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Thema: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu (22786-mal gelesen) Vorheriges Thema - Nächstes Thema

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  • kroko
Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Antwort #30
Zitat
Prinzipiell stimme ich Dir zu, allerdings möchte ich nochmals zu bedenken geben, dass RadfahrerInnen keine homogene Masse sind, sondern der Unterschied in der Reisegeschwindigkeit zwischen langsamen RadfahrerInnen und schnellen RadfahrerInnen noch viel größer ist, als der zwischen schnellen RadfahrerInnen und motorisierten VerkehrsteilnehmerInnen. Insofern kann es im Einzelfall sinnvoll sein, wenn langsame RadfahrerInnen einen Radweg verwenden, der für flottes Fahren untauglich ist.

Liebe Grüße,
Stefan


Seh ich genauso - aber wie auch immer, jene Leute, die freiwillig auf dem Radweg fahren (weil er für ihre Fahrweise passender ist), für die ist der Zwang sowieso gegenstandslos. Mit der Radwegbenützungspflicht zwingt man nur jene Leute, für deren Fahrweise der Radweg nicht geeignet ist, auf dem Radweg zu fahren. Davon profitieren Autofahrer, darunter leiden Radfahrer und Fußgänger. Das soll im Sinne einer modernen Verkehrspolitik sein? Sicher nicht.

Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Antwort #31

Allerdings habe ich den Eindruck, dass es darin in Österreich nicht mangelt - letztendlich sind die Straßen hier durchaus sicher.

Ich halte die Straßen in Österreich keineswegs für sicher genug! Überlegt mal, laut BMI heißt es:
Zitat
Vom 1. Jänner bis zum 1. April dieses Jahres gab es damit auf dem österreichischen Straßennetz vorläufig 79 Verkehrstote
.
D.h. in 89 Tagen 79 Tote. Die vielen Schwerstverletzten, die noch an den Folgen ihrer schweren Verletzungen sterben werden, kämen ebenfalls noch dazu! Von den (durch den Unfall lebenslang) Geschädigten spricht ohnehin niemand, die sind "eh egal"! Solange es nur "fremde Tote" sind, ist es eben Pech, bestenfalls halten die für eine Schlagzeile in den Medien her. Aber was wenn man selbst oder ein Familienmitglied davon betroffen ist?


Wichtig wäre meiner Meinung nach vor allem, dass RadfahrerInnen mehr Selbstbewusstsein erlangen, sich endlich als Führer eines Fahrzeuges begreifen, dementsprechend auf der Fahrbahn und nicht am Gehsteig fahren, beim Geben von Handzeichen die Arme weit ausstrecken, sämtliche Ampeln und Haltelinien respektieren.

Exakt! "Sich endlich als Führer eines Fahrzeuges begreifen"... und zu verstehen, dass damit Rechte und Pflichten untrennbar miteinander verbunden sind! Aber das gilt ja ohnehin für alle Fahrzeuglenker, nicht nur für Radfahrer!
  • Zuletzt geändert: April 03, 2013, 14:30:29 von Commanderr

  • Bim
Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Antwort #32

Das ist eine sehr vernünftige Maßnahme, die nur leider - typisch Österreich - nicht weit genug geht. In Deutschland sind Radwege grundsätzlich nicht benützungspflichtig, und Benützungspflicht darf nur bei besonderen Gefahrensituationen verordnet werden. In Österreich bleibt Benützungspflicht weiterhin die Regel.  ...



Wer mit der Benützungspflicht ein Problem hat, sollte schleunigst absteigen. Regeln gibt es für alle Verkehrsteilnehmer und die sind auch da, um sich daran zu halten. Hinterfragen kann man natürlich jede Regel. Und jeder wird es anders sehen - kommt natürlich auf die Betrachtunsweise drauf an.

Aber wenn die Benützungspflicht fallen bzw. abgeschafft werden, dann gehören auch die Radwege abgeschafft. Denn ich finde es sinnlose Geldverschwenderei, wenn um vieles Geld Radwege gebaut werden und dann muss sie keiner benützen und womöglich alle meinen, auf der Straße fahren zu müssen. :frech: :lol: Für was würde dann überhaupt noch Geld für den Radwegausbau ausgegeben - das wäre dann wirklich rausgeschmissenes Geld!

Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Antwort #33

Aber wenn die Benützungspflicht fallen bzw. abgeschafft werden, dann gehören auch die Radwege abgeschafft. Denn ich finde es sinnlose Geldverschwenderei, wenn um vieles Geld Radwege gebaut werden und dann muss sie keiner benützen und womöglich alle meinen, auf der Straße fahren zu müssen. :frech: :lol: Für was würde dann überhaupt noch Geld für den Radwegausbau ausgegeben - das wäre dann wirklich rausgeschmissenes Geld!


