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Thema: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse (31234-mal gelesen) Vorheriges Thema - Nächstes Thema

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  • Bim
Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Antwort #30
Sorry, aber das ist weder ein Gebotszeichen, noch ein Verbotszeichen - dass ist ein Achtungzeichen bzw. wird damit auf den KV hingewiesen - quasi "Achtung KV".

Wenn sich einer nicht an den Kreisverkehr hält, hat es keine Konsequenzen ....

Somit kann ich rechtlich geradeaus über die Kreuzung fahren.

Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Antwort #31

Sorry, aber das ist weder ein Gebotszeichen, noch ein Verbotszeichen - dass ist ein Achtungzeichen bzw. wird damit auf den KV hingewiesen - quasi "Achtung KV".

Wenn sich einer nicht an den Kreisverkehr hält, hat es keine Konsequenzen ....

Somit kann ich rechtlich geradeaus über die Kreuzung fahren.


Wegen solcher Korintenkacker wie dir muss man 100.000 unnötige Schilder aufstellen. Ganz ehrlich: Ich wär dafür solchen Oberbesserwissern vorsorglich sofort den Führerschein zu entziehen.

  • Ch. Wagner
Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Antwort #32

Ganz ehrlich: Ich wär dafür solchen Oberbesserwissern vorsorglich sofort den Führerschein zu entziehen.


1 Stunde Scheiterlknien reicht!
(Zumindestens bei mir)
LG! Christian
Fer aut feri ne feriaris feri!
Queen Elizabeth I.

Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Antwort #33

Gibt es davor Verkehrszeichen? "Kreisverkehr" ?


Die StVO-Verhandlung des Straßenamts findet erst nächste Woche statt, dann werden wir wissen, welche Zeichen tatsächlich verordnet werden. Bis dahin werden wohl provisorisch die alten Tafeln aufgestellt.

lg, IC
"... und zu den Fenstern schauten lebendige Menschenköpfe heraus, und schrecklich schnell ging's, und ein solches Brausen war, dass einem der Verstand stillstand."
 - Peter Rosegger (erste Begegnung mit der Semmeringbahn)

  • Bim
Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Antwort #34


Sorry, aber das ist weder ein Gebotszeichen, noch ein Verbotszeichen - dass ist ein Achtungzeichen bzw. wird damit auf den KV hingewiesen - quasi "Achtung KV".

Wenn sich einer nicht an den Kreisverkehr hält, hat es keine Konsequenzen ....

Somit kann ich rechtlich geradeaus über die Kreuzung fahren.


Wegen solcher Korintenkacker wie dir muss man 100.000 unnötige Schilder aufstellen. Ganz ehrlich: Ich wär dafür solchen Oberbesserwissern vorsorglich sofort den Führerschein zu entziehen.


Dann soll sich nie mehr hier im Forum jemand beschweren, wenn die Polizei etwas nicht kontrolliert und jeder fährt wie er will und sich keiner an den Kreisverkehr hält!

Wenn diese Dinge nicht Hand und Fuß haben, ist jede Beanstandung/Kontrolle/Anzeige der Polizei an dieser Örtlichkeit umsonst, denn bei einem Einspruch wird jede Behörde, jeder UVS und der VwGH dem Einspruch recht geben - Resultat daraus ist, dass sich niemand dran halten wird und jeder diese Örtlichkeit, nach wie vor, als normale Kreuzung passieren wird!

Aber dann bitte dann keine Beschwerden ....


Und noch etwas, wegen mir müssen nicht 100.000 Schilder aufgestellt werden - nur leider ist dies notwendig, wenn man eine rechtliche einwandfreie Regelung haben möchte! Und im konkreten Fall bitte lesen - ich habe kein einziges Schild gefordert - ich sagte sogar, dass diese Schilder umsonst sind, sondern ein Hindernis in der Platzmitte wichtig wäre, um rechtlich einen Kreisverkehr zu verwirklichen!

Also zuerst bitte Lesen - und zwar den gesamten Verlauf und nicht nur ein Posting - und dann bitte Schreiben!

Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Antwort #35



Sorry, aber das ist weder ein Gebotszeichen, noch ein Verbotszeichen - dass ist ein Achtungzeichen bzw. wird damit auf den KV hingewiesen - quasi "Achtung KV".

Wenn sich einer nicht an den Kreisverkehr hält, hat es keine Konsequenzen ....

Somit kann ich rechtlich geradeaus über die Kreuzung fahren.


Wegen solcher Korintenkacker wie dir muss man 100.000 unnötige Schilder aufstellen. Ganz ehrlich: Ich wär dafür solchen Oberbesserwissern vorsorglich sofort den Führerschein zu entziehen.


Dann soll sich nie mehr hier im Forum jemand beschweren, wenn die Polizei etwas nicht kontrolliert und jeder fährt wie er will und sich keiner an den Kreisverkehr hält!

Wenn diese Dinge nicht Hand und Fuß haben, ist jede Beanstandung/Kontrolle/Anzeige der Polizei an dieser Örtlichkeit umsonst, denn bei einem Einspruch wird jede Behörde, jeder UVS und der VwGH dem Einspruch recht geben - Resultat daraus ist, dass sich niemand dran halten wird und jeder diese Örtlichkeit, nach wie vor, als normale Kreuzung passieren wird!

Aber dann bitte dann keine Beschwerden ....


Und noch etwas, wegen mir müssen nicht 100.000 Schilder aufgestellt werden - nur leider ist dies notwendig, wenn man eine rechtliche einwandfreie Regelung haben möchte! Und im konkreten Fall bitte lesen - ich habe kein einziges Schild gefordert - ich sagte sogar, dass diese Schilder umsonst sind, sondern ein Hindernis in der Platzmitte wichtig wäre, um rechtlich einen Kreisverkehr zu verwirklichen!

Also zuerst bitte Lesen - und zwar den gesamten Verlauf und nicht nur ein Posting - und dann bitte Schreiben!


Das müsste man nur vernünftig gestzlich regeln, sodass solche Einsprüche keinerlei Chance haben. Schaffen andere Länder in Europa auch.

Übrigends: Auch dein letztes Post zeigt eindeutig dass du sehr wohl ein überpedantischer, kleinkarierter Korinthenkacker bist. Ein Normaldenkender Mensch kommt gar nicht auf die Idee sofort an UVS, VwGH und Co zu denken.

  • Ch. Wagner
Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Antwort #36

Wenn diese Dinge nicht Hand und Fuß haben


Um mit Nestroy zu antworten: Kopf müssen sie haben. Und daran fehlt's.
Die Verkehrsteilnehmer werden für Trotteln gehalten (manche sind es auch). Und das bedingt, daß überall mehr Schilder aufgestellt werden. Statt daß die Obrigkeit die Bürger erzieht, was naturgemäß anstrengend wäre, stellt sie fast wahllos Gebote und Verbote auf und entzieht sich so der Verantwortung.
Ein  weiteres Beispiel, das leidige Problem mit den Gleisparkern. Ein kleine Gesetzesänderung wäre notwendig, und diese Fahrzeuge könnten rigoros abgeschleppt werden. Wie natürlich auch Halteverbots- oder Behindertenparkplatzparker. Nebenbei wäre es interessant, wie die HGL mit den Fahrzeuglenkern verfährt: Anzeige wegen Nötigung? Kosteneintreibung für SEV? Oder läßt sie sich das alles einfach gefallen, damit Frau Muhr am Tennisplatz nicht gestört werden will?
Als vorbildlicher Verkehrsteilnehmer sei Gerold an dieser Stelle belobigt.

LG! Christian
Fer aut feri ne feriaris feri!
Queen Elizabeth I.

  • Bim
Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Antwort #37


Das müsste man nur vernünftig gestzlich regeln, sodass solche Einsprüche keinerlei Chance haben. Schaffen andere Länder in Europa auch.


Genau das ist der springende Punkt - nichts anderes habe ich gefordert! Du vermischt Stadtpolitik mit Bundespolitik ....

