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Thema: Re: Coronavirus und Einschränkungen im Grazer ÖV (108688-mal gelesen) Vorheriges Thema - Nächstes Thema

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  • Manuel
Re: Coronavirus und Einschränkungen im Grazer ÖV
Antwort #300
Zitat
Der 20er müsste zumindest von 8 bis 21 Uhr verkehren.
Wozu denn? Es gilt eine Ausgangssperre von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr früh. In dieser Zeit braucht daher gar nichts zu fahren

1. Es ist eine Ausgangsbeschränkungen und keine Sperre.
2. Es gibt Menschen, die auch bekanntlich nach 20 Uhr arbeiten und vor 6 Uhr arbeiten und an die Öffis angewiesen sind.🙄🙄🙄
Achtung! Erhöhtes Verkehrsaufkommen! Es kommt zu Fahrplanabweichungen. Es fahren Ersatzbusse.

Re: Coronavirus und Einschränkungen im Grazer ÖV
Antwort #301
Zitat
Der 20er müsste zumindest von 8 bis 21 Uhr verkehren.
Wozu denn? Es gilt eine Ausgangssperre von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr früh. In dieser Zeit braucht daher gar nichts zu fahren.
Es soll auch Menschen geben, die auch am Sonntag arbeiten und auch erst nach 20:00 nach Hause fahren können.

Daher MUSS auf jeden Fall etwas nach 20:00 fahren!!

Denk bitte nach, bevor du so einen Blödsinn schreibst!

(Die Intervalle, die notwendig sind, sind aber natürlich eine andere Geschichte.)

Re: Coronavirus und Einschränkungen im Grazer ÖV
Antwort #302
@Manuel und alle anderen, die jetzt meinen, dass ich ganz falsch liege, zitiere ich aus dem Gesetz:
Ausgangsregelung
§ 2. (1) Zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 ist das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs und das Verweilen außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr des folgenden Tages nur zu folgenden Zwecken zulässig:
1. Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,
2. Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten,
3. Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens,
4. berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke, sofern dies erforderlich ist, oder Teilnahme an gerichtlichen oder behördlichen Verfahren oder Amtshandlungen, und
5. Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung.

(2) Zum privaten Wohnbereich zählen auch Wohneinheiten in Beherbergungsbetrieben sowie in Alten-, Pflege- und Behindertenheimen


Zitat
Denk bitte nach, bevor du so einen Blödsinn schreibst!
Kannst Du irgendwann auch einmal sachlich antworten? - Andererseits: warum wundert mich das jetzt gar nicht ?...

Es gibt auch Leute, die arbeiten bis 1 oder 2 in der Früh. Da fährt auch nichts, obwohl dann ja auch etwas fahren MUSS ...
Islamophobie, das ist bekannt, endet oftmals am Dönerstand!

Re: Coronavirus und Einschränkungen im Grazer ÖV
Antwort #303
Sagt wer bzw. wer legt das fest?

Ich würde einmal sagen, die Vernunft.

Niemand hat etwas gegen die Einschränkungen im Abendverkehr, allerdings gibt es auch weiterhin Menschen, die auch abends bzw. bis zum Abend bzw. am Wochenende arbeiten, die darf und muss auch gedacht werden.

Nur theoretisch fahrbare Fahrzeiten, die dann zu Dominoeffekten im ganzen Netz führen (Stichwort: verspätete Abfertigung am Jaki) sind ein No-Go. Man hat im Moment genug Fahrzeuge und Fahrpersonal zur Verfügung, damit man nicht auf solche Maßnahmen zurückgreifen muss.

Die Führung der Linie 20 kann man nur als Alibimaßnahme bezeichnen, dass sonntags Streckenabschnitte, die in der HVZ alle 3 oder 4 Minuten nur mehr alle 30 Minuten befahren werden, kann nicht im Sinne des Erfinders sein. Da wäre auf jeden Fall bei den Innenlinien (Straßenbahnen, Busse ab Jakomiiniplatz) ein 15-Minuten-Takt angebracht.

Es ist im Moment auch nicht die Frage, ob da Luft oder sonstwas befördert wird, weil sonst haben wir gleich nach Ende der Pandemie eine ganz andere Diskussion (nämlich die deutliche Rücknahme von Leistungen wegen mittelfristig geringerer Nachfrage). Und das wollen wir - denke ich - alle nicht, richtig?

