werden tagtäglich verparkt, ohne dass das jemals kontrolliert würde.

Zitat

Darum ist es für mich witzig, wenn sich gewissen Verkehrsunfälle mit Personenschäden, die es früher eigentlich nicht gab, immer mehr häufen:
Fußgänger gegen Fußgänger mit Verletzung
Fußgänger gegen Radfahrer, oder umgekehrt - mit Verletzung
Radfahrer gegen Radfahrer mit Verletzung
Ich denke, diese Unfälle sprechen eine eindeutige Sprache und jeder kann sich seine Gedanken selber machen!  :lol:  :frech:

Auto gegen Auto ist wohl noch immer die häufigste. Aber das findet man nicht witzig, weil da geht es gleich um einen materiellen Wert.
Der Hauptgrund ist wohl, dass unsere Egoismus-ist-cool = Geiz-ist-geil-Gesellschaft keinen/wenig Platz für schwächere (Verkehrsteilnehmer) lässt.



Drei städtische Buslinien wären am Grazer Sonnenfelsplatz von noch weniger Geschwindigkeit und Fußgängern "en Masse" betroffen!

Vor dem Shared-Space hat es am Sonnenfelsplatz fast jeden Tag Staus gegeben, die jetzt nur in seltenen Fällen auftreten (Beethovengasse wegen Baustelle zeitweise gesperrt).
Die Busse können/sollten sowieso nicht schneller queren, denn immerhin gilt für sie auch die Rechtsregel. Wobei da -  sind wir wieder beim Gesetz des stärkeren - Busse von der Attemsgasse kommend, ignorieren die Rechtsregel gegenüber Auto- und Radfahrern aus der Zinzendorfgasse gleichermaßen (in den meisten Fällen).
Es gibt auch für Fußgänger klare Verhaltensregeln (am kürzesten Weg zügig queren). Leider wird vielen Fußgängern vermittelt oder sie haben den Eindruck, dass sie dort mehr Rechte/Vorrang haben und z.B. quer drüber dahinschlendern können.

Zitat

Der neue Verkehrsstadtrat von der FPÖ, Mario Eustacchio, steigt da aber entschieden auf die Bremse: "Bei der Aufhebung der Radwegebenützungspflicht mach' ich sicher nicht mit." Und auch die schon als fix gedachte Radfahrstraße in der Zinzendorfgasse kommt für den Blauen nicht infrage. Aber er wolle sich dem Thema nicht ganz verschließen: "Ich besichtige mit der Radlerlobby Argus gerne andere Gassen, die diese für geeignet halten. Immerhin bin ich auch mit dem Rad unterwegs."


Ich finde es ja auch schön, dass unser neuer Autofahrer-Stadtrat jegliche bauliche Umsetzungen die eine Verbesserung für den Radverkehr bringen würden, schon abgelehnt hat.
Die Gassen die er für geeignete Radfahrstraßen haltet, sind wahrscheinlich die Verbindung von der Drückampel Morellenfeldgasse zum Leonhardgürtel oder der Radweg "Am Leonhardbach". Da hätten dann die Autofahrer wenigstens Schleichwege.
Oder auch die von Radfahrern stark frequentierten Kerschhoferweg oder Dürrgrabenweg.

Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Antwort #12


Dann sollen's bitte die "Sharde-Space-Plätze" überhaupt sein lassen und diese Schilder hinstellen, die vorher auch dort standen, dann wäre ohne alles zu "ver-komplizieren" wieder mit den Schildern, die wir bereits kennen, einwandfrei geregelt!

Was ist an einer Rechtsregel kompliziert , was ist so schwierig einem Fußgänger an einer Kreuzung das Queren zu ermöglichen.


Als Fußgänger gehen einem die Zebrastreifen ab, vor denen Fahrzeuge außer Schienenfahrzeuge auf jeden Fall anzuhalten haben.

Zitat

Und noch etwas:
In der Praxis endet eine missachtete Verantwortung seitens eines Fußgängers, oder noch schlimmer, eines Radfahrers (heutzutage) leider meistens in einem Unfall, in dem der Autofahrer dann, die ganze Schuld, oder zumindest eine Teilschuld bekommt, obwohl er z.B. die Kollission gar nicht verhindern hätte können, weil Fußgänger/Radfahrer nicht schaute, aber er ist einfach mitschuld!

