ZitatIst für das Fahren gegen die Einbahn eine Radfahranlage (Radfahrstreifen, Mehrzweckstreifen, Radweg, Geh- und Radweg oder Radfahrerüberfahrt) vorhanden und endet diese bei der Querstraße, hat die Radfahrerin/der Radfahrer immer Nachrang.Und das wissen auch viele Radfahrer nicht, denn da ist die weit verbreitete Meinung, dass eben der Rechtsvorrang gilt, oft enden aber diese Radfahranlagen an einer Kreuzung und sind zusätzlich mit dem Schriftzug "ENDE" gekennzeichnet und somit hat man als Radfahrer in so einer Situation immer Nachrang.
Ist für das Fahren gegen die Einbahn eine Radfahranlage (Radfahrstreifen, Mehrzweckstreifen, Radweg, Geh- und Radweg oder Radfahrerüberfahrt) vorhanden und endet diese bei der Querstraße, hat die Radfahrerin/der Radfahrer immer Nachrang.
Neben der allgemein ansprechenden Gestaltung gefallen mir v.a die vorbildliche Detaillösungen.