W.
"Es gehört nicht zum Begriff der Demokratie, dass sie selbst die Voraussetzungen für ihre Beseitigung schafft. Man muss auch den Mut zur Intoleranz denen gegenüber aufbringen, die die Demokratie gebrauchen wollen, um sie umzubringen"
(Carlo Schmid, SPD, 1948)

Re: Coronavirus und Einschränkungen im Grazer ÖV
Antwort #304
Zitat
Krankenschwestern, Polizisten, Nachtschichtarbeiter etc. haben ein Recht nach/vor der Arbeit mit den Öffis zu fahren und man darf auch während den Ausgangsbeschränkungen mit den Öffis fahren, wenn man z.B woanders spazieren oder laufen gehen

1.Niemand verbietet arbeitenden Menschen, mit Öffis zu fahren. Allerdings nehmen die Graz Linien darauf eh auch in gesunden Zeiten keine Rücksicht. Danach (nach deren Fahrplänen) müssen nämlich alle Nachtschichten vor 23:30 enden, später fährt ja nichts mehr...
2. Siehst Du, Zachi, genau das sollst eben nicht machen. Laufen und spazieren jederzeit, aber eben nicht mit Öffis Ausflüge machen ...  ::)

Zitat
Es ist im Moment auch nicht die Frage, ob da Luft oder sonstwas befördert wird, weil sonst haben wir gleich nach Ende der Pandemie eine ganz andere Diskussion (nämlich die deutliche Rücknahme von Leistungen wegen mittelfristig geringerer Nachfrage). Und das wollen wir - denke ich - alle nicht, richtig?
Eine temporäre Regelung, die das Ausgehen und somit die Benützung von Öffis einschränkt, führt natürlich zu einer Aktualisierung der Fahrpläne, alles andere wäre ja unwirtschaftlich. Daraus eine Dauerlösung der Verkehrsbetriebe konstruieren zu wollen, ist schon ein bisschen abwegig.
Islamophobie, das ist bekannt, endet oftmals am Dönerstand!

  • FlipsP
Re: Coronavirus und Einschränkungen im Grazer ÖV
Antwort #305
@Manuel und alle anderen, die jetzt meinen, dass ich ganz falsch liege, zitiere ich aus dem Gesetz:
Ausgangsregelung
§ 2. (1) Zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 ist das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs und das Verweilen außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr des folgenden Tages nur zu folgenden Zwecken zulässig:
1. Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,
2. Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten,
3. Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens,
4. berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke, sofern dies erforderlich ist, oder Teilnahme an gerichtlichen oder behördlichen Verfahren oder Amtshandlungen, und
5. Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung.

(2) Zum privaten Wohnbereich zählen auch Wohneinheiten in Beherbergungsbetrieben sowie in Alten-, Pflege- und Behindertenheimen
[


Und darunter fallen ziemlich viele Situationen, daher is es eben keine Sperre, sondern eine Beschränkung.

Und wenn ich (Achtung: Extrembeispiel) zur psychischen Erholung Bus und Straßenbahn fahren möchte nach 20:00 Uhr ist das zulässig. Steht ja nirgends wie ich dieses psychische Bedürfnis nachweisen muss.
Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiß alles besser.

- Sokrates

Re: Coronavirus und Einschränkungen im Grazer ÖV
Antwort #306
Kannst Du irgendwann auch einmal sachlich antworten? - Andererseits: warum wundert mich das jetzt gar nicht ?...
Es wundert dich nicht, weil du mir gegenüber auch schon sehr blöd gekommen bist, wodurch ich dir gegenüber ganz bewusst ein bisschen unfreundlicher antworte. ;) Wie man in den Wald hineinruft...

Anderen Usern, die mich nicht grundlos persönlich angreifen, antworte ich immer freundlich. (Falls dem nicht so sein sollte, ist es keine Absicht und tut mir leid.)

Aber genug OT...
Es gibt auch Leute, die arbeiten bis 1 oder 2 in der Früh. Da fährt auch nichts, obwohl dann ja auch etwas fahren MUSS ...
Es macht einen ganz großen Unterschied, ob zu einer Uhrzeit generell nichts fährt, oder nur zeitweise wegen den Beschränkungen.
Es macht einen großen Unterschied, wie viele Personen zu den verschiedenen Uhrzeiten betroffen sind.

Um 20:00-21:00 gibt es deutlich mehr Arbeitende am Heimweg als um 01:00-02:00.
Wenn zu einer Uhrzeit generell nichts fährt, weiß man das und hat sowieso eine andere Fahrtmöglichkeit. Wenn man gewohnt ist, dass die Öffis zu der Uhrzeit unterwegs sind, hat man gegebenenfalls keine andere Fahrtmöglichkeit.

