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Thema: Sightseeing Rundfahrten mit dem Elektrobus (18770-mal gelesen) Vorheriges Thema - Nächstes Thema

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Re: Sightseeing Rundfahrten mit dem Elektrobus
Antwort #30
Hallo,
https://www.wko.at/service/verkehr-betriebsstandort/Fahrzeuge_mit_einer_Bauartgeschwindigkeit_von_10_km_h.html

§57 (6) KDV sagt

(6) Die im § 96 Abs. 1 KFG 1967 angeführte Tafel muß nach dem Muster der Anlage 8 ausgeführt sein. Die Aufschrift nach dem Muster der Anlage 8 kann auch in anderer Weise als auf einer Tafel am Fahrzeug geführt werden, wenn die Aufschrift sonst dem § 96 Abs. 1 KFG 1967 entspricht.

also entweder so (Anlage 8)



oder laut §96(1) KFG

(1) Kraftfahrzeuge mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 10 km/h und mit solchen Kraftfahrzeugen gezogene Anhänger (§ 1 Abs. 2 lit. a) dürfen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr nur verwendet werden, wenn durch ihre Bauart und Ausrüstung dauernd gewährleistet ist, daß durch ihr Betriebsgeräusch während ihrer Verwendung kein übermäßiger Lärm verursacht werden kann, und hinten am Fahrzeug eine weiße Tafel mit der dauernd gut lesbaren und unverwischbaren Aufschrift ,,10 km" in schwarzer Farbe vollständig sichtbar angebracht ist.


Ich habe heute zufällig zwei Zugfahrzeuge und einen Hänger gesehen. Gibt es mehr?
Hänger - zulässig


Zugmaschine  vom Hänger - nicht zulässig


Zugmaschine 2 - nicht zulässig.


Schon lustig, Startpunkt ist ja beim Zebrastreifen bei der Murinsel. Der dort öfters Geschwindigkeitsmessenden Exekutive ist es egal.

  • Ch. Wagner
Re: Sightseeing Rundfahrten mit dem Elektrobus
Antwort #31
Jo mei, Hobelspan, des Gsetz is a Hund.
Und so schaut's aus, also ist der "Touristenzug" ganz gesetzeskonform unterwegs.
Wos i imma sog: gugln hüft.
Fer aut feri ne feriaris feri!
Queen Elizabeth I.

Re: Sightseeing Rundfahrten mit dem Elektrobus
Antwort #32
Hallo ihr beiden,
falls ihr meinen Beitrag gelesen habt: beide Fahrzeuge haben die falsche Tafel hinten drauf.
Grüße
WC

  • Ch. Wagner
Re: Sightseeing Rundfahrten mit dem Elektrobus
Antwort #33
Hallo ihr beiden,
falls ihr meinen Beitrag gelesen habt: beide Fahrzeuge haben die falsche Tafel hinten drauf.
Grüße
WC

Leider hast du meinen Beitrag nicht gelesen. Dem Gesetzgeber ist es, im Gegensatz zu dir, recht wuascht, wie das Zeichen aussieht, es muß nur 10 in schwarz auf weiß deutlich erkennbar sein.
Jedenfalls freut es mich, daß wieder einmal jemand die wirklich großen Probleme des Grazer Stadtverkehrs aufgezeigt hat.
Fer aut feri ne feriaris feri!
Queen Elizabeth I.