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Thema: Der Radweg-Thread (298080-mal gelesen) Vorheriges Thema - Nächstes Thema

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Re: Der Radweg-Thread
Antwort #360


Radfahrer ohne Licht kommen einem heute schon in JEDER Einbahnstraße entgegen - auch wenn die Fahrbahn keine 2m breit ist. - Was macht es bitte für einen Sinn, das zu legalisieren, im Falle eines Unfalles ist ja ohnehin der Autofahrer schuld! :boese:

Lebt es sich eigentlich wirklich so gut mit einfältigen Generalverdächtigungen und Stammtischsagern.


Das "JEDER" von Martin bezieht sich eindeutig auf die Einbahnen und nicht auf die Radfahrer. Damit werden bestenfalls Einbahnen generalverdächtigt, nicht aber Radfahrer.

Ich bin kein Freund von legalem Radfahren gegen die Einbahn, und zwar aus folgenden Gründen:

1. Als Radfahrer ist das echt eine blöde Situation. Die entgegenkommenden Autos sind noch das geringste Problem: Sie sehen mich nämlich. Nicht wahrgenommen wird bestenfalls der Rechtsvorrang an Kreuzungen, das ist aber auch noch irgendwie beherrschbar. Eine viel blödere Situation sind Fußgänger, die zwischen parkenden Autos hervorhüpfen und nur in die falsche Richtung schauen. Ebenso  ein Problem sind Schrägparker beim Ausparken. Ich hasse es als Autofahrer schon in der Normalsituation, schräg ausparken zu müssen. Wenn da jetzt noch in der anderen Richtung Radfahrer kommen, wirds echt blöd. Aber auch Parallelparker links sind ein Problem. Ich musste mal ausparken, da stand ein Lieferwagen vor mir. Was sich rechts vorne vor meinem Auto abspielt, sehe ich nicht, der rechte Außenspiegel geht blöderweise nur nach hinten.

2. Gegen kurze Stücke der Freigabe von Einbahnen habe ich nichts, wenn dadurch ein Umweg stark abgekürzt wird. Nicht notwendig finde ich jedoch die generelle Freigabe von Einbahnen in einem Bereich, wo sowieso einen Block weiter die nächste Einbahn in die Gegenrichtung verläuft. Da steht dem zusätzlichen Risiko durch das "Geisterradeln" ein zu geringer Vorteil gegenüber.

3. Und Radfahren gegen die Einbahn wie auch Radwege auf Gehsteigen stehen dem Bild des Fahrrads als vollwertiges Fahrzeug entgegen. Auf Gehsteigen und gegen die Einbahn bewegen sich eben nur Fußgänger, und so wird das Rad nur als "rollender Fußgänger" und nicht als "motorloses platzsparendes Auto" wahrgenommen. 

Re: Der Radweg-Thread
Antwort #361
Das (generelle) Öffnen von Einbahnstraßen für den Fahrradverkehr hat sich aber international als eine der sinnvollsten Maßnahmen zur Stärkung des Fahrradverkehrs etabliert.

W.
"Es gehört nicht zum Begriff der Demokratie, dass sie selbst die Voraussetzungen für ihre Beseitigung schafft. Man muss auch den Mut zur Intoleranz denen gegenüber aufbringen, die die Demokratie gebrauchen wollen, um sie umzubringen"
(Carlo Schmid, SPD, 1948)

  • ptg
Re: Der Radweg-Thread
Antwort #362
Ich bin im Jahr mehrere 1000km mit dem Rad (seit 30 Jahren) und noch ein paar 1000 mehr mit dem Auto/Motorrad (seit 20 Jahren) unterwegs. Nach meinen Erfahrungen ist das Fehlverhaltenspotential und das darauf Reagieren bei Kfz-Lenkern gleich ausgeprägt wie bei Radfahrern (und Fußgängern). So zur Info: Das was sich viele Autofahrer als Kavaliersdelikt einbilden, ist auch ein Fehlverhalten/Vergehen. Das stellt aber für alle anderen Verkehrsteilnehmer ein ungleich höheres Gefährdungsrisiko (Tötungsrisiko) dar.