Autofahrer haben im Gegensatz der Fußgängern und Radfahrern heutzutage wenigstens noch ein UNRECHTSBEWUSSTSEIN!

Unrechtsbewusstsein? Autofahrer ? Gegenüber Fußgängern und Radfahrern?
Tagtäglich bekommt man anderes bewiesen, wenn man als Fußgänger auf einem Zebrastreifen unterwegs ist und schon die halbe Straße überquert hat und noch immer (fast) zusammengeschoben wird. [/quote]

Diese Wahrnehmung teile ich überhaupt nicht. Viele AutofahrerInnen glauben einem zwar erst, dass man die Straße überqueren möchte, wenn man tatsächlich auf dem Zebrastreifen steht, aber wenn man einmal obensteht, bleiben fast alle stehen.

Zitat

Rechtsregel (und auch Begegnungsregel) gegenüber Radfahrern wird wissentlich und ständig ignoriert. (Das sind ja die schwächeren, die sollen gefälligst bremsen).


Passiert mir nur äußerst selten. Viel öfter passiert es, dass AutofahrerInnen an der Kreuzung ewig lang warten um mir die Vorfahrt zu gewähren, obwohl sie problemlos vor mir drüber kämen, um mich kurz danach mit zu wenig Abstand überholen. Ich führe das darauf zurück, dass man im Auto sitzend überhaupt kein Gefühl für Geschwindigkeiten und Abstände hat.

Zitat
Kreuzungen werden blockiert, Geh- und Radwege werden tagtäglich verparkt, ohne dass das jemals kontrolliert würde.


Das sind auch meiner Wahrnehmung nach die größten Krankheiten der Grazer AutofahrerInnen.

Zitat

Zitat

Darum ist es für mich witzig, wenn sich gewissen Verkehrsunfälle mit Personenschäden, die es früher eigentlich nicht gab, immer mehr häufen:
Fußgänger gegen Fußgänger mit Verletzung
Fußgänger gegen Radfahrer, oder umgekehrt - mit Verletzung
Radfahrer gegen Radfahrer mit Verletzung
Ich denke, diese Unfälle sprechen eine eindeutige Sprache und jeder kann sich seine Gedanken selber machen!  :lol:  :frech:

Auto gegen Auto ist wohl noch immer die häufigste. Aber das findet man nicht witzig, weil da geht es gleich um einen materiellen Wert.
Der Hauptgrund ist wohl, dass unsere Egoismus-ist-cool = Geiz-ist-geil-Gesellschaft keinen/wenig Platz für schwächere (Verkehrsteilnehmer) lässt.


Hier übertreibt ihr maßlos, der Verkehr in Graz ist zwar nervenaufreibend, aber nicht gefährlich. Es gibt zwar täglich Verkehrssituationen bei denen man andere VerkehrsteilnehmerInnen zum Teufel wünscht, aber Unfälle passieren glücklicherweise nur sehr wenige.

Liebe Grüße,
Stefan

  • Bim
Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Antwort #13

@Bim:
Wenn Dich ein neu eingeführtes Schild so stresst, dann hoffe ich für Dich und uns, dass Du keinen Führerschein besitzt.

außerdem: in der ersten Stunde der Fahrschule lernt man, dass ein Autofahrer voraus schauend zu fahren hat. Tut er das, wird er eine Kollision mit einem Fußgänger/Radfahrer verhindern können. Dann stellt sich eine Teilschuldfrage gar nicht.



Vorrausschauend zu fahren haben aber auch Radfahrer, sind ja auch Fahrzeuge im Sinne der StVO - gleich wie ein Auto! Weiters dürfen Fußgänger nicht überraschend und ohne zu schauen die Fahrbahn betreten - steht auch in der StVO, genauso wie Radfahrer Handzeichen geben müssen, sich Radfahrerüberfahrten nur in Schrittgeschwindigkeit annähern darf, kein überraschenden Richtungswechsel durchführen darf, Richtungswechsel anzukündigen sind, mittels Handzeichen, auch Fußgänger dürften nicht überraschend und blindlings über einen Platz/Straße etc. laufen - siehe StVO! Und wer hält sich daran? Jemand, was tagtäglich im Straßenverkehr unterwegs ist, wird die Frage selbst beantworten können.

