Zum Hauptinhalt springen
  • Wir sind gesiedelt! -> NEUES FORUM

    Sollte keine E-Mail gekommen sein, bitte um Neuregistrierung.

Thema: Bahnsteige bei der Straßenbahn (4961-mal gelesen) Vorheriges Thema - Nächstes Thema

0 Benutzer und 1 Gast betrachten dieses Thema.
  • 38ger
Bahnsteige bei der Straßenbahn
Immer wieder war im Forum ja die "Verlängerung" von "Bahnsteigen" für 40m-Fahrzeuge Thema.
Mich würde jetzt (als nicht-Grazer) vor allem der Status Quo der Bahnsteighöhen interessieren.
Auf Google Streetview sahen die meisten Stationen zwar nach Gehsteigkanten bei den Stationen aus, allerdings nach sehr niedrigen, geschätzte 10cm hoch.
Ist das zumindest beim Hauptbahnhof anders?
Oder zumindest bei den neuen Stationen am Mariatroster Ast?
Oder baut man gar bei den aktuellen Strecken zur Smart City und den Reininghausgründen noch so niedrige "Bahnsteige", von denen man dann noch 20cm hochsteigen muss in die "Niederflurfahrzeuge"?

  • PeterWitt
Re: Bahnsteige bei der Straßenbahn
Antwort #1
Man baut weiterhin so niedrige Bahnsteige ein, mit zweierlei Begründung:
1) Stolpergefahr durch die hohe Kante (die aber beim Bus scheinbar kein Problem darstellt)
2) ausfahrbare Trittbretter der Altwagen. Gut, in Deutschland hat man es schon in den frühen 70ern geschafft diese Trittbretter selektiv anzusteuern, mittels simpler Taste: Türfreigabe mit bzw ohne Trittbrett. Sowas müsste heutzutage sogar über das RBL gehen, wenn man die Haltestellen mit Hochbahnsteig eingepflegt. Ja, und sogar die E2 kommen mit höheren Kanten zurecht, und ich denke doch, dass deren Trittbretthöhe innerhalb der Abnutzungstoleranzen der Radreifen den Grazern ziemlich gleich ist.

  • Ch. Wagner
Re: Bahnsteige bei der Straßenbahn
Antwort #2

Die durchschnittliche Einstiegshöhe der Niederflurstraßenbahnen liegt bei 25 cm. Und die Höhe der Bahnsteige ist gesetzlich geregelt (StrabVO). Und danach wird eben geplant und gebaut.
Fer aut feri ne feriaris feri!
Queen Elizabeth I.

  • PeterWitt
Re: Bahnsteige bei der Straßenbahn
Antwort #3

Die durchschnittliche Einstiegshöhe der Niederflurstraßenbahnen liegt bei 25 cm. Und die Höhe der Bahnsteige ist gesetzlich geregelt (StrabVO). Und danach wird eben geplant und gebaut.
Dann baut man also in anderen österreichischen Städten a) illegal, oder b) nach anderen Richtlinien, da die StrabVO hier nicht zu tragen kommt.  ::) Denke nicht, dass da jedes Bundesland eine eigen Strab VO mit unterschiedlichen Maßen hat.

Re: Bahnsteige bei der Straßenbahn
Antwort #4
In der StrabVO steht kein Wort über die exakte Höhe der Bahnsteigkanten, in Graz sind es durchwegs 11cm.

  • FlipsP
Re: Bahnsteige bei der Straßenbahn
Antwort #5
Und die Höhe der Bahnsteige ist gesetzlich geregelt (StrabVO).

Interessant, dass das gesetzlich geregelt ist. Kannst du mir/uns den Absatz zeigen?
Danke!
Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiß alles besser.

- Sokrates

  • Ch. Wagner
Re: Bahnsteige bei der Straßenbahn
Antwort #6
Interessant, dass das gesetzlich geregelt ist. Kannst du mir/uns den Absatz zeigen?




Du schaust ganz einfach unter StrabVO nach. (§ 30 ff)
Fer aut feri ne feriaris feri!
Queen Elizabeth I.

Re: Bahnsteige bei der Straßenbahn
Antwort #7
Interessant, dass das gesetzlich geregelt ist. Kannst du mir/uns den Absatz zeigen?




Du schaust ganz einfach unter StrabVO nach. (§ 30 ff)

Und dort steht zur Bahnsteighöhe unter Absatz 9 lediglich

"Die Höhen von Bahnsteigen, Fahrzeugfußböden und Fahrzeugtrittstufen sind so aufeinander abzustimmen, dass die Fahrgäste bequem ein- und aussteigen können. Der Bahnsteig soll nicht höher liegen als der Fahrzeugfußboden in seiner tiefsten Lage; die Bahnsteigoberfläche muss rutschhemmend sein."