Welche (Einbahn)straße ist nur 2m breit?

@cerberus: Dass sich das JEDER auf die Einbahnstraßen bezieht ist mir bewusst.
Trotzdem ist seine Aussage sehr verallgemeinernd und vor allem "Im Falle eines Unfalls ist ohnehin der Autofahrer schuld" ist typisches Stammtischgelaber.
Schuld ist man, wenn man einen Unfall verschuldet oder bewusst in Kauf nimmt. Wenn ich einen Radfahrer, auch wenn er nicht gesetzeskonform gegen die Einbahn unterwegs ist, bewusst anfahre, kann ich mich nicht nachher als schuldlos hinstellen.
Mich ärgern Radfahrer, die mir z.B. in der Gartengasse oder in der Schillerstraße entgegenkommen genauso, aber es ist mehr als 2m Platz (müssen ja LKW auch durch), sodass ich an ihm trotzdem vorbeifahren kann.
Mich ärgern aber auch Autofahrer die, weil andere Lenker ihr Auto halb auf der Straße parken, mich vom Radstreifen abdrängen oder trotz Gegenverkehr knapp überholen müssen. Das sind aber meist auch genau jene Fahrer, die sich umgekehrt über Radfahrer echauffieren, die gegen Einbahnstraßen (ohne Ausnahme) fahren.


Re: Der Radweg-Thread
Antwort #363

Trotzdem ist seine Aussage sehr verallgemeinernd und vor allem "Im Falle eines Unfalls ist ohnehin der Autofahrer schuld" ist typisches Stammtischgelaber.
Schuld ist man, wenn man einen Unfall verschuldet oder bewusst in Kauf nimmt.


Was die Schuld anbelangt, hast Du ziemlich sicher recht. Blöderweise gibt es aber zusätzlich noch die Gefährdungshaftung eines Kraftfahrzeughalters oder -lenkers: Eine Haftung kann so auch ohne Schuld ausgelöst werden - Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz


Wenn ich einen Radfahrer, auch wenn er nicht gesetzeskonform gegen die Einbahn unterwegs ist, bewusst anfahre, kann ich mich nicht nachher als schuldlos hinstellen.


Bewusst wird da wohl eher nicht die Regel sein. Eher kann die Differenz zwischen "Fahren auf halber Sicht" (wenn Gegenverkehr erlaubt ist) und "Fahren auf Sicht" (wenn kein Gegenverkehr erlaubt ist) den Unterschied zwischen "Unfall" und "Nicht Unfall" ausmachen. Auf der Geraden wird das wohl auch eher selten entscheidend sein. Sehr wohl aber beim Einbiegen über eine enge Kurve, wenn ich mit meinem Auto legal in den Raum hineinrage, den der Radfahrer benötigt. Rechnen muss ich mit Gegenverkehr, solange ich ihn nicht sehe, nur, wenn er auch erlaubt ist.


  • ptg
Re: Der Radweg-Thread
Antwort #364
Abgesehen davon, dass ich das meiste von dem Link nicht verstehe (mein Juristenkauderwelsch-Jedermannssprache-Universaltranslator ist defekt), handelt es sich aber um die Haftung "im" Fahrzeug und geht es um beförderte Personen/Gegenstände.



  • Ch. Wagner
Re: Der Radweg-Thread
Antwort #365
Nur so nebenbei: seit 1.1.2016 ist in der Schweiz auch das Rückwärtsfahren mit dem Auto verboten. Ausnahme: Ein- oder Ausparken oder keine Weiterfahr- oder Wendemöglichkeit.
Fer aut feri ne feriaris feri!
Queen Elizabeth I.

Re: Der Radweg-Thread
Antwort #366

Abgesehen davon, dass ich das meiste von dem Link nicht verstehe (mein Juristenkauderwelsch-Jedermannssprache-Universaltranslator ist defekt), handelt es sich aber um die Haftung "im" Fahrzeug und geht es um beförderte Personen/Gegenstände.


