Nicht ganz richtig? Die Unterschrift war ungültig!
Als Gericht muss man aber sehr wohl anerkennen, dass beide Seiten einvernehmlich dem Vertrag zugestimmt haben. Deswegen ist eine Nichtigkeitserklärung wohl wirklich nicht verhältnismäßig.
Zitat von: riggnix am September 21, 2021, 10:40:43Als Gericht muss man aber sehr wohl anerkennen, dass beide Seiten einvernehmlich dem Vertrag zugestimmt haben. Deswegen ist eine Nichtigkeitserklärung wohl wirklich nicht verhältnismäßig.Wie jetzt - ein Richter soll einen klaren Rechtsverstoß ignorierenß