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Thema: Nur wer ORF sehen kann, muss auch dafür zahlen (7406-mal gelesen) Vorheriges Thema - Nächstes Thema

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  • Michael
  • Styria Mobile Team
Nur wer ORF sehen kann, muss auch dafür zahlen
Wer die Fernsehprogramme des ORF nicht empfangen kann, muss auch kein Programmentgelt bezahlen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden.

Bisher musste jeder, der über eine so genannte Rundfunkempfangseinrichtung verfügt hat, die vollen Gebühren zahlen. Diese setzen sich zu rund 70 Prozent aus dem ORF-Programmentgelt, sowie zu weiteren 30 Prozent aus Rundfunkgebühren für Fernsehen und Radio und einem Kunst- und Kulturförderungsbeitrag zusammen. Künftig müssen all jene, die ORF 1 und ORF 2 nicht empfangen können, lediglich den Anteil an Bund und Länder zahlen, nicht aber das ORF-Entgelt.

Turbulenter Fall. Im konkreten Anlassfall hatte ein Fernsehkunde geklagt, der über einen digitalen Satellitenreceiver samt ORF-tauglicher Smart-Card verfügte. Im Oktober 2007 teilte ihm der ORF mit, dass ab 25. Jänner 2008 mit seinem derzeitigen Satellitenreceiver sowie der zur Verfügung gestellten Smart-Card das Programm des ORF nicht mehr empfangen werden könne. Es wurde ihm angeraten, unverzüglich einen neuen Receiver anzuschaffen, obwohl er sämtliche anderen Programme mit dem Gerät derzeit und auch künftig digital empfangen kann. Da er ab 26. Jänner das Fernsehprogramm des ORF nicht mehr empfangen konnte, bekämpfte er die Gebührenvorschreibung der GIS Gebühren Info Service GmbH in Höhe von monatlich 20,28 Euro und bekam Recht.

ORF bleibt ruhig. Der ORF nimmt das Urteil relativ gelassen. Laut Kommunikationschef Pius Strobl seien "nur wenige Haushalte tatsächlich betroffen". Außerdem müsse jeder, der künftig keine ORF-Gebühren mehr zahlen will, in einem Verfahren nachweisen, "dass er vom ORF nicht versorgt wird oder keine Empfangsmöglichkeit hat", so Strobl. Dennoch lässt der ORF derzeit seine Juristen prüfen, welche Konsequenzen das Urteil für das Unternehmen hat.

Fakten
Grundsätzlich sind vom Urteil des VwGH Haushalte betroffen, die den ORF technisch nicht empfangen können.

Das sind vor allem Zuseher mit analogem Satelliten-empfang, die keine zusätzliche DVB-T-Box haben oder Digital-Sat-Seher, die nicht über eine grüne ORF-Smart-Card verfügen.

Quelle: www.kleine.at
LG Michael, vormals PM  |  Styria-Mobile

  • Martin
  • Global Moderator
  • Styria Mobile Team
Re: Nur wer ORF sehen kann, muss auch dafür zahlen
Antwort #1
Trotz der mMn überhöhten Fernsehgebühren ist der ORF nicht im Stande ein gescheites Programm zu machen.

Jeder der kann sollte dieser Gebührenfalle entkommen.

SG
G111
Liebe Grüße
Martin

Re: Nur wer ORF sehen kann, muss auch dafür zahlen
Antwort #2
Ich hätte gerne einen Sondertarif - ich brauche/benutze nur Ö1  ;D

Re: Nur wer ORF sehen kann, muss auch dafür zahlen
Antwort #3
Na dann meld deinen Fernseher ab  ;)

Re: Nur wer ORF sehen kann, muss auch dafür zahlen
Antwort #4
Und trotz dieser Gebühren bringt es der ORF seit einem Jahr nicht zustande, in der Zeit von 16:55 und 17:00 Uhr in FS 2 fehlerfrei zwischen den Studios hin- und herzuschalten!
Jedesmal gibt es bei der Einleitung zur ZIB gewaltige Probleme mit dem Ton. Vielleicht fällt es den Technikern gar nicht auf, weil sie währendessen ein ganz anderes Programm anschau´n!(?)

LG, E.
Der Empedokles (ital. Empedocle) ist ein Unterwasservulkan in der Straße von Sizilien. Die höchste Erhebung liegt rund 7 bis 8 Meter unter der Meeresoberfläche. Ein starker Ausbruch des Empedokles könnte einen Tsunami auslösen.

  • Martin
  • Global Moderator
  • Styria Mobile Team
Re: Nur wer ORF sehen kann, muss auch dafür zahlen
Antwort #5
Das kommt von den vielen "Schwarzsehern"  :hehe:

SG
G111
Liebe Grüße
Martin

  • Martin
  • Global Moderator
  • Styria Mobile Team
Re: Nur wer ORF sehen kann, muss auch dafür zahlen
Antwort #6
Jetzt (17:30) ist eine Diskussion auf Sat1 Österrecih zu diesem Thema

SG
G111
Liebe Grüße
Martin

  • TMK
Re: Nur wer ORF sehen kann, muss auch dafür zahlen
Antwort #7
Liebe Leute!