Hast du die Argumente weiter oben gelesen?  ::)
Im übrigen: Gibts eine Autobahnbenutzungspflicht für Kfz, wenn sich eine Autobahn in der Nähe einer Landesstraße befindet? Nein, daher sofort die Autobahnen abschaffen! Wozu Autobahnen bauen, wenn sie keiner benutzen muss ...

lg, IC
"... und zu den Fenstern schauten lebendige Menschenköpfe heraus, und schrecklich schnell ging's, und ein solches Brausen war, dass einem der Verstand stillstand."
 - Peter Rosegger (erste Begegnung mit der Semmeringbahn)

  • Bim
Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Antwort #34

Hast du die Argumente weiter oben gelesen?  ::)
Im übrigen: Gibts eine Autobahnbenutzungspflicht für Kfz, wenn sich eine Autobahn in der Nähe einer Landesstraße befindet? Nein, daher sofort die Autobahnen abschaffen! Wozu Autobahnen bauen, wenn sie keiner benutzen muss ...

lg, IC


Ich denke, wenn man diskutiert, sollte man die aktuelle Gesetzgebung zum Anlass nehmen und nicht "was wäre wenn" diskutieren! Weil dann könnte man über alles diskutieren.

Fakt ist: Für Radfahrer gibt es bei Vorhandensein eines Radweges eine Benützungspflicht. (Bei der Autobahn gibt es keine und gab es keine Benützungspflicht. Und außerdem wird für die Autobahn eine "Maut" eingehoben - könnte man nach deinen Ansätzen ja auch für die Radwege andenken, wenn du meinst Radwege und Autobahnen vergleichen zu müssen   :lol:  Und zur Info - für LKW's gibt es seit ein paar Jahren eine Benützungspflicht der Autobahn in gewissen Abschnitten.)

Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Antwort #35
Lieber User BIM, Dein Engagement für die Straßenbahn in Ehren, aber vom Radfahren scheinst Du nicht viel Ahnung zu haben.(?)

Klicke doch einmal http://geodaten1.graz.at/WebOffice/synserver?project=radkarte&client=flex und setze Dich virtuell beim Schloß Eggenberg auf´s Fahrrad und versuche die Annenstraße zu erreichen!

Durch die Eggenberger Allee geht´s einmal auf der normalen Fahrbahn bis zur Kreuzung mit der Janzgasse. Dort solltest Du nach links auf den Geh- u. Radweg bis zur Kreuzung Gaswerkstraße wechseln. Dort wechselst Du bei der Druckknopfampel nochmals die Straßenseite bis zur Kreuzung Alte Poststraße. Jetzt musst Du 100 Meter die normale Fahrbahn benutzen, weil der südliche Radweg entlang der Eggenberger Allee nicht mehr gültig ist. Auf Höhe der Kreuzung zur Pommergasse wechselst Du also auf den nördlichen Radweg bis zur Kreuzung Waagner-Bìro-Straße. Dort querst Du abermals die Eggenberger Straße, um dann bei der PVA abzusteigen (derzeit Schiebestrecke).

Und weil es gerade soo schön war, versuchen wir gleich die Gegenrichtung! Spätestens bei der Kreuzung mit der Alten Poststraße hast Du ein gewaltiges Problem. Da musst Dich nämlich bei den Linksabbiegern einreihen um auf den Radweg bei der FH zu kommen. Bei der Gaswerkstraße wechselst Du abermals die Straßenseite.

Und jetzt schreibe bitte etwas vernünftiges zur Benützungspflicht der Radwege!

HG, E.
Der Empedokles (ital. Empedocle) ist ein Unterwasservulkan in der Straße von Sizilien. Die höchste Erhebung liegt rund 7 bis 8 Meter unter der Meeresoberfläche. Ein starker Ausbruch des Empedokles könnte einen Tsunami auslösen.

Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Antwort #36

Fakt ist: Für Radfahrer gibt es bei Vorhandensein eines Radweges eine Benützungspflicht.


