"Wir bauen das alte Kommodhaus auf" Vorbesitzer und Minderheitseigentümer wollen das Kommodhaus in seiner ursprünglichen Form wieder errichten. Ein kurioser Rechtsstreit und seine Folgen. GERALD WINTER
Nächster Paukenschlag rund um das Kommodhaus. Zwei Interessenten wollen das denkmalgeschützte Gebäude in der Burggasse, das 2003 von der Wegraz abgerissen wurde, wieder aufbauen - und zwar in seiner alten historischen Form und nicht in der modernen Variante von Stararchitektin Zaha Hadid.
Bei den beiden Interessenten handelt es sich um den Vorbesitzer des Hauses, ein Unternehmer aus Raaba, und den aktuellen Minderheiteneigentümer, ein Grazer Uni-Professor.
Dass die beiden gerade jetzt mit dem Vorschlag an die Öffentlichkeit gehen, ist nicht zufällig. Er stellt praktisch eine Gegenoffensive dar, stehen sie doch im jüngst eröffneten Prozess von Ex-Kommod-Wirt Helmut Pfundner als Beklagte vor dem Richter (wir berichteten). Pfundner fordert von ihnen und der Stadt Graz 800.000 Euro Schadenersatz als Verdienstentgang, weil sie das Haus absichtlich herunter kommen ließen, so sein Vorwurf.
"Stimmt nicht", konterten gestern deren Anwälte Alexander Skribe und Gregor Kohlbacher. Ziel des ehemaligen Eigentümers sei es immer gewesen, das Haus zu erhalten. Kohlbacher: "Wir wollten das Haus aufstocken und Baulücken zu den Nebenobjekten schließen." Auf diese Weise wäre auch ein wirtschaftlicher Gewinn drinnen gewesen. Not
falls wollen die beiden den Kaufvertrag zwischen der Wegraz und dem Vorbesitzer anfechten und rückgängig machen.
"Das ist schön abenteuerlich" , wundert sich der aktuelle Mehrheitseigentümer Reinhard Hohenberg, Chef der Immobilienfirma Wegraz, im Gespräch mit der Kleinen Zeitung. "Erstens war das unsere Idee, die uns aber vom Bundesdenkmalamt seinerzeit untersagt wurde." Und zweitens hätten ihm gegenüber weder der Vorbesitzer noch der jetzige Minderheiteneigentümer Bedenken gegen den Abbruch geäußert, so Hohenberg weiter.
Die Lage rund ums Kommodhaus wird jedenfalls immer verworrener. Mit Antworten auf drei zentrale Fragen versucht die Kleine Zeitung Licht in den Paragraphen-Dschungel zu bringen.
1.Wie kam es überhaupt zum Abbruch des Kommodhauses? Der Abbruch 2003 war höchst umstritten. Vor allem, weil die Stadt selbst den Abbruchauftrag erteilte. Wobei darin lediglich auf die wirtschaftliche Abbruchreife hingewiesen wurde - "die aber keinen Abbruch zwingend nach sich ziehen muss", so Anwalt Kohlbacher. Das kann nur eine Baufälligkeit und die damit einhergehende Gefahr in Verzug. Davon sei im Bescheid überhaupt nicht die Rede, so die Kritik.
2.Warum klafft an der Ecke Burggasse/Einspinnergasse noch immer eine Lücke? Es ist ein Gerichtsverfahren anhängig, das die genauen Eigentumsverhältnisse klärt. Nach aktueller Rechtslage hält Hohenberg mit seiner Wegraz knapp 99 Prozent, ein Grazer Uni-Professor die restlichen 1,2 Prozent. In erster Instanz hat Hohenberg im Dezember 2006 Recht bekommen, dass der Professor seinen Anteil aufgrund alter Verträge an die Wegraz abtreten muss. Das Urteil ist aber nicht rechtskräftig, es wurde dagegen berufen. Bis dieser Prozess nicht abgeschlossen ist, kann kein neues Projekt umgesetzt werden.
3.Warum muss die Stadt Graz noch einmal über den Abbruchauftrag aus dem Jahr 2003 entscheiden? Nach derzeitigem Rechtsstand ist der Abbruch des Kommodhauses illegal, weil kein rechtskräftiger Abbruchbescheid vorliegt. Hintergrund: Die damaligen Bescheide hatten nur eine "Scheinrechtskraft" (Kohlbacher). Im März 2005 brachte ein Höchstgerichtsurteil den Uni-Professor als Miteigentümer rückwirkend zurück ins Grundbuch, weshalb der Abbruchsauftrag noch einmal ausgeschickt werden musste. Im November 2005 hat er dann dagegen berufen. Darüber wird heute die Berufungskommission der Stadt diskutieren, eine Entscheidung aber wohl auf die nächste Sitzung im April vertagen. "Sollte die Berufung durchgehen, müsste die Wegraz selbst das alte Kommodhaus wieder aufbauen", ist Anwalt Kohlbacher überzeugt.
Quelle:
www.kleine.at