Das lese ich anders, bin aber auch kein Experte: Es steht (§1): Wird beim Betrieb ... irgendetwas beschädigt, verletzt oder getötet, so ist nach diesem Gesetz zu regeln. Und es steht (§5): Es haftet der Halter. Die Paragrafen dazwischen schließen nur in etwa Fahrgäste aus.


Der zitierte Gesetzestext wurde mir auf meine Anfrage vor eineinhalb Jahren in der Usenet-Newsgroup at.gesellschaft.recht übermittelt: at.gesellschaft.recht - Gefährdungshaftung


  • ptg
Re: Der Radweg-Thread
Antwort #367
@cerberus2: Soweit ich das verstehe wird im §7  (1) festgehalten, dass abhängig vom Verschulden die Aufteilung zu treffen ist. (§1304 ABGB)
Auf jusline.at stehen auch entsprechende Entscheidungen diesbezüglich (Beispiel)

Ich versuche immer noch den §7 (2) zu verstehen....

  • 4020er
  • Styria Mobile Team
Re: Der Radweg-Thread
Antwort #368
Zitat
- auch wenn die Fahrbahn keine 2m breit ist. - Was macht es bitte für einen Sinn, das zu legalisieren,

Für solche Fälle gibt es die extra anzubringenden Außnahmeschilder.

Zitat
Eine viel blödere Situation sind Fußgänger, die zwischen parkenden Autos hervorhüpfen und nur in die falsche Richtung schauen. Ebenso  ein Problem sind Schrägparker beim Ausparken. Ich hasse es als Autofahrer schon in der Normalsituation, schräg ausparken zu müssen. Wenn da jetzt noch in der anderen Richtung Radfahrer kommen, wirds echt blöd. Aber auch Parallelparker links sind ein Problem. Ich musste mal ausparken, da stand ein Lieferwagen vor mir. Was sich rechts vorne vor meinem Auto abspielt, sehe ich nicht, der rechte Außenspiegel geht blöderweise nur nach hinten.

Der mündige Bürger sieht auch bei Einbahnen immer in beide Richtungen. Es gibt keine Garantie, dass niemand verbotenerweise (egal ob Rad oder Kfz) oder legal (Fahrzeuge mit Sondersignal) gegen die Einbahn fährt.
Zu deinem Lieferwagenproblem: Das kann dir auch in Straßen mit Gegenverkehr oder in Einbahnstraßen ausgenommen Fahrräder passieren.


Zum Thema Sicherheit:

Laut dieser Arbeit reichen unter gewissen Bedingungen bereits 3m Fahrbahnbreite für den Radgegenverkehr aus:
Begegnungen zwischen Bemessungsfahrzeugen, wie auch zwischen Kfz und Radfahrern müssen nicht überall möglich sein. Bei übersichtlichen Straßen genügen einige Ausweichstellen, wie sie z.B. bei Einfahrten ohnedies gegeben sind, um die Begegnung zu ermöglichen. So können selbst schmale, drei Meter breite Fahrbahnen von Radfahrern in Gegenrichtung befahren werden - geringe Verkehrsmengen und geringe Geschwindigkeiten vorausgesetzt.

Außerdem sehr interessant: Im Überholfall (z.B. von Radfahrern in Einbahnrichtung) sind bei verantwortungsbewusstem
Verhalten des Kfz-Lenkers größere seitliche Sicherheitsabstände erforderlich als im Begegnungsfall.
Dies begründet sich in der Tatsache, dass einander begegnende Fahrzeuglenker durch Blickkontakt
wesentlich vorhersehbarer die Reaktionen ihres Gegenüber abschätzen können als beim
Überholen. Auch erlaubt es die linksseitige Sitzposition des Lenkers im mehrspurigen Kfz, links die
seitlichen Abstände besser einzuschätzen als rechts. Bei Begegnungen zwischen Radfahrern und
Fußgängern in Fußgängerzonen konnte HANZL mittels Videobeobachtung im Verhalten der
Radfahrer deutlich geringere Seitabstände feststellen als bei Überholvorgängen [HANZL, 2001,
Seite 84f]. Es ist folglich Begegnung zwischen Kfz und Radfahrer zumindest überall dort möglich,
wo in Einbahnen Radfahrer von Kfz überholt werden.

