Styria-Mobile Forum

Verkehr => ÖPNV - Allgemein => Thema gestartet von: Öffis Graz am Januar 22, 2020, 14:23:21

Titel: Schwarzfahren
Beitrag von: Öffis Graz am Januar 22, 2020, 14:23:21
Ich habe dazu keinen richtigen Tread gefunden, hier wohl am Besten aufgehoben.


https://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/5755899/Wegen-100-Euro-Strafe_Nach-Flucht_Polizei-durchkaemmte-Uni-Graz

Was man nicht alles für eine Schwarzfahrerin macht  ;D
Titel: Re: Schwarzfahren
Beitrag von: Ragnitztal am Januar 22, 2020, 14:33:54
Ich habe dazu keinen richtigen Tread gefunden, hier wohl am Besten aufgehoben.


https://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/5755899/Wegen-100-Euro-Strafe_Nach-Flucht_Polizei-durchkaemmte-Uni-Graz

Was man nicht alles für eine Schwarzfahrerin macht  ;D

Die Dame kann froh sein, wenn sie nicht im Vorstrafenregister aufscheint. Die vorsätzliche Angabe einer falschen Identität ist nämlich strafbar.

PS: Der Beitrag würde beim Thread "Kurioses" passen.
Titel: Re: Schwarzfahren
Beitrag von: Ch. Wagner am Januar 22, 2020, 16:05:27
Was man nicht alles für eine Schwarzfahrerin macht 




Und die Polizei ist für wirklich wichtige Aufgaben blockiert.
Titel: Re: Schwarzfahren
Beitrag von: FlipsP am Januar 22, 2020, 20:12:36
Ich habe dazu keinen richtigen Tread gefunden, hier wohl am Besten aufgehoben.


https://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/5755899/Wegen-100-Euro-Strafe_Nach-Flucht_Polizei-durchkaemmte-Uni-Graz

Was man nicht alles für eine Schwarzfahrerin macht  ;D


Wegen 100 Euro Strafe | Nach Flucht: Polizei durchkämmte Uni Graz nach Schwarzfahrerin
Am Montag sorgten drei Beamte für Aufsehen auf der Uni Graz. Das ist kein Einzelfall: Wegen jedem zehnten Schwarzfahrer muss die Polizei ausrücken.

Von Michael Kloiber | 10.11 Uhr, 22. Jänner 2020

Es war ein ungewöhnlicher Polizeieinsatz, der am Montag am Sportzentrum der Uni Graz für Aufsehen sorgte. Drei Beamte haben dort Räumlichkeiten und Turnhallen durchkämmt - um eine Schwarzfahrerin zu finden, die vor den Fahrscheinkontrolleuren geflüchtet war.

Zur Vorgeschichte: ,,Ich war mit einem Bus der Linie 58 unterwegs, wurde kontrolliert und hatte kein Ticket dabei", gesteht die Betroffene gegenüber der Kleinen Zeitung ein. Die Prüfer seien daraufhin mit ihr ausgestiegen. In Folge habe sie kurzfristig den Namen einer Freundin mit Jahreskarte genannt. Zur Identitätsüberprüfung forderten die Kontrollorgane dann die Hilfe der Polizei an. Daraufhin ist die Lehramtsstudentin eigenen Angaben zufolge weggelaufen: ,,Ich weiß, dass ich keinen Fahrschein hatte und mit einer Strafe rechnen musste, aber bin mir vorgekommen wie eine Schwerverbrecherin".

Polizei bestätigt Vorfall

Seitens der Exekutive bestätigt man den Vorfall, die Kritik kann man aber nicht nachvollziehen: ,,Wir haben durch das Schwarzfahren eine Verwaltungsübertretung. Zudem bestand der Verdacht, dass die Dame einen falschen Namen genannt hat. Das sind Straftaten, wir müssen da reagieren", so Polizei-Sprecher Fritz Grundnig. Die Beamten hätten richtig gehandelt, der Einsatz sei gerechtfertigt.

Das sind Straftaten, wir müssen da reagieren. Die Beamten haben richtig gehandelt.

FRITZ GRUNDNIG, POLIZEI-SPRECHER

Im Schnitt dokumentiert die Holding täglich zehn Polizeieinsätze wegen Schwarzfahrern. Das ist jeder Zehnte von den durchschnittlich fast 100 erwischten Personen pro Tag: ,,Wenn es zu Problemen bei der Kontrolle kommt, alarmieren wir die Exekutive", so Holding-Sprecher Gerald Zaczek-Pichler. Meist würden sich die Probleme dann rasch lösen lassen, heißt es.

Fahrgäste fälschen Tickets

Aber: ,,Immer wieder kommt es auch zu Anzeigen". Beispielsweise, wenn Tickets gefälscht werden: ,,Das ist juristisch gesehen die Erschleichung einer Leistung". Auch gibt es Handgreiflichkeiten gegenüber den Prüforganen, wie Grundnig bestätigt: ,,Das passiert zwar selten, es kommt aber auch vor, dass Kontrolleure geschlagen werden".

