Ich sehe da ehrlich gesagt nicht, wo die Auslegung unklar wäre. §64 sagt doch eindeutig aus, das Neubeschaffungen, Neubau und Änderungen am Bestand nach 1. Juli 2000 den neuen Bestimmungen entsprechen müssen; nur vorher schon vorhandene Anlagen und Fahrzeuge müssen nicht nachträglich angepasst werden. Die VB war aber eben vorher nicht vorhanden, sondern wurde erst nach 2000 angeschafft - folglich muss sie den §19 in seiner gültigen Fassung erfüllen.Du scheinst es so auszulegen, dass die VB - obwohl nach 2000 beschafft - allein durch den Einsatz auf einer Altbaustrecke unter *deren* Bestandschutz fällt. Das halte ich dann doch für eine sehr gewagte Auslegung, mit der sich im Grunde jede Bestimmung der StrabVO umgehen lässt, indem man halt einfach die Strecke nie umbaut sondern immer nur "im Bestand erhält" (und das tut man bei einer Strecke in einer engen Gasse ja mangels Platz für große Neulagen ohnehin). Das kann wohl nicht im Sinne des Gesetzgebers sein.
Edit: Insofern würde ich eher *froh* darüber sein, dass bei den Cityrunnern offenbar das Datum der Auftragsvergabe herangezogen wurde, sonst dürften sie tatsächlich nicht zur Krenngasse fahren.
Aber könnte man nicht entlang der Strecke zur Krenngasse, alle Parkplätze wie in der Schillerstraße etwas zur Seite auf den Gehsteig rücken??? Die Stufe zwischen Gehsteig und Straße mittels Asphalt auffüllen bzw. abschrägen und die Parkmarkierungen am Gehsteig aufmalen, so wie es derzeit in der Schillerstraße gemacht wird. Reicht damit der Abstand vielleicht nicht aus - wenn dies auf der gesamten Strecke gemacht werden würde??? Das wäre dann vielleicht eine Kompromisslösung, dass die VB sofort zur Krenngasse verkehren könnte?!
§ 19 bezieht sich explizit auf Betriebsanlagen, nicht auf die Fahrzeuge. Ich sage nicht, dass die VB unter Bestandsschutz fällt, sondern dass sie mit dem § 19 nichts zu tun hat.
Zitat von: Bim am Februar 17, 2013, 15:11:02Aber könnte man nicht entlang der Strecke zur Krenngasse, alle Parkplätze wie in der Schillerstraße etwas zur Seite auf den Gehsteig rücken??? Die Stufe zwischen Gehsteig und Straße mittels Asphalt auffüllen bzw. abschrägen und die Parkmarkierungen am Gehsteig aufmalen, so wie es derzeit in der Schillerstraße gemacht wird. Reicht damit der Abstand vielleicht nicht aus - wenn dies auf der gesamten Strecke gemacht werden würde??? Das wäre dann vielleicht eine Kompromisslösung, dass die VB sofort zur Krenngasse verkehren könnte?!Die Gehsteige sind dort heute schon teilweise recht schmal - ich sehe keionen Grund, warum ausgerechnet die Fußgänger darunter leiden sollen.
Zitat von: 4010 am Februar 17, 2013, 14:22:14§ 19 bezieht sich explizit auf Betriebsanlagen, nicht auf die Fahrzeuge. Ich sage nicht, dass die VB unter Bestandsschutz fällt, sondern dass sie mit dem § 19 nichts zu tun hat.Hmm, da hast du allerdings Recht, ich hatte übersehen, dass sich das ganze im Abschnitt "Betriebsanlagen" befindet. Da wäre zu klären, inwieweit die Fahrzeuge da dazu zählen (es gibt einerseits einen eigenen Abschnitt "Fahrzeuge", andererseits gibts im Abschnitt "Betriebsanlagen" auch Dinge, die zumindest teilweise auch Fahrzeuge betreffen - z.B. Sicherungsanlagen).Das wäre natürlich auch eine Frage fürs Interview mit dem Verkehrsstadtrat.
