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Thema: Ärger über Strafzettel auf Privatgrund (12171-mal gelesen) Vorheriges Thema - Nächstes Thema

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  • Martin
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Ärger über Strafzettel auf Privatgrund
Ärger über Strafzettel auf Privatgrund

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht: Weil Anrainer seit Jahren im Vorgarten parken, gibt's jetzt Strafzettel ohne Vorwarnung. Sogar bei der Behörde heißt es: Charmant war das nicht.

Dicht an dicht reihen sich die Häuser in der Innenstadt, Parkplätze sind bekanntlich Mangelware, viele Hausbesitzer sind deshalb dazu übergegangen, ihre Vorgärten in Parkplätze umzufunktionieren. Ein Privileg, das seit Jahren gepflogen wird, doch nun ist für viele damit Schluss. Denn Anrainer in der Grazer Klosterwiesgasse staunen derzeit nicht schlecht - hinter ihren Scheibenwischern kleben plötzlich Strafzettel.

Eine Bewohnerin ärgert sich: "Das kann doch nicht sein, dass wir seit Jahren auf unseren eigenen Grundstücken parken und jetzt auf einmal abgestraft werden." Das Ganze sehe aus wie eine konzertierte Aktion, denn die "Parksheriffs" sollen gezielt auf die Häuser zusteuern.

Und genau das ist sie auch: eine gezielte Aktion. Alexander Lozinsek vom Parkraumservice bestätigt: "Die Behörde hat uns angewiesen, genauer auf diesen Tatbestand zu achten." Aus verschiedenen Gründen können diese parkenden Autos nämlich diverse Gesetze missachten. "Entweder sind die Privatflächen nicht deutlich als solche gekennzeichnet oder der Abstellplatz ist gar nicht genehmigt oder der Gehsteig hat keine Abschrägung."

Lozinseks Mannschaft ist zudem nicht nur in der Klosterwiesgasse unterwegs: "Als wir im November 2011 begonnen haben, auch den ruhenden Verkehr zu überwachen, war es einfach so, dass vieles nicht so genau geahndet wurde. Das soll sich nun generell ändern."

Behelfen können sich die Bewohner nur mit einer speziellen Genehmigung des Straßenamtes. Man müsse die Situation aber von Fall zu Fall prüfen, erklärt Lozinsek.

Harald Hrubisek, Leiter des Straßenamtes, bestätigt, "dass man eine Zufahrtsbewilligung für ein Grundstück braucht". Im Grunde habe man als Anrainer zwar ohnehin einen Rechtsanspruch, ob das aber für alle und auch für das Auto gilt, müsse man jedoch individuell prüfen.

Anrainer ist zwar noch keiner an ihn herangetreten. Sicher sei aber auch: "Viele Parkplätze missachten Ge- oder Verbote, weil sie nur durch Befahren eines Rad- oder Gehweges erreichbar sind."
Nicht die vornehme Art

Dass man die Situation aber auch sympathischer hätte lösen können, davon ist Hrubisek überzeugt: "Ich verstehe den Ärger der Leute, denn die vornehme Art war das sicher nicht, sie einfach abzustrafen. Man hätte sie auch mit Flugblättern darauf aufmerksam machen und ihnen eine Frist setzen können."

In der Klosterwiesgasse sind die Bewohner nun jedenfalls aufgebracht. "Seit Jahren ist alles in Ordnung und dann das", schimpft ein Anrainer. "Plötzlich müssen 20 Fahrzeuge zusätzlich stundenlang im Kreis fahren, auf der Suche nach einem Parkplatz. Wo bleibt da die Logik?"
ROBERT PREIS

Quelle: http://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/graz/3594382/aerger-ueber-strafzettel-privatgrund.story




Also ich glaube da wäre ich auch aufgebracht, wenn ich zwanzig Jahre am selben Platz parke und auf einmal einen Strafzettel bekommen würde.

Von (Parkraum-) Service ist da keine Spur, versucht man doch einmal mehr abzukassieren anstatt zu informieren oder rechtliche Grauzonen zu beseitigen.  :P
Liebe Grüße
Martin

  • kroko
Re: Ärger über Strafzettel auf Privatgrund
Antwort #1
Klar hätte man vorher mahnen sollen. Aber prinzipiell ist's super, dass die Wildwest-Zustände beim Autoparken endlich vorbei sind.

