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Allgemein => Steiermark => Thema gestartet von: Martin am Juli 13, 2021, 23:17:42

Titel: Nach Unglück in der Bärenschützklamm - Prozess gegen Alpenverein
Beitrag von: Martin am Juli 13, 2021, 23:17:42
https://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/grazumgebung/6007740/Anlage-weiter-gesperrt_Nach-Unglueck-in-Baerenschuetzklamm_

Nach dem Unglück vor einem Jahr wurden die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Leoben im November eingestellt. - Nun verklagte ein Geschädigter den örtlichen Alpenverein zivilrechtlich.



Willkommen in Amerika :boese: 
Hoffentlich kommt es nicht zu einer Verurteilung, denn dann sieht es mit tausenden Wanderwegen in der Steiermark sehr schlecht aus. Natur ist eben Natur und immer mit einem gewissen Risiko verbunden. Der Egoismus der Menschen ist scheinbar grenzenlos!  :'(
Titel: Re: Nach Unglück in der Bärenschützklamm - Prozess gegen Alpenverein
Beitrag von: Ch. Wagner am Juli 14, 2021, 08:57:04

Bei Unglücksfällen mit Verletzten leitet die Staatsanwaltschaft von sich aus ein Verfahren ein. Das ist auch geschehen, und das Verfahren wurde eingestellt.
Es steht aber jedem Geschädigten frei, vor einem Zivilgericht seine Ansprüche anzumelden. Diese Entscheidung hat natürlich keinen Einfluß auf das abgeschlossenen Strafrechtsverfahren.
Solche Prozesse hat es immer schon gegeben und es wird sie weiter geben, etwa beim Unfall der Murtalbahn.
Deine Sorge wegen der tausenden Wanderwege kann ich nicht teilen. Es sei denn, man bezweifelt die Unabhängigkeit der Justiz.
Titel: Re: Nach Unglück in der Bärenschützklamm - Prozess gegen Alpenverein
Beitrag von: VarioRunner am Juli 14, 2021, 16:02:11
Zitat
Willkommen in Amerika :boese:
Hoffentlich kommt es nicht zu einer Verurteilung, denn dann sieht es mit tausenden Wanderwegen in der Steiermark sehr schlecht aus. Natur ist eben Natur und immer mit einem gewissen Risiko verbunden. Der Egoismus der Menschen ist scheinbar grenzenlos! 
Es ist zu hoffen, dass die "tausenden Wanderwege in der Steiermark" sicherer zu begehen sind als die Anlagen in der Bärenschützklamm. Und mit "sicher zu begehen" meine ich, dass vorgesorgt werden muss, dass die Umgebung eben nicht (im wahrsten Sinn des Wortes) plötzlich über mich hereinbrechen kann. Solche Sicherungen sind bei Straßen und Bahnanlagen selbstverständlich und in Form von stabilen Fangnetzen vorhanden. Dass ein Geschädigter nun zivilrechtlich gegen die Betreuer der Wegeanlagen dieser Klamm vorgeht, ist nicht nur recht und billig, sondern schlicht konsequent. Eine strafrechtliche Schuld ist niemandem anzulasten ("die Natur ist eben Natur" ...). Man fragt sich aber, ob jeglicher Schaden nicht durch noch mehr Schutz hätte vermieden werden können ... immerhin wird ja auch Geld für das Betreten der Klamm verlangt, da darf man als Wanderer dann schon umfassende Sicherheit erwarten ...
Titel: Re: Nach Unglück in der Bärenschützklamm - Prozess gegen Alpenverein
Beitrag von: Sanfte Mobilität am Juli 14, 2021, 17:47:25
Naja, man bewegt sich immer noch in Freier Natur (siehe auch das "Problem" mit Kühen auf Weiden), auch wenn im gegenständlichen Fall durch den Eintritt sicher die Situation vielleicht anders ausschaut. A la long wird es halt möglicherweise solche Wegeanlagen schlicht nicht mehr geben, weil Personen und Geld für die Erhaltung und Betreuung fehlt. Das ist ja letztlich kein Selbstzweck (wie bei Straßen oder Bahnstrecken), sondern meistens ehrenamtliche Arbeit.

