Re: OGH Urteil
Antwort #7 –
Da hier offenbar nicht jeder weiß, was die EKHG-Haftung in der Praxis bedeutet:
"Das EKHG (Eisenbahn- und Kraffahrzeughaftfplicht-Gesetz) regelt die Haftung für Schäden, die durch ein Kfz oder eine Eisenbahn verursacht wurden. Es handelt sich um eine Haftung für sog Betriebsgefahr, eine Gefährdungs- oder Nichtverschuldenshaftung. Für Eisenbahnen haftet der Betriebsunternehmer, für Kfz der Halter."
Will damit sagen: selbst wenn man kein Verschulden an einem Unfall trägt, haftet man (zu einem bestimmten Grade) aus der bloßen Gefahr des Betriebs (verschuldensunabhängig).
Insofern ist das OGH-Erkenntnis in Wahrheit nichts Besonderes und schon gar keine bodenlose Frechheit. Hin und wieder wird halt versucht, da die Grenzen der Judikatur auszureizen.
W.
"Es gehört nicht zum Begriff der Demokratie, dass sie selbst die Voraussetzungen für ihre Beseitigung schafft. Man muss auch den Mut zur Intoleranz denen gegenüber aufbringen, die die Demokratie gebrauchen wollen, um sie umzubringen"
(Carlo Schmid, SPD, 1948)