Zum Hauptinhalt springen
  • Wir sind gesiedelt! -> NEUES FORUM

    Sollte keine E-Mail gekommen sein, bitte um Neuregistrierung.

Thema: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu (22784-mal gelesen) Vorheriges Thema - Nächstes Thema

0 Benutzer und 1 Gast betrachten dieses Thema.
  • Bim
Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Antwort #45

1.
Dass die Radwegstrecken umständlich sind und oft gewechselt werden muss, ist ein eigenes Thema, dass ja kritisiert werden kann und bei den Zuständigen der Stadt angebracht gehört! Aber deshalb berechtigt das noch keinen, sich einfach seine Gesetze selbst zu machen.
Es gibt trotzdem Vorschriften, an die sich so gut wie alle möglichst zu halten haben - alleine schon um des zusammenleben Willens! Es macht keinen Sinn, wenn keiner sich etwas hält, nur weil er es sinnlos erachtet - weil dann soll jeder einfach diese Vorschrift missachten, der für sinnlos hält .... na bravo, da würde es ausschauen! Daher bleibt die Radwegbenützungspflicht eine Radwegbenützungspflicht. (auch wenn gewisse Streckenführungen problematisch sind - aber in dieser Hinsicht kann ich nur sagen, wird SEHR VIEL toleriert und sehr wenig kontrolliert und noch weniger gestraft!)

2.
Durch die StVO-Novelle wurde die generelle Radwegbenützunspflicht nicht abgeändert, oder abgeschafft. Es wurde vielmehr nur die Möglichkeit geschaffen, auf einzelnen ausgesuchten und GEKENNZEICHNETEN Strecken, dem Radfahrer die freie Wahl zu geben. Solange aber weiterhin überall die runden Radwegtafeln (Gebotszeichen!) stehen, gilt nach wie vor, überall uneingeschränkt die RadwegbenützungsPFLICHT! Freie Wahl wäre lediglich dann gegeben, wenn der Radweg mit einer eckigen Radwegtafel (Hinweiszeichen) gekennzeichnet ist.

3.
Radwege die durch Schutzwege unterbrochen sind, enden dort an und für sich. (Es gibt genaue Verordnungen zur StVO wie die Bodenmarkierungen, etc. auszusehen haben). Wird ein Radweg durch einen Schutzweg unterbrochen, müsste auf beiden Seiten der Radweg mit dem Schriftzug "ENDE" markiert sein. Anderfalls müsste zusätzlich zum Schutzweg eine Radfahrerüberfahrt markiert sein. Ist dies nicht der Fall, ist das Fahrrad laut StVO über den Schutzweg - "als Fußgäner" - zu schieben (oder neben dem Schutzweg zu überqueren). Der Schutzweg ist nur für Fußgänger gedacht, aber nicht für Radfahrer, denn sonst wäre eine Radfahrerüberfahrt markiet (dies ergibt sich schon allein durch die Begriffsbestimmungen in der StVO).

Betreffend Vorrang ist weiters zu beachten, dass einem Radfahrer auf einer Radfahrerüberfahrt das Überqueren ungehindert zu ermöglichen ist. Das gilt aber nicht, wenn keine Radfahrerüberfahrt vorhanden ist bzw. NUR ein Schutzweg vorhanden ist. Dann gilt diese Regel NUR für Fußgänger.
Sollte der Radweg mit dem Schriftzug "ENDE" gekennzeichnet sein, ist anzuhalten. Auch bei einer Überquerung auf einer Radfahrerüberfahrt hat sich der Radfahrer langsam bzw. im Schritttempo der Überfahrt zu nähern, damit dies für den übrigigen Verkehr erkennbar ist. Die Überfahrt darf nicht überraschend erfolgen und für restlichen Verkehr unerkennbar sein. Diese Bestimmung gilt allerdings auch für Fußgänger bei der Benützung des Schutzweges. Ein Überqueren eines Schutzweges/einer Radfahrerüberfahrt blindlings, ohne zu schauen bzw. mit dem übrigen Verkehr Blickkontakt aufzunehmen, ist genauso strafbar. (Der Rest betreffend Vorrang ist alles im § 19 StVO, für Radfahrer speziell eben wie angeführt, im Absatz 6a geregelt.)

