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Thema: Eisenbahnkreuzungsverordnung (3898-mal gelesen) Vorheriges Thema - Nächstes Thema

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  • amadeus
  • Libertin & Hedonist
Eisenbahnkreuzungsverordnung
Bures schickt neue Eisenbahnkreuzungsverordnung in Begutachtung - Vorrang für die Sicherheit

2010 13 Tote und 25 Schwerverletzte bei Zusammenstößen von Zug und Auto

Wien (OTS/BMVIT) - Im Vorjahr sind 13 Menschen bei Zusammenstößen auf Eisenbahnkreuzungen ums Leben gekommen, 25 wurden schwer, 28 leicht verletzt. Drei Jahre davor im Jahr 2007 waren es 31 Tote, 41 Schwerverletzte und 50 Leichtverletzte. Die in den letzten Jahren verstärkten Investitionen in die Sicherheit von Kreuzungen von Schiene und Straße machen sich also bezahlt. Jetzt setzt Verkehrsministerin Doris Bures den nächsten Schritt. Am Mittwoch kommende Woche wird sie die neue Eisenbahnkreuzungsverordnung in Begutachtung schicken. Die derzeit geltende Verordnung stammt aus dem Jahr 1961 und entspricht nicht mehr dem Stand der Technik.

"Es geht um die Sicherheit. In den letzten Jahren haben wir dort, wo es Unfallhäufungen gegeben hat, sehr viel investiert. Mit Erfolg, wie der starke Rückgang bei den tödlichen Unfällen zeigt. Diesen Weg will ich gemeinsam mit den Ländern und Gemeinden fortsetzen", betont Verkehrsministerin Doris Bures.

Die neue Verordnung sieht klare Kriterien für die Sicherungsart von Eisenbahnkreuzungen vor, abhängig vom Verkehrsaufkommen auf der Straße, der gefahrenen Höchstgeschwindigkeit auf der Schiene, den Sichtverhältnissen auf der Kreuzung. Eine technische Sicherung ist u.a. nötig bei mehr als 3000 Kfz/Tag auf der Straße und wenn die örtlich zulässige Geschwindigkeit des Zugs mehr als 80 km/h beträgt.

Handlungsbedarf gibt es bei 2.200 Eisenbahnkreuzungen. Dabei wird bei maximal 1.700 eine technische Sicherung in Form einer Rotlichtanlage kommen. Die übrigen werden z.B. durch Verbesserung des Sichtraums und ähnliche kleinere Maßnahmen sicherer gemacht. Die Kostenobergrenze liegt bei 250 Mio. Euro. Die Übergangsfrist beträgt zehn Jahre. Pro Jahr müssen daher 25 Mio. Euro investiert werden. Das ist eine Summe, die unter den Investitionsraten der letzten Jahre liegt.

Bures: "Es ist gelungen, die Kosten in Grenzen zu halten und den Gewinn an Sicherheit zu maximieren. Den Großteil der Kosten trägt der Bund. Aber natürlich gibt es auch eine Verantwortung der Straßenerhalter. Deshalb vertraue ich darauf, dass die Länder und Gemeinden genauso wie der Bund und die ÖBB zu ihrer Verantwortung stehen, weil wir gemeinsam menschliches Leid verhindern können."

Das Verkehrsministerium trägt über den ÖBB-Rahmenplan und die Privatbahnförderung den Großteil der Kosten. Das war bisher so und wird in Zukunft so sein. Im Schnitt der letzten Jahre wurden per anno 35 Mio. Euro in die Sicherung von Eisenbahnkreuzungen investiert, dabei kamen 75 Prozent vom Verkehrsministerium, 25 Prozent von den Straßenerhaltern, also den Ländern und/oder Gemeinden. Damit ist auch klar, dass mit einer Weiterführung der bisherigen Investitionsraten kein zusätzlicher Aufwand entsteht.