Re: Coronavirus und Einschränkungen im Grazer ÖV
Antwort #307
@FlipsP:
Zitat
Und wenn ich (Achtung: Extrembeispiel) zur psychischen Erholung Bus und Straßenbahn fahren möchte nach 20:00 Uhr ist das zulässig. Steht ja nirgends wie ich dieses psychische Bedürfnis nachweisen muss.
Naja, bei einer Überprüfung/Anhaltung wird es schon sein können, dass Du begründen musst, warum/wohin Du zB Straßenbahn fährst.
Wenn Du dann "psychische Erholung" als Grund angibst, musst Du schon überzeugend wirken,  vor allem dann, wenn Deine Antwort eine echte Überprüfung Deines psychischen Zustands durch einen Fachmann nach sich zieht ...

@Bus 15 O530 Citaro L:
Zitat
Es macht einen ganz großen Unterschied, ob zu einer Uhrzeit generell nichts fährt, oder nur zeitweise wegen den Beschränkungen.
Es macht einen großen Unterschied, wie viele Personen zu den verschiedenen Uhrzeiten betroffen sind.
Diese Argumentation interessiert keinen, der während der HGL-Nachtruhe Dienstbeginn oder Dienstende hat.
Islamophobie, das ist bekannt, endet oftmals am Dönerstand!

Re: Coronavirus und Einschränkungen im Grazer ÖV
Antwort #308
Diese Argumentation interessiert keinen, der während der HGL-Nachtruhe Dienstbeginn oder Dienstende hat.
Ja, aber wieso meinst du, dass nach 20:00 nichts fahren muss?

Natürlich wird das niemanden interessieren, der während der regulären HGL-Nachtruhe Dienstbeginn oder -ende hat.
Aber muss man deshalb die gleiche besch... Situation auch für die schaffen, die noch nach 20:00 nach Hause fahren müssen?

Sorry, aber für mich hört sich das ein bisschen nach Eifersucht an. ,,Ich kann nicht mit den Öffis heimfahren, also soll der Betriebsschluss noch weiter nach vorne verlegt werden, damit andere auch nicht die Möglichkeit haben."

Ich weiß zwar nicht, was für Dienstzeiten du hast, aber es liest sich für mich so...

Re: Coronavirus und Einschränkungen im Grazer ÖV
Antwort #309
Zitat
PS: Erstaunlicherweise war heute als "Ersatzwagen" auf der Linie 26 kein Bus sondern eine Straßenbahn (224) zu sehen. - Leider wurde der Ersatzwagen immer wieder eingezogen und die Verspätungen auf der Linie 26 erreichten immer wieder Rekordwerte, die einzig und allein dem untauglichen Fahr- und Umlaufplan zuzuschreiben sind.

Es macht schon Sinn wenn der Wagen 25 Minuten Wendezeit hat das der Wagen zur Remise 2 fährt und dort die Stehzeit abhält.

Der 13er war heute um 19:15 plus 5 Minuten verspätet warum auch immer.

Mo - Fr nach 20 Uhr macht es schon Sinn das Tram und Bus selterner fahren die Fahrgastmengen wird wohl pro Stunde geringer.

Sonntags aktuell wegen Corona würde ich von 11 - 20 Uhr alle 20 Minuten fahren, spart man sich den 20er und teilweise stehen die Wagen in der Endstation nicht so lang und etwa die Achse Jako - Hbf am Sonntag alle 10 Minuten was fährt aktuell komplett ausrechend sein,.

Zitat
Was den 30 Minuten Takt in der Grazer Innenstadt betrifft so sei nochmal gesagt, dass die Führung der Linie 20 ab spätestens 8 Uhr früh bis mindestens 20 Uhr abends ebenso unerlässlich ist, Wo kommen wir denn da hin, dass es in der zweitgrößten Stadt Österreichs einen so inferioren ÖV gibt. - Auf der Achse Jakominiplatz / Hbf ist 15 Minuten DAS ABSOLUTE MINIMUM!

Was soll der 20er ab 8 Uhr denn machen leere Luft durch die Stadt führen hat ja auch kaum Anschlüsse und der FV ist Sonntags um die Zeit eher sehr überschaubar, ab 11 Uhr macht es schon eher Sinn.
LG TW 581

Re: Coronavirus und Einschränkungen im Grazer ÖV
Antwort #310
Diese Argumentation interessiert keinen, der während der HGL-Nachtruhe Dienstbeginn oder Dienstende hat.
Ja, aber wieso meinst du, dass nach 20:00 nichts fahren muss?

Natürlich wird das niemanden interessieren, der während der regulären HGL-Nachtruhe Dienstbeginn oder -ende hat.
Aber muss man deshalb die gleiche besch... Situation auch für die schaffen, die noch nach 20:00 nach Hause fahren müssen?

Sorry, aber für mich hört sich das ein bisschen nach Eifersucht an. ,,Ich kann nicht mit den Öffis heimfahren, also soll der Betriebsschluss noch weiter nach vorne verlegt werden, damit andere auch nicht die Möglichkeit haben."