  • Martin
  • Global Moderator
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Re: Ärger über Strafzettel auf Privatgrund
Antwort #2
Grazer Vorgärten sind tabu

Errichtung von Parkplätzen in Vorgärten wird von Baubehörde nicht bewilligt.

Der Wirbel war groß, als plötzlich in Grazer Vorgärten geparkte Autos mit Strafzetteln bestückt wurden (wir berichteten). Doch auch wenn die überfallsartige Vorgehensweise selbst innerhalb der Behörde für Kopfschütteln sorgte - an einem Faktum ändere dies nichts: Das Umfunktionieren von Vorgärten in den Altstadtschutzzonen in Parkplätze ist ein absolutes Tabu und wird nicht bewilligt. Sollten trotzdem welche errichtet werden, wird eine Rückführung vorgeschrieben.

"Das Altstadtschutzgesetz schreibt ausdrücklich vor, dass die Vorgärten, die es ja in dieser Form vor allem in den Villenvierteln rund um die Innenstadt gibt, als Grünflächen erhalten bleiben müssen", erklärt Altstadtanwalt Manfred Rupprecht. Die Nutzung als Parkplatz sei eine zweckfremde. Die Altstadtkommission (ASVK) habe in dieser Sache auch einen Grundsatzbeschluss gefasst. Es gäbe laufend Gespräche mit dem Naturschutzbund und der Bau- und Anlagenbehörde, um diese "um sich greifende Unsitte abzustellen".

Grünfläche muss bleiben

Die gesetzliche Bestimmung, dass ein Vorgarten eine Grünfläche bleiben müsse, sei für die Baubehörde ein eindeutiger Auftrag, bestätigt Referatsleiter Andreas Krainer. Sobald eine Befestigung - und dazu gehören auch Rasengittersteine - stattfindet, sei eine Baubewilligung notwendig. Krainer: "Wenn es Bewilligungen gibt, dann müssten diese aus der Zeit vor 1980, also bevor das Altstadtschutzgesetz in Kraft getreten ist, stammen."

Im Gesetz ist aber ausdrücklich nur von einer Grünfläche die Rede. Wie die Bepflanzung erfolgen soll, könne von der Bau- und Anlagenbehörde nicht vorgeschrieben werden. Also reicht auch schlicht eine Rasenfläche.

Wer einen Vorgarten in einen Parkplatz umwandelt, muss mit einem Einschreiten der Behörde rechnen. Krainer: "Wir schreiben immer wieder Rückführungen vor, wenn wir auf solche Parkplätze stoßen oder Anzeigen bekommen."
HANS ANDREJ

Quelle: http://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/graz/3597679/grazer-vorgaerten-sind-tabu.story
Liebe Grüße
Martin

  • kroko
Re: Ärger über Strafzettel auf Privatgrund
Antwort #3
Na Gottseidank.

  • Martin
  • Global Moderator
  • Styria Mobile Team
Re: Ärger über Strafzettel auf Privatgrund
Antwort #4
Strafzettel-Flut: Jetzt klagen Bürger die Stadt

Parkplatznutzer wehren sich gegen die plötzliche Vorgehensweise der Parkwächter. Viele kündigen Anzeigen an - doch die Stadt bleibt hart.
Das Umfunktionieren von Vorgärten in den Altstadtschutzzonen in Parkplätze ist ein absolutes Tabu und wird nicht bewilligt


Foto © Jürgen FuchsDas Umfunktionieren von Vorgärten in den Altstadtschutzzonen in Parkplätze ist ein absolutes Tabu und wird nicht bewilligt

Das Parken in privaten Vorgärten kommt derzeit teuer (wir berichteten). Die nicht angekündigte Welle an Strafzetteln löst nun auch breiten Widerstand aus. Quer durch die Stadt ärgern sich Hausbesitzer und Autofahrer, die ihre Vorgärten seit vielen Jahren als Parkplatz nutzen, über die Vorgehensweise.