DIE STRAFEN

70 Euro kostet es in Graz, wenn man beim Schwarzfahren in den Öffis erwischt wird. Kann man diese Summe nicht sofort begleichen, muss man 100 Euro überweisen.

Die auf der Uni überführte Schwarzfahrerin muss nun die Strafe von 100 Euro begleichen, die Kosten des Polizeieinsatzes muss sie nicht übernehmen. Warum die Studentin ohne Fahrschein unterwegs war, erklärt sie übrigens so: ,,Ich bin gerne bereit zu zahlen - aber nur, wenn die Öffis pünktlich kommen."

Diese Person studiert Lehramt und sollte einmal Vorbild für unsere Kinder sein.  :hammer:
Titel: Re: Schwarzfahren
Beitrag von: Moderator1 am Januar 25, 2020, 18:51:23
https://steiermark.orf.at/stories/3031509/
Titel: Re: Schwarzfahren
Beitrag von: Ch. Wagner am Januar 26, 2020, 11:47:47
Es besteht allerdings keine Pflicht, einem Kontrollor den Ausweis zu zeigen. Und der Kontrollor hat auch kein Recht, jemanden festzuhalten. Die Polizei wird also nur gerufen, um die Personalien festzustellen.
Auch im Supermarkt an der Kasse hat niemand das Recht, in meine Tasche zu schauen.
Und wenn die Polzei nichts anderes zu tun hat, als zehnmal am Tag Personalien von Schwarzfahrern festzustellen, dann freut mich das: endlich haben wir wieder genügend Polizisten und das subjektive Gefühl der Sicherheit hat sich deutlich erhöht.
Titel: Re: Schwarzfahren
Beitrag von: Öffis Graz am Januar 26, 2020, 15:23:01
Da liegst du leider falsch.

Laut § 127 der Strafprozessordnung darf jeder Bürger eine Person vorläufig festhalten, wenn der Verdacht besteht, dass die Person eine Straftat begangen hat und unter Umständen fliehen will. Das ganze ist bei Fahrscheinkontrolleuren nicht anders.
Titel: Re: Schwarzfahren
Beitrag von: flow am Januar 26, 2020, 16:15:40
Schwarzfahren ist eine Straftat?
Titel: Re: Schwarzfahren
Beitrag von: Ragnitztal am Januar 26, 2020, 16:47:31
Schwarzfahren ist eine Straftat?

Jein.  ;)  Siehe hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Bef%C3%B6rderungserschleichung
Titel: Re: Schwarzfahren
Beitrag von: Moderator1 am Januar 26, 2020, 17:05:53
Schwarzfahren ist eine Straftat?

Bin mir da nicht sicher aber kann Schwarzfahren nicht auch unter "Erschleichen einer Leistung"  fallen?
https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/149
Titel: Re: Schwarzfahren
Beitrag von: Ch. Wagner am Januar 26, 2020, 17:40:00
Da liegst du leider falsch.


Nein, liege ich nicht.
Titel: Re: Schwarzfahren
Beitrag von: schwann am Januar 26, 2020, 22:33:08
Schwarzfahren wird in Ö. in der Regel als Verwaltungsübertretung geahndet und unterliegt daher nicht der StPO.
Titel: Re: Schwarzfahren
Beitrag von: LS64 am Januar 27, 2020, 09:28:35
Abgesehen von Verwaltungsübertretung/Straftat:

Laut § 127 der Strafprozessordnung darf jeder Bürger eine Person vorläufig festhalten, wenn der Verdacht besteht, dass die Person eine Straftat begangen hat und unter Umständen fliehen will. Das ganze ist bei Fahrscheinkontrolleuren nicht anders.

Der Artikel 127 der Strafprozessordnung (https://dejure.org/gesetze/StPO/127.html), der hier zitiert wird, ist deutsch.
Aber auch hier: Ein Verdacht reicht nicht aus, bitte einfach nachlesen. Außerdem muss es verhältnismäßig sein; also ist die Frage ob für eine Erschleichung einer Leistung im Bereich von 2,50€ ein Festhalten bei Widerstand gerechtfertigt ist (die Antwort ist laut deutschen Gerichten: Nein).

In Deutschland wird allerdings das Schwarzfahren durchaus auch als Straftat verfolgt - d.h. wenn die Verkehrsunternehmen eine besondere Schwere feststellen z.B. bei Wiederholungstätern.
Titel: Re: Schwarzfahren
Beitrag von: Sanfte Mobilität am Januar 27, 2020, 11:37:44
In Deutschland IST Schwarzfahren eine Straftat - es gab ja erst unlängst eine Initiative, dies zu ändern, um damit die Gericht zu entlasten (weil offenbar sehr, sehr oft der Weg zu den Gerichten eingeschlagen wird - in diesem Land sowieso nicht ganz unüblich).