PS.: Man möge sich auch die Gesetzesstellen über Verhalten der Fußgänger und Radfahrer durchlesen, nicht nur diese, die für den Autofahrer gelten. Wichtig wäre, sich auch die PFLICHTEN der Radfahrer und Fußgänger anzuschen, jedoch wird das vernachlässigt und jeder pocht nur auf seine RECHTE!
Es kann nicht sein und wird auch nicht zielführend sein, wenn der Autofahrer auf alle anderen aufzupassen hat! Radfahrer/Fußgänger müssen genauso auf den Rest des Straßenverkehrs acht geben! Solange eguistische Denkweisen vorherrschen, wird es nicht funktionieren, denn wenn, muss es ein MITEINANDER aller Beteiligten geben (Fußgänger/Radfahrer/Auto/sonstiger Verkehr) und kein de facto "GEGENEINANDER".

Erstellt am: April 02, 2013, 16:35:56

Der Grund, warum es beim Führen von Kraftfahrzeugen eine verschuldensunabhängige Haftung für Unfallschäden gibt, die zwingend durch Haftpflichtversicherung gedeckt sein muss, ist ganz einfach der, dass von einem Kraftfahrzeug eine höhere Gefahr ausgeht als von Fahrrädern und Fußgängern. Und ich glaube niemand wird bestreiten, dass es insgesamt weniger Unfälle mit Personenschaden gäbe, würde man den Autoverkehr einfach ganz verbieten. Da das vom Gesetzgeber aber nicht gewollt war, musste eben anders ein Interessensausgleich geschaffen werden. Letztendlich geht es darum, dass derjenige der von einer gefährlichen Sache profitiert, dafür auch Verantwortung tragen muss.


Demnach müssten auch Fahrräder haftpflichtversichert und angemeldet sein (mit Kennzeichentafeln), denn wenn ein Radfahrer einen Fußgänger in einer Fußgängerzone niederführt, weil er so schnell fährt und deshalb nicht mehr rechtzeitig bremsen, oder ausweichen kann, sodass der Fußgänger so zu Sturz kommt bzw. regelrecht zu Boden geschleudert wird, dass der Fußgänger schwer verletzt wird, bewusstlos am Boden liegen bleibt und anschließend womöglich auch noch im Koma liegt, kann man glaube ich, nicht mehr von einer geringen Gefahr reden.

Also da würde ich zumindest gerne wissen, wo da von einem Fahrrad weniger Gefahr ausgeht! Das ist nur unsere Denkensweise. Und oben geschilderter Vorfall kommt auch in Graz regelmäßig vor. Nur wird davon meist nicht in den Medien berichtet. Wäre selbiger Vorfall durch ein Auto verursacht, würd ein großer Bericht in der Zeitung sein und ein Großteil würde über die Autos/den Autofahrer schimpfen.
Aber nachdem es ja eh "nur" ein Fahrrad war, redet man nicht drüber, denn jetzt ist es auf einmal um den schwer verletzten Fußgänger egal und es kümmert niemanden - war ja nur ein Fußgänger der zu Schaden kam - "schweigen im Walde"!

Denn mit gleicher Verletzung ist es für den Fußgänger egal, ob dies von einem Auto, oder einem Fahrrad verursacht wurde. (Fußgängerzone heißt auch Fußgängerzone - nicht umsonst, sonst würde sie ja Radzone heißen. Sind Fahrräder ausgenommen, dürfen sie in Schrittgeschwindigkeit durchfahren, nicht wie in Graz üblich, mit dem Tempo, was das Rad und der Radfahrer hergibt, denn Vorrang haben in der Fußgängerzone noch immer die Fußgänger und NICHT die Radfahrer!)

  • Bim
Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Antwort #14
Werde ich in Zukunft machen!

Und wenn die StVO-Zeichen beachtet werden würden, würde kein Radfahrer durch die Herrengasse durchfahren, weil es nämlich verboten ist - zur Info!