Stellvertretend für viele äußert Rudolf Ponza seinen Unmut: "Unser Haus in der Klosterwiesgasse hat seit 50 Jahren keinen Vorgarten, es war immer schon ein Parkplatz. Ist der Stadt wirklich damit gedient, wenn ich und viele andere jetzt im Kreis fahren und Parkplatz suchen?"


Viel schlimmer trifft die Strafaktion aber Donalda Duka, die ein Secondhand-Geschäft am Schönaugürtel betreibt: "Früher war das eine Fleischerei, dann ein Supermarkt. Seit mehr als 30 Jahren gibt's hier Parkplätze, und jetzt werden meine Kunden ohne Vorwarnung vertrieben, weil sie Strafzettel bekommen. Soll ich jetzt Bankerln aufstellen? Die Leute tragen ihre Fernsehapparate nicht zum Spaß durch die Gegend. Ich weiß nicht, was ich machen soll - mein Geschäft kann ich in ein paar Tagen zusperren, wenn es keine Lösung gibt."

Stadt bleibt hart

"Vorgärten sind Vorgärten und keine Autoabstellplätze. Und das muss so bleiben", lässt Bürgermeister Siegfried Nagl keinen Zweifel über das künftige Vorgehen offen. Bis Sommer wird in Zusammenarbeit mit dem Naturschutzbund die Studie über die Vorgärten in den Bezirken Geidorf, St. Leonhard und Jakomini fertiggestellt. Dann werde man alle, die keine Bewilligung für das Parken vorweisen können, zur Rückführung bitten; das sei die große Mehrheit. Man werde über die Grünraum-Abteilung aber auch Hilfe bei der Bepflanzung anbieten. Um die Parknot zu entschärfen, werde man das Projekt Anrainer-Garagen vorantreiben und demnächst präsentieren, erklärt Nagl-Pressesprecher Thomas Rajakovics.

Hasnerplatz

Foto © Eder
Seit einem Monat hagelt es Strafzettel und das, obwohl die Familie seit dem Vorjahr mit den Behörden um Klärung der Situation ringt. Jetzt gibt's sogar eine Säumnisklage gegen die Stadt. Denise Kögl, die im Haus der Großmutter wohnt, benutzt den Privatparkplatz. "Mittlerweile haben wir mehr als zehn Strafzettel gesammelt, die wir nicht bereit sind zu zahlen. Den Parkplatz gibt es nämlich bereits seit mehr als 30 Jahren."


Schönaugürtel

Foto © Eder
Vor dem Secondhand-Laden "Cash Fuchs" befinden sich vier Parkplätze. Donalda Duka ist die dritte Besitzerin des Geschäfts, die Parkplätze davor gibt es seit fast 30 Jahren. Seit Anfang März werden die Kunden ohne Vorwarnung abgestraft. Duka: "Ich musste einige Strafzettel verärgerter Kunden bezahlen, jetzt bleiben sie aus. Was soll ich machen? Die Markierungen der Parkplätze wurden ja sogar vom Magistrat gemacht."

Klosterwiesgasse

Foto © Eder
Rudolf Ponza versteht es nicht: "Ich parke hier, seit ich Auto fahre, also seit gut 50 Jahren. Der Magistrat hat sogar den Gehsteig abgeflacht für den Abstellplatz. Jetzt bekomme ich Strafzettel. In der ganzen Straße sind Hausbesitzer angefressen. Wir werden sicher alle Rechtsmittel ausschöpfen und uns das nicht gefallen lassen."
HANS ANDREJ, ROBERT PREIS

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Rotzfreche Aktion

Privilegierte Bürger fuhren bislang gelassen durch die Stadt. Anstatt die Nerven beim Parkplatzsuchen zu strapazieren, nutzten sie ihren Vorgarten als Abstellfläche. Damit ist nun Schluss. Seit Tagen hagelt es Strafzettel.

Doch nicht nur, dass Hunderte Parkplätze seit Jahrzehnten geduldet wurden, es hat sich auch nie jemand darüber beschwert. Umso mehr verwundert das rigorose Vorgehen der Parksheriffs. Die logische Folge: Es werden nicht nur Hunderte Autolenker mehr auf Parkplatzsuche sein, sie werden auch um ihr Recht kämpfen: also Streit, Hader und Zank.