Nein, eben nicht. Seit der neusten StVO-Novelle gibts Radwege mit Benützungspflicht und Radwege ohne Benützungspflicht, sowie analog für gemischte Geh-/Radwege (siehe § 53 Z. 27 bzw Z. 28). Die geltende Fassung gibts hier: http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011336.

lg, IC
"... und zu den Fenstern schauten lebendige Menschenköpfe heraus, und schrecklich schnell ging's, und ein solches Brausen war, dass einem der Verstand stillstand."
 - Peter Rosegger (erste Begegnung mit der Semmeringbahn)

Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Antwort #37
Frage an IC:

Ähnlich verhält sich die ewige Streiterei mit eingefleischten Autofahrern die der Meinung sind, dass Radfahrer auf durch Zebrastreifen unterbrochenen Radwegen unbedingt absteigen müssten und dort ihr Fahrrad zu schieben hätten. Ich meine aber, dass ich durch das Anhalten und mein Sitzenbleiben am Rad auf den (für Fußgänger gültigen) Vorrang verzichte und wenn es der Verkehr zulässt, diesen kurzen Abschnitt fahrend überqueren darf.

Hast Du vielleicht dazu auch einen tollen Paragraphen parat? Das würde mich sehr freuen!

HG, E.
Der Empedokles (ital. Empedocle) ist ein Unterwasservulkan in der Straße von Sizilien. Die höchste Erhebung liegt rund 7 bis 8 Meter unter der Meeresoberfläche. Ein starker Ausbruch des Empedokles könnte einen Tsunami auslösen.

Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Antwort #38
Okay, habe in Deinem Link folgenden Text gefunden:

§ 19. Vorrang.
(6a) Radfahrer, die eine Radfahranlage verlassen, haben anderen Fahrzeugen im fließenden Verkehr den Vorrang zu geben.


Nehmen wir als anschauliches Beispiel die Kreuzung Alte Poststraße / Köflachergasse. Dort ist der durchgehende Radweg vom Verkehrszeichen "Radwegende" unterbrochen und wird über  einen Zebrastreifen zu einer Verkehrsinsel und von dort abermals mit einem Zebrastreifen zum weiterführenden Radweg weiter durch die GKB-Unterführung geleitet. Der Vorrang auf dieser Kreuzung ist also durch den § 19.6a eindeutig geregelt.

Meine Frage bezieht sich also eher auf eine "erlaubte" Weiterfahrt des Radfahrers auf diesem Zebrastreifen, wenn es die verkehrsbedingten Verhältnisse ermöglichen, ohne absteigen zu müssen. Oder muss hier wirklich das Fahrrad geschoben werden, auch wenn man dadurch sozusagen den "Fußgänger-Vorrang" förmlich erzwingt? - Ein schiebender Fahrradfahrer ist doch ein Fußgänger, oder?
  • Zuletzt geändert: April 04, 2013, 17:17:23 von Empedokles
Der Empedokles (ital. Empedocle) ist ein Unterwasservulkan in der Straße von Sizilien. Die höchste Erhebung liegt rund 7 bis 8 Meter unter der Meeresoberfläche. Ein starker Ausbruch des Empedokles könnte einen Tsunami auslösen.

Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Antwort #39
Ich hab mir mal diese Kreuzung von oben (Google Maps) angeschaut was hoffentlich die derzeitige Situation wiedergibt. Ja es gibt dieses unsinnige "ENDE" mit der beschriebenen Vorrangkonsequenz. Meiner Meinung nach sollte man diese Regelung soweit es geht beenden und zu normalem (Rechts-)Vorrang wo möglich übergehen, sonst kann man ja ein "Vorrang geben" aufstellen.

Weiter bei der Kreuzung: es gibt keine Überfahrt für Radfahrer und die Verkehrsinsel ist eigentlich abgetrennt. Damit darf ich doch die Verkehrsinsel gar nicht befahren und muss die Straße benutzen bzw. ist der Radweg Richtung Süden gar nicht erreichbar.

Zusammenfassend: Murks

Und ja, ein schiebender Radfahrer ist Fußgänger, diesen Vorteil der Umstellung muss man manchmal zwangsweise ausnutzen.

Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Antwort #40

Ähnlich verhält sich die ewige Streiterei mit eingefleischten Autofahrern die der Meinung sind, dass Radfahrer auf durch
Zebrastreifen unterbrochenen Radwegen
unbedingt absteigen müssten und dort ihr Fahrrad zu schieben hätten.


Bin zwar kein Anwalt, aber wenn dort kein Fahrverbot oder dgl. ausgeschildert ist, seh ich keinen Grund, warum man dort das Rad
schieben müsste. Der Zebrastreifen selbst gilt jedenfalls nur für Fußgänger (es sei denn er ist mit eine Radüberfahrt kombiniert). Der Zebrastreifen unterbricht auch keinen Radweg, da müsste ein Radweg-Ende-Schild stehen (mit der Konsequenz, dass Radler dort Nachrang haben). Und man darf genau genommen beim Queren auch nicht auf, sondern nur neben dem Zebrastreifen fahren, da der Zebrastreifen Fußgängerbereich ist.