Zitat von: invisible am Februar 17, 2013, 18:32:52Zitat von: 4010 am Februar 17, 2013, 14:22:14§ 19 bezieht sich explizit auf Betriebsanlagen, nicht auf die Fahrzeuge. Ich sage nicht, dass die VB unter Bestandsschutz fällt, sondern dass sie mit dem § 19 nichts zu tun hat.Hmm, da hast du allerdings Recht, ich hatte übersehen, dass sich das ganze im Abschnitt "Betriebsanlagen" befindet. Da wäre zu klären, inwieweit die Fahrzeuge da dazu zählen (es gibt einerseits einen eigenen Abschnitt "Fahrzeuge", andererseits gibts im Abschnitt "Betriebsanlagen" auch Dinge, die zumindest teilweise auch Fahrzeuge betreffen - z.B. Sicherungsanlagen).Das wäre natürlich auch eine Frage fürs Interview mit dem Verkehrsstadtrat.Um wieder einmal darauf zurückzukommen - es ist alles eine Interpretationssache, siehe auch den alten Rechnungshofbericht Punkt 4.4 (Seite 24) zur Beschaffung.
ich denke, der Gehsteig müsste für den dortigen Fußgängerverkehr auch nach solch einer Maßnahme reichen.
"Wegbreite: mind. 150cmBei punktuellen Hindernissen darf die Durchgangsbreite nicht unter 90 cm eingeschränkt werden. Die Länge von Einschränkungen unter eine Breite von b) 120 cm darf maximal l<100 cm betragen."
Und was die VB oder neuere Straßenbahnen angeht: Man sollte einfach für den Bereich Leonhardstraße und Sparbersbachgasse eine Ausnahmeregelung ins Gesetz schreiben und gut wär's! Wäre sicher die billigste Lösung!
§ 63. (1) Die Behörde kann im Einzelfall andere als in dieser Verordnung vorgeschriebene Vorkehrungen zulassen, wenn den Erfordernissen der Sicherheit und Ordnung des Betriebes zumindest in demselben Maße Rechnung getragen wird.
Zitat von: Commanderr am Februar 17, 2013, 22:15:45Und was die VB oder neuere Straßenbahnen angeht: Man sollte einfach für den Bereich Leonhardstraße und Sparbersbachgasse eine Ausnahmeregelung ins Gesetz schreiben und gut wär's! Wäre sicher die billigste Lösung!Ja, das wäre natürlich ebenfalls möglich:Zitat§ 63. (1) Die Behörde kann im Einzelfall andere als in dieser Verordnung vorgeschriebene Vorkehrungen zulassen, wenn den Erfordernissen der Sicherheit und Ordnung des Betriebes zumindest in demselben Maße Rechnung getragen wird.Zumindest eine zeitlich befristete Ausnahme sollte sich mit ein wenig Betteln beim Ministerium wohl erwirken lassen. Bei den Sicherheitsräumen geht es ja hauptsächlich um Fluchtwege und das Evakuieren von Fahrzeugen. Das würde aber notfalls über die Fensterseite genauso gehen.
Leiden soll der Fußgänger bzw. der Fußgängerverkehr keinesfalls, aber ich sage immer wieder, wo ein Wille, da auch ein Weg und wenn jeder etwas nachgibt und es ein MITEINANDER statt ein Gegeneinander verschiedener Gruppen (Fußgänger, Bewohner, MIV, Straßenbahn, etc.) gibt, sind immer Lösungen möglich!!! Man muss nur wollen!!!
ZitatLeiden soll der Fußgänger bzw. der Fußgängerverkehr keinesfalls, aber ich sage immer wieder, wo ein Wille, da auch ein Weg und wenn jeder etwas nachgibt und es ein MITEINANDER statt ein Gegeneinander verschiedener Gruppen (Fußgänger, Bewohner, MIV, Straßenbahn, etc.) gibt, sind immer Lösungen möglich!!! Man muss nur wollen!!!Das ist das typische Muster: erst mahnen, dass alle nachgeben sollen, und dann eine Lösung einfordern die zuallererst den Autoverkehr berücksichtigt. Es gibt für Gehsteige in Graz klare Richtlinien darüber, wie breit sie sein sollen - und die werden immer wieder irgnoriert. Jetzt schon sind viele Gehsteige zu schmal, und jetzt schon werden immer wieder Gehsteige noch schmäler gemacht (unter das vorgeschriebene Minimum) um Parkplätze zu "retten". Dadurch wird eine Straße für Fußgänger extrem unattraktiv - wie die Leonhardstraße, durch die ich mit meinem Zwillingskinderwagen nicht gehen kann, weil dort die Parkplätze und Gehsteige zu eng sind und die meisten (dicken) Autos bis weit auf den Gehsteig parken. Hoffentlich werden die Parkplätze dort endlich gestrichen - die sollte es jetzt schon nicht geben dürfen (kein Auto ist so schmal dass es dort in die markierten Parkflächen passt).