Hab mich schon immer gefragt, warum in der StVO der Transport von Sensen auf Fahrrädern explizit untersagt wird:
§68 (5) Gegenstände, die am Anzeigen der Fahrtrichtungsänderung hindern oder die freie Sicht oder die Bewegungsfreiheit des Radfahrers beeinträchtigen oder Personen gefährden oder Sachen beschädigen können, wie zum Beispiel ungeschützte Sägen oder Sensen, geöffnete Schirme und dgl., dürfen am Fahrrad nicht mitgeführt werden.
Nun weiß ichs: http://www.kleinezeitung.at/s/chronik/international/4818160/Tragischer-Unfall_Radelnder-Bayer-sturzte-auf-Sense-und-starb (http://www.kleinezeitung.at/s/chronik/international/4818160/Tragischer-Unfall_Radelnder-Bayer-sturzte-auf-Sense-und-starb) :o
lg, IC
Ich glaub dass der Gesetzgeber eher an die Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer gedacht hat.
Ich würde übrigens raten dass das Gesetz vor über 50 Jahren gemacht und seither einfach behalten wurde - während sich die Zahl der Sensen auf ein Zehntel oder Hunderstel reduziert hat.
Eh klar.