Zur Sache "Radüberquerung am Schutzweg": Ist laut StVO (ergibt sich automatisch aus allen Bestimmungen/Begriffsbestimmungen und Verordnungen zur StVO) grundsätzlich zwar verboten, wird aber TOLERIERT!

4.
Wenn ein Radweg endet, DARF dies nicht ohne dem Schriftzug "ENDE" erfolgen, daher wird es schwierig mit dem Rechtsvorrang bzw. einem "Vorrang geben", da das die Tatsache nicht ändert, das eine Radfahranlage verlassen wird, daher behält § 19/6a StVO seine Gültigkeit und weiters ergibt sich aus der StVO bzw. allen dazugehörigen Verordnungen, wie ein Radweg zu enden hat und wie er beschildert und markiert sein muss.

Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Antwort #46
Lieber BIM!

Wenn das alles stimmt, was Du da angeführt hast, dann müsstest sogar Du (den ich mit einem logischem Verstand ausgestattet empfinde) FÜR die freie Wahl der Radfahrer plädieren und nicht auf die Radwegbenützungspflicht bestehen. Das soll ja nicht heissen, daß Du einen Gesetzesmißbrauch fördern sollst, aber ein einfühlsameres Verständnis Deinerseits für die Radfahrer hätte ich mir eigentlich schon von Dir erwartet!

Mein Mail an das Straßenamt:
Sehr geehrte Damen und Herren!
Mich interessiert folgender Sachverhalt:
Ich fahre als Radfahrer am Radfahrweg von der Kreuzung Alte Poststraße / Eggenberger Straße in Richtung Süden.
An der Kreuzung Alte Poststraße / Köflachergasse treffe ich das Verkehrszeichen "Radweg Ende" an. Hier folgt ein Zebrastreifen auf eine Verkehrsinsel und ein weiterer Zebrastreifen von der Insel auf den weiterführenden Radweg durch die Unterführung der Alten Poststraße unter der GKB-Bahnstrecke hindurch. Die angeführten Zebrastreifen haben keinen abgegrenzten Bereich für Radfahrer. Am Ende des zweiten Zebrastreifens befindet sich ein Verkehrszeichen "Anfang kombinierter Fahradweg plus Fußgängerweg".
Wenn ich als Radfahrer am Fahrrad sitzend vor besagter Kreuzung anhalte, verzichte ich doch für die anderen Verkehrsteilnehmer ganz offensichtlich auf den Vorrang, der den auf diesem Zebrastreifen querenden Fußgänger zusteht? Darf ich nun ohne abzusteigen, dem ausgewiesenen Radweg folgend, FAHREND den Zebrastreifen überqueren, wenn es der Verkehr zulässt, obwohl am Zebrastreifen kein abgegrenzter Bereich für Radfahrer markiert ist?
Oder muß ich an dieser Kreuzung mein Fahrrad über den Zebrastreifen schieben und genieße dadurch ungewollt den Vorrang eines Fußgängers auf dem Zebrastreifen?
Auf dem Radweg in der Alten Poststraße befinden sich bis zur Wetzelsdorferstraße noch etliche Querungen nach links abzweigender Seitenstraßen mit den Verkehrszeichen "Fahrradweg Ende" und danach "Fahrradweg" (allerdings ohne Zebrastreifen). Wie schaut es dort rechtlich aus?
Ich bin ein pflichtbewußter Radfahrer, der sich an die gültigen Verkehrsregeln halten möchte.
Daher bitte ich um Aufklärung über die richtige Verhaltensweise in den vorher geschilderten Fällen.
Der Empedokles (ital. Empedocle) ist ein Unterwasservulkan in der Straße von Sizilien. Die höchste Erhebung liegt rund 7 bis 8 Meter unter der Meeresoberfläche. Ein starker Ausbruch des Empedokles könnte einen Tsunami auslösen.