 - sprich viel bezüglich Höhe ist da nicht reglementiert außer dass der Bahnsteig nicht höher sein soll als die tiefste Stelle des Fahrzeugfußbodens.

  • Ch. Wagner
Re: Bahnsteige bei der Straßenbahn
Antwort #8
Und dort steht zur Bahnsteighöhe unter Absatz 9 lediglich
"Die Höhen von Bahnsteigen, Fahrzeugfußböden und Fahrzeugtrittstufen sind so aufeinander abzustimmen, dass die Fahrgäste bequem ein- und aussteigen können. Der Bahnsteig soll nicht höher liegen als der Fahrzeugfußboden in seiner tiefsten Lage; die Bahnsteigoberfläche muss rutschhemmend sein."

 - sprich viel bezüglich Höhe ist da nicht reglementiert außer dass der Bahnsteig nicht höher sein soll als die tiefste Stelle des Fahrzeugfußbodens.




... und das ist keine gesetzliche Regelung?
Fer aut feri ne feriaris feri!
Queen Elizabeth I.

Re: Bahnsteige bei der Straßenbahn
Antwort #9
Die Bahnsteighöhe ist in Graz eine städtebauliche Entscheidung. Daran wird - leider - nicht gerüttelt. Die StrabVO hat damit nicht wirklich was zu tun ...

W.
"Es gehört nicht zum Begriff der Demokratie, dass sie selbst die Voraussetzungen für ihre Beseitigung schafft. Man muss auch den Mut zur Intoleranz denen gegenüber aufbringen, die die Demokratie gebrauchen wollen, um sie umzubringen"
(Carlo Schmid, SPD, 1948)

  • PeterWitt
Re: Bahnsteige bei der Straßenbahn
Antwort #10
... und das ist keine gesetzliche Regelung?
Doch, natürlich, aber eine, die noch weit mehr Platz nach oben lassen würde...
Wenn da steht: die Differenz zum Wagenboden soll kleiner gleich 0 sei heißt dass ja nicht, dass mindestens -15 cm Unterschied sein müssen.

Re: Bahnsteige bei der Straßenbahn
Antwort #11
Und dort steht zur Bahnsteighöhe unter Absatz 9 lediglich
"Die Höhen von Bahnsteigen, Fahrzeugfußböden und Fahrzeugtrittstufen sind so aufeinander abzustimmen, dass die Fahrgäste bequem ein- und aussteigen können. Der Bahnsteig soll nicht höher liegen als der Fahrzeugfußboden in seiner tiefsten Lage; die Bahnsteigoberfläche muss rutschhemmend sein."

 - sprich viel bezüglich Höhe ist da nicht reglementiert außer dass der Bahnsteig nicht höher sein soll als die tiefste Stelle des Fahrzeugfußbodens.




... und das ist keine gesetzliche Regelung?

Freilich, eine die meiner Meinung nach einiges an Spielraum in der Gestaltung zulässt.

  • 38ger
Re: Bahnsteige bei der Straßenbahn
Antwort #12
... und das ist keine gesetzliche Regelung?
Doch, natürlich, aber eine, die noch weit mehr Platz nach oben lassen würde...
Wenn da steht: die Differenz zum Wagenboden soll kleiner gleich 0 sei heißt dass ja nicht, dass mindestens -15 cm Unterschied sein müssen.


Bei der Variobahn, die zahlenmäßig ja die größte Vertreterin des Grazer Fuhrparks darstellt hat 30cm Einstiegshöhe, wenn die Bahnsteige 11cm haben, dann reden wir von einer Stufe von 19cm!
Das hat mit barrierefrei gar nichts und mit barrierearm eigentlich auch nichts zu tun und ist ein Armutszeugnis, bei dem man schon fragen darf, wozu man überhaupt Niederflurwägen beschafft hat.

  • Ch. Wagner
Re: Bahnsteige bei der Straßenbahn
Antwort #13

Das ist ja nicht das einzige Gesetz, es müssen ja noch die Bauvorschriften, etwa die ÖNORM B 1600 eingehalten werden.
Fer aut feri ne feriaris feri!
Queen Elizabeth I.

  • FlipsP
Re: Bahnsteige bei der Straßenbahn
Antwort #14
Jetzt versucht du dich rauszuwinden.

Fakt ist: Die niedrige Bahnsteighöhe ist rein aus einer Grazer Entscheidung gekommen und nicht gesetzlich vorgeschrieben.

An die ÖNORM müssen auch auch Wien, Linz, Innsbruck und Gmunden halten und dort hat man immer wieder oder meistens zum Fahrzeug fast höhengleiche Bahnsteige.
Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiß alles besser.

- Sokrates