Wenn das der Software - Entwickler meiner Firma machen würde, hätte er einen Prozess hängen, daß er sich ansch .....Oh, pardon, ich arbeite in einer Privatfirma.
Warum braucht man für einen Software Umstellung gute 3 Monate?
Zitat von: Der Steirer am Februar 14, 2012, 12:45:28Wenn das der Software - Entwickler meiner Firma machen würde, hätte er einen Prozess hängen, daß er sich ansch .....Oh, pardon, ich arbeite in einer Privatfirma.Unglaubwürdig; Der Arbeitnehmer schuldet Bemühen, keinen Erfolg; haftbar kann er höchstens gemacht werden, wenn man ihm rechtswidriges Verhalten vorwerfen kann (Verschulden). Also wenn beispielsweise ein Busfahrer den Bus ohne Handbremse anzuziehen auf einer abschüssigen Stelle abstellt, und der Bus dann davonrollt und Totalschaden erleidet, dann muss der Busfahrer ein Viertel des Schadens zahlen. Für Schäden, die ein Arbeitnehmer bei einem Kunden verursacht, kann er überhaupt nur dann haftbar gemacht werden, wenn der Kunde den Schadenersatz gerichtlich einklagt.
Wir reden hier von einem Software- Problem. Das hat mit der Handbremse eines Busses nichts zu tun.
Man kann auch 24 Stunden arbeiten, um ein Problem zu lösen....
Nochdazu wo das Scheitern von IT-Projekten nur sehr selten an der Code-Qualität liegt.
Gerade aus der Sicht des Arbeitsrecht vollkommen falsch. Nach spätestens 10 Stunden muss der Arbeitnehmer nach Hause gehen (8 Stunden Normalarbeit + 2 Überstunden) und auch die 2 Überstunden darf der Arbeitnehmer ablehnen, wenn er schon besseres vorhat als zu arbeiten und er darf dafür nicht gekündigt werden.
Zitat von: StefanTiran am Februar 14, 2012, 19:41:15 Nochdazu wo das Scheitern von IT-Projekten nur sehr selten an der Code-Qualität liegt.Du hast offenbar selten mit Branchensoftware zu tun.
Nach spätestens 10 Stunden muss der Arbeitnehmer nach Hause gehen (8 Stunden Normalarbeit + 2 Überstunden) und auch die 2 Überstunden darf der Arbeitnehmer ablehnen, wenn er schon besseres vorhat als zu arbeiten und er darf dafür nicht gekündigt werden.Liebe Grüße,Stefan
Zitat von: StefanTiran am Februar 14, 2012, 19:41:15Nach spätestens 10 Stunden muss der Arbeitnehmer nach Hause gehen (8 Stunden Normalarbeit + 2 Überstunden) und auch die 2 Überstunden darf der Arbeitnehmer ablehnen, wenn er schon besseres vorhat als zu arbeiten und er darf dafür nicht gekündigt werden.Liebe Grüße,StefanPardon, wenn ich diese Diskussion wieder aufwärme; aber es hat sich ja so ergeben, daß man bis jetzt noch nicht weiß, welchen Beruf die Softwareentwickler der ÖBB eigentlich gelernt haben. @ StefanTiran: Du hast wohl noch nie in der Privatwirtschaft gearbeitet, oder?