  • kroko
Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Antwort #47
Zitat
Dass die Radwegstrecken umständlich sind und oft gewechselt werden muss, ist ein eigenes Thema, dass ja kritisiert werden kann und bei den Zuständigen der Stadt angebracht gehört! Aber deshalb berechtigt das noch keinen, sich einfach seine Gesetze selbst zu machen.
Es gibt trotzdem Vorschriften, an die sich so gut wie alle möglichst zu halten haben - alleine schon um des zusammenleben Willens! Es macht keinen Sinn, wenn keiner sich etwas hält, nur weil er es sinnlos erachtet - weil dann soll jeder einfach diese Vorschrift missachten, der für sinnlos hält .... na bravo, da würde es ausschauen! Daher bleibt die Radwegbenützungspflicht eine Radwegbenützungspflicht. (auch wenn gewisse Streckenführungen problematisch sind - aber in dieser Hinsicht kann ich nur sagen, wird SEHR VIEL toleriert und sehr wenig kontrolliert und noch weniger gestraft!)


Das steht ja eh alles außer Diskussion. Natürlich muss sich jeder an Gesetze halten - aber trotzdem kann man in einer Demokratie auch über mögliche Änderungen von Gesetzen diskutieren, und solche Änderungen sinnvoll finden. Ich finde eine generelle Aufhebung der Radwegbenützungspflicht sinnvoll,  und setze mich dafür ein - wo ist da das Problem für dich? Genauso setze ich mich dafür ein, entsprechend dem jetzigen Gesetz schikanöse Radwege zu identifizieren und dort die Benützungspflicht aufzuheben. Wieso soll ich mich nicht für meine Überzeugungen einsetzen, nur weil sie dir nicht passen?

PS, zum dauernden Gejammer wegen der ach so teuren Radwege: in Österreich werden pro Kopf und Jahr vielleicht 2 oder 3 Euro für Radwege ausgegeben - eine lächerlich geringe Summe (vor allem im Vergleich zu anderen Infrastrukturkosten). Das Gejammer ist also völlig für die Würscht.

PPS: Auch ein nicht benützungspflichtiger Radweg (meistens: gemischter Geh/Radweg) kann selbstverständlich sehr sinnvoll sein. Denk an einen eher schmalen Weg, der zu einer Schule oder einem Pensionistenheim führt. Wer nicht will, verwendet ihn nicht. Aber der Schutz für schwache Verkehrsteilnehmer ist trotzdem da: die Schüler oder alten Leute (oder alle die's gemütlich haben wollen) fahren am Radweg, wer's eilig hat auf der Straße. Wo ist das Problem?

  • Bim
Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Antwort #48
Man kann sich für Änderungen/Verbesserungen einsetzen, das habe ich auch mehrfach angeführt. Nur das war nicht Thema der Diskussion.

Über Änderungen bzw. Verbesserungsvorschlägen kann man immer diskutieren!


Aber diesmal ging es viel mehr um bestehende Gesetze/Richtlinien und deren Einhaltung bzw. gesetzeskonformes Verhalten. Und ich kann nicht einfach gegen Gesetze/Richtlinien verstoßen, nur weil ich es für sinnlos erachte. Würde das jeder so handhaben, hätte wir katastrophale Zustände, denn jeder Mensch hat eine andere Wahrnehmung über wichtige und sinnloses Bestimmungen. Daher muss man sich auch an Dinge halten, die man nicht für wichtig, oder für sinnlos erachtet.

Das heißt nicht, dass man sich für Änderungen nicht einsetzen darf. Nur solange die Gesetzeslage, Beschilderungen, Markierungen nicht geändert wurden, muss man sich trotzdem an den aktuellen Gegebenheiten orientieren und daran halten, ob es einem passt oder nicht. Natürlich wird von mir so manches überspitzt formuliert, um gewisse Sachverhalte besser darzustellen bzw. um auch Reaktionen damit auszulösen.  :)


  • Bim
Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Antwort #49
Nur zur Info, da ich dies angeführt habe, dass ich es machen werden:

Heute ein Bericht im ORF wegen einem Verkehrsunfall zwischen Fußgänger und Radfahrer - Ausgang, beide schwer verletzt. (Solche Berichte gibt es aber immer wieder, wobei man dazu sagen muss, es steht nur ein Bruchteil dieser Unfällen in den Medien und dass weiß ich ganz genau. Erst vor ca. einem Monat ereignete sich am Südtirolerplatz ein ähnlicher Unfall, der auch in den Medien war. Die tatsächliche Zahl ist weitaus höher, denn es passieren wesentlich mehr Unfälle, als jene, die in den Medien transportiert werden.)