Zurück zum Thema Kreisverkehr:
Gebaut wird der KV bzw. die Kreuzung von der Stadt. Beschildert/Geregelt muss die Örtlichkeit auch von der Stadt (Straßenamt) entsprechend und im Rahmen der vorhandenen Gesetzeslage werden.

Um andere gesetzliche Regelungen im Gesetz aufzunehmen, damit Regelungen wie in anderen Ländern möglich sind, ist ein Änderung der StVO notwendig. Nachdem die StVO ein Bundesgesetz ist, ist auch die Bundespolitik dafür zuständig. - Dieser Punkt wäre aber eine eigene Diskussion wert und hat jetzt nichts mit dem Kreisverkehr in der Rechbauerstraße/Nibelungengasse zu tun.

Zitat

Übrigends: Auch dein letztes Post zeigt eindeutig dass du sehr wohl ein überpedantischer, kleinkarierter Korinthenkacker bist. Ein Normaldenkender Mensch kommt gar nicht auf die Idee sofort an UVS, VwGH und Co zu denken.


Zu deiner Art der Kommunikation/Diskussion in einem Forum .... ohne Worte .....

Nur zur Info:
Einsprüche bzw. UVS, VwGH, etc. gehören zu einem demokratischen Rechtsstaat dazu, vor allem auch, weil dadurch oft erst Fehler und Lücken in Gesetzen aufgedeckt und aufgezeigt werden. Und jeder hat das Recht einen Einspruch zu erheben, vor allem wenn er vielleicht zu unrecht behandelt/bestraft wurde - alles andere würde an eine Diktatur, oder einen Polizeistaat grenzen ... Sorry!
Und im vorliegende Fall, wäre es einmal nicht in Ordnung, wenn jemand den Kreisverkehr als Kreuzung passiert und er dadurch bestraft werden würde, obwohl der Verkehrsteilnehmer keinen Fehler machte, wenn eigentlich kein Kreisverkehr vorhanden ist. Wenn nicht da, wo hat man dann das Recht, einen Einspruch zu machen?!

Hier ist eben die Politik gefordert, den Kreisverkehr so zu bauen und zu beschildern, dass es eindeutig ist und keine Missverständnisse gibt! Warum soll ein Bürger das ausbaden, wenn die Politik bzw. Behörden dazu nicht fähig sind, etwas richtig zu machen?!

  • Martin
  • Global Moderator
  • Styria Mobile Team
Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Antwort #38

Korintenkacker


Lieber just4fun - Bitte spare Dir künftig solche Worte! - Danke!
Liebe Grüße
Martin

Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Antwort #39
dass ist ein Achtungzeichen bzw. wird damit auf den KV hingewiesen - quasi "Achtung KV".


"Achtungzeichen" kennt die STVO nicht. Die dreieickigen Dinger mit Spitze nach oben (und einige weitere) heissen Gefahrenzeichen ;) (§50 STVO)

SCNR
Gert


  • Bim
Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Antwort #40

dass ist ein Achtungzeichen bzw. wird damit auf den KV hingewiesen - quasi "Achtung KV".


"Achtungzeichen" kennt die STVO nicht. Die dreieickigen Dinger mit Spitze nach oben (und einige weitere) heissen Gefahrenzeichen ;) (§50 STVO)

SCNR
Gert




Sorry - richtig! Meinte auch die "Gefahrenzeichen" ....

Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Antwort #41

Ergänzung: Und betreffend Nebenfahrbahnen ist es zumindest in Graz so, dass sie als Einbahn zusätzlich beschildert sind. Somit ist auch ein "durchfahren" und nicht bloß nur ein "zu- und/oder abfahren" erlaubt, wie in "richtigen Nebenfahrbahnen" (ohne Einbahnbeschilderung).


Das wurde mir auch 1984 in der Fahrschule beigebracht, ich konnte nur keine gesetzliche Entsprechung finden.

Sowohl heute als auch am 20.11.1983 stand in §8 Abs 1 der StVO:

Nebenfahrbahnen dürfen nur in der dem zunächst gelegenen Fahrstreifen der Hauptfahrbahn entsprechenden Fahrtrichtung befahren werden, sofern sich aus Straßenverkehrszeichen nichts anderes ergibt.