Die fett markierte Aussage wird auch durch Zahlen belegt; fast doppelt so viele Unfälle passieren in der Fahrtrichtung als gegen die Fahrtrichtung für den Lfz-Verkehr.
Möchte man die Sicherheit der Radfahrer nicht gefährden, müsste es also auch ein Verbot für das Überholen von Fahrrädern in Einbahnstraßen ohne Radgegenverkehr geben.

Und, was noch festgestellt wird:
Wo Radfahren gegen die Einbahnrichtung verboten ist, benutzen 60 % der Radfahrer die gegen die Einbahnrichtung fahren den Gehweg. Sobald Radfahren gegen die Einbahnrichtung legalisiert wird, sind es nur noch 23 %. Damit nehmen auch Unfälle zwischen Radfahrern und Fußgängern ab.

Im Großen und Ganzen sieht man also, dass die Sicherheit hier keine wesentliche Rolle spielt!

Abgesehen davon wurde von Sanfte Mobilität schon erwähnt, dass diese Maßnahme den Radverkehr stark attraktivieren würde. Ich kann mir außerdem gut vorstellen, dass Ausnahmeregelungen oft einfach vergessen werden.

Zitat
Und Radfahren gegen die Einbahn wie auch Radwege auf Gehsteigen stehen dem Bild des Fahrrads als vollwertiges Fahrzeug entgegen.

Fahrräder sind vollwertige Fahrzeuge! Selbst wenn sie auf Gehsteigen fahren dürften!  >:(

Zitat
Auf Gehsteigen und gegen die Einbahn bewegen sich eben nur Fußgänger, und so wird das Rad nur als "rollender Fußgänger" und nicht als "motorloses platzsparendes Auto" wahrgenommen.

Aber nur, weil es so im Gesetz so vorgeschrieben ist! Manchmal stellt es sich als sinnvoll heraus, Gesetze zu ändern (deswegen Tagen ab und zu so um die 180 Menschen in einem großen Gebäude in Wien und reden darüber).
Und: Das Rad ist kein rollender Fußgänder und kein platzsparendes Auto. Es ist ein Fahrrad, ein eigenständiger Verkehrsträger.

A developed country is not a place where the poor have cars. It's where the rich use public transport.
-Gustavo Petro

  • kroko
Re: Der Radweg-Thread
Antwort #369
Zitat
1. Als Radfahrer ist das echt eine blöde Situation. Die entgegenkommenden Autos sind noch das geringste Problem: Sie sehen mich nämlich. Nicht wahrgenommen wird bestenfalls der Rechtsvorrang an Kreuzungen, das ist aber auch noch irgendwie beherrschbar.


Als Radfahrer beim Gegen-die-Einbahn-Radeln hast du an der Kreuzung immer Nachrang - wer von rechts kommt ist also wurscht. Wenn du an eine Kreuzung kommst endet dein Gegen-die-Einbahn-Radstreifen, d.h. du verlässt eine Radverkehrsanlage und hast daher immer Nachrang. (Soweit ich weiß.)

Ich finde Radfahren gegen die Einbahn jedenfalls super und sehr wichtig. Erstens weil man einfach drauflos fahren kann und sich nicht kompliziert über Einbahnen den Kopf zerbrechen muss, aber auch weil das Gegen-die-Einbahn-Radeln einfach sehr komfortabel ist: keine Autos können dich (zu knapp) überholen, und der entgegenkommende Verkehr ist voll auf dich konzentriert. Leute die Gegen-die-Einbahn-Radeln als gefährlich bezeichnen sind i.A. selbst keine Radfahrer, und die Statistik gibt ihnen auch nicht recht.

