Nachdem der 1. Zug ohnedies erst in zwei Wochen fahren soll, wird oder darf, haben wir noch etwas Zeit diese rechtlich-organisatorischen, formaljuristischen oder rechtlich-behördlichen Gründe (oder Grund?) zu hinterfragen. Wurde der Ringelspielbescheid zu spät beantragt, bearbeitet oder erlassen oder gibt es noch irgendwelche Auflagen, die eine Erlassung dieses Bescheides verhindern oder verzögern? Nach den Vorkommnissen im Ybbstal und bei der Höllentalbahn wäre es sicher interessant, dazu etwas Genaueres zu erfahren.
ehemalige Bahnstrecke von Güssing in Richtung Körmend