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Thema: OGH Urteil (2284-mal gelesen) Vorheriges Thema - Nächstes Thema

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  • Ch. Wagner
OGH Urteil

Der OGH hat ein bemerkenswertes Urteil gefällt, das alle Straßenbahnfahrer betrifft:

Fer aut feri ne feriaris feri!
Queen Elizabeth I.

  • Stipe
Re: OGH Urteil
Antwort #1
Im Rechtspanorama der Presse ist das Urteil sehr ausführlich beschrieben. Der Fahrer zahlt nichts, weil eben kein Verschulden da ist. Die Holding 25% des geforderten Schadenersatzes aus der Gefährungshaftung nach EKHG.

Re: OGH Urteil
Antwort #2
Das Urteil ist auch nicht verwunderlich (siehe Gefährdungshaftung lt. EKHG).

W.
"Es gehört nicht zum Begriff der Demokratie, dass sie selbst die Voraussetzungen für ihre Beseitigung schafft. Man muss auch den Mut zur Intoleranz denen gegenüber aufbringen, die die Demokratie gebrauchen wollen, um sie umzubringen"
(Carlo Schmid, SPD, 1948)

Re: OGH Urteil
Antwort #3

Der OGH hat ein bemerkenswertes Urteil gefällt, das alle Straßenbahnfahrer betrifft:

Eine bodenlose Frechheit!

  • Stipe
Re: OGH Urteil
Antwort #4

Der OGH hat ein bemerkenswertes Urteil gefällt, das alle Straßenbahnfahrer betrifft:

Eine bodenlose Frechheit!

Warum?

  • whz

  • Stipe

Re: OGH Urteil
Antwort #7
Da hier offenbar nicht jeder weiß, was die EKHG-Haftung in der Praxis bedeutet:

"Das EKHG (Eisenbahn- und Kraffahrzeughaftfplicht-Gesetz) regelt die Haftung für Schäden, die durch ein Kfz oder eine Eisenbahn verursacht wurden. Es handelt sich um eine Haftung für sog Betriebsgefahr, eine Gefährdungs- oder Nichtverschuldenshaftung. Für Eisenbahnen haftet der Betriebsunternehmer, für Kfz der Halter."

Will damit sagen: selbst wenn man kein Verschulden an einem Unfall trägt, haftet man (zu einem bestimmten Grade) aus der bloßen Gefahr des Betriebs (verschuldensunabhängig).

Insofern ist das OGH-Erkenntnis in Wahrheit nichts Besonderes und schon gar keine bodenlose Frechheit. Hin und wieder wird halt versucht, da die Grenzen der Judikatur auszureizen.

W.
"Es gehört nicht zum Begriff der Demokratie, dass sie selbst die Voraussetzungen für ihre Beseitigung schafft. Man muss auch den Mut zur Intoleranz denen gegenüber aufbringen, die die Demokratie gebrauchen wollen, um sie umzubringen"
(Carlo Schmid, SPD, 1948)

Re: OGH Urteil
Antwort #8
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Gericht=OGH&Rechtssatznummer=&Rechtssatz=&Fundstelle=&AenderungenSeit=Undefined&SucheNachRechtssatz=True&SucheNachText=True&GZ=2Ob106%2f21h&VonDatum=&BisDatum=&Norm=&ImRisSeitVonDatum=&ImRisSeitBisDatum=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=&Position=1&SkipToDocumentPage=true&ResultFunctionToken=e374aaf6-e2fc-4a98-bca6-e8ceb6f706de&Dokumentnummer=JJT_20210805_OGH0002_0020OB00106_21H0000_000

Lesen und verstehen  :one:
Die "rechtlichen Beurteilung" ist erstaunlich, aber nachvollziehbar.

