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Verkehr => IV - Straßenverkehr => Thema gestartet von: Immanuel Cunt am September 04, 2013, 23:12:06

Titel: Rotlicht-Kamera bei EK
Beitrag von: Immanuel Cunt am September 04, 2013, 23:12:06
Rotlicht-Kamera bei Bahnkreuzung

Kärntens erste sogenannte "Rotlicht-Kamera" ist in Klagenfurt im Einsatz. Sie überwacht den Bahnübergang in Waidmannsdorf. In der ersten Betriebswoche gab es bereits 219 Anzeigen.

In Klagenfurt-Waidmannsdorf wird die erste Eisenbahnkreuzung in Kärnten durch eine Rotlicht-Kamera überwacht. Wer bei Rot über die Gleise fährt, wird geblitzt. Die Daten werden mittels GPS direkt an die Polizei übertragen, wo die Auswertung und die Strafverfolgung durchgeführt werden. Strafen von 140 Euro und ein Führerschein-Vormerkpunkt sind die Folgen.

ÖBB, Polizei und Stadt Klagenfurt entschlossen sich zur Installation dieser Kamera, weil es an dieser Eisenbahnkreuzung immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt. In der ersten Betriebswoche gab es schon 219 Anzeigen. An der Bahnkreuzung in Waidmannsdorf werden täglich mehr als 10.000 Kraftfahrzeuge gezählt. In ganz Österreich gibt es vier Rotlicht-Kameras.

Quelle: http://www.kleinezeitung.at/allgemein/automotor/3396764/erste-eisenbahnkreuzung-videoueberwachung.story (http://www.kleinezeitung.at/allgemein/automotor/3396764/erste-eisenbahnkreuzung-videoueberwachung.story)
Titel: Re: Rotlicht-Kamera bei EK
Beitrag von: Bim am September 05, 2013, 08:28:15
Dies sollte auch bei den Straßenbahnübergängen durchgeführt werden, die als EK gesichert/gekennzeichnet sind.


Und außerdem müssten wesentlich mehr Übergänge bei der Grazer Straßenbahn als EK gekennzeichnet werden (denke da z.B. an die Conrad-von-Hötzendorfstraße, vor allem zwischen Grazbachgasse und Fröhlichgasse)
Titel: Re: Rotlicht-Kamera bei EK
Beitrag von: Martin am September 05, 2013, 08:31:31

Und außerdem müssten wesentlich mehr Übergänge bei der Grazer Straßenbahn als EK gekennzeichnet werden (denke da z.B. an die Conrad-von-Hötzendorfstraße, vor allem zwischen Grazbachgasse und Fröhlichgasse)

Da gibts nur zwei, die durch Kraftfahrzeuge befahren werden können und diese sind ampelgeregelte Kreuzungen. -
Für Radfahrer und Fußgänger bei den anderen Straßen finde ich eine Signalanlage zu teuer.
Titel: Re: Rotlicht-Kamera bei EK
Beitrag von: amadeus am September 05, 2013, 09:00:38

Und außerdem müssten wesentlich mehr Übergänge bei der Grazer Straßenbahn als EK gekennzeichnet werden (denke da z.B. an die Conrad-von-Hötzendorfstraße, vor allem zwischen Grazbachgasse und Fröhlichgasse)


Eisenbahnkreuzungen sind nur in Abschnitten möglich, in welchen die Straßenbahn auch als Eisenbahn verkehrt. Also wenn auf eigenem Gleiskörper im Raumabstand und nicht auf Sicht gefahren wird. Sonst sind es ganz normale Straßenkreuzungen.
Titel: Re: Rotlicht-Kamera bei EK
Beitrag von: Bim am September 05, 2013, 10:52:11

Eisenbahnkreuzungen sind nur in Abschnitten möglich, in welchen die Straßenbahn auch als Eisenbahn verkehrt. Also wenn auf eigenem Gleiskörper im Raumabstand und nicht auf Sicht gefahren wird. Sonst sind es ganz normale Straßenkreuzungen.


Woraus geht das hervor? In der C-v-H-Str. zwischen Grazbachg. und Fröhlichgasse handelt es sich doch um einen eigenen Gleiskörper?
Und was heißt im Raumabstand und nicht auf Sicht gefahren wird?
In Graz wird bei der Straßenbahn überall auf Sicht gefahren und trotzdem gibts einige EK's.

Erstellt am: September 05, 2013, 10:45:54

Da gibts nur zwei, die durch Kraftfahrzeuge befahren werden können und diese sind ampelgeregelte Kreuzungen. -
Für Radfahrer und Fußgänger bei den anderen Straßen finde ich eine Signalanlage zu teuer.


Stimmt, für Radler und Fußgänger muss nicht unbedingt eine VLSA sein, obwohl sie nicht schaden würde - zumindest der EK-Rotlichblitzer bringt dort aber nichts, der wäre natürlich Geldverschwendung!

Ich meinte, dass die Radfahrer- und Fußgängerübergänge richtigerweise auch mit Andreaskreuzen gekennzeichnet/gesichert werden müssten.
Titel: Re: Rotlicht-Kamera bei EK
Beitrag von: amadeus am September 05, 2013, 11:52:00

In der C-v-H-Str. zwischen Grazbachg. und Fröhlichgasse handelt es sich doch um einen eigenen Gleiskörper?
Und was heißt im Raumabstand und nicht auf Sicht gefahren wird?
In Graz wird bei der Straßenbahn überall auf Sicht gefahren und trotzdem gibts einige EK's.