W.
Titel: Re: Nach Unglück in der Bärenschützklamm - Prozess gegen Alpenverein
Beitrag von: Bus 15 O530 Citaro L am Juli 14, 2021, 19:09:06
Das ist für mich ein ähnliches Thema wie bei der Murtalbahn. 100% Sicherheit wird man nicht bekommen. Eine Sperrung sämtlicher Wanderwege ist sicher nicht der richtige Weg.

Aber wenn es eine besonders gefährdete Stelle ist, kann man schon Schutzmaßnahmen in gewissen Maßen erwarten.
Titel: Re: Nach Unglück in der Bärenschützklamm - Prozess gegen Alpenverein
Beitrag von: Sanfte Mobilität am Juli 14, 2021, 19:16:18
Trotzdem bleibt es alpines Gelände, auch bei einer Skipiste gibt es z. B. keine hundertprozentige Sicherheit gegen Lawinen o. ä.

Strafrechtlich ist ja offenbar nichts nachzuweisen, eine Zivilklage (bitte nicht verklagen schreiben, bedeutet nach österreichischem Recht was anderes, nämlich, dass eine Klage nicht durchgedrungen ist, also zu keiner Verurteilung geführt hat) ist ja trotzdem möglich, weil auch ein anderer Rechtskreis als im Strafrecht.

W.

Titel: Re: Nach Unglück in der Bärenschützklamm - Prozess gegen Alpenverein
Beitrag von: TW 529 am Dezember 14, 2021, 15:09:36
https://www.kleinezeitung.at/steiermark/6073920/Endgueltige-Sperre-moeglich_Baerenschuetzklamm-duerfte-auch-2022
Titel: Re: Nach Unglück in der Bärenschützklamm - Prozess gegen Alpenverein
Beitrag von: Martin am Dezember 14, 2021, 19:35:02
Das war leider zu erwarten....  :'(  - Besten Dank an alle, die ehrenamtliche Vereine verklagen.  ::)
Titel: Re: Nach Unglück in der Bärenschützklamm - Prozess gegen Alpenverein
Beitrag von: Sanfte Mobilität am Dezember 14, 2021, 20:15:40
Bitte keine Germanismen: in Österreich KLAGT man, verklagen tut man sich in Österreich nur dann, wenn man mit seiner Klage nicht durchdringt, d. h. die Klage zurückgewiesen wird (was ich in dem Fall den Klägern wünsche ....).

W.
Titel: Re: Nach Unglück in der Bärenschützklamm - Prozess gegen Alpenverein
Beitrag von: Ch. Wagner am Dezember 15, 2021, 09:46:51
Das war leider zu erwarten....  :'(  - Besten Dank an alle, die ehrenamtliche Vereine verklagen.  ::)




Ist das in irgend einem Gesetzeswerk so vorgesehen? Das Rote Kreuz dürfte also auch nicht geklagt werden?
Das ist doch eine sehr eigenwillige Rechtsauffassung.
Titel: Re: Nach Unglück in der Bärenschützklamm - Prozess gegen Alpenverein
Beitrag von: Commanderr am Dezember 15, 2021, 12:19:36
Das Rote Kreuz dürfte also auch nicht geklagt werden?
Nein, das "Rote Kreuz" als Ganzes kann nicht geklagt werden, der einzelne "Landesverband" hingegen sehrwohl.

Die 9 Landesverbände des Österreichischen Roten Kreuzes haben eine eigene Rechtspersönlichkeit und sind Mitglieder des ÖRK (das "ÖRK" ist ein Verein). Die Landesverbände unterteilen sich dann wiederrum in Bezirks- und Ortstellen, welche jedoch keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen und somit auch nicht geklagt werden können. Im Rettungswesen obliegen die Gesetzgebung / Vollziehung den Ländern. Daraus folgt, dass neun verschiedene Landesrettungsgesetze erlassen wurden. (Deshalb dürfen Sanitäter auch noch immer nicht in allen Bundesländern die gleichen Tätigkeiten durchführen... aber das ist eine andere Geschichte.)
Alles klar? :-)
Titel: Re: Nach Unglück in der Bärenschützklamm - Prozess gegen Alpenverein
Beitrag von: Ch. Wagner am Dezember 15, 2021, 13:08:40
Alles klar? :-)



Danke, ja.
Titel: Re: Nach Unglück in der Bärenschützklamm - Prozess gegen Alpenverein
Beitrag von: TW 529 am Februar 18, 2023, 10:46:00
Fortsetzung: https://www.styria-mobile.at/home/smf/index.php/topic,519.0.html