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Thema: Hochgeschwindigkeits E-Bike (4453-mal gelesen) Vorheriges Thema - Nächstes Thema

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Hochgeschwindigkeits E-Bike
Das niederländische Unternehmen mit den extravaganten Rädern will Ende 2022 das neue Super E-Bike V vorstellen.
Kolportiert wird eine Höchstgeschwindigkeit von 50 im/h die Stunde.
https://www.vanmoof.com/blog/de/category/vanmoof-v

Ist das dann überhaupt noch ein Fahrrad, welches als solches legal betrieben werden kann?

  • Stipe
Re: Hochgeschwindigkeits E-Bike
Antwort #1
Nein, das braucht definitiv Führerschein, Nummerntafel, Versicherung und Helm.

Re: Hochgeschwindigkeits E-Bike
Antwort #2
Dachte ich mir danke!
Dann kann man ja auch einen Motorroller nehmen, sehe an dem Rad keinen Vorteil.

  • PeterWitt
Re: Hochgeschwindigkeits E-Bike
Antwort #3
Dachte ich mir danke!
Dann kann man ja auch einen Motorroller nehmen, sehe an dem Rad keinen Vorteil.
Es wird der Vorteil unter anderem am geringeren Gewicht liegen (denke, dass man das noch auf den Heckträger vom PKW bekommt), an den generell geringeren Abmessungen (Mitnahme in Zug, U-Bahn, aber auch vor allem daheim z.B: im Fahrstuhl) und der möglichen Mitbenutzung von Radwegen (wenngleich bei geringerer Geschwindigkeit, wobei letzteres früher oder später sicher noch für Diskussionen sorgen wird...

  • FlipsP
Re: Hochgeschwindigkeits E-Bike
Antwort #4
Gibt es dafür nicht die Bezeichnung ,,Motorfahrrad"?
Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiß alles besser.

- Sokrates

Re: Hochgeschwindigkeits E-Bike
Antwort #5
Der ÖAMTC meint zu S-Pedelecs:

"Ist die Bauartgeschwindigkeit höher als 25 km/h und die Maximalleistung mehr als 600 Watt, ist das E-Bike als Moped zuzulassen mit den dementsprechenden Folgen. Es muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, es gilt die Helmpflicht und ein Führerschein der dementsprechenden Klasse muss vorhanden sein. Das so genannte S-Pedelec muss auch wie ein Moped ausgestattet sein."


Ich sehe einen großen Vorteil beispielsweise in einem deutlich geringeren Platzbedarf auf Abstellflächen, sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich.

  • Stipe
Re: Hochgeschwindigkeits E-Bike
Antwort #6
Aber am Radweg darf man damit dann nicht mehr fahren. Nur kontrollieren tut das bei uns eh keiner, da düsen jetz ja schon genug E-Bikes herum, die klar erkennbar mehr als 25 km/h gehen. Wenn ich z.B. 23 km/h radle und mit Karacho überholt werde kann sich das nicht ausgehen.

Kontrolliert keiner, aber wen der wen niederführt zahlt keine Versicherung den Schaden. Fürs Mofa hat er keine, die Privathaftpflicht steigt aus, weil es ja eine Pflichtversicherung für ein Mofa geben hätte müssen.

  • gradl
Re: Hochgeschwindigkeits E-Bike
Antwort #7
Auch ein E-Bike kann schneller als 25 km/h fahren, nur die Motorunterstützung muss ab dieser Geschwindigkeit abgeschaltet werden.

  • Stipe
Re: Hochgeschwindigkeits E-Bike
Antwort #8
Ich rede von echten E-Bikes, die haben keine Pedale mehr.

Re: Hochgeschwindigkeits E-Bike
Antwort #9
Ich rede von echten E-Bikes, die haben keine Pedale mehr.

Das sind dann aber eher E-Mopeds o. ä., weil ein Bike (= Fahrrad) hat per Definition Pedale ...

W.
"Es gehört nicht zum Begriff der Demokratie, dass sie selbst die Voraussetzungen für ihre Beseitigung schafft. Man muss auch den Mut zur Intoleranz denen gegenüber aufbringen, die die Demokratie gebrauchen wollen, um sie umzubringen"
(Carlo Schmid, SPD, 1948)

  • Stipe
Re: Hochgeschwindigkeits E-Bike
Antwort #10
Nicht zwingend, Wikipedia sieht das so:

Zitat
Eine eindeutige Abgrenzung der Begriffe E-Bike und Pedelec ist schwierig, da sich allgemeiner Sprachgebrauch und Definitionen aus Richtlinien und Verordnungen nicht decken. Pedelec (und auch S-Pedelec) bezeichnet im Sinne der Richtlinien und Verordnungen ein Zweirad mit Tretkurbel und Elektromotor, während das E-Bike auch Zweiräder ohne Tretkurbel einschließt. Der Begriff E-Bike ist also eine Sammelbezeichnung für einspurige Zweiradfahrzeuge, die einen Elektromotor haben, unabhängig von Vorhandensein und Nutzung einer Tretkurbel oder eines Gasgriffs, und unabhängig von Motorleistung und möglicher Maximalgeschwindigkeit.

