p.s. Wann wird das eigentlich zugestellt? Bis heute nichts ... aber man kann es ja angeblich morgen herunterladen und ausdrucken ...
Bei Online-Bestellungen gibt es nach dem Konsumentenschutzgesetz eine zweiwöchige Wartezeit, dami der Kunde noch vom Kauf zurücktreten kann. Wie auch bei der Autobahnvignette.
Kommt mir doch wenig vor.
Zitat von: Ch. Wagner am Oktober 25, 2021, 15:54:31Bei Online-Bestellungen gibt es nach dem Konsumentenschutzgesetz eine zweiwöchige Wartezeit, dami der Kunde noch vom Kauf zurücktreten kann.Ich glaube, das war nicht die Frage
Bei Online-Bestellungen gibt es nach dem Konsumentenschutzgesetz eine zweiwöchige Wartezeit, dami der Kunde noch vom Kauf zurücktreten kann.
Kommt mir doch wenig vor.p.s. Wann wird das eigentlich zugestellt? Bis heute nichts ... aber man kann es ja angeblich morgen herunterladen und ausdrucken ...
Muss ich dann die Stundenkarte auch zwei Wochen im Vorhinein schon lösen???
Zitat von: Variobahn am Oktober 25, 2021, 16:51:18Muss ich dann die Stundenkarte auch zwei Wochen im Vorhinein schon lösen???Woraus schließt du das?