Man kann aber das eine Unrecht nicht durch den Verweis auf anderes Unrecht rechtfertigen.
Soll er sich in Luft aufllösen der Bus? Du weißt schon das ding 18m hat finde mal einen Platz wo du dich abstellen kannst.
Zitat von: DUB am August 25, 2016, 19:48:38Zitat von: 4010 am August 25, 2016, 16:51:47Es besteht aber kein Recht am Bild des eigenen Busses, von demher steht einer Veröffentlichung rechtlich nichts im Wege.Aber am Fahrer und ohne einwilligung gibts kein Online stellen nur mal zu Information Das ist falsch!! Ich kenne einen Fall, in dem ein Straßenbahnfahrer geklagt hat, da ein Bild, auf dem er zu sehen war, veröffentlicht wurde. In diesem Fall wurde aber die Klage abgewiesen, da der Fahrer nur "Beiwerk" war und die Straßenbahn das eigentliche Motiv, wodurch es selbstverständlich veröffentlicht werden durfte!Wenn die Rechte beim Fahrer liegen würden, hätte man sehr viele Bilder hier im Forum gar nie veröffentlichen dürfen!
Zitat von: 4010 am August 25, 2016, 16:51:47Es besteht aber kein Recht am Bild des eigenen Busses, von demher steht einer Veröffentlichung rechtlich nichts im Wege.Aber am Fahrer und ohne einwilligung gibts kein Online stellen nur mal zu Information
Es besteht aber kein Recht am Bild des eigenen Busses, von demher steht einer Veröffentlichung rechtlich nichts im Wege.
Zitat von: DUB am August 25, 2016, 19:48:38Zitat von: 4010 am August 25, 2016, 16:51:47Es besteht aber kein Recht am Bild des eigenen Busses, von demher steht einer Veröffentlichung rechtlich nichts im Wege.Aber am Fahrer und ohne einwilligung gibts kein Online stellen nur mal zu Information Abgesehen davon, dass der Fahrer am Bild nicht zu erkennen ist (geringe Auflösung + Sonnenbrille) und es sich um einen Angestellten im öffentlichen Dienst handelt, geht es bei Bildrechten immer auch um den "Hauptinhalt" der Bildes. Ich darf jederzeit eine Straßenszene online stellen, auf der zig Leute zu erkennen sind, wenn der Hauptinhalt des Bildes eben nicht diese Leute sondern die gesamte Szene ist.
Ohne Einverständnis des Fahreres gibts kein Online stellen kannst dich ja bei der Polizei infomieren den von der hab ich das nämlich
Im anderen Bild geht es eigentlich um ein Fahrrad in der Münzgrabenstraße und der Radfahrer ist nur Beiwerk und das wurde damals von ch.wagner ja auch genau so kommentiert.
Auf Nachfragen bei der Polizei bekommt man oft völlig falsche Antworten. Ich wohne in einer Nebenstraßen (kein Gehsteig, keine Mittelleitlinie oder ähnliches, man kann überall entlang der Straße parken), meine Nachbarn wohnen direkt am Eck zur nächsten Hauptstraße und haben bei der Polizei gefragt, ob sie direkt vor ihrem Grundstück parken dürfen (direkt vor Kreuzung/Zebrastreifen). Laut Aussage der Polizei, dürfen sie dort parken, wobei laut Gesetz ganz klar geregelt ist, dass man auf der rechten Straßenseite 5m vor einem Zebrastreifen nicht parken darf, um die Sicht nicht zu behindern (lernt man in der Fahrschule als eines der ersten Dinge).
Keineswegs! Der Lenker ist allein verantwortlich für die Einhaltung der StVO. Da kann ein ignoranter Leitstellenmitarbeiter hundertmal das Halten/Parken am Radweg anordnen - wenn der Fahrer dieser Anweisung Folge leistet, verstößt er selbst und nicht der Anweiser gegen eine Verkehrsregel. Der Fahrer ist ja wohl kein Roboter, sondern ein Mensch, der eigenverantworlich handeln kann/soll ....
ZitatKeineswegs! Der Lenker ist allein verantwortlich für die Einhaltung der StVO. Da kann ein ignoranter Leitstellenmitarbeiter hundertmal das Halten/Parken am Radweg anordnen - wenn der Fahrer dieser Anweisung Folge leistet, verstößt er selbst und nicht der Anweiser gegen eine Verkehrsregel. Der Fahrer ist ja wohl kein Roboter, sondern ein Mensch, der eigenverantworlich handeln kann/soll .... Eh. Aber der Fahrer will sich auch nicht mit seinen Vorgesetzten anlegen, will keine unnötigen Scherereien machen, und will wohl nur in Ruhe seinen Job machen und diesen Job auch behalten. Also schon sehr verständlich, aus meiner Sicht, dass er da nicht groß aufmuckt.(Dass er im juristischen Sinn verantwortlich ist, ist eine andere Frage.)
Zu diesem Fall: Wieso bleibt der Busfahrer nicht in der Haltestelle stehen, die gleich ein paar Meter weiter ist?
Ah, ok! Wenn Dir Dein Chef sagt: "Geh heute für mich dort einbrechen!" machst Du das auch, damit es keine "unnötigen Scherereien" gibt ??Also, ich würde sicher nicht Recht brechen, auch wenn es mein Vorgesetzter anschaffen würde. Und den Job behalt ich sicher eher, wenn ich regelkonform meine Arbeit verrichte.
Zitat von: Dietmar am August 30, 2016, 13:57:35Zu diesem Fall: Wieso bleibt der Busfahrer nicht in der Haltestelle stehen, die gleich ein paar Meter weiter ist?Wo hätten dann die nachfolgenden Busse den Fahrgastwechsel durchführen sollen? Verbotenerweise auf der Straße. "Martin" hätte dann einen neuen Thread eröffnet: "Busfahrer lässt Fahrgäste auf der Straße aus-und einsteigen ". Und die User inklusive Dir hätten wieder viel zu schreiben gewusst.
Und die User inklusive Dir hätten wieder viel zu schreiben gewusst.