Und welche Sraßenverkehrszeichen sollen es sein, die eine andere Richtung vorgeben? Gebotspfeile: ja. Aber auch Einbahpfeile.

Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Antwort #42
Verstehe die Diskussion nicht: baulich sieht das ganze nach einem Kreisverkehr aus und das wird dann ja (hoffentlich) so ausgeschildert sein, damit ist die Angelegenheit ab so was von klar - wie übrigens im restlichen Europa üblich ...

W.
"Es gehört nicht zum Begriff der Demokratie, dass sie selbst die Voraussetzungen für ihre Beseitigung schafft. Man muss auch den Mut zur Intoleranz denen gegenüber aufbringen, die die Demokratie gebrauchen wollen, um sie umzubringen"
(Carlo Schmid, SPD, 1948)

  • Bim
Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Antwort #43



Ergänzung: Und betreffend Nebenfahrbahnen ist es zumindest in Graz so, dass sie als Einbahn zusätzlich beschildert sind. Somit ist auch ein "durchfahren" und nicht bloß nur ein "zu- und/oder abfahren" erlaubt, wie in "richtigen Nebenfahrbahnen" (ohne Einbahnbeschilderung).


Das wurde mir auch 1984 in der Fahrschule beigebracht, ich konnte nur keine gesetzliche Entsprechung finden.

Sowohl heute als auch am 20.11.1983 stand in §8 Abs 1 der StVO:

Nebenfahrbahnen dürfen nur in der dem zunächst gelegenen Fahrstreifen der Hauptfahrbahn entsprechenden Fahrtrichtung befahren werden, sofern sich aus Straßenverkehrszeichen nichts anderes ergibt.

Und welche Sraßenverkehrszeichen sollen es sein, die eine andere Richtung vorgeben? Gebotspfeile: ja. Aber auch Einbahpfeile.


Es gibt darüber VwGH-Entscheidungen.

Denn man sagt, eine Nebenfahrbahn braucht keine eigene Beschilderung.

Ist die Nebenfahrbahn als "Einbahn" beschildert, wird die Nebenfahrbahn rein rechtlich zu einer Einbahnstraße. Somit gelten die allgemeinen Regeln für Nebenfahrbahnen nicht mehr.

Eine Einbahnstraße ist dann durch die Beschilderung ein eigenständiger Straßenzug und es gelten dann die Regeln für eine Einbahnstraße, weil ja mit diesem Zeichen gekennzeichnet. Und in Einbahnstraßen gibt es keine Regelung, dass nur zu- und abgefahren werden darf, sondern Einbahnstraßen darf man ganz normal durchfahren.

Erstellt am: November 20, 2013, 14:25:27

Verstehe die Diskussion nicht: baulich sieht das ganze nach einem Kreisverkehr aus und das wird dann ja (hoffentlich) so ausgeschildert sein, damit ist die Angelegenheit ab so was von klar - wie übrigens im restlichen Europa üblich ...

W.


Wenn ein Hindernis in der Mitte ist, ist es auch überhaupt kein Thema. (Genügt auch ein Schild in der Mitte, das aus allen Fahrtrichtungen die vorgeschriebene Fahrtrichung anzeigt.)

Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Antwort #44

Und im konkreten Fall bitte lesen - ich habe kein einziges Schild gefordert - ich sagte sogar, dass diese Schilder umsonst sind, sondern ein Hindernis in der Platzmitte wichtig wäre, um rechtlich einen Kreisverkehr zu verwirklichen!


Statt physischem Hindernis sollte auch reichen, um die Mittelinsel eine weiße Linie aufzupinseln (=Fahrbahnrand), welche ja nicht überfahren werden darf, wobei Lkw und Busse das notgedrungen trotzdem tun werden.

lg, IC
"... und zu den Fenstern schauten lebendige Menschenköpfe heraus, und schrecklich schnell ging's, und ein solches Brausen war, dass einem der Verstand stillstand."
 - Peter Rosegger (erste Begegnung mit der Semmeringbahn)