Als seinerzeit in Graz der analoge Sender abgeschaltet worden ist, habe ich - mit dem Datum der Abschaltung - mein Fernsehgerät abgemeldet. Der ORF hat das ohne Rückfragen zur Kenntnis genommen. Auf Druck der Familie habe ich nach einem halben Jahr eine digitale Schüssel mit ORF-Karte angeschafft und zahle seither wieder brav meine Gebühren.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes lässt hoffen, dass die Willkür des ORF beim Gebühreneinheben vielleicht eingebremst werden kann.

Für die, die´s interessiert: ich habe mir damals zurechtgelegt, warum ich glaube, dass ich, wenn ich keine Leistung erhalten KANN, auch keine Gebühren zahlen muss (Schreiben an den Ombudsmann der Kleinen Zeitung):

Mit Interesse habe ich Ihre gestrigen Ausführungen über die ORF-Gebühren gelesen. Auch ich habe seit dem 24.9.2007 keine technische Möglichkeit mehr, die ORF-Programme zu empfangen. Ich halte es ebenfalls für eine ausgesprochene Frechheit, Gebühren für etwas verlangen zu wollen, wofür ich keine Möglichkeit habe, die Leistung (den Empfang der Programme, für die die Gebühr entrichtet wird)auch in Anspruch nehmen zu können.
Etwas irritiert bin ich von Schlussfolgerungen. Die Aussagen der ORF-eigenen GIS wundern mich nicht, sie spiegeln allerdings nur die Sicht des Unternehmens wider, das die Gebühren einheben will. Bisher habe ich noch keine Interpretationen von anderen Stellen gefunden, alle berufen sich auf die GIS-Meinung.
Daher habe ich versucht herauszufinden, ob die Situation wirklich so eindeutig ist:
Aus Rundfunkgesetz (BGBl.Nr. 379/1984 i.d.g.F)geht folgedes hervor:
Programmentgelt
§ 31. (1) Jedermann ist zum Empfang der Hörfunk- bzw. Fernsehsendungen des Österreichischen Rundfunks gegen ein fortlaufendes Programmentgelt (Radioentgelt, Fernsehentgelt) berechtigt.
Das Bundesgesetz regelt logischerweise also nur die Gebürenpflicht des Österreichischen Rundfunks. Den Empfang anderer Programme kann der österreichische Gesetzgeber wohl kaum regeln und mit Gebühren belegen, die einem anderen Unternehmen zugute kommen. Gebühr wird laut Wikipedia definiert als "Betrag, der für eine Dienstleistung zu zahlen ist". Anders wäre es zu sehen, wenn eine Steuer auf den Besitz von Fernsehgeräten eingehoben werden würde. Hier wäre eine Zweckbindung nicht unbedingtr erforderlich.
Das Rundfunkgebührengesetz, RGG, BGBl I 159/1999 i.d.g.F beschreibt Rundfunkempfangseinrichtungen im Sinne dieses Bundesgesetzes als technische Geräte, die Darbietungen im Sinne des Artikels I Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks, BGBl. Nr. 396/1974, unmittelbar optisch und/oder akustisch wahrnehmbar machen.
In der zitierten Verfassungsbestimmung wird darauf hingewiesen, dass nähere Bestimmungen für den Rundfunk bundesrechtlich festzulegen sind.
Dies kann wohl kaum auf ausländische Sender angewandt werden.
Schließlich wird in §2 Abs 1 RGG ausgeführt:
Wer eine Rundfunkempfangseinrichtung im Sinne des § 1 Abs. 1 in Gebäuden betreibt (Rundfunkteilnehmer), hat Gebühren nach § 3 zu entrichten. Dem Betrieb einer Rundfunkempfangseinrichtung ist deren Betriebsbereitschaft gleichzuhalten.
Mein Fernsehgerät ist technisch nicht in der Lage, ORF-Signale zu empfangen. Dann von einer Betriebsbereitschaft zu sprechen, wäre wohl sehr merkwürdig.
Alle diese Argumente haben mich dazu bewogen, mein Fernsehgerät abzumelden und ich bin der Ansicht, dass dies den geltenden Bestimmungen nicht widerspricht.


Viele Grüße
TMK

  • Martin
  • Global Moderator
  • Styria Mobile Team
Re: Nur wer ORF sehen kann, muss auch dafür zahlen
Antwort #8
Hallo und Willkommen im Forum!  ;)

Danke für Deinen Bericht.

SG
Grazer111
Liebe Grüße
Martin

  • TMK
Re: Nur wer ORF sehen kann, muss auch dafür zahlen
Antwort #9
Danke, viele Grüße an alle
aber
eigentlich bin ich ein "Straßenbahner" ;)

  • Martin
  • Global Moderator
  • Styria Mobile Team
Re: Nur wer ORF sehen kann, muss auch dafür zahlen
Antwort #10

eigentlich bin ich ein "Straßenbahner" ;)


Dann bist Du hier bei uns genau richtig...  ;)

GLG
G111
Liebe Grüße
Martin