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Thema: Schwerer Unfall auf Bahnübergang bei Hollenegg (23959-mal gelesen) Vorheriges Thema - Nächstes Thema

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Re: Schwerer Unfall auf Bahnübergang bei Hollenegg
Antwort #15
Ich bin dafür, dass an jeder Auffahrt eines Gemeindeweges auf eine Bundesstrasse mit einer Stoptafel eine Ampelanlage oder evt. auch eine Schrankenanlage  gemacht wird. Gleiche Sicherheit für alle!

Re: Schwerer Unfall auf Bahnübergang bei Hollenegg
Antwort #16
Ein kleines Rechenbeispiel:

Wenn man annimmt, dass der Lenker des SUV das Haltegebot an der Eisenbahnkreuzung übersehen oder wissentlich missachtet hat, dann kann man auch davon
ausgehen, dass er vor dem Queren der Gleise auch nicht abgebremst hat. Wenn ich nun weiter annehme, dass das Auto mit sagen wir einmal 30km/h (enspricht 8,33m/sek.) unterwegs war, dann kann ich ausrechnen, dass der SUV nichteinmal 1 Sekunde brauchen würde, um die Eisenbahnkreuzung komplett zu queren und somit aus dem Gefahrenbereich zu sein. Wenn er in dieser kurzen Zeit voll von einem Triebwagen gerammt werden kann, der mit 80km/h unterwegs ist, kann ich auch grob ausrechnen, wie weit der Triebwagen von der EK maximal entfert sein darf damit der Zusammenstoß noch stattfinden kann. Ein Triebwagen der mit 80km/h fährt bewegt sich 22,2m in jeder Sekunde. D.h. Damit der Zusammenstoß stattfinden kann, muss sich der Triebwagen zum Zeitpunkt wo der SUV die EK passiert, weniger als 22,2m vor der Eisenbahnkreuzung befinden.

Das sind zwar sehr vereinfachte Werte, aber man kann sich gut ein Bild von der Situation machen. Der Zug wäre bei dieser Nähe zur EK auch in sehr dichtem Nebel alleine durch die Beleuchtung erkennbar gewesen. Somit gibt es nur eine Möglichkeit einen solchen Unfall zu bauen, nämlich dann wenn man die Augen nicht auf der Straße sondern sonstwo hat. Wenn der Fahrer den Zug im letzten Moment noch irgendwie gesehen hätte, hätte er eine Vollbremsung eingeleitet, was man dann an Bremsspuren erkennen könnte. Jedoch ist von denen nirgends die Rede.

Quellen:
http://www.kfz-tech.de/Formelsammlung/Bremsverzoegerung.htm


  • Ch. Wagner
Re: Schwerer Unfall auf Bahnübergang bei Hollenegg
Antwort #17

Ein kleines Rechenbeispiel:


Puh, das ist jetzt ganz interessant.
Nur: hätte sich der KFZ Fahrer an die Stoptafel gehalten, wär auch nichts passiert. Aber deine Berechnung wird sicher die VERSA in ihre Untersuchungen mit einfließen lassen.
Und: alle haben so großes Mitleid mit den Angehörigen und Freunden der Opfer. Und wen interessiert das beschissene Gefühl des Lokführes? Und das des Lehrlings? Aber nein, diskutieren wir weiter über Rotlicht-oder Schrankenanlagen und ja nicht über Verantwortung von Autofahrern.
LG! Christian
Fer aut feri ne feriaris feri!
Queen Elizabeth I.

  • TW 22
Re: Schwerer Unfall auf Bahnübergang bei Hollenegg
Antwort #18
Tja vor allem da der Wagen seitlich in den Zug gefahren sein soll ...
Und wie sieht da die Berechung aus - ich würde sagen rechtzeitiges bremsen des Autofahrers hätte den Unfall verhindert - Oder? Aber mit so einem schönen neuen SUV, da ist bremsen nicht angesagt ...

Re: Schwerer Unfall auf Bahnübergang bei Hollenegg
Antwort #19


Ein kleines Rechenbeispiel:


Puh, das ist jetzt ganz interessant.
Nur: hätte sich der KFZ Fahrer an die Stoptafel gehalten, wär auch nichts passiert. Aber deine Berechnung wird sicher die VERSA in ihre Untersuchungen mit einfließen lassen.
Und: alle haben so großes Mitleid mit den Angehörigen und Freunden der Opfer. Und wen interessiert das beschissene Gefühl des Lokführes? Und das des Lehrlings? Aber nein, diskutieren wir weiter über Rotlicht-oder Schrankenanlagen und ja nicht über Verantwortung von Autofahrern.
LG! Christian