  • amadeus
  • Libertin & Hedonist
Re: Der Radweg-Thread
Antwort #370
Es dürfte dann nicht sehr lange dauern bis auch alle anderen Einspurigen gegen die Einbahn fahren wollen (in den Niederlanden ja durchaus verbreitet). Warum Radler bevorzugt sein sollten dürfte nicht einfach zu argumentieren sein ...
Gruß aus Graz-Eggenberg
Wolfgang
      Für jedes Problem gibt es eine Lösung, die einfach, klar und falsch ist.
Im Übrigen bin ich der Meinung, daß das Fahrtziel eines Fahrzeuges mit dessen Fahrtzielanzeige übereinstimmen soll.


  • ptg
Re: Der Radweg-Thread
Antwort #371

Zitat
1. Als Radfahrer ist das echt eine blöde Situation. Die entgegenkommenden Autos sind noch das geringste Problem: Sie sehen mich nämlich. Nicht wahrgenommen wird bestenfalls der Rechtsvorrang an Kreuzungen, das ist aber auch noch irgendwie beherrschbar.


Als Radfahrer beim Gegen-die-Einbahn-Radeln hast du an der Kreuzung immer Nachrang - wer von rechts kommt ist also wurscht. Wenn du an eine Kreuzung kommst endet dein Gegen-die-Einbahn-Radstreifen, d.h. du verlässt eine Radverkehrsanlage und hast daher immer Nachrang. (Soweit ich weiß.)


Prinzipiell gelten die ganz normalen Regeln (Begegnungs- und Rechtsregel), außer der Radstreifen endet (mit der Bezeichnung "ENDE"). In Graz hat man zur Sicherheit, damit man sich als Autofahrer nicht zu sehr mit anderen Verkehrsteilnehmern auseinandersetzen muss, einfach an jeder Kreuzung ein "ENDE" aufgemalt. (Deswegen endet jeder zweite Radweg an einer Kreuzung und geht auf der anderen Seite wieder weiter.)
Bei Schneefahrbahn, wenn die Bodenmarkierung "ENDE" nicht sichtbar ist, gilt bei Radstreifen gegen die Einbahn somit die Rechtsregel.


  • kroko
Re: Der Radweg-Thread
Antwort #372
Zitat
Es dürfte dann nicht sehr lange dauern bis auch alle anderen Einspurigen gegen die Einbahn fahren wollen (in den Niederlanden ja durchaus verbreitet). Warum Radler bevorzugt sein sollten dürfte nicht einfach zu argumentieren sein ...


Na selbstverständlich ist das einfach zu argumentieren: es ist im Interesse der Allgemeinheit, dass möglichst viele Menschen Fahrrad fahren (aus vielerlei guten Gründen). Daher wird von politischer Seite der Radverkehr gefördert, und das Gegen-die-Einbahn-Radeln ist so eine Förderungsmaßnahme.

Zitat
Bei Schneefahrbahn, wenn die Bodenmarkierung "ENDE" nicht sichtbar ist, gilt bei Radstreifen gegen die Einbahn somit die Rechtsregel.


Daran habe ich nie gedacht - würde aber auch nicht auf die Idee kommen, es drauf anzulegen. (Und bin mir auch nicht sicher, ob es vor Gericht durchginge.)

  • 4020er
  • Styria Mobile Team
Re: Der Radweg-Thread
Antwort #373
Zitat
Es dürfte dann nicht sehr lange dauern bis auch alle anderen Einspurigen gegen die Einbahn fahren wollen (in den Niederlanden ja durchaus verbreitet)

Bis jetzt wird das auch nicht bei den Einbahnen ausgenommen Fahrräder gefordert...
In den Niederlanden dürfen allerdings auch Mopeds Radwege benutzen und es besteht keine Helmpflicht. Damit sind sie den Fahrrädern beinahe gleichgestellt (was in Österreich nicht der Fall ist).
A developed country is not a place where the poor have cars. It's where the rich use public transport.
-Gustavo Petro

  • kroko
Re: Der Radweg-Thread
Antwort #374

Dass in den NL Mopeds am Radweg fahren dürfen ist nicht unumstritten - immer wieder wird gefordert, das zu ändern. Siehe z.B. hier: http://www.independent.co.uk/news/world/europe/dutch-moped-riders-face-being-banned-from-cycle-paths-over-safety-concerns-a6743751.html