Hintergrund: Eine Eisenbahnkreuzung pro Bahnkilometer

Österreichweit gibt es mit Stand 31.12.2010

* 6.163 Eisenbahnkreuzungen, davon sind
* 1.944 technisch gesichert (Rotlicht, Rotlicht plus Schranken),
* 4.219 nicht-technisch gesichert (durch Sicht, Sicht/Pfeifen, Pfeifen oder Bewachung)

In den vergangenen zehn Jahren wurde im österreichischen Eisenbahnnetz die Gesamtzahl der Kreuzungen um 1.500 verringert. Österreich hat immer noch die höchste Dichte an Eisenbahnkreuzungen. Der internationale Schnitt liegt bei einer Kreuzung auf zwei Kilometern Bahnstrecke, in Österreich gibt es auf knapp 6.000 Bahnkilometern 6.163 Kreuzungen.

Unfallstatistik (ÖBB, Privatbahnen, Anschlussbahnen)





JahrUnfälleToteSchwerverletzteLeichtverletzte
2007191314150
2008150182559
2009167143556
2010170132528


Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie/OTS

Gruß aus Graz-Eggenberg
Wolfgang
      Für jedes Problem gibt es eine Lösung, die einfach, klar und falsch ist.
Im Übrigen bin ich der Meinung, daß das Fahrtziel eines Fahrzeuges mit dessen Fahrtzielanzeige übereinstimmen soll.


  • Michael
  • Styria Mobile Team
Re: Eisenbahnkreuzungsverordnung
Antwort #1

Zitat
Die derzeit geltende Verordnung stammt aus dem Jahr 1961 und entspricht nicht mehr dem Stand der Technik.

Da gibt es sicher noch zig andere Gesetze, die dem heutigen Stand nicht mehr gerecht sind.

Ja, und was die vielen Unfälle auf EK betrifft - viele passieren ja auf unbeschrankten Übergängen weil die Einheimischen der Meinung sind, den Fahrplan in- und auswendig zu kennen. In der Fahrschule haben diejenigen bei diesem wichtigen Thema geschlafen...

LG Michael, vormals PM  |  Styria-Mobile

  • Martin
  • Global Moderator
  • Styria Mobile Team
Eisenbahnkreuzungen
Antwort #2
Tödliche Eisenbahnkreuzungen

13 Tote im Jahr 2010: Jetzt wird die Sicherheit erhöht. Verkehrsministerin Bures will auf eine neue Eisenbahnkreuzungsverordnung setzen - die alte stammt aus dem Jahr 1961.

13 Tote, 25 Schwer- und 28 Leichtverletzte gab es 2010 bei Zusammenstößen auf Eisenbahnkreuzungen. 2007 waren es noch 31 Tote, 41 Schwer- und 50 Leichtverletzte.

Mit der am Mittwoch in Begutachtung gehenden neuen Eisenbahnkreuzungsverordnung will Verkehrsministerin Doris Bures (SPÖ) die Unfallzahlen weiter senken. Die neue Verordnung, die alte stammt aus dem Jahr 1961, sieht klare Kriterien für die Sicherungsart von Eisenbahnkreuzungen vor.

Handlungsbedarf gebe es für 2.200 Kreuzungen, bei 1.700 wird es zu einer technischen Sicherung in Form einer Rotlichtanlage kommen. Die übrigen werden durch die Verbesserung des Sichtraumes und ähnliche kleine Maßnahmen sicherer gemacht.

250 Millionen Euro werden in den nächsten zehn Jahren in diese Maßnahmen investiert.

Quelle: http://www.kleinezeitung.at/allgemein/automotor/2743898/toedliche-eisenbahnkreuzungen.story
Liebe Grüße
Martin

  • Metro5
Re: Eisenbahnkreuzungsverordnung
Antwort #3
Find ich lustig: Das Gesetz von 1961 muss reformiert werden. Warum? Nein, keine neuen Technologien oder sonst irgendwas, es geht lediglich um unbeschränkte Bahnübergänge, die's in dieser Form schon gibt, seitdem die Eisenbahn erfunden worden ist. Aber wir müssen Gesetze der 60er an die stumpfsinnige Ignoranz der Post-2000er anpassen, weil sich die Leute in ihren Protz-Schüsseln vorkommen wie Halbgötter (und außerhalb derer haben sie Angst, Angst, Angst)...