Ja ich finde das Aufstellen von Schrankenanlagen bzw. Rotlichtanlagen an jeder noch so kleinen EK auch komplett übertrieben und das nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Kosten gesehen. Ich finde sie nur dort sinnvoll, wo die Sicht auf einen ausreichend langen Schienenabschnitt links und rechts der Straße durch Hindernisse verstellt ist.
Auch finde ich, dass es nichts bringt, wenn das Thema jetzt in den Medien extrem aufgeblasen wird. Es haben ja alle größeren Tageszeitungen darüber berichtet. Es ändert nichts daran, dass Autofahrer immer mehr wie "motorisierte Glücksspieler" unterwegs sind und das nicht nur auf Bahnübergängen.
Genauso wie Ch. Wagner sehe ich es auch. Das Mitleid für die Opfer hält sich bei mir auch eher in Grenzen, weil es ja immerhin extremer Leichtsinn war.  Der Lokführer und alle die, die Unfallhergang live miterlebt haben sind hier vorallem psychisch viel schlimmer dran und denen schenke ich mein Mitgefühl.
Und entschuldigt wenn das "Rechenbeispiel" etwas unpassend in diesem Zusammenhang war, ich wollte nur unterstreichen dass man einen 100m entfernten Zug auch in noch so dichtem Nebel nicht übersehen kann, wenn man links und rechts aus dem Auto schaut. Und wenn der Fahrer des SUV den erkannt hätte, wie er noch 100m entfernt war, hätte er alle Zeit der Welt gehabt um den Unfall zu verhindern, sofern er noch vor der EK zum stehen gekommen wäre. Und dass der Unfall nicht passiert wäre wenn er sich an die Stopptafel gehalten hätte, ist natürlich sowieso klar.


Tja vor allem da der Wagen seitlich in den Zug gefahren sein soll ...
Und wie sieht da die Berechung aus - ich würde sagen rechtzeitiges bremsen des Autofahrers hätte den Unfall verhindert - Oder? Aber mit so einem schönen neuen SUV, da ist bremsen nicht angesagt ...


Nicht unbedingt. Das hängt davon ab wie früh er zu Bremsen begonnen hat. Wenn man an der EK Bremsspuren finden würde, würde das darauf hindeuten, dass er den Zug bereits ein paar Sekunden vorher gesehen hatte, er aber den SUV nicht mehr rechtzeitig abbremsen konnte. Wenn sich dort keine finden, dann ist er in voller Fahrt in den Zug gekracht.

Lg Gregor
  • Zuletzt geändert: Februar 14, 2014, 20:17:20 von Gregor88

Re: Schwerer Unfall auf Bahnübergang bei Hollenegg
Antwort #20
Hallo zusammen,

heute an meiner Schicht passiert. Mein Bahnhof hat einen vollbeschrankten Bahnübergang, der von mir als FDL einsehbar ist. Ich stellte also die Durchfahrt für einen IC ein, nachdem ich den BÜ sicherte. Der IC fährt hier 160km/h !!! Eine Frau, sie dürfte so um die 40 sein, sieht das die Schranken sind, geht mit ihrem Hund, um die Schranken herum und überquert die Gleise!!! Ich direkt durch die Sprechanlage eine Warnung ausgesprochen. Sie draußen, zurück zum Stellwerk geschaut, zeigt den Mittelfinger und schreit zurück. " Das ist ja mein Leben! "

Was willste denn da noch besser technisch sichern, oder als FDL machen ????

Nach Ihrer Aktion drückte ich erneut auf die Sprechanlage und erwiederte:" Das vielleicht, aber es wäre schade um den Hund "

Die Frau, so berichteten mir auch einige Kollegen tut dieses wohl fast täglich. Sie ist bereits unserem Bezirksleiter bekannt und es wurden entsprechende Maßnahmen eingeleitet.
mfg M.Keller

Projekt: nach Vorbild der St.L.B.
Einsatzfertig, sind inzwischen Stainz 2, U11 Mauterndorf, U43 und VL 21, Wagen Bia70, Ba71,Ba75, Wr51, Wr52, K555(privat), C157( club760), Z611, OO/s 243, Glm/s 106, Glm/s 152, sowie G/s 182, eine Wasserlore und ein Werkstattwagen, ohne direktes Vor

Re: Schwerer Unfall auf Bahnübergang bei Hollenegg
Antwort #21
Wenn man vor der Stopptafel wie vorgeschrieben einfach stehen bleibt und links und rechts schaut, noch dazu bei guter Sicht, dann braucht es auch keine weiteren Aktionen, um als Autofahrer sicher unterwegs zu sein. Aber das muss man halt machen.