W.
Titel: Re: Schwarzfahren
Beitrag von: Ch. Wagner am Januar 27, 2020, 12:53:34
In Deutschland IST Schwarzfahren eine Straftat



Wem das entgangen ist: Seit 1945 gehört Österreich nicht mehr zu Deutschland. Wir haben hier unsere Gesetze und die sind üblicherweise ausreichend.
Titel: Re: Schwarzfahren
Beitrag von: Sanfte Mobilität am Januar 27, 2020, 13:10:03
In Deutschland IST Schwarzfahren eine Straftat
Wem das entgangen ist: Seit 1945 gehört Österreich nicht mehr zu Deutschland. Wir haben hier unsere Gesetze und die sind üblicherweise ausreichend.

Ach was? Nachdem hier aber ein offenbar deutsches Gesetz zitiert wurde, habe ich mir einfach erlaubt da meinen Kommentar abzugeben ...

W.
Titel: Re: Schwarzfahren
Beitrag von: LS64 am Januar 27, 2020, 13:56:35
Wem das entgangen ist: Seit 1945 gehört Österreich nicht mehr zu Deutschland. Wir haben hier unsere Gesetze und die sind üblicherweise ausreichend.
Waaaaaaaaaaaaaaaaaas? Verdammt, manchmal sollte man doch Nachrichten lesen.


@Sanfte Mobilität: Ganz genau. Aber es ist eben auch erst eine Straftat, wenn sie jemand entsprechend anzeigt (Du weißt, wie ich das meine). Deshalb haben sich einige Verkehrsbetriebe damals auch darauf verständigt, weniger Ersttäter zur Anzeige zu bringen; meistens wird das aber eh so gehandhabt.

Am Ende kann ein Schwarzfahrer in D. tatsächlich im Gefängnis landen. Das schreckt wahrscheinlich auch etwas ab, speziell bei Wiederholungstätern, die darauf hingewiesen werden. Die Polizei muss aber für die Adressdaten trotz allem manchmal kommen, also ist der Unterschied zu Ö. vor Ort eigentlich sehr gering.
Titel: Re: Schwarzfahren
Beitrag von: Sanfte Mobilität am Januar 27, 2020, 14:57:08
Ja, in Deutschland sitzen Schwarzfahrer tatsächlich in Haft und zwar gar nicht so wenige, deutschlandweit wohl so rund um 7.000 Personen - hier was zu Berlin: https://www.haz.de/Nachrichten/Politik/Deutschland-Welt/Entkriminalisierung-Berlin-steckt-Schwarzfahrer-nicht-mehr-in-den-Knast

W.
Titel: Re: Schwarzfahren
Beitrag von: 4020er am März 02, 2020, 15:40:39
Bin mir da nicht sicher aber kann Schwarzfahren nicht auch unter "Erschleichen einer Leistung"  fallen?
https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/149
Nicht kann, sondern ist:
Zitat
(1) Wer die Beförderung durch eine dem öffentlichen Verkehr dienende Anstalt oder den Zutritt zu einer Aufführung, Ausstellung oder einer anderen Veranstaltung oder zu einer Einrichtung durch Täuschung über Tatsachen erschleicht, ohne das festgesetzte Entgelt zu entrichten, ist, wenn das Entgelt nur gering ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Monat oder mit Geldstrafe bis zu 60 Tagessätzen zu bestrafen.

Zitat
Es besteht allerdings keine Pflicht, einem Kontrollor den Ausweis zu zeigen. Und der Kontrollor hat auch kein Recht, jemanden festzuhalten. Die Polizei wird also nur gerufen, um die Personalien festzustellen.
Der Kontrollor kann aber das Hausrecht anwenden und dich der Fahrt verweisen, wenn du deinen Fahrschein nicht vorweist. Ist in Graz nicht so tragisch, in Gnas eher schon. Abgesehen davon fällt Schwarzfahren in den meisten Fällen unter §149 StGb, weswegen das Anhalten durchaus gerechtfertigt sein kann. Ein Verdacht reicht laut §80 StPO sehr wohl aus:

Zitat
(2) Wer auf Grund bestimmter Tatsachen annehmen kann, dass eine Person eine strafbare Handlung ausführe, unmittelbar zuvor ausgeführt habe oder dass wegen der Begehung einer strafbaren Handlung nach ihr gefahndet werde, ist berechtigt, diese Person auf verhältnismäßige Weise anzuhalten, jedoch zur unverzüglichen Anzeige an das nächst erreichbare Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes verpflichtet.

Zitat
Und wenn die Polzei nichts anderes zu tun hat, als zehnmal am Tag Personalien von Schwarzfahrern festzustellen, dann freut mich das: endlich haben wir wieder genügend Polizisten und das subjektive Gefühl der Sicherheit hat sich deutlich erhöht.
Jo eh. Und Stehlen ist auch ok, solange es halt nicht soooooo teuer war.