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Thema: Ärger über Strafzettel auf Privatgrund (12144-mal gelesen) Vorheriges Thema - Nächstes Thema

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  • gradl
Re: Ärger über Strafzettel auf Privatgrund
Antwort #15
Wenn der Parkplatz nur durch Übertretung der StVO erreicht werden kann, kann schon gestraft werden. Insbesondere bei dem abgeschrägten Gehsteig würde mich die Begründung jedoch interessieren. Solch tiefgreifende Recherche kann man leider von der Kleinen leider nicht erwarten, ist wohl zu viel Arbeit oder würde die Leser überfordern...

Wenn es um eventuell nicht erlaubte bauliche Veränderungen an den Vorgärten geht, ist wohl die Baubehörde zuständig und nicht ein privater Parkraumüberwachungsbetrieb.

  • Hubert Voller
Re: Ärger über Strafzettel auf Privatgrund
Antwort #16
Parken in Vorgärten: Überwachung ausgesetzt
Die Stadt rudert nun zurück und will jeden Einzelfall prüfen. Die ohne Vorwarnung an Parker in privaten Vorgärten verteilten Strafzettel sorgten zuletzt für Wirbel. Die Strafen wurden wegen nicht bewilligter Zufahrten, etwa über den Gehsteig, ausgesprochen. Nach einem von Bürgermeister Siegfried Nagl und Verkehrsstadtrat Mario Eustacchio initiierten Gespräch mit den Fachbeamten rudert man jetzt etwas zurück. "Die Überwachung wird vorläufig ausgesetzt. Alle können um die Zufahrtsbewilligung ansuchen. Jeder Einzelfall wird geprüft", so Eustacchio. Man könne sicher nicht einen Vorgarten vor einem Wohnhaus im Villenviertel und einen schon lange vorhandenen Parkplatz etwa am Schönaugürtel über einen Kamm scheren, ergänzt Nagl-Sprecher Thomas Rajakovics. An der grundsätzlichen Linie, dass Vorgärten nicht zu Parkplätzen umfunktioniert werden sollen, ändere das aber nichts.


Quelle: http://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/graz/3600998/parken-vorgaerten-ueberwachung-ausgesetzt.story

l.g. rellov
Es ist besser, ein Licht zu entzünden, als über die Dunkelheit zu fluchen.