  • Martin
  • Global Moderator
  • Styria Mobile Team
Re: Schwerer Unfall auf Bahnübergang bei Hollenegg
Antwort #22
In Österrecih (und auch andernorts) wird die Verantwortung für das Fehlverhalten samt Unfallschuld dann eben oft auch woanders gesucht als beim Lenker selbst.
Das ist das große Problem.

Warum bitte sind folgende Dinge z.B. laut heutiger Gesetzeslage nicht mehr genehmigungsfähig:


* Eine gemeinsame Grünphase (betrifft Linksabbieger) wenn aus der Gegenrichtung mehrere Fahrspuren kommen. Gibt es Linksabbieger MÜSSEN diese eine eigene Grünphase bekommen.

* Ein Schutzweg ohne Lichtzeichen bei mehreren Fahrspuren in eine Richtung.

* Nachtabschaltung von VLSA mit mehreren Fahrspuren pro Richtung (Neubauten)


Diese Liste ließe sich beliebig fortsetzen.
Scheinbar versucht ja schon der Gesetzgeber die Eigenverantwortung von KFZ-Lenkern zu minimieren, damit nicht eine Flut an Klagen von Bürgern passiert.
Die offiziellen Organe (Stadt, Straßenamt, Gemeinden - aber auch von EVU's) sind somit verpflichtet sich an die immer strenger werdenden Gesetze zu halten.

Heutzutage gibt es natürlich auch eine Vielzahl an relativ günstigen Rechtschutzversicherungen, die es dem Bürger viel leichter machen als früher über sinnfreie Dinge unsere Gerichte zu bemühen.


Ein überspitztes Beispiel:
Frei nach dem Motto wenn ich (zu schnell, betrunken,...) in eine Mauer fahre, lasse ich überprüfen ob die Mauer dort rechtmäßig steht. - Gibt es rechtliche Ungereimtheiten bin ich vll nicht mehr 100% an meinem Unfall schuld, sondern der Bauherr der Mauer bekommt auch eine Teilschuld.

Auswüchse des ganzen sieht man immer wieder auf der Straße:
z.B. die Warnschilder auf der A2 im Wechselabschnitt mit gelben Blinklichtern und übermannshohen Tafeln, die auf die "tiefstehende Sonne" hinweisen.
und viele weitere Warnschilder, die nur dazu dienen den verantwortlichen Organen mehr Rechtssicherheit zu geben.

Verantwortlich ist der Autofahrer immer selbst! - Im Nachhinein wird aber oft versucht ein bisschen das Recht zu verdrehen.
Die Folge wird sein, dass sich die Fahrgeschwindigkeiten verringern und die Staus vergrößern. Die EVU's werden auch bemüht sein, alle EK's mit Schranken zu versehen oder - noch besser - zu unterführen, damit es kaum mehr Unfälle geben kann.

Natürlich kann es auch sein, dass Organe Fehler machen, aber diese sollten nicht mit Lupe und Mikroskop gesucht werden! -
Errare humanum est...
Liebe Grüße
Martin

Re: Schwerer Unfall auf Bahnübergang bei Hollenegg
Antwort #23

Die EVU's werden auch bemüht sein, alle EK's mit Schranken zu versehen oder - noch besser - zu unterführen, damit es kaum mehr Unfälle geben kann.


Das liegt aber nicht in der Macht eines EVU!

Re: Schwerer Unfall auf Bahnübergang bei Hollenegg
Antwort #24

Das liegt aber nicht in der Macht eines EVU!


Dafür gibt es eben die erwähnte Verordnung - die Gemeinden müssen halt dazuzahlen, weil die EVU das auch nicht alleine tragen können. Diese Regelung gibt es übrigens seit 2012 und jetzt kommen die Gemeinden erst drauf, dass da ein (finanzielles) Problem auf sie zukommt  :no:

W.
"Es gehört nicht zum Begriff der Demokratie, dass sie selbst die Voraussetzungen für ihre Beseitigung schafft. Man muss auch den Mut zur Intoleranz denen gegenüber aufbringen, die die Demokratie gebrauchen wollen, um sie umzubringen"
(Carlo Schmid, SPD, 1948)

  • Bim
Re: Schwerer Unfall auf Bahnübergang bei Hollenegg
Antwort #25

Warum bitte sind folgende Dinge z.B. laut heutiger Gesetzeslage nicht mehr genehmigungsfähig:

* Eine gemeinsame Grünphase (betrifft Linksabbieger) wenn aus der Gegenrichtung mehrere Fahrspuren kommen. Gibt es Linksabbieger MÜSSEN diese eine eigene Grünphase bekommen.