  • Martin
  • Global Moderator
  • Styria Mobile Team
Re: Eisenbahnkreuzungsverordnung
Antwort #4
Streit um Bahnpaket: Kritik aus allen Lagern

Eisenbahnkreuzungen sollen sicherer werden. Aber die Bundespläne ernten Kritik von Politikern und Experten: Fahrpläne und Budgets würden wackeln, die Autofahrer toben.
Zug gegen Auto: Der Bund will die Unfallzahlen senken, die Detailmaßnahmen sind aber heftig umstritten

Hinter dem kryptischen Kürzel "EisbKrV" verbirgt sich die neue Eisenbahnkreuzungsverordnung, mit der Verkehrsministerin Doris Bures (SPÖ) die Unfallzahlen an Bahnübergängen senken möchte. 13 Tote waren im Vorjahr bei Kollisionen von Autos mit Zügen zu beklagen. Gut, richtig und wichtig also, die rechtliche Basis zu novellieren, um die Sicherheit an Bahnkreuzungen zu verbessern.

Das Problem dabei: Die Maßnahmendetails werden von den Ländern als zu teuer und praxisfern verurteilt. "Kosten und Nutzen stehen in keiner Relation. Fraglich, ob so die Verkehrssicherheit überhaupt angehoben werden kann", schüttelt man in der Verkehrsrechtsabteilung des Landes den Kopf. Mehr als 1000 Eisenbahnkreuzungen gibt es im Steirerland, darunter 375 bei den Landesbahnen.

Unter den vielen Kritikpunkten fallen drei besonders auf: So sieht die Verordnung vor, dass der Zugführer bei Sichtbehinderungen das Tempo auf 20 km/h drosseln soll. Andernfalls kann er bei einem Unfall zur Verantwortung gezogen werden. Folge: "Die Fahrpläne könnten in keinster Weise mehr gehalten werden", warnen die Fachleute. Auch "bei Abschnitten, die normalerweise mit bis zu 80 km/h befahren werden", wäre Tempo 20 Pflicht.

Ärger droht zweitens mit höheren Wartezeiten an Bahnkreuzungen: Diesen soll sich ein Zug künftig erst dann nähern dürfen, wenn alle Schranken komplett geschlossen sind. Folge: "Die Sperrzeiten an Eisenbahnkreuzungen mit Lichtzeichen und Schranken verlängern sich in einem erheblichen Ausmaß." Man fürchtet, dass mehr Verkehrsteilnehmer dann in letzter Sekunde über die Kreuzung fahren.

Aufreger Nummer 3: die Kosten. Bei Verkehrslandesrat Gerhard Kurzmann (FP) geht man davon aus, dass "EisbKrV" allein das Land sechs Millionen Euro zusätzlich kostet. Den Anteil der Landesbahnen gar nicht eingerechnet. Angesichts leerer Kassen lehnt man den Entwurf ab.
THOMAS ROSSACHER

Quelle: http://www.kleinezeitung.at/allgemein/automotor/2801581/kreuzzug-gegen-bahnpaket-kritik-allen-lagern.story
Liebe Grüße
Martin

  • Metro5
Re: Eisenbahnkreuzungsverordnung
Antwort #5
Zitat
So sieht die Verordnung vor, dass der Zugführer bei Sichtbehinderungen das Tempo auf 20 km/h drosseln soll. Andernfalls kann er bei einem Unfall zur Verantwortung gezogen werden. Folge: "Die Fahrpläne könnten in keinster Weise mehr gehalten werden", warnen die Fachleute. Auch "bei Abschnitten, die normalerweise mit bis zu 80 km/h befahren werden", wäre Tempo 20 Pflicht.


Lobbyismus lässt grüßen!