Ich meinte, dass die Radfahrer- und Fußgängerübergänge richtigerweise auch mit Andreaskreuzen gekennzeichnet/gesichert werden müssten.


Ein eigener Gleiskörper ist nur eine Voraussetzung, nicht die einzige. Raumabstand bedeutet, daß sich in einem Abschnitt nur ein Fahrzeug befinden darf. Also unser altbekanntes Blocksystem. Ob das mit Signal, Stab, Funk oder Buschtrommel gesichert wird, ist egal. Daher wird dort auch nicht auf Sicht sondern wie bei der Eisenbahn mit Sicherung gefahren, was eine Streckenbeobachtung trotzdem nicht ausschließt.
Also auf der Mariatroster Strecke ist das so. Dort gibt es auch Eisenbahnkreuzungen weil die Straßenbahn dort keine Straßenbahn sondern eine Eisenbahn ist.


Für eine Straßenbahn gilt auch auf Kreuzungen die StVO (mit wenigen Einschränkungen), für Eisenbahnen die Eisenbahnkreuzungsverordnung.
Man bekommt sofort schlimme rechtliche Probleme, wenn man versucht, beide zu vermengen.

Wenn die Straßenbahn in einem Abschnitt keine Eisenbahn ist, dann ist ein Andreaskreuz dort sinnlos und auch rechtswidrig, da ja keine Eisenbahnkreuzung vorliegt. Ist dann nur eine ganz normale Kreuzung.

Zur Vermeidung von Mißverständnissen der Versuch einer Klarstellung (damit es nicht zu einfach ist): Grundsätzlich ist alles was auf Schienen fährt eine Eisenbahn, für Straßenbahnen gelten durch die Straßenbahnverordnung eigene Regeln, die aber nur gelten, wenn die Straßenbahn als Straßenbahn und nicht als Eisenbahn verkehrt. Alles klar? (Außer einigen beamteten Spezialisten im Verkehrsministerium kennt sich vermutlich ohnehin keiner in diesem seit über hundert Jahren wuchernden Gesetzes- und Verordnungsgeschwür aus. Die Zulassung neuer Eisenbahnfahrzeuge dauert auch nicht umsonst ,,ewig").
Titel: Re: Rotlicht-Kamera bei EK
Beitrag von: Bim am September 05, 2013, 14:31:34

Ein eigener Gleiskörper ist nur eine Voraussetzung, nicht die einzige. Raumabstand bedeutet, daß sich in einem Abschnitt nur ein Fahrzeug befinden darf. Also unser altbekanntes Blocksystem. Ob das mit Signal, Stab, Funk oder Buschtrommel gesichert wird, ist egal. Daher wird dort auch nicht auf Sicht sondern wie bei der Eisenbahn mit Sicherung gefahren, was eine Streckenbeobachtung trotzdem nicht ausschließt.
Also auf der Mariatroster Strecke ist das so. Dort gibt es auch Eisenbahnkreuzungen weil die Straßenbahn dort keine Straßenbahn sondern eine Eisenbahn ist.


Für eine Straßenbahn gilt auch auf Kreuzungen die StVO (mit wenigen Einschränkungen), für Eisenbahnen die Eisenbahnkreuzungsverordnung.
Man bekommt sofort schlimme rechtliche Probleme, wenn man versucht, beide zu vermengen.

Wenn die Straßenbahn in einem Abschnitt keine Eisenbahn ist, dann ist ein Andreaskreuz dort sinnlos und auch rechtswidrig, da ja keine Eisenbahnkreuzung vorliegt. Ist dann nur eine ganz normale Kreuzung.

Interessant ist, dass die StVO keine Straßenbahnverordnung kennt, sondern nur eine Eisenbahnkreuzungsverodnung bzw. sich nur auf "die eisenbahnrechtlichen Vorschriften" bezieht.

Zur Vermeidung von Mißverständnissen der Versuch einer Klarstellung (damit es nicht zu einfach ist): Grundsätzlich ist alles was auf Schienen fährt eine Eisenbahn, für Straßenbahnen gelten durch die Straßenbahnverordnung eigene Regeln, die aber nur gelten, wenn die Straßenbahn als Straßenbahn und nicht als Eisenbahn verkehrt. Alles klar? (Außer einigen beamteten Spezialisten im Verkehrsministerium kennt sich vermutlich ohnehin keiner in diesem seit über hundert Jahren wuchernden Gesetzes- und Verordnungsgeschwür aus. Die Zulassung neuer Eisenbahnfahrzeuge dauert auch nicht umsonst ,,ewig").


Ja, dass ist mir auf der Mariatrosterstrecke schon klar. Aber interessant, dass dann in Richtung Andritz die Übergänge auch mit Andreaskreuzen gesichert hat, denn dort wird nicht in "Blocksicherung" gefahren, wie in Mariatrost. z.B. ist die VLSA Maut Andritz/Körösistraße zusätzlich mit Andreaskreuzen gekennzeichnet und zwischen Unterführung und Andritz sind die ÜBergänge ebenfalls mit Andreaskreuzen versehen.

Dass passt mit der angeführten Theorie dann aber eigentlich wiederum nicht zusammen.

Was spricht dagegen, dass die Straßenbahn in der C-v-H-Str. zwischen Grazbachgasse und Fröhlichgasse als Eisenbahn verkehrt?

Interessant nur, dass die StVO keine Straßenbahnverordnung kennt, sondern nur die Eisenbahnkreuzungsverordnung bzw. sich nur auf "die eisenbahnrechtlichen Vorschriften" bezieht/hinweist.