  • Karagaxa
Re: Hochgeschwindigkeits E-Bike
Antwort #11
Ich sehe einen großen Vorteil beispielsweise in einem deutlich geringeren Platzbedarf auf Abstellflächen, sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich.

Und sie sind auch leiser als die Fahrzeuge der heutigen "Moped-Rowdies"!  :hammer:
Γειά σας!   Καρακάξα.

Re: Hochgeschwindigkeits E-Bike
Antwort #12
Ich sehe einen großen Vorteil beispielsweise in einem deutlich geringeren Platzbedarf auf Abstellflächen, sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich.

Und sie sind auch leiser als die Fahrzeuge der heutigen "Moped-Rowdies"!  :hammer:

Diese lärmende, stinkende Pest ist sowieso ewiggestrig, außerdem bin ich der Meinung, dass die Kinder heute weniger reif sind als vor 10-20 Jahren und großteils nur Unfug damit machen.

  • Martin
  • Global Moderator
  • Styria Mobile Team
Re: Hochgeschwindigkeits E-Bike
Antwort #13
Mopeds dürfen aber max. 45 km/h schnell sein. - Also fielen die Fahrzeuge eher in die Kategorie (Klein)Motorrad...
Liebe Grüße
Martin

Re: Hochgeschwindigkeits E-Bike
Antwort #14
Auch ein E-Bike kann schneller als 25 km/h fahren, nur die Motorunterstützung muss ab dieser Geschwindigkeit abgeschaltet werden.
Es stimmt nicht, dass die Motorunterstützung abgeschaltet werden muss. Richtig ist nur, wie schon in Beitrag 5 hier zitiert wurde, dass die Bauartgeschwindigkeit nicht über 25 km/h liegen darf.

Was ist nun die Bauartgeschwindigkeit? Auch wenn E-Fahrräder keine Kraftfahrzeuge sind, so wird für den Begriff "Bauartgeschwindigkeit" wohl das Kraftfahrgesetz heranzuziehen sein:

"Bauartgeschwindigkeit die Geschwindigkeit, hinsichtlich der auf Grund der Bauart des Fahrzeuges dauernd gewährleistet ist, daß sie auf gerader, waagrechter Fahrbahn bei Windstille nicht überschritten werden kann;"

Und jetzt wird es interpretierbar: Mein Auto hat eine Bauartgeschwindigkeit von 213 km/h. Ich bin noch nie 213 km/h gefahren, denke aber, dass das bei Windstille in der Ebene ziemlich genau die Geschwindigkeit ist, die ich nicht überschreiten kann.

Eines bin ich mir aber trotzdem sicher: Wenn es bergab geht und ich Rückenwind habe, wird das Auto schneller, und der Motor gibt weiterhin sein bestes. Er schaltet also nicht ab.

Wieso schaltet dann der E-Motor ab? Es würde doch den Vorschriften genügen, dass er wie mein Automotor eine Drehmomentkennlinie hat, bei der das Drehmoment bei 25km/h nicht mehr ausreicht, um weiter zu beschleunigen, aber trotzdem auch über 25km/h ein Drehmoment größer 0 abgibt.

Da waren wohl die Hersteller mit der Totalabschaltung ab 25 km/h übereifrig, der Gesetzgeber verlangt das nämlich nicht. Das heißt, bergab könnte ich auch ohne Treten noch über 25km/h Motorunterstützung haben - wie beim Auto allerdings nur mit einem Drehmoment, das mich in der Ebene wieder auf 25 km/h zurückfallen lässt.

Ich könnte mir auch ein Elektrofahrrad vorstellen, das einen Motor hat, der drehzahlbegrenzt ist und so mit dem Drehmoment drehzahlgeregelt wird, dass er die entsprechende Motor(!)drehzahl (nicht Reifendrehzahl) nicht überschreitet. Diesen Motor könnte man dann über ein Planetengetrieb oder ein "verkehrtes" Differential mit den Tretkurbeln verbinden, sodass sich die Drehzahlen von Motor und Beinkraft addieren. Der Motor sorgt also drehzahlgeregelt für die 25km/h, und mit dem Treten sorge ich für die km/h oberhalb von 25 km/h. Wäre vollkommen legal.
  • Zuletzt geändert: November 25, 2021, 14:10:38 von Cerberus2