Ich weiß zwar nicht, was für Dienstzeiten du hast, aber es liest sich für mich so...
Das hast Du falsch ausgelegt - für meine Arbeit brauche ich die HGL gar nicht - da komme ich mit den ÖBB und dem Fahrrad hin.

Nach 20:00 Uhr soll nichts fahren wegen der Ausgangssperrebeschränkungen. Das meinte ich. Sicher ist das für Leute, die von/zur Arbeit müssen, kurzfristig mühsam. Andererseits kann man manche Leichtsinnige nur so davon abhalten, das Virus weiter zu verbreiten ...
Islamophobie, das ist bekannt, endet oftmals am Dönerstand!

  • FlipsP
Re: Coronavirus und Einschränkungen im Grazer ÖV
Antwort #311
@FlipsP:
Zitat
Und wenn ich (Achtung: Extrembeispiel) zur psychischen Erholung Bus und Straßenbahn fahren möchte nach 20:00 Uhr ist das zulässig. Steht ja nirgends wie ich dieses psychische Bedürfnis nachweisen muss.
Naja, bei einer Überprüfung/Anhaltung wird es schon sein können, dass Du begründen musst, warum/wohin Du zB Straßenbahn fährst.
Wenn Du dann "psychische Erholung" als Grund angibst, musst Du schon überzeugend wirken,  vor allem dann, wenn Deine Antwort eine echte Überprüfung Deines psychischen Zustands durch einen Fachmann nach sich zieht

Ach, Dietmar. Da im Gesetztestext nicht genau angeführt ist, wann psychische Erholung angemessen ist, kann ich theoretisch angeben, dass es mir nicht gut ging und mir das Straßenbahn fahren Freude bereitet (wie gesagt, reines Beispiel). Es geht bei dem Gesetz auch nicht primär darum, die Leute einzusperren, sondern einfach eine Grundlage für die Polizei zu haben, damit Personen nach Hause geschickt oder ,,Coronapartys" aufgelöst werden können.
Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiß alles besser.

- Sokrates

Re: Coronavirus und Einschränkungen im Grazer ÖV
Antwort #312
Das hast Du falsch ausgelegt - für meine Arbeit brauche ich die HGL gar nicht - da komme ich mit den ÖBB und dem Fahrrad hin.

Nach 20:00 Uhr soll nichts fahren wegen der Ausgangssperrebeschränkungen. Das meinte ich. Sicher ist das für Leute, die von/zur Arbeit müssen, kurzfristig mühsam. Andererseits kann man manche Leichtsinnige nur so davon abhalten, das Virus weiter zu verbreiten ...
Super! Freut mich, dass du keine Probleme mit der Heimfahrt hast!
Aber warum dürfen die ÖBB in deiner Logik nach 20:00 fahren?

Zum Rest will ich nichts mehr sagen. Das ist in meinen Augen eine weltfremde und egoistische Sichtweise.
Die Ausgangsbeschränkungen müssen nur genau genug vorgegeben und kontrolliert werden. Dann sollte es keinen Grund geben Pendler zu schikanieren. Der Großteil der Leute, die ich kenne, die zwischen 20:00 und 06:00 unterwegs von der/zur Arbeit sind, arbeiten im Krankenhaus (teilweise auch 12-Stunden-Dienste).
Gerade diese Berufsgruppe (nicht nur, aber auch in der aktuellen Situation) nicht zur Arbeit/nach Hause kommen zu lassen und das dann als ,,kurzfristig mühsam" zu bezeichnen, ist in meinen Augen weltfremd, egoistisch und schlichtweg arrogant.

Mehr werde ich zu diesem Thema nicht mehr schreiben.

  • PeterWitt
Re: Coronavirus und Einschränkungen im Grazer ÖV
Antwort #313
Was vielleicht auch angedacht werden sollte (auch wenn es schwer zu kommunizieren und bei Rücknahme zu argumentieren ist): ab 20:00 sowie am Wochenende sollte vorübergehend das Bedienungsverbot für die Regionalbusse fallen, da gäbe es genug Korridore, wo dies eine deutliche Verbesserung zum Nulltaif wäre ...

Re: Coronavirus und Einschränkungen im Grazer ÖV
Antwort #314
@Bus 15 O530 Citaro L:
Zitat
Aber warum dürfen die ÖBB in deiner Logik nach 20:00 fahren?
Habe ich das irgendwo behauptet?
Genauso wenig habe ich gesagt, dass ich die Verkehrsmittel zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr früh brauche.

Ich denke halt, dass die temporären Einschränkungen und ihre Einhaltung der Gesundheit gut tun. Wenn der Wunsch, gesund zu sein, für Dich egoistisch ist, dann bin ich gerne egoistisch.
Islamophobie, das ist bekannt, endet oftmals am Dönerstand!