Das hätte man auch anders lösen können. Anstatt die Autofahrer über Nacht mit Strafen zu überrumpeln, hätte man die Leute auf ihre Vergehen hinweisen und Fristen setzen können. Charmant geht die Stadt jedenfalls nicht vor. Eher rotzfrech.

Oder ging es doch nur um schnelles Abzocken?

Sie erreichen den Autor unter:

robert.preis@kleinezeitung.at
ROBERT PREIS




Sind wir noch in Graz oder schon im tiefsten Sibirien vor ein paar hundert Jahren?
Liebe Grüße
Martin

  • gradl
Re: Ärger über Strafzettel auf Privatgrund
Antwort #5
Also ich wundere mich immer mehr in welcher Stadt ich lebe...

Beim ersten Bild ist sogar der Gehsteig abgeschrägt. Warum hier nicht zum Parkplatz gefahren werden darf wundert mich schon sehr. Fehlende Abschrägungen wurden ja im Bericht als Grund für eine illegale Zufahrt zum Parkplatz genannt. Genauso das Bild vom Schönaugürtel... da soll erstmal wer auf die Idee kommen, dass hier Parken verboten ist?!

Auch wenn das Parken rechtlich bisher eventuell nicht gedeckt war, verstehe ich die Aufrgung über die Strafen schon. Insbesondere wenn das nach mehr als 30 Jahren ohne Vorwarnung passiert.

  • x37
Re: Ärger über Strafzettel auf Privatgrund
Antwort #6
KleineZeitung Kommentar:
Zitat
Unglaublich was die Stadt Graz... ...wieder mit ihren Bürgern da aufführt. Strafzettel auf Autos verteilen die auf Privatgrundstücken (!) parken. Auf seinem eigenen Grund kann jeder parken wo und wie er will und das geht die Stadt nichts an! Über die Zufahrt kann man diskutieren, aber das gibt der Stadt trotzdem kein Recht Strafzettel für "Falschparken" auf Privatgrund zu verteilen!


Kann ich zustimmen.
Wenn die Stadt meint dass ändern von Grünfläche in einen Parkplatz ist nicht erlaubt, dann soll sie sich bitte an den Grundstückseigentümer wenden, die Fahrzeughalter sind hier eindeutig nicht der "Ansprechpartner".
Wenn das so sein sollte dürfte aber eigentlich auch keiner auf der Fläche um sein Einfamilienhaus parken... das wäre ja eine richtig gute Einnahmequelle. :lol:

  • Martin
  • Global Moderator
  • Styria Mobile Team
Re: Ärger über Strafzettel auf Privatgrund
Antwort #7
Wenn es Probleme gibt, sollte man meines Erachtens zuerst das Gespräch mit dem Kontrahenten suchen, anstatt ihm gleich einmal so eine Ohrfeige zu verpassen.
Aber "Kundenservice" gibt es nunmal nicht in Graz. - City of Resign!

Vielleicht möchte man ja dort auch nur ein wenig abkassieren, damit dann Ruhe herrscht.

Sollten die Grundbesitzer von den Gerichten nun doch Recht bekommen darf der werte Steurzahler die Kosten übernehmen.
Amtshaftung gibt es leider nicht bei uns, darum ist Österreich ein Selbstbedienungsladen geworden.

Graz - Stadt der schwarzblauen Verbote!

Wenn die Herrschaften schon GROSS ABKASSIEREN möchten, würde ich eine Stellplatzabgabe für die Einkaufszentren einführen und damit den ÖV ausbauen. - Aber was red ich da  >:D

Liebe Grüße
Martin

  • kroko
Re: Ärger über Strafzettel auf Privatgrund
Antwort #8
Ums Abkassieren geht's sicher nicht - auf Stadtniveau sind ein paar tausend Euro doch Peanuts.

Meine Auffassung: gut, dass illegale Parkplätze jetzt reduziert werden. Und schlecht, dass das so patschert gemacht wurde. Ein paar Ankündigungen und Mahnungen, und es hätte mein volles Einverständnis.

