Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Antwort #40 –
Ähnlich verhält sich die ewige Streiterei mit eingefleischten Autofahrern die der Meinung sind, dass Radfahrer auf durch
Zebrastreifen unterbrochenen Radwegen unbedingt absteigen müssten und dort ihr Fahrrad zu schieben hätten.
Bin zwar kein Anwalt, aber wenn dort kein Fahrverbot oder dgl. ausgeschildert ist, seh ich keinen Grund, warum man dort das Rad
schieben müsste. Der Zebrastreifen selbst gilt jedenfalls nur für Fußgänger (es sei denn er ist mit eine Radüberfahrt kombiniert). Der Zebrastreifen unterbricht auch keinen Radweg, da müsste ein Radweg-Ende-Schild stehen (mit der Konsequenz, dass Radler dort Nachrang haben). Und man darf genau genommen beim Queren auch nicht auf, sondern nur neben dem Zebrastreifen fahren, da der Zebrastreifen Fußgängerbereich ist.
Hast Du vielleicht dazu auch einen tollen Paragraphen parat?
Expliziten Paragraphen kenne ich nicht, das ergibt sich alle implizit aus den diversen Betimmungen der StVO. In der Realität ists dann halt oft eine Interpretationsfrage (und in Graz sind einige Radwege so beschildert, dass man sie kaum legal benutzen kann).
Nehmen wir als anschauliches Beispiel die Kreuzung Alte Poststraße / Köflachergasse. Dort ist der durchgehende Radweg vom Verkehrszeichen "Radwegende" unterbrochen und wird über einen Zebrastreifen zu einer Verkehrsinsel und von dort abermals mit einem Zebrastreifen zum weiterführenden Radweg weiter durch die GKB-Unterführung geleitet. Der Vorrang auf dieser Kreuzung ist also durch den § 19.6a eindeutig geregelt.
Ja, Radler haben Nachrang.
Meine Frage bezieht sich also eher auf eine "erlaubte" Weiterfahrt des Radfahrers auf diesem Zebrastreifen, wenn es die verkehrsbedingten Verhältnisse ermöglichen, ohne absteigen zu müssen. Oder muss hier wirklich das Fahrrad geschoben werden, auch wenn man dadurch sozusagen den "Fußgänger-Vorrang" förmlich erzwingt? - Ein schiebender Fahrradfahrer ist doch ein Fußgänger, oder?
Du musst neben dem Zebrasteifen queren, was dort ja auch leicht möglich ist.
Das Fahren auf der Insel hätte ich jetzt auch als Querung derselben interpretiert und ist somit erlaubt, da nur das Befahren von Gehsteigen in Längsrichtung nicht erlaubt ist, das Queren jedoch sehr wohl.
Zusammenfassend: Murks
Richtig, der übliche Radanlagenmurks ...
lg, IC
"... und zu den Fenstern schauten lebendige Menschenköpfe heraus, und schrecklich schnell ging's, und ein solches Brausen war, dass einem der Verstand stillstand."
- Peter Rosegger (erste Begegnung mit der Semmeringbahn)