* Nachtabschaltung von VLSA mit mehreren Fahrspuren pro Richtung (Neubauten)


1. Bei den Ampeln muss man beim Grünlicht beachten, handelt es sich um eine allgemeine Ampel nur mit einem Grünlicht, oder handelt es sich um eine Ampel mit Fahrspurensignalisatioen.

allgemeine Ampel: Wird mittels einer "einfachen" Ampel geregelt, müssen die Vorangregeln beim Abbiegen beachtet werden (Linksabbieger, Fußgänger), da der Gegenverkehr und die Fußgänger in der Seitenstraße gleichzeitig Grün bekommen.

2. Sobald eine Fahrspur eine eigene Signalisation bekommen, bedeutet dies ja, dass ich für meine Richtung ohne wenn und aber freie Fahrt habe, dafür gibt es ja eine Fahrspurensignalisation - würde ja sonst nichts bringen. Und in diesem Fall wird der Linksabbieger extra geschaltet, was heißt, bekommen Linksabbieger Grün, hat der Gegenverkehr und die Fußgänger in der Seitenstraße Rot. (Sonst würde man ja überall "einfache" Ampeln, ohne Fahrspurensignalisation aufstellen. Logischerweise muss ja ein Unterschied zwischen den beiden Varianten sein.)


Von Nachtabschaltungen nimmt man sicherheitshalber Abstand, da es gerade in der Vergangenheit immer schwerwiegende Unfälle gerade in den Nachtstunden bei wenig Verkehr gab. Um dies zu verhindern, bleiben mittlerweile Ampeln rund um die Uhr aktiv - hat leider früher auch nicht funktioniert ...

  • amadeus
  • Libertin & Hedonist
Re: Schwerer Unfall auf Bahnübergang bei Hollenegg
Antwort #26
Zitat
* Ein Schutzweg ohne Lichtzeichen bei mehreren Fahrspuren in eine Richtung.


Das ist nur zum Schutz der Fußgänger. Da ist schon sehr viel passiert. Es nützt eben nichts, wenn sich einer richtig verhält und ein anderer cool vorbeibrettert.
Gruß aus Graz-Eggenberg
Wolfgang
      Für jedes Problem gibt es eine Lösung, die einfach, klar und falsch ist.
Im Übrigen bin ich der Meinung, daß das Fahrtziel eines Fahrzeuges mit dessen Fahrtzielanzeige übereinstimmen soll.


  • Bim
Re: Schwerer Unfall auf Bahnübergang bei Hollenegg
Antwort #27

Zitat
* Ein Schutzweg ohne Lichtzeichen bei mehreren Fahrspuren in eine Richtung.


Das ist nur zum Schutz der Fußgänger. Da ist schon sehr viel passiert. Es nützt eben nichts, wenn sich einer richtig verhält und ein anderer cool vorbeibrettert.


Ein immer mehr werdendes Problem ist halt auch, dass teilweise die Fußgänger anstatt zügig und mit gebotener Eile (wie im Gesetz nach persönlicher Möglichkeit gefordert), unnötig langsam, fast provokant, den Schutzweg überqueren bzw. am Schutzweg, wenn sie sich mittig auf der Straße befinden, fast stehen bleiben.

Re: Schwerer Unfall auf Bahnübergang bei Hollenegg
Antwort #28


Die EVU's werden auch bemüht sein, alle EK's mit Schranken zu versehen oder - noch besser - zu unterführen, damit es kaum mehr Unfälle geben kann.


Das liegt aber nicht in der Macht eines EVU!


Nein, sondern im Gestaltungsbereich des EIU. :hammer:

  • amadeus
  • Libertin & Hedonist
Re: Schwerer Unfall auf Bahnübergang bei Hollenegg
Antwort #29


Zitat
* Ein Schutzweg ohne Lichtzeichen bei mehreren Fahrspuren in eine Richtung.

Das ist nur zum Schutz der Fußgänger. Da ist schon sehr viel passiert. Es nützt eben nichts, wenn sich einer richtig verhält und ein anderer cool vorbeibrettert.

Ein immer mehr werdendes Problem ist halt auch, dass teilweise die Fußgänger anstatt zügig und mit gebotener Eile (wie im Gesetz nach persönlicher Möglichkeit gefordert), unnötig langsam, fast provokant, den Schutzweg überqueren bzw. am Schutzweg, wenn sie sich mittig auf der Straße befinden, fast stehen bleiben.


Hat aber nichts mit dem Thema zu tun. Oder werden die Fußgänger überfahren weil sie die Straße nicht schnell genug überqueren? Oder vieleicht doch weil der Autofahrer ihren Gasfuß nicht schnell genug lüpfen können?  :boese:
Gruß aus Graz-Eggenberg
Wolfgang
      Für jedes Problem gibt es eine Lösung, die einfach, klar und falsch ist.
Im Übrigen bin ich der Meinung, daß das Fahrtziel eines Fahrzeuges mit dessen Fahrtzielanzeige übereinstimmen soll.