Re: Ärger über Strafzettel auf Privatgrund
Antwort #9

Also ich wundere mich immer mehr in welcher Stadt ich lebe...

Beim ersten Bild ist sogar der Gehsteig abgeschrägt. Warum hier nicht zum Parkplatz gefahren werden darf wundert mich schon sehr.


Wenn ich die Situation richtig verstehe, gab es da eine Hauseinfahrt und keine Zufahrt zu den Vorgärten.  Das würde auch erklären warum nicht die gesamte Breite abgeflacht ist.

LG
zweitervondrei

Es gibt kein verfassungsmäßiges Recht auf einen Parkplatz!!!!!!

  • x37
Re: Ärger über Strafzettel auf Privatgrund
Antwort #10

Wenn ich die Situation richtig verstehe, gab es da eine Hauseinfahrt und keine Zufahrt zu den Vorgärten.  Das würde auch erklären warum nicht die gesamte Breite abgeflacht ist.

Also ist alles bestens wenn die Fahrzeuge nur in diesem Bereich den Gehsteig überqueren?
Nein: Dann bitte auch bei jedem Einfamilienhaus in Graz abstrafen!  :pfeifend:
Ja: Dann bitte Strafzettl an die Schwerverbrecher verteilen die beim Überfahren des Gehsteigens erwischt werden... Das auf der Fläche stehende Fahrzeug ist das ja kaum zu Strafen.

Re: Ärger über Strafzettel auf Privatgrund
Antwort #11


Wenn ich die Situation richtig verstehe, gab es da eine Hauseinfahrt und keine Zufahrt zu den Vorgärten.  Das würde auch erklären warum nicht die gesamte Breite abgeflacht ist.

Also ist alles bestens wenn die Fahrzeuge nur in diesem Bereich den Gehsteig überqueren?
Nein: Dann bitte auch bei jedem Einfamilienhaus in Graz abstrafen!  :pfeifend:
Ja: Dann bitte Strafzettl an die Schwerverbrecher verteilen die beim Überfahren des Gehsteigens erwischt werden... Das auf der Fläche stehende Fahrzeug ist das ja kaum zu Strafen.



Vorsicht: das Eine streift die StVO, das Andere die unrechtmäßigen baulichen Veränderungen an den Vorgärten.
LG
zweitervondrei

Es gibt kein verfassungsmäßiges Recht auf einen Parkplatz!!!!!!

  • x37
Re: Ärger über Strafzettel auf Privatgrund
Antwort #12

Vorsicht: das Eine streift die StVO, das Andere die unrechtmäßigen baulichen Veränderungen an den Vorgärten.

Geb ich dir voll recht, deshalb frag ich mich ja auch was mit den den "Strafzettl" gestraft wurde. Parken auf einer privaten Grund kann ja kaum der StVO wiedersprechen...

Re: Ärger über Strafzettel auf Privatgrund
Antwort #13


Vorsicht: das Eine streift die StVO, das Andere die unrechtmäßigen baulichen Veränderungen an den Vorgärten.

Geb ich dir voll recht, deshalb frag ich mich ja auch was mit den den "Strafzettl" gestraft wurde. Parken auf einer privaten Grund kann ja kaum der StVO wiedersprechen...


Gute Frage
LG
zweitervondrei

Es gibt kein verfassungsmäßiges Recht auf einen Parkplatz!!!!!!

  • amadeus
  • Libertin & Hedonist
Re: Ärger über Strafzettel auf Privatgrund
Antwort #14

Geb ich dir voll recht, deshalb frag ich mich ja auch was mit den den "Strafzettl" gestraft wurde. Parken auf einer privaten Grund kann ja kaum der StVO wiedersprechen...


Diesfalls geht es wohl um den Weg dorthin. Der dürfte nicht ganz legal sein.
Gruß aus Graz-Eggenberg
Wolfgang
      Für jedes Problem gibt es eine Lösung, die einfach, klar und falsch ist.
Im Übrigen bin ich der Meinung, daß das Fahrtziel eines Fahrzeuges mit dessen Fahrtzielanzeige übereinstimmen soll.