Insofern ist das OGH-Erkenntnis in Wahrheit nichts Besonderes und schon gar keine bodenlose Frechheit. Hin und wieder wird halt versucht, da die Grenzen der Judikatur auszureizen.
Ganz genau.
Der Bimfahrer hätte die "zusammengeführte Person" bereits schon zu dem Zeitpunkt vom Vertrauensgrundsatz ausschließen müssen, als sie auf der anderen Straßenseite den Gehsteig verlassen hat, ohne dabei einen Schutzweg/Zebrastreifen zu benützen.
Der Fahrer hätte es kommen sehen müssen, dass die Person so dumm ist und durch den mit Büschen bewachsenen Streifen "durchkrallen" wird. Das "Betreten dieses Streifens und der Aufenthalt auf diesem - mit ausreichendem Abstand zum Gleiskörper - durch die Klägerin" war "nicht rechtswidrig und somit auch nicht verkehrswidrig". Daraus kann man nun schlussfolgern, dass die HGL mit dem aufstellen von ausreichend "Betreten des Gleiskörpers verboten"-Schildern zu nachlässig sind (nicht dass ich das für sinnvoll erachte)... Vielleicht wären elektrische Zäune und Kakteen entlang aller Trassen und fix eingestelltes Dauerklingeln die bessere Lösung? ;-)

  • whz
Re: OGH Urteil
Antwort #9
Liebe Grüße
Wolfgang

Re: OGH Urteil
Antwort #10

Der OGH hat ein bemerkenswertes Urteil gefällt, das alle Straßenbahnfahrer betrifft:

Eine bodenlose Frechheit!

Warum?

Die Dummheit, in Wahrheit die größte Seuche der Menscheheit schreitet ungehindert voran, erfasst immer mehr Individuen!


  • FlipsP
Re: OGH Urteil
Antwort #11

Der OGH hat ein bemerkenswertes Urteil gefällt, das alle Straßenbahnfahrer betrifft:

Eine bodenlose Frechheit!

Warum?

Die Dummheit, in Wahrheit die größte Seuche der Menscheheit schreitet ungehindert voran, erfasst immer mehr Individuen!



Könntest du eventuell Beiträge verfassen, die nicht unbedingt nur beleidigen?
Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiß alles besser.

- Sokrates

Re: OGH Urteil
Antwort #12
Ich weiß zwar nicht, was das mit Dummheit (in der betreffenden Sache) zu tun hat. Die Gefährdungshaftung gibt es in Österreich seit 1959 und eine Mithaftung des Fahrers/Unternehmens alleine aus dem Betrieb einer Eisenbahn/Straßenbahn ist damit geregelt. Weder etwas Neues, noch etwas Besonderes und schon gar nicht dumm - einfach Gesetzeslage ...

W.
"Es gehört nicht zum Begriff der Demokratie, dass sie selbst die Voraussetzungen für ihre Beseitigung schafft. Man muss auch den Mut zur Intoleranz denen gegenüber aufbringen, die die Demokratie gebrauchen wollen, um sie umzubringen"
(Carlo Schmid, SPD, 1948)

Re: OGH Urteil
Antwort #13

Der OGH hat ein bemerkenswertes Urteil gefällt, das alle Straßenbahnfahrer betrifft:

Eine bodenlose Frechheit!

Warum?

Die Dummheit, in Wahrheit die größte Seuche der Menscheheit schreitet ungehindert voran, erfasst immer mehr Individuen!

Mit Misanthropie wurde noch kein Problem auf dieser Welt gelöst.

Re: OGH Urteil
Antwort #14
IDie Gefährdungshaftung gibt es in Österreich seit 1959
W.

Das ist vom Ansatz viel älter! Das "Reichshaftpflichtgesetz" (bzw. in Langform: "Gesetz, betreffend die Verbindlichkeit zum Schadenersatz für die bei dem Betriebe von Eisenbahnen, Bergwerken ec. herbeigeführten Tödtungen [Originalzitat!] und Körperverletzungen. Vom 7. Juni 1871") regelt das bereits.
Ist übrigens interessant zu lesen (so man Gesetzestexte interessant findet) und besteht aus einer bunten Mischung von historischen Formulierungen und Querverweisen auf EU-Bestimmungen.