Wenn man bedenkt, wie viele Todesopfer der Autoverkehr jährlich fordert (nämlich mehr als der Terrorismus), ist die verschuldensunabhängige Haftung der Betreiber von Kraftfahrzeugen wohl das mindeste, was der Gesetzgeber zum Schutz der nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer tun musste.
Also wenn der Radler in ein Auto glüht, haftet der Autofahrer? Das ist schon sehr krause.