  • Tom
Re: Eisenbahnkreuzungsverordnung
Antwort #6
Boah, krank!  >:(
Außerdem - was in Zeitungsberichten etc. leider sehr oft zu lesen ist - der Autofahrer übersieht die Warnhinweise/-leuchen nicht, er missachtet sie!

Entweder bei jedem noch so kleinen Übergang einen Schranken oder das Geld anders verwenden ist meine Meinung ..

Re: Eisenbahnkreuzungsverordnung
Antwort #7

Ärger droht zweitens mit höheren Wartezeiten an Bahnkreuzungen: Diesen soll sich ein Zug künftig erst dann nähern dürfen, wenn alle Schranken komplett geschlossen sind. Folge: "Die Sperrzeiten an Eisenbahnkreuzungen mit Lichtzeichen und Schranken verlängern sich in einem erheblichen Ausmaß." Man fürchtet, dass mehr Verkehrsteilnehmer dann in letzter Sekunde über die Kreuzung fahren.


Das würde ja bedeuten, dass vom Bahnhof A nur dann ein Zug abfahren darf, wenn auf der Strecke bis zum Bahnhof B alle Schranken geschlossen sind.


LG, E.
Der Empedokles (ital. Empedocle) ist ein Unterwasservulkan in der Straße von Sizilien. Die höchste Erhebung liegt rund 7 bis 8 Meter unter der Meeresoberfläche. Ein starker Ausbruch des Empedokles könnte einen Tsunami auslösen.

Re: Eisenbahnkreuzungsverordnung
Antwort #8


Ärger droht zweitens mit höheren Wartezeiten an Bahnkreuzungen: Diesen soll sich ein Zug künftig erst dann nähern dürfen, wenn alle Schranken komplett geschlossen sind. Folge: "Die Sperrzeiten an Eisenbahnkreuzungen mit Lichtzeichen und Schranken verlängern sich in einem erheblichen Ausmaß." Man fürchtet, dass mehr Verkehrsteilnehmer dann in letzter Sekunde über die Kreuzung fahren.


Das würde ja bedeuten, dass vom Bahnhof A nur dann ein Zug abfahren darf, wenn auf der Strecke bis zum Bahnhof B alle Schranken geschlossen sind.


...oder Überwachungssignale im Bremswegabstand vor der EK.

Re: Eisenbahnkreuzungsverordnung
Antwort #9


Ärger droht zweitens mit höheren Wartezeiten an Bahnkreuzungen: Diesen soll sich ein Zug künftig erst dann nähern dürfen, wenn alle Schranken komplett geschlossen sind. Folge: "Die Sperrzeiten an Eisenbahnkreuzungen mit Lichtzeichen und Schranken verlängern sich in einem erheblichen Ausmaß." Man fürchtet, dass mehr Verkehrsteilnehmer dann in letzter Sekunde über die Kreuzung fahren.


Das würde ja bedeuten, dass vom Bahnhof A nur dann ein Zug abfahren darf, wenn auf der Strecke bis zum Bahnhof B alle Schranken geschlossen sind.


Nein, es gibt ja auch noch den Streckenblock. Aber auch da würden die Blocksignale erst in Fahrtstellung gehen wenn alles gesichert ist. Und weil man die Fahrststellung nach Möglichkiet auch schon am Vorsignal haben will (sonst müsste an jedem Vorsignal gebremst werden) kommt noch mal bis zu 1km hinzu. Schon jetzt halten es Autofahrer nicht aus 2 Minuten an einer EK zu warten, mit dieser Regelung wäre das eher die Mindestwartezeit. Je nach Länge des Blocks können's dann auch mal 10 Minuten werden.

Alternativ kann man natürlich vor jeder EK ein Überwachungssignal aufstellen, nur wird das die Profis halt auch nicht davon abhalten die LSA zu "übersehen".

Mir ist auch nicht ganz klar, wozu die Regelung mit 20 km/h gut sein soll. Bei schweren Zügen reicht da der Bremsweg u.U. auch nicht, wenn jemand meint noch schnell drüber zu müssen, weil der zu "eh so langsam fährt".