Re: Private im Bahnverkehr
Antwort #16 –
In Deutschland wurde so viel ich weiß mit dem Billigstbieterprinzip ausgeschrieben, da ist klar, dass man, wenn man einen hohen Standard bietet, verliert.
Da wäre ich einmal sehr vorsichtig.
In der Regel gibt es bei den Ausschreibungen in Deutschland zwei Herangehensweisen:
1. (die üblichere) Ausschreibungen von Leistungen inkl. der Fahrzeuge, damit gab es oftmals mit einem Schlag moderne, komfortable Fahrzeuge im Regionalverkehr, während die DB mit altgebrauchten Fahrzeugen durch die Gegend gefahren ist (hat auch lange gedauert, bis die das verstanden haben)
2. (u. a. in Niedersachsen) wird nur die Leistungen ausgeschrieben und der Auftraggeber stellt das Fahrzeug (hat den Vorteil, dass man beim Betreiberwechsel keine Probleme hat etc.).
Bei den Leistungen (also Fahrdienste etc.) ist dann die Frage, nach welchen Kritieren die jeweiligen Ausschreibungen gestaltet ist. Billigstbieter ist ja nicht unbedingt Bestbieter (auch in der Frage nach Tarif- und/oder Mindestlohn). Das muss der Auftraggeber (= Öffentliche Hand) entscheiden, um Lohndumping zu vermeiden. Trotzdem hat sich ein Markt ergeben, weil viele private Anbieter eben günstiger anbieten können (und damit meine ich das Gesamtpaket und nicht nur die Löhne/Arbeitskosten), weil sie eben keinen so großen Overhead haben (dafür hat die DB dann später einmal reagiert).
Wenn man es richtig macht, sind Ausschreibungen eine absolut sinnvolle Maßnahme und bringen v. a. mehr Qualität (weil das Angebot bestimmt eh der Ausschreibende etc.).
W.
"Es gehört nicht zum Begriff der Demokratie, dass sie selbst die Voraussetzungen für ihre Beseitigung schafft. Man muss auch den Mut zur Intoleranz denen gegenüber aufbringen, die die Demokratie gebrauchen wollen, um sie umzubringen"
(Carlo Schmid, SPD, 1948)