Zitat

Hast Du vielleicht dazu auch einen tollen Paragraphen parat?


Expliziten Paragraphen kenne ich nicht, das ergibt sich alle implizit aus den diversen Betimmungen der StVO. In der Realität ists dann halt oft eine Interpretationsfrage (und in Graz sind einige Radwege so beschildert, dass man sie kaum legal benutzen kann).


Nehmen wir als anschauliches Beispiel die Kreuzung Alte Poststraße / Köflachergasse. Dort ist der durchgehende Radweg vom Verkehrszeichen "Radwegende" unterbrochen und wird über  einen Zebrastreifen zu einer Verkehrsinsel und von dort abermals mit einem Zebrastreifen zum weiterführenden Radweg weiter durch die GKB-Unterführung geleitet. Der Vorrang auf dieser Kreuzung ist also durch den § 19.6a eindeutig geregelt.


Ja, Radler haben Nachrang.

Zitat

Meine Frage bezieht sich also eher auf eine "erlaubte" Weiterfahrt des Radfahrers auf diesem Zebrastreifen, wenn es die verkehrsbedingten Verhältnisse ermöglichen, ohne absteigen zu müssen. Oder muss hier wirklich das Fahrrad geschoben werden, auch wenn man dadurch sozusagen den "Fußgänger-Vorrang" förmlich erzwingt? - Ein schiebender Fahrradfahrer ist doch ein Fußgänger, oder?


Du musst neben dem Zebrasteifen queren, was dort ja auch leicht möglich ist.
Das Fahren auf der Insel hätte ich jetzt auch als Querung derselben interpretiert und ist somit erlaubt, da nur das Befahren von Gehsteigen in Längsrichtung nicht erlaubt ist, das Queren jedoch sehr wohl.


Zusammenfassend: Murks


Richtig, der übliche Radanlagenmurks ...

lg, IC
"... und zu den Fenstern schauten lebendige Menschenköpfe heraus, und schrecklich schnell ging's, und ein solches Brausen war, dass einem der Verstand stillstand."
 - Peter Rosegger (erste Begegnung mit der Semmeringbahn)

Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Antwort #41
Also, wenn ich als Radler (im vorher von mir beschriebenen Fall - dort steht ein Radweg-Ende-Schild) vor der Kreuzung anhalte und danach neben dem Zebrastreifen die Kreuzung mit dem Rad überfahre, verhalte ich mich dann gesetzeskonform? - Kann ich das weiterkommunizieren?
Der Zebrastreifen ist dort NICHT extra abgegrenzt!
Der Empedokles (ital. Empedocle) ist ein Unterwasservulkan in der Straße von Sizilien. Die höchste Erhebung liegt rund 7 bis 8 Meter unter der Meeresoberfläche. Ein starker Ausbruch des Empedokles könnte einen Tsunami auslösen.

Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Antwort #42
Hast du schon an den Zuständigen der Stadt (Spinka) geschrieben? Von Ihm bzw. der Abteilung habe ich meist gute Antworten erhalten und auch Vorschläge / Kritik wurden angehört.

Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Antwort #43

Also, wenn ich als Radler (im vorher von mir beschriebenen Fall - dort steht ein Radweg-Ende-Schild) vor der Kreuzung anhalte und danach neben dem Zebrastreifen die Kreuzung mit dem Rad überfahre, verhalte ich mich dann gesetzeskonform? - Kann ich das weiterkommunizieren?


Wie gesagt, ich bin kein Anwalt, kann und darf daher keine Rechtsauskünfte geben sondern gebe nur meine laienhaften Ansichten wieder. Aber du könntest deine Frage ja ans Straßenamt richten, die sollten dort fundiert Auskunft geben können.

lg, IC
"... und zu den Fenstern schauten lebendige Menschenköpfe heraus, und schrecklich schnell ging's, und ein solches Brausen war, dass einem der Verstand stillstand."
 - Peter Rosegger (erste Begegnung mit der Semmeringbahn)

Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Antwort #44

Aber du könntest deine Frage ja ans Straßenamt richten, die sollten dort fundiert Auskunft geben können.


Oh ja, das werde ich tun und das Ergebnis hier posten. - Danke!
Der Empedokles (ital. Empedocle) ist ein Unterwasservulkan in der Straße von Sizilien. Die höchste Erhebung liegt rund 7 bis 8 Meter unter der Meeresoberfläche. Ein starker Ausbruch des Empedokles könnte einen Tsunami auslösen.