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Thema: Polizeistrafe für Fälschung gehalten (4232-mal gelesen) Vorheriges Thema - Nächstes Thema

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  • Martin
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Polizeistrafe für Fälschung gehalten
Polizeistrafe für Fälschung gehalten

Nicht "angehalen": Ein Autofahrer erhielt eine Anonymverfügung voller Fehler und hielt sie für ein Werk von Fälschern. Der korrekte Absender war aber die Polizei.

GRAZ. Der Autolenker "sind weitergefahren" und hätte nicht "angehalen". Derart fehlerhaft ist im August eine Anonymverfügung an einen Grazer ergangen. Dieser wurde prompt misstrauisch und witterte eine Fälschung. Betrüger treiben ja nicht nur im Internet ihr Unwesen. Erst bei Erkundigungen im Parkgebührenreferat und bei der Polizei stellte sich heraus: Das Schreiben - ungeachtet der Fehler - ist echt. Die 50 Euro sind zu zahlen, der Grazer hatte bei Gelb nicht angehalten.

"Eigentlich werden fix vorgegebene Texte verwendet - seit dem Jahr 1991", wundert sich Hofrat Herbert Mattersdorfer vom Strafamt der Bundespolizeidirektion über die fehlerhafte Anonymverfügung. Freilich, bei jährlich rund 150.000 Fällen kann Derartiges schon passieren. Anfragen zur Echtheit von Verfügungen kommen sonst aus dem Ausland.
THOMAS ROSSACHER



Quelle: http://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/graz/3104148/polizeistrafe-fuer-faelschung-gehalten.story
Liebe Grüße
Martin

Re: Polizeistrafe für Fälschung gehalten
Antwort #1
Tja, da hat sich wohl der Praktikant versucht ...

W.
"Es gehört nicht zum Begriff der Demokratie, dass sie selbst die Voraussetzungen für ihre Beseitigung schafft. Man muss auch den Mut zur Intoleranz denen gegenüber aufbringen, die die Demokratie gebrauchen wollen, um sie umzubringen"
(Carlo Schmid, SPD, 1948)

  • Dan
Re: Polizeistrafe für Fälschung gehalten
Antwort #2
Ist ein Armutszeugnis. Naja, nachdem die meisten Anwärter bei der Polizei beim Diktat durchfallen, wundert es mich eigentlich nicht.

Re: Polizeistrafe für Fälschung gehalten
Antwort #3
Wenn ich in meiner Firma einen Geschäftsbrief mit solchen Fehlern aussende, kann ich beim Chef aufsalutieren.

Ach so, habe ich vergessen: In der Privatwirtschaft muß man ja mitdenken ... :pfeifend:
Steirerbluat is koa Himbeersaft!

  • marcel.wintscher
Re: Polizeistrafe für Fälschung gehalten
Antwort #4
Des is ja die vulle Frechheit. Es is ma scha klor des jeder amol Rechtschreibfehler mocht, aber die Polizei nämlich......Wenn i sou a Bewerbung obgebn würd,der Chef würd sogn:" Da drüben ist die Tür,mochens dei Tür von aussen zu und kummans net mehr eina". I versteh nou nix von strafzettel etc. aber des sogt da Hausverstand des ma net sou viele Fehler mocht. I konn do a nix mochn,aber i hoff es ändert sich wos mit dei Strafzettel.I was holt net ob des scha öfter vorkommen is

Re: Polizeistrafe für Fälschung gehalten
Antwort #5

Des is ja die vulle Frechheit. Es is ma scha klor des jeder amol Rechtschreibfehler mocht, aber die Polizei nämlich......Wenn i sou a Bewerbung obgebn würd,der Chef würd sogn:" Da drüben ist die Tür,mochens dei Tür von aussen zu und kummans net mehr eina". I versteh nou nix von strafzettel etc. aber des sogt da Hausverstand des ma net sou viele Fehler mocht. I konn do a nix mochn,aber i hoff es ändert sich wos mit dei Strafzettel.I was holt net ob des scha öfter vorkommen is



Man bin ich froh, daß die Weihnachtsferien bald vorbei sind. :pfeifend:
(sh. auch den Bestandslisten-Thread).