Aber es sollte klar sein, dass der Radfahrer (und auch jeder andere Verkehrsteilnehmer) aufpassen muss, wenn er nicht von der richtigen Spur kommt. Weil er ja offensichtlich auf der ganz rechten Spur gerfahren ist, wobei die Geradeauspur zumindest ein, wenn nicht zwei Spüren weiter links ist. Wenn es getrennte Gerade- und Rechtsabbiege- Spuren gibt, reihst du dich zum Geradeausfahren auch auf der richtigen Spur ein und fährst nicht von irgendwo kommend in die Kreuzung ein.
Ich habe die Situation, insbesondere das Bus-Signal, falsch interpretiert, tut ma lad. Dennoch bin ich dagegen, aus immer noch den gleichen Gründen, daß wieder neue Ampeln montiert werden sollen.
Es ist aber absurd, dass eine Busspur eine eigene Signalisierung hat, die für einen Radfahrer auf dieser Busspur aber laut OGH-Urteil nicht gelten soll.
Zitat von: Ch. Wagner am September 27, 2017, 15:40:51Ich habe die Situation, insbesondere das Bus-Signal, falsch interpretiert, tut ma lad. Dennoch bin ich dagegen, aus immer noch den gleichen Gründen, daß wieder neue Ampeln montiert werden sollen.Es ist aber absurd, dass eine Busspur eine eigene Signalisierung hat, die für einen Radfahrer auf dieser Busspur aber laut OGH-Urteil nicht gelten soll (weil ein solches Signal eben nicht für Radfahrer gedacht ist und möglicherweise auch nicht verstanden wird. Wenn schon Radfahren in der Busspur (eigener Radweg wäre immer die bessere Lösung), dann muss es eine synchron mit der ÖV-Anlage geschaltete Ampel (Mini-Fahrrad-Ampel) geben. Sonst werden derartige Unfälle öfter passieren. Ich bin auch gegen Überregulierung und ja, es wäre viel einfacher, wenn ein Abbieger sich versichern würde, dass sich rechts daneben kein Radfahrer befindet. Aber das ist halt Wunschdenken.
Die Geradeausspur war nicht ein oder zwei Spuren weiter links, sondern am genannten Ort gibt es genau eine Autospur (geradeaus und rechts) und eine Busspur. Deine Argumentation geht also völlig am Fall vorbei.
@Martin: Was heisst "wenn ein Kraftfahrzeug erlaubterweise auf die falsche Ampel geschaut hätte?"Wenn´s schon soweit ist, dass das Kraftfahrzeug statt dem Autofahrer.... Auf welche falsche Ampel? Es gibt dort genau eine "normale" Ampel und das ist jedenfalls die, die für den "Normal"verkehr zählt und damit muss man als Autofahrer eben damit rechnen, dass ein Radfahrer auf der Busspur genauso wie bei einem rechtsseitigen Radfahrstreifen geradeaus drüberfahren darf und somit der Autofahrer als Rechtsabbieger zu schauen hat.
Weil deiner Meinung nach darf ja jeder Verkehrteilnehmer Radfahrer von überall kommend überall hinfahren, ohne auf die anderen zu achten.
Auf welche falsche Ampel? Es gibt dort genau eine "normale" Ampel und das ist jedenfalls die, die für den "Normal"verkehr zählt und damit muss man als Autofahrer eben damit rechnen, dass ein Radfahrer auf der Busspur genauso wie bei einem rechtsseitigen Radfahrstreifen geradeaus drüberfahren darf und somit der Autofahrer als Rechtsabbieger zu schauen hat.
Nocheinmal: Solche komplizierten Kreuzungsverhältnisse dürften bereits bei der Planung / Genehmigung gar nicht erst vorkommen!