... Zu so einer (Fehl-)Interpretation man nur dann kommen, wenn man noch nie gearbeitet hat oder auf der Arbeitgeberseite thront......
Wenn wir vielleicht wieder ein wenig sachlich werden, können wir uns einmal fragen, ob der Betriebsrat überhaupt für Lohnverhandlungen zuständig ist.Der Lohn bzw. das Gehalt setzt sich normalerweise zusammen aus Kollektivvertrag + Einzelvereinbarungen.Der Kollektivvertrag ist dabei branchenbezogen. Der Verhandlungspartner auf Arbeitnehmerseite ist dabei die Gewerkschaft.Ich wüsste jetzt nicht, wozu da noch eine betriebsbezogene Ebene eingeschoben werden sollte.Interessant finde ich ja, dass gerade Empedokles am Anfang dieses Threads einige Missstände aufgezählt hat, für deren Beseitigung der Betriebsrat viel eher zuständig wäre, als für Lohnverhandlungen.So drängt sich nämlich der Verdacht auf, die Gewerschaft würde sich einfach ein wenig Geld sparen wollen, in dem sie eigene Leute auf Betriebsratsposten setzt und sich so von ihren eigenen Gegnern nicht nur bezahlen sondern auch einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen ließe. Der Missbrauch von Betriebsversammlungen ist da nur der Gipfel des Eisbergs.SCNR,Stefan
Ach, schwarzerhunt, wenn ich schau, wie der Franz Klammer sich als Berater der Alpe-Adria-Bank durchs Leben gfretten muß, kommt mir Maliks Gehalt garnicht mehr so groß vor. Und ein bisserl mehr Verantwortung hat er ja auch.LG!Christian
....Ich finde es völlig legitim, wenn der Betriebsrat die Forderung nach einer Inflationsabgeltung stellt. Würde es Dir gefallen, wenn Dein Lohn immer gleichbleibt bei einer gleichzeitigen massiven Verteuerung der Lebenshaltungskosten? ....
dass die Stadtwerke Mitarbeiter de facto unkündbar sind