Link: http://ooe.orf.at/news/stories/2578584/

Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Antwort #50
Was in der Diskussion noch zu kurz gekommen ist: Für Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern sowie für Fahrräder mit Anhänger gilt seit jeher schon keine Benutzungspflicht. Abgesehen davon ist natürlich niemand verpflichtet, sich selbst zu gefährden, weshalb unzumutbare Radwege ebenfalls nicht benutzt werden müssen, hier gilt es also sehrwohl, mit Augenmaß vorzugehen.

Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Antwort #51
Danke an Empedokles für das Mail an das Straßenamt! Auf die Antwort(en) bin ich gespannt!


aber ein einfühlsameres Verständnis Deinerseits für die Radfahrer hätte ich mir eigentlich schon erwartet!

Vor vielen Radfahrern in Graz habe ich ohnehin jeglichen Respekt verloren! Im Finstern ohne Licht, ohne Reflektoren, dazu dunkel angezogen und dann noch ohne schauen den anderen Verkehrsteilnehmern den Vorrang nehmen; Radfahrer am Gehsteig, die dann sogar noch zu schimpfen beginnen, wenn sie nicht vorbeifahren können; oder vor Radfahrern, die überall gegen die Einbahn fahren, auch wenn kein Radweg oder eine Radspur vorhanden ist!

Meine Tipps lt. aktueller StVO vom 01.04.2013:


Darf ich nun ohne abzusteigen, dem ausgewiesenen Radweg folgend, FAHREND den Zebrastreifen überqueren, wenn es der Verkehr zulässt, obwohl am Zebrastreifen kein abgegrenzter Bereich für Radfahrer markiert ist?

Mein Tipp: Nein, Zebrastreifen sind keine Radfahrerüberfahrten und sind (in Österreich) ausschließlich nur für Fußgänger, Rollschuhfahrer und Rollstuhlfahrer da!


Oder muß ich an dieser Kreuzung mein Fahrrad über den Zebrastreifen schieben und genieße dadurch ungewollt den Vorrang eines Fußgängers auf dem Zebrastreifen?

Mein Tipp: Ja, in Österreich sollte man in diesem Fall das Rad schieben und genießt dabei die Vorteile eines Fußgängers! In Deutschland gilt übrigens: "Radfahrer dürfen einen Fußgängerüberweg durchaus quer befahren, wenn sie dort legal fahrend hingelangen können (also zum Beispiel nicht über reine Gehwege). Es gibt also kein ,,Zebrastreifenbefahrverbot". Ob Radfahrer beim Befahren ,,quer zu den Streifen" Vorfahrt bzw. Vorrang haben, hängt davon ab, ob sie an dieser Stelle legal abbiegen oder wenden".
In der aktuellen StVO habe ich diesbezüglich nichts gefunden! Warum das Straßenamt dort auf die quadratischen Markierungen verzichtet hat, keine Ahnung! Ich würde jedenfalls die fehlenden Markierungen so pinseln (siehe gelbe Markierungen im Bild unten)!


Auf dem Radweg in der Alten Poststraße befinden sich bis zur Wetzelsdorferstraße noch etliche Querungen nach links abzweigender Seitenstraßen mit den Verkehrszeichen "Fahrradweg Ende" und danach "Fahrradweg" (allerdings ohne Zebrastreifen). Wie schaut es dort rechtlich aus?

Mein Tipp: An den Kreuzungen Alte Poststraße und -Friedhofgasse, -Einfahrt Boesner GmbH, -Kratkystraße, -Wetzelsdorfer Straße existieren doch überall gepinselte Radfahrerüberfahrten. D.h. Radfahrer haben Vorrang gegenüber dem IV, dürfen sich jedoch nur mit max. 10km/h der Radfahrerüberfahrt nähern und sie dann überqueren! An der Kreuzung zur Wetzelsdorfer Straße müsste man, sofern man weiter nach Süden fahren will, die Straßenseite wechseln. Das geht nur "Rad-schiebend" am südlichen Zebrastreifen oder am Rad fahrend von Ost nach West auf der "normalen" KFZ-Fahrbahn. Auch hier verstehe ich nicht wirklich, warum man beim südlichen Zebrastreifen nicht auch die Radfahrerüberfahrt-Markierungen dazu gepinselt hat, bei sehr vielen anderen Kreuzungen hat man das doch auch geschafft, z.B. hier bei der Radetzkybrücke/Roseggerkai!



Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern

Wieviele (Profi-)Radfahrer kennt Ihr, die auch den Nachweis erbringen können, dass es sich bei Ihrer Fahrt tatsächlich um eine Trainingsfahrt (z.B. für eine Radrundfahrt) handelt und dadurch ein Nebeneinanderfahren auf der normalen Straße (warum muss man für ein Training überhaupt nebeneinander fahren?), gerechtfertigt war, natürlich nur auf Rennrädern (siehe § 4 FV Rennfahrräder)?
Aber egal, ich halte diesen § für komplett überflüssig, da gibt es wohl wichtigeres zu regeln!



Es gibt trotzdem Vorschriften, an die sich so gut wie alle möglichst zu halten haben - alleine schon um des zusammenleben Willens!

Sehe auch ich so!


Es gibt genaue Verordnungen zur StVO wie die Bodenmarkierungen, etc. auszusehen haben.

Oft wird "typisch österreichisch, nämlich irgendwie" gepinselt! Was in der StVO steht wird nicht immer berücksichtigt! In Graz gibt es genug Beispiele, wo falsch, zu wenig oder gar zuviel gepinselt wurde! Z.B. zuviel des Guten gibt es an der Kreuzung Glacis/Leonhardstraße! Vom Stadtpark kommend dürfte man im nördlichen Kreuzungsbereich nicht nach Osten über das Glacis fahren, da man dort ja als Geisterfahrer auf der anderen Straßenseite in der Leonhardstraße landen würde, die Bodenmarkierung erlaubt es aber!

Kreuzung "Alte Poststraße/Köflacher Gasse" -Bild (C) Google-Maps:
  • Zuletzt geändert: April 06, 2013, 01:26:18 von Commanderr

  • kroko
Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Antwort #52
Zitat
Aber diesmal ging es viel mehr um bestehende Gesetze/Richtlinien und deren Einhaltung bzw. gesetzeskonformes Verhalten. Und ich kann nicht einfach gegen Gesetze/Richtlinien verstoßen, nur weil ich es für sinnlos erachte. Würde das jeder so handhaben, hätte wir katastrophale Zustände, denn jeder Mensch hat eine andere Wahrnehmung über wichtige und sinnloses Bestimmungen. Daher muss man sich auch an Dinge halten, die man nicht für wichtig, oder für sinnlos erachtet.


Das ist ja alles ganz selbstverständlich - ich habe hier nirgends eine gegenteilige Meinung gelesen.

Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Antwort #53

Wieviele (Profi-)Radfahrer kennt Ihr, die auch den Nachweis erbringen können, dass es sich bei Ihrer Fahrt tatsächlich um eine Trainingsfahrt (z.B. für eine Radrundfahrt) handelt und dadurch ein Nebeneinanderfahren auf der normalen Straße (warum muss man für ein Training überhaupt nebeneinander fahren?), gerechtfertigt war, natürlich nur auf Rennrädern (siehe § 4 FV Rennfahrräder)?
Aber egal, ich halte diesen § für komplett überflüssig, da gibt es wohl wichtigeres zu regeln!


Das ist relativ einfach, da man immer im Training sein kann. Siehe diese UVS Entscheidung: http://www.complang.tuwien.ac.at/anton/radweg-bescheid/bescheid.html

  • Bim
Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Antwort #54
In dem Fall war aber scheinbar die Anzeige unvollständig, oder zu wenig genau.

Also diese Entscheidung kann man nicht verallgemeinern. Außerdem sind UVS-Entscheidungen immer NUR Einzelentscheidungen und heben die Gesetze nicht auf. Es gibt eine Menge UVS-Entscheidungen, in denen in gleicher Sache genau entgegengesetzt entschieden wurde.

Richtungsweisende Entscheidungen zum Gesetz, an denen man sich auch tatsächlich orientieren kann, haben wegen der Rechtsgültigkeit nur Verwahltsungsgerichtshof-Entscheidungen!